Kunst (Lehramt Berufliche Schulen/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Gegenstand der Kunstpädagogik sind die vielfältigen Vermittlungsfelder von Kunst und Kunstpraxis in unserer Gesellschaft. Der Studiengang kombiniert zu diesem Zweck ein kunstwissenschaftliches Studium mit einer gestalterisch-praktischen und einer fachdidaktischen Ausbildung, wobei die Erarbeitung der Fachtheorie und eigene künstlerische Arbeit dabei stets in Bezug zueinander stehen. Erworben werden demnach sowohl wissenschaftlich-diskursive Fähigkeiten als auch Vermittlungskompetenzen und gestalterische Fertigkeiten in verschiedenen Bereichen.

Da sich der Horizont des Fachs Kunstpädagogik in verschiedene Richtungen erweitert hat, setzt der Studiengang fachliche Schwerpunkte. So liegt eine Betonung auf den Neuen Medien, deren Entwicklung und Verbreitung gegenwärtig neue Kunst- und Gestaltungsformen entstehen lässt sowie entscheidenden Einfluss auf die Erschließungs- und Vermittlungsweisen von Kunst hat. Ebenso wird mit dem Schwerpunkt der Bildwissenschaft dem über die Bildenden Künste hinaus erweiterten Blickfeld der Kunstpädagogik entsprochen.

Der interdisziplinäre Ansatz des Studiengangs erlaubt es, künstlerischen und kunstpädagogischen Prozessen in ihrer Komplexität gerecht zu werden und zukünftigen Entwicklungen des Fachs mit innovativen Vermittlungsstrategien zu begegnen, durch spezifische Wahl des Bachelor-Nebenfachs ist darüber hinaus eine individuelle berufliche Profilbildung möglich. Die Vernetzung wissenschaftlicher Fachkenntnisse mit selbstbestimmter Gestaltungspraxis, kommunikativer Kompetenz, Teamfähigkeit und projektorientierten Formen des Lernens gewährleistet eine zukunftsorientierte Berufsausbildung.

Im Speziellen werden berufsrelevante fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Bereichen Kunstpädagogik, Kunst-/Mediengeschichte, Phänomene der Gegenwartskunst, Kunsttheorie, sowie künstlerischer und medialer Produktion und Rezeption vermittelt. Schwerpunkte in der Kunst-/Medienpraxis bilden Malerei, Zeichnung, dreidimensionales Gestalten und Mediengestaltung. Insbesondere der Erwerb der Qualifikation zum medialen Gestalten und zur systematischen Rezeption medialer Projekte trägt zu einer zukunftsweisenden Ausbildung im kunstpädagogischen Bereich bei und erhöht somit die Berufschancen der Absolventen.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Wenn im Erweiterungsfach die erste Staatsprüfung erfolgreich abgelegt wurde, dann gilt es als vollwertiges Unterrichtsfach und man kann dieses Fach nach Erwerb der Lehramtsbefähigung genauso wie ein Fach der ursprünglichen Fächerkombination unterrichten.

Erwünschtes Profil

Die Studienbewerberinnen -und bewerber müssen die künstlerische Eignung im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens nachweisen (s.o.). Das Studium der Kunstpädagogik bezieht seine Motivation aus dem Interesse und Spaß am bildnerischen Gestalten, der Auseinandersetzung mit historischer und Gegenwartskunst sowie dem Engagement in Kommunikation, Diskussion und Vermittlung dieser Aspekte. Unerlässlich ist eine grundsätzliche Offenheit gegenüber verschiedenen künstlerischen Ansätzen und Konzepten, die Fähigkeit zur Kritik und Selbstkritik, die Bereitschaft zu Kooperation, Engagement und selbstmotiviertem Gestalten. Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur Freude und Motivation für die eigene künstlerische Praxis, sondern auch für die Vermittlung von Kunst und Gestaltung zu entwickeln und die Bedeutung und Wirkungsweise von Kunst in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu verstehen: Kunst erfüllt menschliche und soziale Aspekte und existiert nicht um ihrer selbst Willen.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Kunst (Lehramt / Berufliche Schulen)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Eignungsprüfung
Zulassungsmodus höheres Semester
Eignungsprüfung
Zugangsdetails

Die Aufnahme des Studiums setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren voraus.

Die Eignung wird im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens überprüft:

  • Termingerecht eingereichte Mappe mit bildnerischen Arbeiten des Bewerbers.
  • Praktische Prüfung: Zu ihr werden nur die Bewerber zugelassen, die nach Begutachtung der Mappen für das Studium geeignet erscheinen. Die Einladung zur praktischen Prüfung erfolgt schriftlich. Das Thema der Prüfungsarbeit wird von der Prüfungskommission gestellt.
  • Mündliche Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem Gespräch über künstlerisch-fachliche Fragen. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn bereits auf Grund des Ergebnisses der praktischen Prüfung eine Zulassung zum Studium sinnvoll erscheint.

Nähere Informationen und genaue Termine (Achtung, frühe Bewerbungstermine!) siehe: https://www.kunstpaedagogik.uni-muenchen.de/meldungen/news-und-termine/

Link zum Fach
Lehramt Kunst

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

In diesem Erweiterungsfach müssen keine Studienleistungen erworben werden.

Im Falle einer Erweiterung ist es hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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