Chemie (Lehramt Berufliche Schulen/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Das Studium in Chemie für Sonderpädagogik und Berufliche Schulen vermittelt den Studierenden grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet der Allgemeinen Chemie sowie Kenntnisse der Grundlagen der Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie, so dass das für den Chemieunterricht erforderliche Wissen und Verständnis der theoretischen Zusammenhänge erarbeitet werden kann. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten der Chemie beherrschen, und die Stoffkenntnis zu den wichtigsten Verbindungen der anorganischen und organischen Chemie, inkl. der Chemie des Alltags, besitzen. Die modularisierten Inhalte in der Chemie sind in allen Lehramtstudiengängen (Gymnasium, Real-, Haupt-, und Grundschule) in den ersten Semestern identisch.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Wenn im Erweiterungsfach die erste Staatsprüfung erfolgreich abgelegt wurde, dann gilt es als vollwertiges Unterrichtsfach und man kann dieses Fach nach Erwerb der Lehramtsbefähigung genauso wie ein Fach der ursprünglichen Fächerkombination unterrichten.

Erwünschtes Profil

Unabdingbar für jedes Studium ist die Freude am Fach! Neben der Neugierde für naturwissenschaftliche Phänomene erleichtert ein mathematisch-naturwissenschaftliches Verständnis und experimentelles Geschick, die Anforderungen eines Chemie-Lehramtsstudiums erfolgreich zu meistern. Weiterhin sind Kompetenzen wie Durchhaltevermögen, Teamgeist, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit (ca. 40% Praktikumsanteil) Kennzeichen des Studiums.

Neben dem fachwissenschaftlichen Verständnis (naturwissenschaftliche Grundbildung, profundes Fachwissen, experimentelles Geschick) benötigt der Lehrberuf eine sehr hohe pädagogische Eignung und psychologisches Einfühlungsvermögen. Lehramtsstudierende sollten daher einen ausdrücklichen Lehrwillen mitbringen und Inhalte fachgerecht an interessierte als auch nicht-interessierte Adressaten weitergeben können, aber auch Spaß an der täglichen Interaktion mit Schülern haben.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Chemie (Lehramt / Berufliche Schulen)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Chemie

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Im Rahmen des modularisierten Erweiterungsfaches sind im nicht vertieften Lehramt 51 ECTS-Punkte zu leisten. Weitere Details finden Sie auf den Webseiten der Fakultät. Folgende Veranstaltungen aus den Fachwissenschaften müssen besucht werden:

  • P1/ I und II: Allgemeine Anorganische und Organische Chemie (15 ECTS)
  • P2/ I und II: Analytische Chemie 1 (9 ECTS)
  • P3: Analytische Chemie 2 (6 ECTS)
  • P4: Physikalische Chemie 1 (3 ECTS)
  • P6: Physikalisch-chemisches Praktikum (3 ECTS)
  • P7/I und II: Organisch-chemisches Praktikum (12 ECTS)
  • P8: Fachunterricht - Konzeption und Gestaltung (Übungen im Demonstrieren und Vortragen) (3 ECTS)

Im Falle einer Erweiterung ist es hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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