Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn Sie eine Frage haben, die auf dieser Seite nicht beantwortet wird, schreiben Sie bitte eine E-Mail an musikpaedagogik@lrz.uni-muenchen.de
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Nein. Natürlich ist es für das Studium hilfreich, insbesondere für den musikpraktischen Unterricht und den Kurs „Allgemeine Musiklehre und Musikgeschichte“. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich während der ersten beiden Semester Notenkenntnisse anzueignen, um von den Kursen während des Studiums bestmöglich zu profitieren.
Nicht zwingend. Im Staatsexamen muss man sich allerdings beim Singen auf der Gitarre, dem Akkordeon oder dem Klavier selbst begleiten.
Wer noch kein Instrument spielen kann, darf den "Grundlagenkurs Gitarre" belegen. In diesem Kurs werden erste Grundakkorde erlernt. Dieser Kurs ist freiwillig (ohne ECTS) und kann bereits vor dem 3. Fachsemester (ein Semester, Vormerkung nötig!) belegt werden.
Klavier und Akkordeon dürfen nur gewählt werden, wenn man bereits über Vorkenntnisse verfügt.
Hinweis: Das Staatsexamen muss mit dem Instrument abgelegt werden, mit dem Sie Schulpraktisches Instrumentalspiel belegen! Ein Instrumentenwechsel während des Studiums ist nicht möglich.
Wie Sie dem Modulplan entnehmen können, werden alle Pflichtkurse in der Musikpädagogik erst ab dem dritten Fachsemester belegt. Sie verlieren dadurch also keine Zeit.
Lediglich der Grundlagenkurs Gitarre kann bereits vor dem 3. Semester belegt werden, sowie unsere Tutorien.
Fachwechselnde, die im Hauptfach bereits im dritten oder einem noch höheren Semester sind, wenden sich bitte an die Studiengangskoordination.
Die musikpraktischen Kurse Vokalunterricht, künstlerisches und schulpraktisches Instrumentalspiel und der Grundlagenkurs Gitarre können NICHT über LSF belegt werden! Die Einschreibung ist in der Woche vor Vorlesungsbeginn über die Lernplattform Moodle.
Für den Vokalunterricht, das Künstlerische und Schulpraktische Instrumentalspiel und den Grundlagenkurs Gitarre muss man sich über LSF vormerken.
In den ersten beiden Juniwochen für das darauffolgende Wintersemester bzw. in den ersten beiden Dezemberwochen für das darauffolgende Sommersemester.
Da diese Kurse als Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht stattfinden, muss der Bedarf jedes Semester neu geplant werden. Die Vormerkung ist daher eine verbindliche Anmeldung.
Die Vormerkung erfolgt NICHT über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“, sondern ausschließlich über das Vorlesungsverzeichnis. Dort sind die einzelnen Instrumente und der Vokalunterricht aufgeführt.
Bitte verwenden Sie NICHT die Vormerkfunktion für den eigenen Stundenplan, sondern die Belegfunktion. Diese ist ausschließlich innerhalb des Vormerkungszeitraums unter "Aktion" in der rechten Spalte neben den jeweiligen Instrumenten freigeschaltet.
Nachträgliche Vormerkungen durch das Sekretariat oder die Studiengangskoordination sind nicht möglich.
Mit etwas Glück können Sie einen Platz über die Restplatzvergabe erhalten. Alternativ können Sie ein Tutorium belegen, ehe Sie sich in den ersten beiden Dezember- bzw. Juniwochen wieder für das neue Semester für die musikpraktischen Kurse vormerken können.
Während der Restplatzvergabe werden alle freien Plätze vergeben, die nach der regulären Einschreibung übriggeblieben sind.
Die Restplatzvergabe findet grundsätzlich in der ersten Vorlesungswoche über die Lernplattform Moodle statt. Es gilt: first come, first served.
Studierende im Grundschullehramt belegen den Kurs im Rahmen der „Unterrichtsbezogenen Kompetenzen“ (WP 3.5) mit einem Umfang von 1 SWS und müssen daher nur die einstündige Variante wählen.
Studierende im Mittelschullehramt belegen den Kurs im Rahmen der „Ausgewählten musikdidaktischen Konzepte“ (P 1.2) mit einem Umfang von 2 SWS und müssen daher die zweistündige Variante wählen.
Ja! Ohne Prüfungsanmeldung können keine Punkte oder Noten in LSF verbucht werden.
Grundschule/Sonderschule
Bei der WP-Prüfung „Musikpraxis und Musiktheorie“ handelt es sich um eine Modulprüfung. Alle fünf Veranstaltungen werden mit einer einzigen Prüfungsanmeldung abgeschlossen. Man meldet sich erst in dem Semester zur WP-Prüfung in LSF an, in dem auch der letzte zugehörige Modulteil absolviert wurde.
Die Prüfungsleistung ist die Klausur in „Allgemeine Musiklehre und Musikgeschichte“ und wird in dem Semester geschrieben, in dem Sie den Kurs besuchen (laut Modulplan im 3. Fachsemester).
Achtung: Beim Vokalunterricht sind zwei Semester verpflichtend zu belegen! Da der Kurs im 14-tägigen Wechsel angeboten wird, gibt es pro Semester nur 0,5 ECTS - Sie brauchen aber 1 ECTS.
Für welche WP-Prüfung Sie sich anmelden müssen, ergibt sich im Grundschullehramt aus der Veranstaltung 5:
Bei P 1 „Musikdidaktik“ handelt es sich um ein Modul, das sich aus drei einzelnen Modulteilprüfungen zusammensetzt.Man muss man sich also zu jeder dieser drei Modulteilprüfungen in dem Semester anmelden, in dem die Veranstaltung absolviert wurde. Das heißt konkret:
(P 1.3 sollte erst belegt werden, wenn alle anderen Kurse erfolgreich absolviert wurden.)
Lehramt Mittelschule/Mittelschule Sonderpädagogik
Bei P 1 „Grundlagen des Musikunterrichts“, WP1, WP2, WP3 „Musikpraxis“ und P 2 „Populäre Musik“ handelt es sich jeweils um eine Modulprüfung. Diese Veranstaltungen werden mit nur einer Prüfungsanmeldung in dem Semester abgeschlossen, in dem der letzte zugehörige Modulteil absolviert wurde.
Die Prüfungsleistung in P 1 ist das Referat in "Grundlagen des Musikunterrichts". Sie belegen also zusammen mit dem Lehramt Grundschule den Kurs "Allgemeine Musiklehre und Musikgeschichte", müssen die Klausur aber nicht mitschreiben. In dem Semester, in dem man die zweite Veranstaltung absolviert, meldet man sich zur Prüfung in LSF an.
In WP 1/2/3 absolviert man zunächst bis zu drei Veranstaltungen ohne Prüfungsanmeldung. In dem Semester, in dem man auch die vierte bzw. die letzte der vier Veranstaltungen des Moduls absolviert, meldet man die Prüfung in LSF an. Prüfungsleistung ist eine praktische Prüfung in "Schulpraktisches Instrumentalspiel I" - bitte melden Sie sich dafür im Sekretariat an! (Name, Matrikelnummer und Instrument angeben)
Achtung: Beim Vokalunterricht sind zwei Semester verpflichtend zu belegen! Da der Kurs im 14-tägigen Wechsel angeboten wird, gibt es pro Semester nur 0,5 ECTS - Sie brauchen aber 1 ECTS.
Sie können sich ausschließlich für eine der drei WP-Prüfungen anmelden. Die WP ist abhängig von der Wahl Ihrer Wahlpflichtlehrveranstaltung, das heißt, um sich für die richtige Prüfung anzumelden, orientiert man sich im Mitteschullehramt an Veranstaltung 3:
Bei P 2 sollten beide Modulteile im selben, nämlich 5. Semester belegt werden, da es sich um eine geteilte Prüfunsleistung handelt. In diesem Fall meldet man sich am Ende des 5. Semesters dann auch zur P 2 in LSF an.
P 3 „Musikdidaktik“ setzt sich aus mehreren Modulteilprüfungen zusammen. Man muss sich zu jeder dieser drei Modulteilprüfungen in dem Semester anmelden, in dem die Veranstaltung absolviert wurde. Das heißt konkret:
(P 3.3 sollte erst belegt werden, wenn alle anderen Kurse erfolgreich absolviert wurden.)
Bis zur Verbuchung der Modulprüfung erscheinen die einzelnen Kurse nicht in Ihrem Transcript of Records. Wenn Sie schon alle Modulteile belegt haben, aber trotzdem keine ECTS-Punkte in Ihrem Transcript stehen, haben Sie vermutlich versäumt, sich für die entsprechende Prüfung in LSF anzumelden.
Falls Sie vergessen haben, sich für eine Prüfung in LSF anzumelden, schreiben Sie bitte eine E-Mail (mit Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Matrikelnummer) an das zuständige Prüfungsamt.
Als Prüfer ist bei den Modulprüfungen aus organisatorischen Gründen in LSF immer die Studiengangskoordination hinterlegt.
Angaben zu den Prüfungsameldefristen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes (Fakultät 09 - Geschichts- und Kunstwissenschaften)
Achtung: Die Prüfungsanmeldefrist für PIR-Studierende ist deutlich früher als die für Lehramtsstudierende, nämlich vom 01. bis 14. Dezember bzw. 01. bis 14. Juni.
Für die Anmeldung zum Staatsexamen müssen alle Module im Didaktikfach Musik absolviert worden sein. Das erkennen Sie daran, dass in Ihrem Transcript in LSF eine Durchschnittsnote angezeigt wird. Beachten Sie hierzu die FAQ zur Prüfungsanmeldung.
Der Antrag auf die Ausstellung Ihres Transcripts wird über ein Kontaktformular beim PAGS gestellt
Hinweis: Das Transcript, das man sich selbst in LSF herunterladen kann, reicht für die Zulassung zum Staatsexamen nicht aus!
Sie müssen sich nicht zusätzlich in der Musikpädagogik anmelden. Wir bekommen diese Info direkt vom Prüfungsamt.
Das gesamte Anmeldeprozedere wird auf der Webseite des MZL dargelegt.
1. Stellen Sie die Prüfungsunterlagen zusammen (Liederliste und Quellen zu den Gesprächsthemen).
2. Machen Sie einen Sprechstundenterm für das individuelle Vorgespräch mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin aus, um die Inhalte Ihrer Prüfungsmappe zu besprechen. Sowohl die Lieder als die Themen müssen mit dem Prüfer abgestimmt sein. Das geschieht in der Sprechstunde.Die Prüfungsmappe ist vier Wochen vor dem Prüfungstermin digital beim Prüfer/bei der Prüferin einzureichen.
3. Die Stichpunkte zu den Gesprächsthemen müssen zwei Wochen vor der Prüfung an den Prüfer/die Prüferin geschickt werden. Änderungen sind dann nicht mehr möglich.
Grundsätzlich ja, die Tonart muss allerdings für die Zielguppe passend sein. Wenn Sie transponieren, muss das im Liedblatt entsprechend gekennzeichnet sein (eine Notiz reicht aus).
Vor und nach der Prüfung:
Nein. Folgende optionale Zusatzkurse sind aber zur Vorbereitung auf den praktischen Teil des Staatsexamens nützlich:
Im Kurs Schulpraktisches Instrumentalspiel. Dies kann bei Bedarf im Wahlpflichtfach vertieft werden.
Wir bieten jedes Semester Tutorien für Gitarre, Klavier und Gesang an, in denen die musikpraktischen Fertigkeiten verbessert werden können. Alle Tutorien sind freiwillig und können daher in jedem Semester über das Vorlesungsverzeichnis in LSF belegt werden.
Nein, es kann nur eine von den drei Wahlpflichtlehrveranstaltungen belegt werden.
Das künstlerische Instrumentalspiel ist klassischer Instrumentalunterricht und bereitet im Gegensatz zum schulpraktischen Instrumentalspiel nicht auf das Staatsexamen vor. Das künstlerische Instrumentalspiel dient Ihrer musikalischen Weiterentwicklung an einem Instrument Ihrer Wahl, auf dem Sie bereits über gute Vorkenntnisse verfügen.
Das künstlerische Instrumentalspiel kann nur als Wahlpflichtfach belegt werden, schulpraktisches Instrumentalspiel muss hingegen einmal als Pflichtkurs belegt werden und kann bei Bedarf als Wahlpflichtfach ein zweites mal besucht werden.
Nein. Bei den eingeklammerten Semesterangaben im Modulplan handelt es sich um Empfehlungen.
Die einzigen Ausnahmen sind im Lehramt Grundschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Grundschule) P 1.3 bzw. Lehramt Mittelschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Mittelschule) P 3.3 bzw. Master PIR WP 7.1. Dieser Kurs sollte erst belegt werden, wenn alle anderen Modulteile abgeschlossen sind.
Da der Unterricht 14-tägig im Wechsel je 45 Minuten oder wöchentlich 22,5 Minuten als Einzelunterricht stattfindet, müssen Sie den Kurs zweimal belegen, um auf 1 SWS zu kommen und so 1 ECTS zu erhalten.
Sie können den Vokalunterricht also entweder im 3. und 4. FS oder im 4. und 5. FS belegen.
Für Staatsexamensprüflinge bieten wir ein optionales drittes Semester Vokalunterricht an. Dieses kann nur im letzten vollen Semester vor dem Examen belegt werden. Die Vormerkung muss also im selben Semester wie die Anmeldung zum Staatsexamen passieren.
Ein weiteres Semester Vokalunterricht ist auch bei Rücktritt vom Examen nicht möglich.
Ja! Wer sich auf die Warteliste setzen lassen möchte, schreibt bitte eine E-Mail an Frau Brass mit Betreff "Warteliste Musikpraxis" und folgenden Infos:
Sie werden kontaktiert, wenn ein Kursplatz frei wird. Dann gilt: Wer sich zuerst rückmeldet, bekommt den Platz.
Bitte melden Sie sich NICHT in LSF für die Musikpraxis vor, wenn Sie Unterricht über die Warteliste beziehen wollen!