Deutsch als Zweitsprache (Lehramt Mittelschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Der Studiengang Deutsch als Zweitsprache (DaZ) befasst sich mit der Heterogenität in der Gesellschaft und mit Chancen und Herausforderungen, die sich daraus für die Schule und den Unterricht ergeben. Unterrichten im Zeichen der Vielfalt, inter- sowie transkulturelles Lernen, Migrations- und Identitätsforschung, Zweitspracherwerbs- und Mehrsprachigkeitsforschung, kontrastive Reflexion über Sprache und Sprachgebrauch sowie Produktion und Rezeption von Literatur, Texten und Medien unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit gehören zu den Schwerpunkten des Studienfaches. Im Rahmen eines Praktikums sowie eines Praktikumsbegleitseminars werden Theorie und Praxis des Unterrichts in heterogenen Lernkontexten vermittelt. Das Erlernen einer "Partnersprache" sorgt dafür, dass sich die Studierenden u.a. mit kontrastiver Sprachbetrachtung auseinandersetzen.

Der Studiengang "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) ermöglicht den Studierenden,

  • sich rechtzeitig mit Fragen auseinanderzusetzen, die sich im Zusammenhang mit kultureller und sprachlicher Vielfalt in den Schulklassen ergeben;
  • Kompetenzen für zeitgemäßes (transkulturelles) Lehren und Lernen in heterogenen Lernkontexten zu erwerben; Sprach- und Leseförderung differenziert und zielgerichtet zu gestalten;
  • sich für den und im Umgang mit Selbst- und Fremdbildern (im Kontext Schule) zu sensibilisieren.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Das Studium des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) bereitet auf die spätere Ausübung des Lehrerberufs an bayerischen Schulen vor. Dem Ersten Staatsexamen folgt die Referendariatsausbildung mit anschließendem Zweiten Staatsexamen. Außerdem ermöglicht dieses Studium den Absolventinnen und Absolventen, die vom Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Deutschsprachkurse zu leiten sowie an außerschulischen Bildungsinstitutionen (z.B. im Bereich der Erwachsenenbildung) Deutschunterricht zu erteilen.

Erwünschtes Profil

Studierende, die den Studiengang "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) wählen, sollten Interesse für kulturelle und sprachliche Heterogenität in der Gesellschaft mitbringen und damit einhergehende Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten erkennen. Zudem sollte eine Begeisterung für theoretische Erkenntnisse, (migrations-)pädagogische Fragestellungen und didaktische Aspekte der Sprachvermittlung und -förderung unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit vorhanden sein. Sie sollten darüber hinaus in der Lage sein, sich kritisch mit Stereotypen und Vorurteilen, mit vereinfachenden Selbst- und Fremdbildern auseinanderzusetzen und diese – nicht zuletzt bei sich selbst – zu erkennen, zu reflektieren und gegebenenfalls zu revidieren.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt. (PDF, 2.225 KB)

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Deutsch als Zweitsprache (Lehramt / Mittelschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Das Studium besteht aus acht Pflichtmodulen (P 1 bis P 8). Dazu gehören neben Modulen mit DaZ-Inhalten auch ein Praxismodul (Praktikum und Praktikumsbegleitseminar) sowie Module zum Erwerb einer Partnersprache. Es stehen folgende zwölf Partnersprachen zur Wahl: Arabisch, Italienisch, Kroatisch, Neugriechisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch. Im 7. Semester sind zusätzlich 6 ECTS-Punkte aus dem Wahlpflichtbereich zu erwerben.

Legende: SWS = Semesterwochenstunden; MP = Modulprüfung; MTP = Modulteilprüfung

1. Semester

P 1: Basismodul Sprache DaZ

  • P 1.1: Einführung in die Sprachwissenschaft (Vorlesung, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 2. Semester)
  • P 1.2: Sprache und Kommunikation im schulischen DaZ-Unterricht (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 2. Semester)
P 3: Basismodul Partnersprache
  • P 3.1: Sprachkurs I (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP bzw. MTP)

2. Semester

P 2: Basismodul Literatur DaZ

  • P 2.1: Einführung in die Literaturwissenschaft (Vorlesung, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 1. Semester)
  • P 2.2: Texte und Medien im schulischen DaZ-Unterricht (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 1. Semester)
P 3: Basismodul Partnersprache
  • P 3.2: Sprachkurs II (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP bzw. MTP)

3. Semester

P 4: Vertiefungsmodul I Sprachdidaktik DaZ

  • P 4.1: Spracherwerb und Sprachgebrauch in zwei- und mehrsprachigen Kontexten (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP)

P 5: Vertiefungsmodul Partnersprache
  • P 5.1: Sprachkurs III (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP)

4. Semester

P 4: Vertiefungsmodul I Sprachdidaktik DaZ

  • P 4.2: Schulische Sprachformen und Sprachnormen (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP)
P 6: Praxismodul
  • P 6.1: Begleitseminar (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP)

5. Semester:

P 7: Vertiefungsmodul II Literaturdidaktik DaZ

  • P 7.1: KJL und Jugendmedien (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP, wahlweise auch im 6. oder 7. Semester)

6. Semester

P 7: Vertiefungsmodul II Literaturdidaktik DaZ

  • P 7.2: Produktion und Rezeption von Texten und Bildern im schulischen Literaturunterricht (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP, wahlweise auch im 5. oder 7. Semester)

7. Semester

P 8: Vertiefungsmodul III Interkulturelle Vermittlungskompetenz

  • P 8.1: Interkulturalität (Vorlesung, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 5. oder 6. Semester)
  • P 8.2: Migration und Identität (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MP, wahlweise auch im 5. oder 6. Semester)

Wahlpflichtbreich:

Aus den unten genannten Wahlpflichtveranstaltungen sind zwei zu wählen (insgesamt 6 ECTS-Punkte):
WP 1: Erweiterte Aspekte der DDaZ
Erweiterte Aspekte der DDaZ (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP)
WP 2: Kandidatenkolloquium DaZ
Kandidatenkolloquium DaZ (Kandidatenkolloquium, 2 SWS, 3 ECTS, MP)
WP 3: Erweiterte Aspekte der Deutschdidaktik 1
Erweiterte Aspekte der Deutschdidaktik 1 (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP)
WP 4: Erweiterte Aspekte der Deutschdidaktik 2
Erweiterte Aspekte der Deutschdidaktik 2 (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP)

Deutsch, im Falle der Sprachkurse auch die jeweilige Partnersprache.

Erwerb einer Partnersprache (siehe "Studienaufbau und Module"). Zusätzlich müssen alle Studierende, die Englisch weder als Unterrichts- noch als Didaktikfach gewählt haben, bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Ein abgeschlossenes Studium des Unterrichtfaches „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) berechtigt zur Promotion. Bezüglich der dafür zu erbringenden Vorleistungen sollen sich die Interessenten an die StudienberaterInnen wenden.

Der Studiengang kann derzeit ausschließlich als Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an den Grund- und Mittelschulen studiert werden.

Basisqualifikation Sport:

Alle Studierenden des modularisierten Lehramts an Mittelschulen müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben.

Für den Fall, dass Sport als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München angeboten.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

Berufsorientierung:

Studierende für das Lehramt an Mittelschulen, die ihre Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2017 oder später ablegen, müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen. Dies gilt nicht für Studierende mit dem Unterrichtsfach Beruf und Wirtschaft (ehemals Arbeitslehre) (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e).

Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden.Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Mittelschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Mittelschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Betriebspraktikum
  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden und ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nach Maßgabe des § 38 LPO I.

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt Mittelschule" und auf der Seite des Praktikumsamtes und der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem Ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt Mittelschule muss das Unterrichtsfach immer mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt Mittelschule.

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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