FAQ - Frequently Asked Questions

Hier werden Antworten auf häufig gestellte Fragen gesammelt.

Belegung von Lehrveranstaltungen

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen findet immer 2-3 Wochen vor dem Start der Vorlesungszeit über LSF statt.

Blockkurse sind Lehrveranstaltungen, die nicht im Wochenrhythmus, sondern in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Semester innerhalb einer Woche am Stück angeboten werden. Die Anmeldung erfolgt genauso wie bei den wöchentlichen Seminaren vor Beginn des Semesters über LSF.

Da zwischen Anmeldung und Antritt eines Blockkurses in der Regel eine größere Zeitspanne liegt, ist es hier besonders wichtig, die Lehrperson umgehend zu informieren, wenn Sie den Seminarplatz nicht wahrnehmen möchten. Frei gewordene Plätze können dann noch an Bewerber von der Warteliste vergeben werden.

Die Lehrveranstaltungsbelegung findet vor dem Beginn der Vorlesungszeit statt und regelt die Bewerbung und Platzvergabe für alle belegbaren Seminare und Vorlesungen. Hier wird Ihr Stundenplan für das kommende Semester erstellt. Die Prüfungsanmeldung startet erst im letzten Drittel der Vorlesungszeit und erfordert Ihre Anmeldung zu den Prüfungen aller Module, die Sie im aktuellen Semester tatsächlich vollständig absolvieren. Erst mit der Prüfungsanmeldung landen Sie in der Liste zur Notenvergabe, worauf Ihre Leistung im Notenspiegel verbucht werden kann.

Generell gibt es bei allen künstlerisch-praktischen Kursen eine Anwesenheitspflicht, die mit der Unterschrift zu jeder Kursstunde nachgewiesen wird. Man darf unentschuldigt zweimal fehlen, für weitere Fehlstunden muss ein Attest vorgelegt werden.

Das Portfolio enthält alle Arbeiten in Original, die während dem Semester entstanden sind. Zusätzlich zu den Arbeiten, die während der Kurszeit entstehen, gehören zum Portfolio auch Arbeiten, die in der freien Zeit, innerhalb des "Workloads" angefertigt wurden.
In der Regel wird das Portfolio in der letzten Kursstunde präsentiert und danach das Prüfungsergebnis festgelegt.
Um das Prüfungsergebnis zu dokumentieren, ist es notwendig die Arbeiten des Portfolios abzufotografieren und in Moodle hochzuladen. S. dazu die Hinweise zur Dokumentation des Portfolios (PDF, 234 KB)

Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennungen von Studienleistungen können aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein, sei es beim Wechsel von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang, aber auch bei einer nicht erfolgten Prüfungsanmeldung oder einem anderen Problem mit der Verbuchung von Leistungen. Ansprechpartner für Anerkennungen im Fachbereich Kunstpädagogik sind Herr Botz (für alle Fälle, in denen noch Fragen zu klären sind) und Herr Tuna (für alle Fälle, in denen es keine Fragen gibt und nur unterschrieben werden muss). Im Einzelnen sind hier typische Fälle von Anerkennungen beschrieben:

Vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde von Herrn Botz. Oder senden Sie ihm eine Anfrage per E-Mail mit folgenden Angaben: Name der Hochschule, Name und Abschluss des Studiengangs, Notenspiegel, aus dem Informationen über Inhalt, Umfang (ECTS und/oder Zeitumfang) und Bewertung konkreter Lehrveranstaltungen entnommen werden können. Lesen Sie die Anlage 2 der Studienordnung, nach der Sie an der LMU studieren werden und notieren Sie Module bzw. Lehrveranstaltungen, bei denen Sie aufgrund von Titel und Umfang eine Vergleichbarkeit mit bereits erworbenen Leistungen vermuten. Unterbreiten Sie auf Basis dieses Vergleichs Vorschläge zur Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen. Auf Basis dieser Vorschläge wird eine Anerkennbarkeit geprüft. Füllen Sie das Dokument für die Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen aus (nur die persönlichen Angaben und Unterschrift, lassen Sie die Tabelle noch leer) und den Antrag zur Anrechnung von Studienzeiten und senden Sie beides ebenfalls mit.

Senden Sie eine Anfrage per E-Mail an Herrn Botz mit folgenden Angaben: Name des ursprünglichen Studiengangs, Leistungen, die Sie anerkennen möchten. Füllen Sie das Dokument für die Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen aus (nur die persönlichen Angaben und Unterschrift, lassen Sie die Tabelle leer) und den Antrag zur Anrechnung von Studienzeiten und senden Sie beides ebenfalls mit.

Besorgen Sie sich einen Modulplan des Studiengangs, in dem sie während Ihres Auslandsaufenthalt studieren werden. Notieren Sie sich Module, die sich nach Ihrer Einschätzung je nach Inhalt und Umfang für eine Anerkennung eignen könnten. Senden Sie eine Anfrage per E-Mail an Herrn Botz mit folgenden Angaben:

  • Matrikelnummer und Studiengang, in dem Sie an der LMU studieren,
  • Name der Gasthochschule,
  • Name und Abschluss des Studiengangs an der Gasthochschule,
  • Modulplan der Gasthochschule, aus dem Informationen über Inhalt, Umfang (ECTS und/oder Zeitumfang) und Bewertungsart (Benotung/BE-NB) der Lehrveranstaltungen entnommen werden können.

Auf dieser Basis werden Module bzw. Lehrveranstaltungen vereinbart, die anerkannt werden können. Die Anerkennung findet nach dem Studienaufenthalt im Ausland statt, indem Sie Nachweise der erfolgreich absolvierten Leistungen zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen einreichen.

Die Studiengangskoordination der Kunstpädagogik kann grundsätzlich keine nachträglichen Prüfungsanmeldungen vornehmen. Wenn die Zeitspanne der Prüfungsanmeldung nur wenige Wochen verstrichen ist, können Sie versuchen, beim Prüfungsamt (PAGS) persönlich eine nachträgliche Anmeldung zu beantragen. Es besteht jedoch kein garantierter Anspruch auf Nachmeldung.

Wenn das Semester bereits vorbei ist, müssen fehlende Noteneingaben per Anerkennungsantrag verbucht werden. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  • Lassen Sie sich von der Lehrperson des Seminars einen Seminarschein ausstellen.
  • Füllen Sie das Dokument für die Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen aus. Tragen Sie in der Tabelle nacheinander folgende Angaben ein: Die Nummer des Moduls, zu dem die Lehrveranstaltung gehört, die Anzahl der ECTS laut Studienordnung und die Note bzw., wenn das Modul nicht benotet wird, "BE".
  • Drucken Sie den Antrag aus, bringen Sie ihn zusammen mit dem Seminarschein in die Sprechstunde von Herrn Tuna und lassen Sie ihn dort unterschreiben. Geben Sie ihn anschließend bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsamt (PAGS) ab.

Lassen Sie sich von der Lehrperson des Seminars einen Seminarschein ausstellen. Füllen Sie einen Antrag zur Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen aus (nur die persönlichen Angaben und Unterschrift, lassen Sie die Tabelle leer) und senden Sie beides per E-Mail an Herrn Botz mit folgenden Angaben: Ihren Namen, Ihren Studiengang, Ihre Matrikelnummer, die betroffene Lehrveranstaltung und das Semester, in dem sie stattfand.

Nein, diese Scheine werden in Papierform bei der Anmeldung zum Staatsexamen bei der Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter abgegeben.

Sie können alle Leistungen, die nicht als ECTS im Notenspiegel verbucht werden können, in ein separates Formular eintragen und von der Studiengangskoordination und dem Prüfungsamt bestätigen lassen. Eine Anleitung dafür finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts.

Anmeldung und Verbuchung von Prüfungsleistungen

Nein, Sie lassen sich über den absolvierten einzelnen Modulteil einen Schein ausstellen und melden sich in diesem Modul erst zur Prüfung an, wenn Sie den zweiten Modulteil absolvieren. Sie müssen dann dafür Sorge tragen, dass die modulverantwortliche Lehrperson den Scheinnachweis des jeweils anderen Modulteils erhält und verrechnen kann. Merken Sie sich, welche Lehrveranstaltungen Sie wann für ein Modul absolviert haben. Niemand sonst kann das später für Sie rekonstruieren.

Beantragen Sie beim Prüfungsamt (PAGS) einen Rücktritt von der Prüfung und geben Sie der Lehrperson Bescheid.

Nicht angetretene Prüfungen müssen von den Lehrenden grundsätzlich immer mit "nicht bestanden" bewertet werden. Dadurch wird die Prüfung geschlossen und Sie können sich beim nächsten Mal wieder zur Prüfung anmelden. Bis auf wenige Ausnahmen können alle Prüfungen im Fachbereich Kunstpädagogik beliebig oft abgelegt werden, das ist in der Anlage 2 der jeweiligen PStO geregelt. Im finalen Notenauszug verschwinden vorherige "nicht bestanden"-Einträge wieder, wenn die Prüfung schließlich bestanden wurde.

Nein, Sie sind als Studierende selbst für die korrekte Belegung Ihrer Lehrveranstaltungen verantwortlich. Ein Vollständigkeitscheck kann leicht durch einen Vergleich des Notenspiegels mit der Studienordnung geleistet werden.

Nein, bitte sehen Sie davon ab, Studiengangskoordinatoren um eine Überprüfung der Vollständigkeit Ihres Notenspiegels zu bitten. Das kann leicht durch einen Vergleich des Notenspiegels mit der Studienordnung geleistet werden.