Für die Verbuchung der Leistungen der Musikpraktischen Modulprüfungen ist in LSF aus organisatorischen Gründen immer die Studienagangskoordination der Musikpädagogik hinterlegt. Erst wenn alle Modulteile abgeschlossen sind und Sie sich in LSF zur Prüfung angemeldet haben, können die Leistungen verbucht werden.
Für alle musikpraktischen Veranstaltungen müssen bestimmte Nachweise bei der Studiengangskoordination bis spätestens Freitag der dritten Woche in der veranstaltungsfreien Zeit abgegeben werden:
Nur, wenn am Ende des Semesters das vollständig ausgefüllte Formular abgegeben wurde und online über LSF die Anmeldung für die betreffende Prüfung erfolgt ist, können die ECTS-Punkte gutgeschrieben werden.
Didaktikfach Musik nach PStO 2015
Für die Modulprüfung "WP1/WP2/WP3 Musikpraxis und Musiktheorie" (Grundschule) bzw."WP1/ WP2/WP3 Musikpraxis" (Mittelschule) melden Sie sich erst online über LSF zur Prüfung an, wenn Sie alle Veranstaltungen des betreffenden Moduls besucht haben.
Bitte melden Sie sich nur für eine Modulprüfung an. Die korrekte Prüfung ergibt sich aus der Bezifferung Ihres Wahlpflichtfaches.
Beispiel Lehramt Grundschule (Veranstaltung 5):
Wenn Sie WP 1.5 „Schulpraktisches Instrumentalspiel 2“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 1 an.
Wenn Sie WP 2.5 „künstlerisches Instrumentalspiel“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 2 an.
Wenn Sie WP 3.5 „Unterrichtsbezogene Kompetenzen“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 3 an.
Auf Nachweise wird hier verzichtet, die Teilnahme an den Kursen wird über die Anwesenheitslisten dokumentiert.
Hinweis: Die Leistungen können erst nach Eingang der Anwesenheitslisten der einzelnen Kurse verbucht werden. Dies kann für gewöhnlich ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine frühzeitige Verbuchung in LSF für Ihre Leistungen brauchen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Studiengangskoordination mit einer Bestätigung des Dozenten, dass der Kurs erfolgreich besucht wurde.