Basisqualifikation Kunst
Pflichtveranstaltung (§36 Abs. (1) Nr. 4 LPO I) für alle Studierende des modularisierten Studiengangs Lehramt für Grundschule, die Kunst weder im Unterrichts- noch im Didaktikfach gewählt haben
Pflichtveranstaltung (§36 Abs. (1) Nr. 4 LPO I) für alle Studierende des modularisierten Studiengangs Lehramt für Grundschule, die Kunst weder im Unterrichts- noch im Didaktikfach gewählt haben
Allgemeine Informationen
Für Lehramts-Studierende, die Kunst weder als Didaktikfach noch als Unterrichtsfach gewählt haben, sind in der Studienordnung im Bereich Kunst keine weiteren Qualifikationsmöglichkeiten vorgesehen. Daher kommt der Basisqualifikation Kunst als einziger Qualifikationsmaßnahme besondere Bedeutung zu.
Ziele
In der Lehrveranstaltung erwerben die Studierenden grundlegende kunstdidaktische Kenntnisse. Durch die praktische Auseinandersetzung mit vielfältigen künstlerischen Arbeitsweisen und Techniken wird ihr gestalterisches Ausdrucksvermögen erweitert.
Als Vorbereitung auf ihre spätere Tätigkeit an der Schule erhalten die Teilnehmenden ein umfangreiches Repertoire an Anregungen für die Planung, Durchführung und Reflexion von Kunstunterricht.
Inhalte
Platzvergabe und Prüfungsleistung
Die Vergabe der Kursplätze erfolgt über LSF. Die Prüfungsleistung wird jedoch nicht per LSF verbucht. Die Studierenden erhalten am Ende des Semesters einen Schein, der dem Prüfungsamt bei der Anmeldung zum Staatsexamen vorgelegt werden muss.
Die Belegungsfrist der Lehr-und Forschungseinheit Kunstpädagogik finden Sie auf der Webseite des PAGS.
Die Prüfungsleistung besteht in einem Referat, bei dem ein selbstständig entwickelter Unterrichtsentwurf zu einem der Gestaltungsfelder vorgestellt wird.
Verantwortliche Dozentin
Michaela Almog, Studiengangsleitung Didaktikfach Kunst