Künstlerisches Instrumentalspiel

Künstlerisches Instrumentalspiel wird im Winter- und im Sommersemester angeboten. Die Kurse finden wöchentlich oftmals nach Absprache mit den jeweiligen Lehrbeauftragten als Einzelunterricht in Präsenz statt. Der Kurs dient Ihrer musikalischen Weiterentwicklung an einem Instrument Ihrer Wahl, auf dem Sie bereits über gute Vorkenntnisse verfügen.

Allgemeines zum Kurs

Der künstlerische Instrumentalunterricht beginnt (sofern nicht anders vermerkt) in der zweiten Semesterwoche und dauert jeweils 45 Minuten.

Im Künstlerischen Instrumentalspiel handelt es sich um klassischen Instrumentalunterricht, in dem überwiegend klassisches Konzertrepertoire erarbeitet wird. Im Gegensatz zum Schulpraktischen Instrumentalspiel bereitet er nicht auf das Staatsexamen vor, da im Staatsexamen kein künstlerischer Instrumentalvortrag gefragt ist.

Im Lehramtsstudium können Sie diesen Kurs nur im Rahmen der Wahlpflichtlehrveranstaltung WP 2.3 bzw. WP 2.5 "Künstlerisches Instrumentalspiel" ein Semester lang besuchen. Die Belegung von WP 1.3 bzw. WP 1.5 und WP 3.3 bzw. WP 3.5 ist dann nicht mehr möglich.

Beim Master Musikpädagogik haben Sie drei Semester lang künstlerischen Einzelunterricht (P 4, P 7, P 10) an Ihrem Hauptfachinstrument. Beim Hauptfach Gesang haben Sie drei Semester lang Vokalunterricht.

Vormerkung und Belegung

© jirsak

Nur wer sich in den ersten beiden vollen Juniwochen für das darauffolgende Wintersemester bzw. in den ersten beiden Dezemberwochen für das kommende Sommersemester in LSF vormerkt, hat auch Anspruch auf den Unterricht.

Hinweis: Nutzen Sie für die Vormerkung in LSF nicht die Vormerkfunktion für Ihren eigenen Stundenplan, sondern die belegen-Funktion! Zusätzlich ist eine E-Mail an das Sekretariat erforderlich, mit welchem Instrument Sie den Kurs belegen wollen.

Die Vormerkung ist verbindlich! Wer sich vormerkt, jedoch keinen Kurs belegt, verliert im folgenden Semester seinen Anspruch auf einen Kursplatz (Beschluss des Prüfungsausschusses Musikpädagogik vom 11.12.2023). Das heißt, man kann sich dann nur über die Restplatzvergabe zu einem Kurs anmelden.

Hinweis: Man kann sich nur für Kurse vormerken, die man noch nicht absolviert hat.

Die eigentliche Belegung erfolgt zum Ende der vorlesungsfreien Zeit über die Lernplattform Moodle. Es gilt: first come, first served.

Bei Fragen helfen unsere FAQ

Wartelistenplätze

Es gibt eine Warteliste, die nach der Restplatzvergabe für die regulären Kurse bedient wird. Hierüber können Studierende Schisp- bzw. Vokalunterricht abhängig von den Restkapazitäten der Lehrbeauftragten bekommen. Die Mehrfachbelegung von Vokalunterricht bzw. Schisp im selben Semester ist unzulässig. Es besteht kein Anspruch auf einen Wartelistenplatz.

Hinweis: Für Kurse, die über die Warteliste belegt werden, gibt es keine ECTS Punkte!

Wer sich auf die Warteliste setzen lassen möchte, schreibt bitte eine E-Mail an Frau Brass mit folgenden Infos:

  • Name
  • Matrikelnummer
  • Handynummer (optional)
  • Kurs (Schisp Klavier/Gitarre oder Vokal)

Sie werden kontaktiert, wenn ein Kursplatz frei wird

Prüfungen

Eine Prüfung ist nur im Master Musikpädagogik notwendig. Es handelt sich dabei um eine benotete praktische Prüfung. Die ECTS-Punkte werden vergeben bei Bestehen der dem Modul zugeordneten Modulprüfung.

Für diese Modulprüfungen (P4, P7 und P10) ist die Studiengangskoordination als Prüfer in LSF gespeichert.

Bitte melden Sie sich online über LSF zur Prüfung an. Voraussetzung ist die Abgabe des Leistungsnachweises (PDF, 398 KB) bei der Studiengangskoordination. Die ECTS-Punkte werden Ihnen angerechnet, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie die betreffenden Veranstaltungen ordnungsgemäß besucht haben.