Das Praktika-Programm von Erasmus+

Sie möchten ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren? Das Praktika-Stipendium von Erasmus+ ermöglicht eingeschriebenen Studierenden und Promovierenden, aber auch Absolventinnen und Absolventen eine finanzielle Unterstützung.

Bitte beachten Sie, dass für das Erasmus+ Stipendium eine Bewerbungsfrist von 4 Wochen vor Praktikumsstart für den Eingang der finalen Unterlagen gilt.
Planen Sie daher für die einzuholenden Unterschriften und die Befüllung der Unterlagen ausreichend Puffer für unsere Prüfung ein. Praktika, für die wir vor Antritt keine Förderzusage versenden können, sind nicht förderfähig. Sollten hinsichtlich der Bewerbungsfrist Verzögerungen Ihrerseits auftreten, vereinbaren Sie zur Besprechung zwingend einen Beratungstermin mit Michael Brielmaier oder Iris Geise.

Die Stipendiensätze für das Erasmus-Auslandspraktika-Programm variieren je nach Zielland und liegen aktuell zwischen 640 und 750 Euro pro Monat. In Absprache mit Ihrer Fakultät können Auslandspraktika für Ihr Studium anerkannt werden.

Kurz und knapp – so funktioniert's:

  • Eigenständige Suche eines Praktikums oder einer Abschlussarbeit
  • Kurzinfo per E-Mail an den LMU Career Service
  • Learning Agreement ausfüllen und unterschreiben (Studierende, Fakultät bzw. LMU Career Service, aufnehmende Organisation)
  • Online-Bewerbung über MoveON (spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn)
  • Zusage durch den LMU Career Service
  • Erledigen der weiteren Schritte für die erste Stipendienrate
  • Übermittlung der Abschlussunterlagen über MoveON für die zweite Rate

Praktika in das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Wales und Schottland) können nicht länger durch ein Stipendium über Erasmus+ gefördert werden. Bewerbungen für den Erasmus-Status ohne finanzielle Förderung können im Rahmen einer Zero Grant-Vereinbarung geprüft werden.

Stipendienvoraussetzungen

Damit Sie sich für das Erasmus-Praktika-Stipendium bewerben können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Praktikumsförderung während des Studiums
    • Praktikumsplatz oder Abschlussarbeit im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion)
  • Praktikumsförderung nach dem Studium
    • Praktikumsplatz im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Praktikumszeitraum innerhalb eines Jahrs nach dem Studienabschluss
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion) zum Zeitpunkt der Bewerbung
    • Exmatrikulation vor Praktikumsbeginn

  • Vollzeitpraktika ab einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche bzw. 12 Unterrichtsstunden pro Woche bei Lehrpraktika
  • freiwillige und Pflichtpraktika
  • Praktikumsarten: reguläre Praktika, Forschungspraktika, praxisbezogene Abschluss- oder Semesterarbeiten, Pflichtpraktika, freiwillige Praktika oder Graduiertenpraktika
  • bezahlte und unbezahlte Praktika
  • sinnvoller Zusammenhang mit dem Studium
  • Praktikumsdauer von mindestens zwei bis maximal 12 Monaten. Bitte überprüfen Sie die Länge Ihres Praktikums. Sollte es kürzer als 60 Tage sein, können Sie sich für das Career Service Stipendium bewerben. Hier beträgt die Mindestdauer nur 53 Tage.

Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen. Welche Institutionen hierzu zählen, können Sie auf der Website der EU einsehen. Diese Praktika können über ein eigenes DAAD-Programm gefördert werden.

In den folgenden Varianten können Praktika absolviert werden:

  • 1. Variante: Praktikum vor Ort bei der Praktikumsinstitution
  • 2. Variante: Blended-Learning Praktikum, bei dem ein Teil des Praktikums online vom Heimatland (in diesem Fall Deutschland) aus und ein Teil physisch vor Ort bei der Praktiumsinstitution abgeleistet wird. Hierbei wird nur der Teil physisch vor Ort gefördert. Dieser Teil darf die Mindestförderzeit von zwei Monaten nicht unterschreiten. Es wird nur der Zeitraum physisch vor Ort auf Ihr Erasmuskontingent angerechnet. Vorteil: Wir stellen ein Diploma Supplement für das gesamte Praktikum aus und nicht nur den Teil vor Ort.
  • 3. Variante: Online-Praktikum, welches online vom Heimatland (Deutschland) aus stattfindet. Sie bekommen keine finanzielle Förderung und der Praktikumszeitraum wird nicht auf Ihr Erasmuskontingent angerechnet. Vorteil: Administrativ geregelter Rahmen durch das Learning Agreement. Wir stellen ein Diploma Supplement über den gesamten Praktikumszeitraum aus. Außerdem können Sie trotz rein virtueller Mobilität zur Vorbereitung am interkulturellen Sensibilisierungstraining teilnehmen.

Bitte geben Sie Ihre Praktiumsmodalität bei der Bewerbung an.

Von der Bewerbung bis zu den Abschlussunterlagen

Bitte senden Sie uns vor der Bewerbung folgende Informationen per E-Mail an den LMU Career Service:

  • Genaues Datum des Praktikumsstarts (z. B. Montag, der…)
  • Genaues Datum des Praktikumsendes (z. B. Freitag, der…)
  • Praktikumsort
  • Praktikumsland
  • Fakultät an der LMU (Nummer und Name)
  • Haben Sie schon am Erasmus-Programm (Studium/Praktikum) teilgenommen: ja/nein; wenn ja, wie viele Monate wurden Sie bereits gefördert
  • Praktikumsart: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum
  • Name der Praktikumsinstitution
  • Stipendium: Erasmus+

Danach erhalten Sie von uns den Link zum Bewerbungsportal.

Ohne die Kurzinfo können wir Ihre Bewerbung nicht bearbeiten!

Bewerbungsfrist: Spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn und bei Praktika im Vereinigten Königreich 3 Monate!

Bitte bewerben Sie sich über das Portal MoveON. Bitte wählen Sie im Portal das Online-Formular „Bewerbung Stipendium Auslandspraktikum" zur Bearbeitung aus.

Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung für ein Erasmus+ Praktika Stipendium hochgeladen werden:

Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement for Traineeships muss beim Absenden der Bewerbung von allen drei Seiten unterschrieben worden sein (Studierende, Fakultät/Career Service, aufnehmende Organisation). Beachten Sie hierzu die Hinweise für die Studierenden der verschiedenen Fachbereiche in der Checkliste (PDF, 239 KB). Hier finden Sie zudem eine gute Übersicht aller Schritte und Dokumente, die vor, während und nach Ihrem Erasmus-Praktikum erledigt bzw. eingereicht werden müssen.

  • Grant Agreement: Das Dokument wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Es muss dem LMU Career Service zweimal unterschrieben im Original vorliegen. Diese zwei Originalversionen können Sie entweder per Post schicken oder persönlich einreichen. Vorab können Sie auch einen Scan des Dokuments per E-Mail beim LMU Career Service einreichen.
  • OLS-Sprachtest: Die Einladung zum Sprachtest wird automatisch per E-Mail vom OLS-System verschickt. Über die OLS-Plattform gibt es außerdem die Möglichkeit, kostenfreie, tutorierte Online-Sprachkurse zu machen. Hinweis: Muttersprachlerinnen und Muttersprachler müssen diesen Test nicht machen.
  • Graduiertenpraktika: Reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung ein, sobald Ihnen diese vorliegt.
  • Confirmation of Arrival (PDF, 44 KB) (für Praktika in UK oder Start VOR dem 1. Oktober 2022): Bitte lassen Sie diese Bescheinigung nach Ihrer Ankunft von Ihrer Praktikumsinstitution ausfüllen und unterschreiben. Anschließend senden Sie einen Scan per E-Mail an den LMU Career Service.

Danach wird die erste Stipendienrate ausgezahlt.

Verlängert sich das Praktikum um mehr als fünf Tage, muss ein Verlängerungsantrag mit dem Learning Agreement for Traineeship - Changes gestellt werden. Dieser muss spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Praktikumsende als Scan per E-Mail beim LMU Career Service eingereicht werden.

  • Traineeship Certificate: Ausgefüllt und mit Unterschrift des Praktikumsgebers.
    Für Praktika, die VOR dem 1. Oktober 2022 gestartet sind: Traineeship Certificate Projekt 2021 (DOCX, 66 KB)
    Für Praktika, die AB dem 1. Oktober 2022 gestartet sind: Traineeship Certificate Projekt 2022 (DOCX, 66 KB)
    Für Praktika in UK: Traineeship Certificate Projekt 2020 (DOCX, 66 KB)

    Achtung:
    • Es werden keine vordatierten Dokumente akzeptiert!
    • Physical mobility/period nur ausfüllen, wenn Sie einen Aufenthalt bestehend aus einem virtuellen und einem physischen Teil (blended mobility) absolviert haben!
  • Praktikumsbericht (DOC, 70 KB)
  • Immatrikulationsbescheinigung, wenn die mit der Bewerbung eingereichte Bescheinigung nicht den gesamten Praktikumszeitraum abdeckt
  • EU-Survey (nur für Praktika in UK, die bis 31. März 2023 laufen): Die Zugangsdaten werden Ihnen von der EU-Datenbank automatisch gesendet.
  • Karrieretipp: Lassen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis durch die besuchte Praktikumseinrichtung erstellen. Das ist für zukünftige Bewerbungen sehr hilfreich!

Alle Abschlussunterlagen müssen bis spätestens 30 Tage nach Praktikumsende gesammelt im Portal MoveON hochgeladen werden. Den Link hierzu haben Sie bereits bei Ihrer Bewerbung erhalten.

Genauere Informationen zu den genannten Unterlagen sowie zur Erasmus+ Praktikumsmobilität entnehmen Sie bitte der Checkliste (PDF, 239 KB).

Weitere Informationen

Definition Green Travel: Für den Großteil der Reisestrecke (mind. 50% der gesamten Reise) werden emissionsarme Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt.

Studierende, die im Sinne der Green Travel Vorgaben des Erasmus+ Programmes zu ihrem Praktikum reisen, können einen Green Travel Zuschuss beantragen:

  • Green Travel Zuschuss in Höhe von 50€
  • 1-4 zusätzliche geförderte Reisetage, wenn das grüne Reisen länger dauert als die Reise mit der nicht-grünen Alternative

Zur Beantragung reichen Sie die "Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel" mit Ihrer Bewerbung über unser Bewerbungsportal ein. Die Vorlage können Sie unter dem Punkt "Bewerbung" weiter oben auf dieser Seite herunterladen.

Der Zuschuss für Studierende und Graduierte mit "geringeren Chancen" kann von folgenden Studierenden und Graduierten in Anspruch genommen werden:

  • Studierende und Graduierte mit Behinderung:
    • Der Zuschuss ist ab einem GdB von 30 für UK und für alle anderen Erasmus+ Länder ab einem GdB von 20 möglich.
    • Achtung: der Zuschuss bei UK ist geringer, da die Förderung aus der alten Erasmusgeneration kommt.
    • Der Nachweis erfolgt über die Einreichung des Schwerbehindertenausweises, den Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest.
  • Studierende und Graduierte mit Kind/ern:
    • Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie ein oder mehrere Kind/er haben und mit diesem/n reisen.
    • Der Nachweis erfolgt über die Einreichung der Geburtsurkunde und die Reisedokumente des/der Kindes/r.
  • Studierende und Graduierte mit chronischer Erkrankung
    • Bitte weisen Sie Ihre chronische Erkrankung in Form eines ärztlichen Attests nach.
    • Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Ihnen durch Ihre Erkrankung Mehrkosten entstehen.

Für Praktika mit Start ab 1. Oktober 2022 (ausgenommen UK) kann der Zuschuss darüber hinaus für folgende Studierende ausgezahlt werden:

  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende und Graduierte aus nicht-akademischem Elternhaus)
    • Der Zuschuss ist für Studierende und Graduierte, deren Eltern oder Bezugspersonen keinen akademischen Abschluss einer Hochschule haben.
    • Der Nachweis kann erfolgen über eine ehrenwörtliche Erklärung zu den Bildungsabschlüssen der Eltern/Bezugspersonen oder eine ehrenwörtliche Selbsterklärung der Eltern/Bezugspersonen.
  • Erwerbstätige Studierende und Graduierte
    • Der Zuschuss ist für erwerbstätige Studierende und Graduierte, die ihre Erwerbstätigkeit während des Erasmus Praktikums ruhen lassen oder für den Auslandsaufenthalt kündigen müssen.
    • Die Erwerbstätigkeit muss seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Bewerbung auf das Erasmus Praktika Stipendium ausgeübt worden sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Bewerbungsfrist von 4 Wochen vor Praktikumsbeginn.
    • Während des Mindestzeitraums der Ausübung muss das monatliche Gehalt über 450 € und unter 850 € liegen. Bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert.
    • Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln.
    • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden.
    • Die Erwerbstätigkeit darf während des Erasmus Praktikums nicht weitergeführt, sondern muss pausieren oder gekündigt werden.
    • Der Nachweis erfolgt über die entsprechenden Gehaltsabrechnungen und eine ehrenwörtliche Erklärung über die Pausierung bzw. Kündigung.

Zur Beantragung des Zuschusses reichen Sie eine ehrenwörtliche Erklärug (siehe Vorlage unter "Ihre Bewerbung") sowie die entsprechenden Nachweise zusammen mit Ihrer Bewerbung in unserem Bewerbungsportal ein.

  • Durchgeführt von SINIK (Studentische Initiative für interkulturelle Kompetenz)
  • Wenn Sie uns Ihre Kurzinfo zugesandt haben, werden Sie automatisch von uns über das nächste Training informiert.

  • Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) maximal 12 Monate Erasmus+ in Anspruch nehmen. Diese können in mehrere Studien- und Praktikumsaufenthalte unterteilt werden. Ausnahme: Lehramts-/Medizin-/Jurastudierende können 24 Monate Erasmus+ in Anspruch nehmen.
  • Da das Graduiertenpraktikum formell zu dem vorausgegangenen Studienzyklus gehört, müssen Sie als Bewerberin bzw. Bewerber mindestens zwei Erasmusmonate aus dem vorangegangenen Studienzyklus übrig haben, um gefördert werden zu können.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zum Programm? Dann buchen Sie gerne eine digitale und persönliche Sprechstunde bei uns! Unten finden Sie die Links zur Terminvereinbarung.

Frau Geise berät Sie gerne zur Finanzierung Ihres Praktikums.
Mit Herrn Brielmaier können Sie sich zur Vorbereitung und Gestaltung des Praktikums austauschen.

Iris Geise

Career Service der LMU

Internationale Praktika & Stipendien

E-Mail schreiben

+49 89 2180-1359

Michael Brielmaier, M.A.

Career Service der LMU

Referent für Wirtschaftskontakte & internationale Praktika

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