Das Praktika-Programm von Erasmus+

Sie möchten ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren? Das Praktika-Stipendium von Erasmus+ ermöglicht eingeschriebenen Studierenden und Promovierenden, aber auch Absolventinnen und Absolventen eine finanzielle Unterstützung.

Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit eines Erasmus+ Stipendiums zukommen lassen zu können, beträgt die maximale Förderdauer vier Monate. Die tatsächliche Dauer Ihres Praktikums kann über das Stipendium hinausgehen.
Ihr Aufenthalt muss mindestens zwei volle Monate betragen.

Bitte beachten Sie, dass für das Erasmus+ Stipendium eine Bewerbungsfrist von 4 Wochen vor Praktikumsstart für den Eingang der finalen Unterlagen gilt. Planen Sie daher für die einzuholenden Unterschriften und die Befüllung der Unterlagen ausreichend Puffer für unsere Prüfung ein. Praktika, für die wir vor Antritt keine Förderzusage versenden können, sind nicht förderfähig. Sollten hinsichtlich der Bewerbungsfrist Verzögerungen Ihrerseits auftreten, vereinbaren Sie zur Besprechung zwingend einen Beratungstermin.

Praktika in das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Wales und Schottland) können nicht länger durch ein Stipendium über Erasmus+ gefördert werden. Stattdessen können Praktika dorthin nun über das PROMOS-Stipendium gefördert werden.

Stipendienvoraussetzungen

Damit Sie sich für das Erasmus-Praktika-Stipendium bewerben können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Praktikumsförderung während des Studiums
    • Praktikumsplatz oder Abschlussarbeit im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion)
  • Praktikumsförderung nach dem Studium (Graduiertenpraktika)
    • Praktikumsplatz im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Praktikumszeitraum innerhalb eines Jahrs nach dem Studienabschluss
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion) zum Zeitpunkt der Bewerbung
    • Exmatrikulation vor Praktikumsbeginn

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
    Belgien, Bulgarien, Tschechien , Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden
  • Programmländer außerhalb der EU:
    Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei

  • Vollzeitpraktika ab einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche bzw. 12 Unterrichtsstunden pro Woche bei Lehrpraktika
  • freiwillige und Pflichtpraktika
  • Praktikumsarten: reguläre Praktika, Forschungspraktika, praxisbezogene Abschluss- oder Semesterarbeiten, Pflichtpraktika, freiwillige Praktika oder Graduiertenpraktika
  • bezahlte und unbezahlte Praktika
  • sinnvoller Zusammenhang mit dem Studium
  • Praktikumsdauer von mindestens zwei bis maximal 12 Monaten. Bitte überprüfen Sie die Länge Ihres Praktikums. Sollte es kürzer als 60 Tage sein, können Sie sich für das Career Service Stipendium bewerben. Hier beträgt die Mindestdauer nur 53 Tage.

Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen. Welche Institutionen hierzu zählen, können Sie auf der Website der EU einsehen. Diese Praktika können über ein eigenes DAAD-Programm gefördert werden.

Der Stipendienprozess im Überblick

Sie haben die Zusage für Ihr Wunschpraktikum? Super!

Bitte senden Sie uns für den Start Ihrer Stipendien-Bewerbung folgende Informationen per E-Mail an den LMU Career Service:

  • Genaues Datum des Praktikumsstarts (z. B. Montag, der…)
  • Genaues Datum des Praktikumsendes (z. B. Freitag, der…)
  • Praktikumsort
  • Praktikumsland
  • Fakultät an der LMU (Nummer und Name)
  • Haben Sie schon am Erasmus-Programm (Studium/Praktikum) teilgenommen: ja/nein; wenn ja, wie viele Monate wurden Sie bereits gefördert
  • Praktikumsart: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum
  • Name der Praktikumsinstitution
  • Stipendium: Erasmus+

Danach erhalten Sie von uns den Link zum Bewerbungsportal.

Ohne die Kurzinfo können wir Ihre Bewerbung nicht bearbeiten!

Bewerbungsfrist: Spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn.

Bitte bewerben Sie sich über das Portal MoveON. Bitte wählen Sie im Portal das Online-Formular „Bewerbung Stipendium Auslandspraktikum" zur Bearbeitung aus.

Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung für ein Erasmus+ Praktika Stipendium hochgeladen werden:

Verpflichtende Dokumente:

  • Unterzeichnetes Learning Agreement for Traineeships:
  • Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten), inkl. Begründung zur Auswahl der Praktikumsinstitution und der Tätigkeit, Darlegung des Fachbezugs, berufliche Motivation, Notwendigkeit eines Stipendiums für den Aufenthalt
  • Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Versicherungserklärung (PDF, 46 KB), siehe auch unten "Weitere Informationen / Versicherung"

Erforderliche Dokumente für die optionalen Zusatzförderungen:

Siehe die Förderkriterien unten bei "Weitere Informationen / Optionale Zusatzförderung zur Chancengleichheit"

Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement for Traineeships muss beim Absenden der Bewerbung von allen drei Seiten unterschrieben worden sein (Studierende, Fakultät bzw. Career Service, aufnehmende Organisation). Beachten Sie hierzu die Hinweise für die Studierenden der verschiedenen Fachbereiche in der Checkliste (PDF, 221 KB). Hier finden Sie zudem eine gute Übersicht aller Schritte und Dokumente, die vor, während und nach Ihrem Erasmus-Praktikum erledigt bzw. eingereicht werden müssen.

  • Grant Agreement: Das Dokument wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Es muss dem LMU Career Service zweimal unterschrieben im Original vorliegen. Diese zwei Originalversionen können Sie entweder per Post schicken oder persönlich einreichen. Vorab können Sie auch einen Scan des Dokuments per E-Mail beim LMU Career Service einreichen.
  • OLS-Sprachtest: Die Einladung zum Sprachtest wird automatisch per E-Mail vom OLS-System verschickt. Über die OLS-Plattform gibt es außerdem die Möglichkeit, kostenfreie, tutorierte Online-Sprachkurse zu machen. Hinweis: Muttersprachlerinnen und Muttersprachler müssen diesen Test nicht machen.
  • Graduiertenpraktika: Reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung ein, sobald Ihnen diese vorliegt.

Danach wird die erste Stipendienrate ausgezahlt.

Verlängert sich das Praktikum um mehr als fünf Tage, muss ein Verlängerungsantrag mit dem Learning Agreement for Traineeship - Changes gestellt werden. Dieser muss spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Praktikumsende als Scan per E-Mail beim LMU Career Service eingereicht werden.

  • Traineeship Certificate: Ausgefüllt und mit Unterschrift des Praktikumsgebers.
    : Traineeship Certificate (DOCX, 66 KB)

    Achtung:
    • Es werden keine vordatierten Dokumente und keine digitalen Unterschriften akzeptiert!
    • Physical mobility/period nur ausfüllen, wenn Sie einen Aufenthalt bestehend aus einem virtuellen und einem physischen Teil (blended mobility) absolviert haben!
  • Vorlage für den Praktikumsbericht (DOC, 142 KB)
  • Immatrikulationsbescheinigung, wenn die mit der Bewerbung eingereichte Bescheinigung nicht den gesamten Praktikumszeitraum abdeckt
  • EU-Survey: Der DAAD arbeitet für das neue Projekt an einer neuen Plattform, dem Beneficiary Module. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie also keinen Fragebogen ausfüllen. Falls Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich einen Fragebogen oder Bericht im Beneficiary Module ausfüllen sollen, kommen wir hier noch einmal auf Sie zu.
  • Karrieretipp: Lassen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis durch die besuchte Praktikumseinrichtung erstellen. Das ist für zukünftige Bewerbungen sehr hilfreich!

Alle Abschlussunterlagen müssen bis spätestens 30 Tage nach Praktikumsende gesammelt im Portal MoveON hochgeladen werden. Den Link hierzu haben Sie bereits bei Ihrer Bewerbung erhalten.

Weitere Informationen

Die Höhe der Basisförderung des Stipendiums für die Erasmusmobilität wird nach Ländergruppe und Aufenthaltsdauer berechnet:

  • Ländergruppe 1 (750€ monatlich): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Ländergruppe 2 (690€ monatlich): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Ländergruppe 3 (640€ monatlich): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Definition Green Travel: Für den Großteil der Reisestrecke (mind. 50% der gesamten Reise) werden emissionsarme Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt.

Studierende, die im Sinne der Green Travel Vorgaben des Erasmus+ Programmes zu ihrem Praktikum reisen, können einen Green Travel Zuschuss beantragen:

  • Green Travel Zuschuss in Höhe von 50€
  • 1 bis 4 zusätzliche geförderte Reisetage, wenn das grüne Reisen länger dauert als die Reise mit der nicht-grünen Alternative

Zur Beantragung reichen Sie die "Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel" mit Ihrer Bewerbung über unser Bewerbungsportal ein. Die Vorlage können Sie bei den Bewerbungsunterlagen weiter oben auf dieser Seite herunterladen.

Die Zusatzförderung zur Chancengleichheit enthält 250€ pro Monat zusätzlich zu Ihrer Basisförderung (siehe Ländergruppen weiter oben). Es kann nur eine der folgenden Studierendengruppe gefördert werden. Folgende Zuschüsse können von Studierenden und Graduierten in Anspruch genommen werden:

  • Studierende und Graduierte mit Behinderung:
    • Der Zuschuss ist ab einem GdB von 20 möglich.
    • Der Nachweis erfolgt über die Einreichung des Schwerbehindertenausweises, den Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest.
  • Studierende und Graduierte mit Kind/ern:
    • Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie ein oder mehrere Kind/er haben und mit diesem/n reisen.
    • Der Nachweis erfolgt über die Einreichung der Geburtsurkunde und die Reisedokumente des/der Kindes/r.
  • Studierende und Graduierte mit chronischer Erkrankung
    • Bitte weisen Sie Ihre chronische Erkrankung in Form eines ärztlichen Attests nach.
    • Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Ihnen durch Ihre Erkrankung Mehrkosten entstehen.

  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende und Graduierte aus nicht-akademischem Elternhaus)
    • Der Zuschuss ist für Studierende und Graduierte, deren Eltern oder Bezugspersonen keinen akademischen Abschluss einer Hochschule haben.
    • Der Nachweis kann erfolgen über eine ehrenwörtliche Erklärung zu den Bildungsabschlüssen der Eltern/Bezugspersonen oder eine ehrenwörtliche Selbsterklärung der Eltern/Bezugspersonen.
  • Erwerbstätige Studierende und Graduierte
    • Der Zuschuss ist für erwerbstätige Studierende und Graduierte, die ihre Erwerbstätigkeit während des Erasmus Praktikums ruhen lassen oder für den Auslandsaufenthalt kündigen müssen.
    • Die Erwerbstätigkeit muss seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Bewerbung auf das Erasmus Praktika Stipendium ausgeübt worden sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Bewerbungsfrist von 4 Wochen vor Praktikumsbeginn.
    • Während des Mindestzeitraums der Ausübung muss das monatliche Netto-Gehalt über 450 € und unter 850 € liegen. Bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert.
    • Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln.
    • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden.
    • Die Erwerbstätigkeit darf während des Erasmus Praktikums nicht weitergeführt, sondern muss pausieren oder gekündigt werden.
    • Der Nachweis erfolgt über die entsprechenden Gehaltsabrechnungen und eine ehrenwörtliche Erklärung über die Pausierung bzw. Kündigung.

Zur Beantragung des Zuschusses reichen Sie eine ehrenwörtliche Erklärug (siehe Vorlage bei den Bewerbungsunterlagen) sowie die entsprechenden Nachweise zusammen mit Ihrer Bewerbung in unserem Bewerbungsportal ein.

Für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen Sie folgende Versicherungen:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
Klären Sie mit Ihrer bisherigen Versicherung, ob gewisse Dienstleistungen ggf. bereits inkludiert sind oder für den Zeitraum Ihres Praktikums aufgestockt werden können.

Zusätzlich bietet der DAAD eigene Versicherungspakete: Link zu den DAAD Versicherungspaketen, siehe Tarif 720. Als Praktikumsnachweis können Sie hier Ihr von allen Seiten unterzeichnetes Learning Agreement eirneichen.

  • Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) maximal 12 Monate Erasmus+ in Anspruch nehmen. Diese können in mehrere Studien- und Praktikumsaufenthalte unterteilt werden. Ausnahme: Lehramts-/Medizin-/Jurastudierende können 24 Monate Erasmus+ in Anspruch nehmen.
  • Da das Graduiertenpraktikum formell zu dem vorausgegangenen Studienzyklus gehört, müssen Sie als Bewerberin bzw. Bewerber mindestens zwei Erasmusmonate aus dem vorangegangenen Studienzyklus übrig haben, um gefördert werden zu können.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zum Programm oder Feedback für uns? Dann buchen Sie gerne eine digitale oder persönliche Sprechstunde bei uns! Unten finden Sie den Link zur Terminvereinbarung.

Michael Brielmaier, M.A.

Career Service der LMU

Referent für Wirtschaftskontakte & internationale Praktika

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Finanzierung der Erasmus+ Stipendien

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