Der Kurs Schulpraktisches Instrumentalspiel (Schisp) wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten und kann ab dem 3. Fachsemester entweder mit Gitarre oder Klavier belegt werden. Die Kurse finden wöchentlich als Gruppenunterricht (2 Personen) statt und dauern je 45 Minuten. Grundlagenkenntnisse am Instrument sind Voraussetzung.
Der Unterricht für Schulpraktisches Instrumentalspiel beginnt (sofern nicht anders vermerkt) in der ersten Semesterwoche und findet in Präsenz statt.
Schisp ist gemäß Modulplan ein Semester lang verpflichtend für alle. Hier werden Kenntnisse der Liedbegleitung erworben und an dem Repertoire für das Staatsexamen gearbeitet. Dies kann bei Bedarf im Wahlpflichtkurs WP 1.3 (GS) bzw. 1.5 (MS) "Schulpraktisches Instrumentalspiel 2" in einem folgenden Semester vertieft werden.
Wichtig: Es kann nur eine der drei Wahlpflichtveranstaltungen gewählt werden!
Hinweis: Wer mehr Übung braucht oder zur Prüfungsvorbereitung möchte, kann jedes Semester ein Tutorium belegen.
Wer möchte, kann Schisp auch mit Akkordeon belegen. In diesem Fall melden Sie sich bitte bis 15. Juni (für das folgende Wintersemester) bzw. 15. Dezember (für das folgende Sommersemester) im Sekretariat.
Belegung
Das Schulpraktische Instrumentalspiel wird während der Hauptbelegfrist in LSF belegt. Die Kurse sind als Doppelunterricht angelegt, die Einteilung der Präsenzwochen erfolgt ggf. nach der Platzvergabe durch die jeweiligen Dozenten.
Das Schulpraktische Instrumentalspiel ist priorisiert zu belegen. Ihr Anspruch auf den Kurs wird nach der Belegung geprüft, falls kein Anspruch besteht, wird die Belegung storniert.
Hinweis: Sie dürfen sich nur für ein Instrument anmelden. Ein Instrumentenwechsel während des Studiums ist nicht möglich.
Studierende mit Kind melden sich bitte vorab bei der Studiengangskoordination für ihre Wunschzeit (bitte Geburtsurkunde des jüngsten Kindes als Nachweis mitschicken).
Warteliste
Es gibt eine Warteliste, die nach der Restplatzvergabe für die regulären Kurse bedient wird. Hierüber können Studierende Schisp- bzw. Vokalunterricht abhängig von den Restkapazitäten der Dozenten bekommen. Die Mehrfachbelegung von Vokalunterricht bzw. Schisp im selben Semester ist unzulässig. Es besteht kein Anspruch auf einen Wartelistenplatz.
Wer sich auf die Warteliste setzen lassen möchte, schreibt bitte eine E-Mail an Frau Brass mit folgenden Infos:
Name
Matrikelnummer
Handynummer (optional)
Kurs (Schisp Klavier/Gitarre oder Vokal)
Sie werden kontaktiert, wenn ein Kursplatz frei wird.
Absender muss die campus-Mailadresse sein.
Prüfungen
Für Bachelor PIR Nebenfach Grundschulpädagogik und -didaktik ist keinePrüfung vorgesehen.
Für das Lehramt Grundschule und Grundschule Sonderpädagogik ist nach PStO 2015 keine Prüfung abzulegen. Der Unterricht dient der Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen.
Für das Lehramt Mittelschule und Mittelschule Sonderpädagogik ist, um das Modul Musikpraxis (WP 1/2/3) abschließen zu können, das Absolvieren einer 15-minütigen Prüfung (BE/NB) nötig. Die Prüfung ist nach Schisp 1 (WP 1.5) vorgesehen. Die Prüfungen finden jeweils in der letzten Semesterwoche (in Ausnahmefällen in der ersten Woche der Semesterferien) statt.
Bitte melden Sie sich bis 15.01 (WiSe) bzw. 15.06. (SoSe) im Sekretariat für die Prüfung an, mit Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Instruments und zwar in dem Semester, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.
Melden Sie sich ggf. auch in LSF für die Modulprüfung an, wenn Sie mit der Schisp-Prüfung alle Modulteile abschließen.
Nach erfolgter Anmeldung im Sekretariat (Sie erhalten den Prüfungstermin per Mail) senden Sie den Prüfungsbogen (PDF, 131 KB) per Mail an die beiden Prüfer. Bringen Sie den Prüfungsbogen sowie die Noten Ihrer Liedauswahl ausgedruckt zur Prüfung mit.
Prüfungsinhalte
Es müssen 8 Lieder vorgelegt werden, die sich für das Singen in der Mittelschule eignen und verschiedenen Genres entsprechen.
Die Prüfungskommission wählt aus diesem Repertoire drei Stücke aus, welche dann mit instrumentaler Begleitung vorzusingen sind.
Ein Vorspiel wird erwartet, Zwischen- und Nachspiel sind optional.
Für Studierende mit Schwerpunkt Grundschule sind 10, für Mittelschule 12 Lieder vorzubereiten.
Es sind 2 Strophen zu singen, ein Vorspiel mit Geben des Einsatzes wird erwartet.
Die Lieder sollten unterschiedliche Schwierigkeitsstufen haben (Tempo, rhythmische Besonderheiten, Chromatik, etc.) und aus mindestens 4 verschiedenen Genres stammen.
Hinweis: nicht mehr zeitgemäße Lieder (z.B. „Alle Kinder lernen lesen“, „Ein Chinese mit dem Kontrabass“, etc.) sollten vermieden werden.
Mindestens ein Lied muss fremdsprachig sein (ja, Englisch gilt auch als Fremdsprache) und eines muss a capella vorgesungen werden. Die Lieder müssen in verschiedenen Tonarten stehen, die für die anvisierte Jahrgangsstufe geeignet sind.
Wichtig: Zum Staatsexamen finden im Frühjahr und im Herbst je zwei Info-Veranstaltungen statt, bei denen alle Fragen zur Prüfung geklärt werden. Die Termine werden unter AKTUELLES veröffentlicht.
Hinweis: Die Prüfungszeiträume werden frühzeitig auf der Webseite des Kultusministeriums veröffentlicht. Für das Didaktikfach Musik ist der mündliche Prüfungszeitraum relevant.
Die Termine und Prüfer werden per Zufallsprinzip zugeteilt. Veröffentlicht werden die Termine Anfang Februar für das Frühjahrsexamen, bzw. Anfang Juli für das Herbst-Examen. Die Liste wird in der Musikpädagogik gegenüber von Raum 2517 zur Einsicht ausgehängt.
Falls Sie an dem Ihnen zugeteilten Termin bereits eine andere Prüfung haben, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat Musikpädagogik.