Welche Praktika kann man im Ausland absolvieren?
- pädagogisch-didaktisches Praktikum 1 & 2
- sonderpädagogisches Blockpraktikum
- studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
Wo kann ich mein Auslandspraktikum absolvieren?
Schule
Raytos de Luz (als sonderpädagogisches Blockpraktikum (PrimA-Projekt) oder in Ausnahmefällen als pädagogisch-didaktisches Praktikum Teil 1 (nicht Teil 2))
Bewerbungsfrist
- sonderpädagogisches Blockpraktikum mindestens 1 Jahr vor Praktikumsbeginn (im dritten Semester); weitere Informationen unter PrimA-Projekt (https://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/praktikumsboerse/auslandspraktikum_guatemala.html)
- pädagogisch-didaktisches Praktikum Teil 1 mindestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn
- Zeitraum: Februar-April oder August-September
Schule
IES Cruz Santa in Realejo Alto, Santa Cruz de Tenerife (als pädagogisch-didaktisches Praktikum 2)
Bewerbungsfrist
- mindestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn
- Zeitraum: Februar-April oder September-August
- Kenia
- Südafrika
- Ghana
- Tansania
- Bosnien und Herzegowina
Prinzipiell besteht des Weiteren die Möglichkeit, eigenständig eine Schule zu suchen und/oder sich direkt beim Praktikumsamt zu bewerben. Inwiefern diese Praktika anerkanntbzw. angerechnet werden können, muss im Einzelfall geprüft und besprochen werden.
Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden, damit das Praktikum anerkannt werden kann?
- Einreichen der Bewerbungsunterlagen mit Motivationsschreiben und Lebenslauf (evtl. Referenzen, Zeugnisse etc). als pdf-Datei an a.gomes@edu.lmu.de
- ausreichend Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache (mind. A2)
- Teilnahme an interkulturellen Vorbereitungsworkshops (nur bei PrimA-Projekten)
- Gespräch mit Dr. Clemens Maria Schlegel
- Bearbeitung von mind. 12 Reflexionsbögen der Handreichung "Schulpraktika begleiten. Praxiserprobte Arbeitshilfen für Mentorinnen und Mentoren. 5. Auflage, Stuttgart 2018" regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht
- regelmäßige Betreuung und Reflexion mit einer Betreuungslehrkraft (min. 3x die Woche 45-minütige Reflexionsgespräche)
- Übernahme von mehreren Unterrichtsversuchen sowie tägliche Durchführung kleiner didaktischer Fingerübungen
- 100 Gesamtstunden verteilt auf mindestens 4 Wochen (empfohlen werden 6 Wochen)
- Die Bescheinigung über ein Schulpraktikum im Ausland. Dieses wird von der Schulleitung am Ende des Praktikums unterschrieben.
- Einen Praktikumsbericht für das Praktikumsamt und den Lehrstuhl Pädagogik bei Verhaltensstörungen (https://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/leitfragen_prabericht_ausland.pdf)
- Ein Antrag auf Anerkennung des abgeleisteten Praktikums (https://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/materialien/antr_prak_anerk_neu.doc)
Haben Sie Lust, im Ausland ein Praktikum zu absolvieren?
Dann bewerben Sie sich bei: Dr. André Gomes
ACHTUNG: Bei Ableistung eines Privatpraktikums wird kein Versicherungsschutz seitens der Universität gewährleistet. Aus diesem Grund empfehlen wir eine private Auslandsversicherung abzuschließen (besonders eine Unfallsversicherung).
Weiterführende Links:
- Informationen zu Auslandspraktika sind auch auf den Seiten des Praktikumsamtes zu finden.
- Erasmus-Praktika