Bewerbung und Eignungsverfahren

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.

Voraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Musikpädagogik ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem In- oder Ausland der Fachrichtung Musikpädagogik oder eines verwandten Faches.

Internationale Studierende müssen zusätzliche Bedingungen zur Bewerbung und zur Immatrikulation an der LMU beachten. International Office der LMU.

Bewerbung

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Zweck dieses Verfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Musikpädagogik vorhanden ist.

Diese Anforderungen beinhalten:

  • Musikpraktische Fähigkeiten im vokalen oder instrumentalen Bereich.
  • Grundlegende Kenntnisse in Theorie und Praxis der Musikpädagogik.

Die Bewerbung, bzw. der Antrag auf Einladung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli in der Musikpädagogik an der LMU einzureichen (Ausschlussfrist).

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Anschreiben (Schilderung Ihrer Motivation für die Bewerbung)
  2. Tabellarischer Lebenslauf (mit gültiger Postanschrift)
  3. Ausgefüllter Personalfragebogen (PDF, 40 KB) zur Identifizierung des Bewerbers
  4. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung, zum Beleg der im Erststudium erbrachten Inhalte. Sollte dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht ausgestellt sein, ist ein "Transcript of Records" nach dem Leistungsstand des vollendeten 5. Fachsemesters, das sich aus den im Erststudium bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen zusammensetzt, vorzulegen.

Ausschließlich Bewerber, die ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, werden zum Eignungsverfahren eingeladen.

Termin der Eignungsprüfung: tba

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einem pdf-Dokument an die Studiengangskoordination.

Eignungsverfahren

Bei dem Eignungsverfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren in zwei Teilen:

  1. Schriftliche Klausur: Die Klausur dauert 60 Minuten. Sie besteht aus Aufgaben zu den Anforderungen des Studiengangs. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Bewerber zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise befähigt sind.
  2. Musikpraktische Prüfung: Die musikpraktische Prüfung dauert ca. 20 Minuten und beinhaltet nach Wahl der Bewerber
    • entweder den Vortrag von drei Vokal- oder Instrumentalstücken aus verschiedenen Epochen, wobei sich der Schwierigkeitsgrad nach dem Kriterienkatalog Stufe III des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ richtet
    • oder den Vortrag von vier Vokal- oder Instrumentalstücken, die sich in Stilistik oder Charakteristik unterscheiden, wobei eines der Stücke über einen Improvisationsanteil verfügen oder eine Eigenkomposition sein muss.

Neben Gesang sind folgende Instrumente zugelassen: Klavier, Orgel, Cembalo, Streichinstrumente, Holzblasinstrumente einschließlich Blockflöte, Blechblasinstrumente, Harfe, Gitarre, Laute, Akkordeon, Hackbrett, Zither, Schlaginstrumente.

Es kann keine Klavierbegleitung für die Eignungsprüfung gestellt werden! Sie können entweder eine eigene Begleitung mitbringen oder spielen/singen zu einer Audio-Aufnahme. Ein Abspielgerät für das Play-/Sing-Along müssen Sie bitte selbst mitbringen!

Grundlagenliteratur zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung:

  • Gruhn, W. (2003.) Geschichte der Musikerziehung. Hofheim: Wolke.
  • Jank, W. (2005). Musik-Didaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II. Berlin: Cornelsen Scriptor.
  • Kraemer, R.-D. (2004). Musikpädagogik - eine Einführung in das Studium. Augsburg: Wißner.

Anrechnung von Studienleistungen

© NANK

Die Anrechnung von Studienleistungen ist in der Prüfungs- und Studienordnung § 27 des Masterstudiengangs, §20 Didaktikfach Musik Lehramt festgelegt. Anzurechnende Leistungen müssen bezüglich der zuvor erworbenen Kompetenzen identisch bzw. vergleichbar mit den zu ersetzenden Leistungen sein.

Für die Anrechnung erforderliche Unterlagen müssen spätestens am Ende des ersten Semesters eingereicht werden. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an die Ansprechpartnerin Dr. Sibylle Köllinger-Krebl mit:

  • Ihrem Transcript of Records
  • dem Studienbuch der vorhergehenden Hochschule
  • Ihren Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)

Gleichen Sie Ihre bisherigen Studienleistungen mit dem Modulplan bzw. der Prüfungs- und Studienordnung aus der Musikpädagogik ab und schicken Sie einen Vorschlag mit möglichen anzurechnenden Studienleistungen.

In der Regel erfordert die Anrechnung eine Einzelfallklärung und muss in Übereinstimmung mit der Prüfungskommission der Musikpädagogik an der LMU erfolgen.

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