Ethik (Lehramt Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik /Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Tätigkeits- und Berufsfelder

Durch die Erweiterung erwerben Sie die Kompetenzen, Ethik- und Philosophieunterricht zu erteilen.

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Ethik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Philosophie / Ethik Erweiterungsfach

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Die Module P 1 bis P 3 sind Pflichtmodule im Umfang von 24 ECTS-Punkten.

P 1: Philosophische Ethik

  • P 1.1 Praktische Philosophie (Vorlesung und Übung, 6 ECTS)
  • P 1.2 Ethisches Argumentieren (Online-Seminar, 6 ECTS)

P 2: Religionsphilosophie

  • P 2.1 Themen der Religionsphilosophie (Seminar, 6 ECTS)

P 3: Fachdidaktik

  • P 3.1 Fachdidaktik Philosophie/Ethik (Seminar, 6 ECTS)

Aus den Wahlpflichtmodulen WP 4 bis WP 9 sind mindestens 9 ECTS-Punkte einzubringen.

WP 5: Philosophiegeschichte

  • WP 5.1 Philosophiegeschichte (Vorlesung und Übung, 6 ECTS)
  • WP 5.2 Philosophiegeschichte (Seminar, 6 ECTS)

WP 6: Vertiefung Philosophische Ethik

  • WP 6.1 Philosophische Ethik (Vorlesung, 6 ECTS)
  • WP 6.2 Philosophische Ethik (Seminar, 6 ECTS)

WP 7: Angewandte Ethik

  • WP 7.1 Angewandte Ethik (Vorlesung, 6 ECTS)
  • WP 7.2 Angewandte Ethik (Seminar, 6 ECTS)

WP 8: Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie

  • WP 8.1 Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie (Vorlesung und Übung, 6 ECTS)
  • WP 8.2 Sozial-/Rechts-/ Politische Philosophie (Seminar, 6 ECTS)

WP 9: Vertiefung Theoretische Philosophie

  • WP 9.1 Theoretische Philosophie (Vorlesung und Übung, 6 ECTS)
  • WP 9.2 Schwerpunkt Theoretische Philosophie (Seminar, 6 ECTS)

WP 10: Vertiefung Fachdidaktik

  • WP 10.1 Online-Seminar Theoretische Vertiefung fachdidaktischer Themen (Angebot erst ab WiSe 22/23) 3 ECTS

Bis einschließlich Examenstermin Frühjahr 2022:

Der "erste Teil" besteht aus dem universitären Leistungsnachweis ("ULN"), der aus sieben bzw. fünf Scheinen besteht, die in verschiedenen Veranstaltungen erworben werden. Der ULN ist Voraussetzung für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen nach LPO I (2008). Der "zweite Teil" dient der Vertiefung bzw. zur Vorbereitung auf die Prüfungen des ersten Staatsexamens. Der Besuch weiterer Veranstaltungen ist, wenn auch nicht obligatorisch, doch ein wichtiger Bestandteil des Studiums.

Folgende Teilleistungsnachweise müssen in Lehrveranstaltungen erworben werden, damit von Seiten der Fakultät der Universitäre Leistungsnachweis ausgestellt werden kann, der gemäß der neuen LPO I (2008) § 76 bzw. § 45 erbracht werden muss, damit die Anmeldung zum 1. Staatsexamen erfolgen kann:

  • Seminararbeit (ca. 12-15 Seiten)
  • Referat (ca. 15-20 Minuten) oder Klausur (60-90 Minuten)
  • Fachdidaktik-Schein (Impulsreferat - ca. 15 Min. oder Unterrichts- bzw. Methodenskizze - ca. 5 Seiten)
  • frei wählbares Seminar (Referat oder Essay) oder Vorlesung mit Klausur (60-90 Min.)
  • frei wählbares Seminar (Referat oder Essay) oder Vorlesung mit Klausur (60-90 Min.)
  • vor WiSe 2013/14 Eingeschriebene müssen nur Punkte B.1. bis B.3. erfüllen.

Eine Benotung kann, muss aber nicht erfolgen, ebensowenig müssen ECTS-Punkte, „Leistungspunkte“ o. ä. zusätzlich angegeben werden. Es genügt, wenn die bestandene Leistung und damit die „erfolgreiche Teilnahme“ auf einem Schein vermerkt wird. Die Bedingungen für den Scheinerwerb stellt der betreffende Dozent.

Die Teilleistungsnachweise und Teilnahmenachweise können in frei wählbaren Veranstaltungen, die dem Lehramtsstudiengang im LSF der Philosophie zugeordnet sind, erworben werden. Die Teilleistungen müssen in unterschiedlichen Veranstaltungen erbracht werden. Seminararbeiten, Essays und Referate können regulär nur in Seminaren bzw. Lektürekursen geschrieben bzw. gehalten werden.

Die Lehramtsstudierenden sollen ihre Veranstaltungswahl an den „fachlichen Zulassungsvoraussetzungen“ und den Prüfungsthemen des Staatsexamens, die in der LPO definiert werden, ausrichten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Erweiterungsfaches Ethik.

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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