Der Vokalunterricht wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Die Kurse finden in der Regel 14-tägig in Präsenz statt und dauern je 45 Minuten. Daher ist, anders als im Modulplan vermerkt, die Belegung von zwei Semestern Vokalunterricht Pflicht.
Allgemeines zum Kurs
Der Vokalunterricht beginnt (sofern nicht anders vermerkt) in der ersten Semesterwoche. Die Kurse finden in der Regel 14-tägig in Präsenz statt und dauern je 45 Minuten. Wöchentlicher Unterricht dauert 22,5 Minuten. Damit Sie auf 1 ECTS kommen, muss der Unterricht zwei Semester belegt werden.
Hinweis: ein drittes Semester kann freiwillig belegt werden. Dies geht jedoch nur im vollen Semester vor der mündlichen Staatsexamensprüfung mit Nachweis der Prüfungsanmeldung.
Im Master Musikpädagogik mit Hauptfach Gesang haben Sie drei Semester lang wöchentlich 45 Minuten Einzelunterricht (P4, P7 und P10).
Belegung
Der Vokalunterricht wird während der Hauptbelegfrist in LSF belegt. Die Kurse sind als Doppelunterricht angelegt, die Einteilung der Präsenzwochen erfolgt nach der Platzvergabe durch die jeweiligen Dozenten.
Der Vokalunterricht ist priorisiert zu belegen. Ihr Anspruch auf den Kurs wird nach der Belegung geprüft, falls kein Anspruch mehr besteht, wird die Belegung storniert.
Master-Studierende mit Hauptfach Gesang melden sich bitte vorab bei der Studiengangskoordination für ihre Wunschzeit, ebenso Studierende mit Kind (bitte Geburtsurkunde des jüngsten Kindes als Nachweis mitschicken).
Warteliste
Es gibt eine Warteliste, die nach der Restplatzvergabe für die regulären Kurse bedient wird. Hierüber können Studierende Schisp- bzw. Vokalunterricht abhängig von den Restkapazitäten der Dozenten bekommen. Die Mehrfachbelegung von Vokalunterricht bzw. Schisp im selben Semester ist unzulässig. Es besteht kein Anspruch auf einen Wartelistenplatz.
Wer sich auf die Warteliste setzen lassen möchte, schreibt bitte eine E-Mail an Frau Brass mit folgenden Infos:
Name
Matrikelnummer
Handynummer (optional)
Kurs (Schisp Klavier/Gitarre oder Vokal)
Sie werden kontaktiert, wenn ein Kursplatz frei wird.
Eine Prüfung ist nur im Master Musikpädagogik notwendig. Es handelt sich dabei um eine benotete praktische Prüfung. Die ECTS-Punkte werden vergeben bei Bestehen der dem Modul zugeordneten Modulprüfung.
Für diese Modulprüfungen (P4, P7 und P10) ist die Studiengangskoordination als Prüfer in LSF gespeichert.
Bitte melden Sie sich online über LSF zur Prüfung an. Voraussetzung ist die Abgabe des Leistungsnachweises (PDF, 398 KB) bei der Studiengangskoordination. Die ECTS-Punkte werden Ihnen angerechnet, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie die betreffenden Veranstaltungen ordnungsgemäß besucht haben.