Promotion in Kunstgeschichte und Promotionsstudiengang
Sie interessieren sich für eine Promotion im Fach Kunstgeschichte? Wir informieren Sie über Voraussetzungen und Anlaufstellen.
Sie interessieren sich für eine Promotion im Fach Kunstgeschichte? Wir informieren Sie über Voraussetzungen und Anlaufstellen.
Die Promotion ist die Verleihung des Doktorgrades. Sie weist die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nach, belegt durch eine selbständige, vertiefte wissenschaftliche Arbeit (schriftliche Doktorarbeit/Dissertation) und eine mündliche Prüfung (Disputation).
Die Dissertation wird eigenständig angefertigt und stellt die im Rahmen des Dissertationsprojekts gewonnenen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse dar. Die Arbeit an der Dissertation wird betreut von einem Hochschullehrer/einer Hochschullehrerin, das heißt einer Person, die entweder Professorin/Professor (ordentlich oder außerplanmäßig) oder habilitiert ist. An der LMU kann sie entweder in Form eines individuell betreuten Projektes ('klassische individuelle Promotion') oder im Rahmen eines strukturierten Promotionsstudiengangs oder -programms angefertigt werden.
Kontakt für Interessenten an einer Promotion im Fach Kunstgeschichte
Promotionsbüro des Prüfungsamts für Geistes- und Sozialwissenschaften
Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) – Abteilung Promotion
Für alle prüfungsrelevanten Informationen zur Promotionsordnung und Promotionsverfahren kontaktieren sie das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften – Abteilung Promotion.
Graduate Center der LMU
Wichtige Informationen zum Promotionsstudium sowie zu den Promotions- und Stipendienmöglichkeiten (strukturierte Promotionsprogramme, Förderungsmöglichkeiten etc.) an der LMU liefert als zentrale Anlaufstelle das Graduate Center unserer Universität.
Alle wichtigen Informationen finden Sie zusammengestellt auf den Informationsseiten aus dem Promotionsbüros des zuständigen Prüfungsamts für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).
Wenn Sie nach Abschluss Ihres Magister- oder Masterstudiums – entweder unmittelbar im Anschluss oder nach einer Pause – ein Promotionsstudium aufnehmen wollen, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
1. Beginn des Promotionsverfahrens
Zunächst stellen Sie beim zuständigen Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand. Dieser Antrag bezieht sich auf den Status als Doktorandin/Doktorand (Promotionsverhältnis) und ist zu trennen vom Status als Studenin/Student (Immatrikulation, s.u.)
Für diesen Antrag sind verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter eine Betreuungszusage der Person, die das Promotionsverfahren betreuen soll, außerdem Zeugnisse, ein akademischer Lebenslauf und weiteres.
Internationale Studierende müssen ggf. Sprachkenntnisse nachweisen (mindestens B 2-Niveau; nach Absprache mit dem Fach kann darauf gegebenenfalls verzichtet werden, z.B. wenn die Arbeit in einer anderen Sprache abgefasst wird).
Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (Abschnitt 1: Beginn des Promotionsverfahrens, Annahme als Doktorand oder Doktorandin).
Wie das Prüfungsamt mitteilt, kann der Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ganzjährig gestellt werden, hat keine Einreichungsfristen und ist nicht an Semesterzeiten oder Immatrikulationsfristen gebunden. Empfohlen werden aber folgende Termine:
Bezogen auf die Immatrikulation (für Antragstellerinnen und Antragsteller, die nicht mehr oder noch nicht an der LMU immatrikuliert sind):
Für den Fachwechsel (für bereits an der LMU immatrikulierte Studierende, z.B. noch im Masterstudiengang eingeschrieben):
Nach erfolgreich bearbeitetem Antrag erhalten Studierende einen Annahmebescheid als Doktorandinnen/Doktorand.
2. Einschreibung in den Promotionsstudiengang und notwendige Unterlagen für die Einschreibung (Immatrikulation)
Wichtig: Um promoviert werden zu können, ist es erforderlich, mindestestens zwei Semester in den Promotionsstudiengang an der LMU eingeschrieben zu sein.
Die Dauer des Promotionsstudiengangs ist auf 8 Semester limitiert. Eine Promotion nach dieser Frist ist aber möglich, da Doktorandinnen und Doktoranden zum Zeitpunkt der Promotionsprüfung selbst nicht eingeschrieben sein müssen. Zu beachten ist, dass unabhängig vom Immatrikulationsstatus das Promotionsverhältnis nach Ablauf des Annahmebescheids (s.o.) nach drei Jahren jährlich verlängert werden muss.
Für die Einschreibung in den Studiengang benötigen Sie einen Annahmebescheid des Prüfungsamtes- für Geistes- und Sozialwissenschaften, der Sie zur Einschreibung in den Promotionsstudiengang berechtigt. Weitere Hinweise zum Status als Doktorandin/Doktorand bzw. zur Immatrikulation während des Promotionsstudiums finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes (2. Während des Promotionsverhältnisses, Unterpunkt Immatrikulation in den Promotionsstudiengang) bzw. auf den Seiten der Studentenkanzlei.
3. Besondere Regelung: Zusätzliche Prüfungsleistung – Belegen von Lehrveranstaltungen in der Kunstgeschichte
Bei Studierenden, bei denen die Noten des vorhergehenden Abschlusses von den Voraussetzungen für die Zulassung zum zum Verfahren abweichen (Seiten des PAGS, s.u. Zulassungsvoraussetzungen) oder der Abschluss fachfremd zum Promotionsfach ist, werden in der Regel Auflagen (zusätzliche Prüfungsleistungen) in Höhe von 15 bis zu 60 ECTS erteilt. Den Umfang und die zu besuchenden Lehrveranstaltungen bestimmt die Betreuungsperson.
Da es für (immatrikulierte) Doktorandinnen und Doktoranden keine Möglichkeit gibt, sich über LSF zu den Veranstaltungen anzumelden, bitte wir diese, sich jeweils unmittelbar mit den Dozierenden der gewünschten Veranstaltungen in Verbindung zu setzen.
Interessantes zum Anhören rund um das Thema der Promotion in den Geisteswissenschaften bietet der docphil-Podast aus den geisteswissenschaftlichen Fakultäten 9-13