Geistigbehindertenpädagogik (Lehramt Mittelschule/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Im Zentrum der Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung stehen Fragen der Erziehung, Bildung und Rehabilitation. Forschung und Lehre befassen sich mit aktuellen interdisziplinären Fragestellungen u. a. zu Lernen, Kommunikation, Verhalten und Emotionen von Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei werden auch Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sowie Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung in den Blick genommen. Ethische und wissenschaftliche Reflexionen begleiten die Auseinandersetzung mit didaktischen, pädagogischen, psychologischen sowie diagnostischen Fragestellungen im Kontext geistiger Behinderung und Inklusion.

In den Bereichen Pädagogik und Didaktik stehen Fragen des Lernens in heterogenen Gruppen an verschiedenen Bildungsorten im Fokus.

Unter psychologischen Gesichtspunkten werden neben diagnostischen Inhalten insbesondere interdisziplinär orientierte Fragestellungen der differentiellen Psychologie sowie der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie behandelt.

In zahlreichen Praktika an verschiedenen Schularten werden durch die Analyse von Unterricht und ersten eigenen Lehrversuchen Theorie und Praxis miteinander verknüpft.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Die sonderpädagogische Qualifikation ermöglicht Ihnen einen Einblick in die jeweils gewählte sonderpädagogische Fachrichtung und vermittelt Ihnen ein Hintergrundwissen zu dieser Art der Beeinträchtigung. Durch dass Erweiterungsstudium werden Sie insbesondere auf die Arbeit in inklusiven Klassen vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation nicht zur/zum Förderschullehrer/in werden.

Erwünschtes Profil

Die Tätigkeit von Lehrpersonen erfordert neben der Fachkenntnis auch die Fähigkeit zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten sowie die Freude an der Interaktion mit anderen Menschen. Letzteres bezieht sich sowohl auf den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen als auch auf die Arbeit mit Eltern sowie im (interdisziplinären) Team. Von Vorteil für Ihren späteren Beruf sind weiterhin gute Sprachfähigkeiten, eine belastbare Stimme, Flexibilität und Umsichtigkeit im Umgang mit Ihren Schülerinnen und Schülern sowie Spaß an der Begleitung und Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung.

Im Studium werden selbstorganisiertes und selbstständiges Arbeiten, die aktive Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren sowie die Lektüre von Fachliteratur erwartet.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Geistigbehindertenpädagogik (Lehramt / Mittelschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Geistigbehindertenpädagogik

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Es müssen keine Studienleistungen erworben werden. Jedoch sind Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu absolvieren.

Im Falle einer Erweiterung ist es daher hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache abgehalten. Kenntnisse der englischen Sprache, v.a. für das Lesen von Literatur, sind notwendig.

Praktikum an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum (entspricht dem sonderpädagogischen Blockpraktikum)

  • Dauer: 2 zusammenhängende Wochen (10 Schultage)
  • Steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung.
  • Die Aufgaben und Studienziele entsprechen denen des sonderpädagogischen Blockpraktikums (LPO I, § 93, Abs.1 Nr. 4) beschränkt auf die Fächer des Studierenden.

Das Studium der sonderpädagogischen Qualifikation schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) §101 - § 109 zu entnehmen

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten).

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Lehramt Geistigbehindertenpädagogik

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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