Vokalunterricht

Der Vokalunterricht wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Die Kurse finden in der Regel 14-tägig in Präsenz statt und dauern je 45 Minuten. Daher ist, anders als im Modulplan vermerkt, die Belegung von zwei Semestern Vokalunterricht Pflicht.

Allgemeines zum Kurs

Der Vokalunterricht beginnt (sofern nicht anders vermerkt) in der ersten Semesterwoche. Die Kurse finden in der Regel 14-tägig in Präsenz statt und dauern je 45 Minuten. Wöchentlicher Unterricht dauert 22,5 Minuten. Damit Sie auf 1 ECTS kommen, muss der Unterricht zwei Semester belegt werden.

Hinweis: ein drittes Semester kann freiwillig belegt werden. Dies geht jedoch nur im vollen Semester vor der mündlichen Staatsexamensprüfung mit Nachweis der Prüfungsanmeldung.

Im Master Musikpädagogik mit Hauptfach Gesang haben Sie drei Semester lang 45 Minuten Einzelunterricht (P4, P7 und P10).

Vormerkung und Belegung

© jirsak

Nur wer sich in den ersten beiden vollen Juniwochen für das darauffolgende Wintersemester bzw. in den ersten beiden Dezemberwochen für das kommende Sommersemester in LSF vormerkt, hat auch Anspruch auf den Unterricht.

Hinweis: Nutzen Sie für die Vormerkung in LSF nicht die Vormerkfunktion für Ihren eigenen Stundenplan, sondern die belegen-Funktion!

Die Vormerkung ist verbindlich! Wer sich vormerkt, jedoch keinen Kurs belegt, verliert im folgenden Semester seinen Anspruch auf einen Kursplatz (Beschluss des Prüfungsausschusses Musikpädagogik vom 11.12.2023). Das heißt, man kann sich dann nur über die Restplatzvergabe zu einem Kurs anmelden.

Hinweis: Man kann sich nur für Kurse vormerken, die man noch nicht absolviert hat.

Die eigentliche Belegung erfolgt zum Ende der vorlesungsfreien Zeit über die Lernplattform Moodle. Es gilt: first come, first served.

Bei Fragen helfen unsere FAQ.

Wartelistenplätze

Es gibt eine Warteliste, die nach der Restplatzvergabe für die regulären Kurse bedient wird. Hierüber können Studierende Schisp- bzw. Vokalunterricht abhängig von den Restkapazitäten der Lehrbeauftragten bekommen. Die Mehrfachbelegung von Vokalunterricht bzw. Schisp im selben Semester ist unzulässig. Es besteht kein Anspruch auf einen Wartelistenplatz.

Hinweis: Für Kurse, die über die Warteliste belegt werden, gibt es keine ECTS Punkte! Die Warteliste ist nicht das gleiche wie die Restplatzveragbe!

Wer sich auf die Warteliste setzen lassen möchte, schreibt bitte eine E-Mail an Frau Brass mit folgenden Infos:

  • Name
  • Matrikelnummer
  • Handynummer (optional)
  • Kurs (Schisp Klavier/Gitarre oder Vokal)

Sie werden kontaktiert, wenn ein Kursplatz frei wird.

Prüfungen

Eine Prüfung ist nur im Master Musikpädagogik notwendig. Es handelt sich dabei um eine benotete praktische Prüfung. Die ECTS-Punkte werden vergeben bei Bestehen der dem Modul zugeordneten Modulprüfung.

Für diese Modulprüfungen (P4, P7 und P10) ist die Studiengangskoordination als Prüfer in LSF gespeichert.

Bitte melden Sie sich online über LSF zur Prüfung an. Voraussetzung ist die Abgabe des Leistungsnachweises (PDF, 398 KB) bei der Studiengangskoordination. Die ECTS-Punkte werden Ihnen angerechnet, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie die betreffenden Veranstaltungen ordnungsgemäß besucht haben.