Bewerbung und Eignungsverfahren
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.
Voraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Musikpädagogik ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem In- oder Ausland der Fachrichtung Musikpädagogik oder eines verwandten Faches.
Internationale Studierende müssen zusätzliche Bedingungen zur Bewerbung und zur Immatrikulation an der LMU beachten. International Office der LMU.
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Zweck dieses Verfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Musikpädagogik vorhanden ist.
Die Bewerbung, bzw. der Antrag auf Einladung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli in der Musikpädagogik an der LMU einzureichen (Ausschlussfrist).
Ausschließlich Bewerber, die ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, werden zum Eignungsverfahren eingeladen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einem pdf-Dokument an die Studiengangskoordination.
Bei dem Eignungsverfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren in zwei Teilen:
Neben Gesang sind folgende Instrumente zugelassen: Klavier, Orgel, Cembalo, Streichinstrumente, Holzblasinstrumente einschließlich Blockflöte, Blechblasinstrumente, Harfe, Gitarre, Laute, Akkordeon, Hackbrett, Zither, Schlaginstrumente.
Es kann keine Klavierbegleitung für die Eignungsprüfung gestellt werden! Sie können entweder eine eigene Begleitung mitbringen oder spielen/singen zu einer Audio-Aufnahme. Ein Abspielgerät für das Play-/Sing-Along müssen Sie bitte selbst mitbringen!
Grundlagenliteratur zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung:
© NANK
Die Anrechnung von Studienleistungen ist in der Prüfungs- und Studienordnung § 27 des Masterstudiengangs, §20 Didaktikfach Musik Lehramt festgelegt. Anzurechnende Leistungen müssen bezüglich der zuvor erworbenen Kompetenzen identisch bzw. vergleichbar mit den zu ersetzenden Leistungen sein.
Für die Anrechnung erforderliche Unterlagen müssen spätestens am Ende des ersten Semesters eingereicht werden. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an die Ansprechpartnerin Dr. Sibylle Köllinger-Krebl mit:
Gleichen Sie Ihre bisherigen Studienleistungen mit dem Modulplan bzw. der Prüfungs- und Studienordnung aus der Musikpädagogik ab und schicken Sie einen Vorschlag mit möglichen anzurechnenden Studienleistungen.
In der Regel erfordert die Anrechnung eine Einzelfallklärung und muss in Übereinstimmung mit der Prüfungskommission der Musikpädagogik an der LMU erfolgen.