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Veranstaltungsrückblick: Transhumanismus und Menschenwürde

15.07.2026

Unter dem Titel "Die technische Entgrenzung des Menschen aus ethischer Perspektive" hat das MZN am 08. Juli 2026 zur kontroversen Diskussionsveranstaltung eingeladen.

© Cezary Kościelniak

Veranstaltungsrückblick: Die technische Entgrenzung des Menschen aus ethischer Perspektive

von Lea Antony

Kann der Mensch durch Technologie verbessert werden – oder verliert er dabei gerade das, was ihn ausmacht? Diese Grundfrage stand im Mittelpunkt der Veranstaltung „Die technische Entgrenzung des Menschen aus ethischer Perspektive“, zu der das Münchener Zentrum für Nachhaltigkeit (MZN) eingeladen hatte. Die Diskussion machte deutlich, wie unterschiedlich die Antworten ausfallen, wenn christliche Sozialethik, transhumanistische Philosophie und menschenrechtlich fundierte Wirtschaftsethik aufeinandertreffen.

Nach der Begrüßung und Einführung durch Prof. Markus Vogt (LMU München) diskutierten Prof. Stefan Lorenz Sorgner (John Cabot University, Rom) und Dr. Alexander Kriebitz (LMU München) über Chancen und Risiken technologischer Innovationen. Dabei ging es nicht nur um Künstliche Intelligenz oder biotechnologische Entwicklungen, sondern um die grundsätzliche Frage, welches Menschenbild eine technisierte Zukunft prägen soll. Moderiert wurde die Veranstaltung von Lea Antony (MZN Geschäftsführung).

© Josef Fuchs

Menschlichkeit im Zeitalter technischer Entgrenzung

Mit seiner Einführung spannte Markus Vogt den thematischen Bogen der Veranstaltung. Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz, so seine These, zwinge dazu, das spezifisch Menschliche neu zu bestimmen. Gegen ein Verständnis des Menschen als bloßer Informationsverarbeitungsmaschine verwies er mit dem Psychiater und Philosophen Thomas Fuchs auf das Gehirn als „Beziehungsorgan“. Menschsein erschöpfe sich demnach nicht in kognitiver Leistungsfähigkeit, sondern sei wesentlich durch Beziehung, Verantwortung und soziale Einbettung geprägt.

Vor diesem Hintergrund skizzierte Vogt den Transhumanismus als eine Denkrichtung, die auf die technologische Verbesserung menschlicher körperlicher und geistiger Fähigkeiten sowie auf eine Verlängerung der Lebensspanne abzielt. Diese Entwicklung eröffne neue Möglichkeiten, werfe aber zugleich grundlegende ethische Fragen auf.

Als Orientierungspunkt verwies Vogt auf Papst Leo XIV. und dessen Enzyklika Magnifica humanitas – deren adäquate Übersetzung ins Deutsche nicht etwa „großartige Menschheit“, sondern „wunderbare Menschlichkeit“ lauten solle. Darin werde Künstliche Intelligenz als eine gesellschaftliche Umwälzung von historischer Tragweite beschrieben, die entweder wie der Turmbau zu Babel als menschliche Selbstüberschätzung oder wie der Wiederaufbau von Jerusalem nach dem babylonischen Exil als kollaborativ auf Gemeinwohl ausgerichtetes Projekt gestaltet werden könne. Technische Macht dürfe nicht zur Konzentration von Herrschaft führen; Verantwortung könne niemals an Maschinen delegiert werden. Gerade die Endlichkeit, Verletzlichkeit und Widersprüchlichkeit des Menschen verleihe ihm seinen besonderen Wert und könne zu Demut befähigen, die wiederum Voraussetzung für verantwortliches Handeln sei.

Abschließend unterstrich Vogt die Notwendigkeit eines angemessenen regulatorischen Rahmens und warnte davor, dass KI zur Manipulation demokratischer Diskurse missbraucht werden könne.

© Josef Fuchs

Zwischen technischer Selbstoptimierung und Menschenwürde

Vor diesem Hintergrund trafen mit Stefan Lorenz Sorgner und Alexander Kriebitz zwei Positionen aufeinander, die die Frage nach der technischen Entgrenzung des Menschen aus grundlegend unterschiedlichen Perspektiven beantworteten.

Sorgner warb dafür, den Transhumanismus als ernstzunehmende philosophische Strömung zu verstehen und nicht auf populäre Zukunftsvisionen oder prominente Unternehmer aus dem Silicon Valley zu reduzieren. Einen einheitlichen Transhumanismus gebe es nicht; vielmehr handele es sich um eine pluralistische Denktradition mit unterschiedlichen historischen und politischen Ausprägungen.

Historisch verwies er auf Julian Huxley, der den Begriff bereits 1951 prägte und dabei vor allem gentechnologische Entwicklungen im Blick hatte. Später entwickelte sich in Oxford um Nick Bostrom ein utilitaristisch geprägter Transhumanismus, während Vertreter aus dem Umfeld des Silicon Valley – etwa Peter Thiel oder James O'Neill – libertäre Akzente setzten.

Mit seinem Konzept eines „Eurotranshumanismus“ stellte Sorgner einen eigenen Ansatz vor. Der Begriff sei ausdrücklich nicht eurozentristisch gemeint, sondern solle die kulturelle Situiertheit philosophischer Positionen verdeutlichen und unter anderem an Nietzsche anknüpfen. Zugleich grenzte er sich sowohl vom klassischen Humanismus, den er für gegenwärtige gesellschaftliche Fehlentwicklungen mitverantwortlich machte, als auch vom kritischen Posthumanismus mit Positionen wie dem Antinatalismus ab. Als derzeit dynamischstes Feld des Transhumanismus bezeichnete er die Longevity-Forschung.

© Josef Fuchs

Kriebitz setzte dem eine andere Perspektive entgegen. Ausgangspunkt seiner Überlegungen war der Begriff der Menschenwürde, wie er in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie als Fundamentalnorm der deutschen Rechtsordnung verankert ist. Darin manifestiere sich eine positive Anthropologie: Der Mensch sei zu Vernunft, Gewissen und moralischem Handeln befähigt, zugleich sei seine Unvollkommenheit wesentlich.

Gerade deshalb, so Kriebitz, müssten technologische Entwicklungen an klaren ethischen Maßstäben gemessen werden. Zu den Herausforderungen beim Einsatz von KI zählten Machtkonzentration, Korruption und die Gefahr eines zunehmenden Kontrollverlusts über algorithmische Entscheidungsprozesse. Da ethische Wertvorstellungen immer auch in technische Systeme eingeschrieben würden, sei Künstliche Intelligenz niemals wertneutral.

© Ivo Frankenreiter

Kontroverse Positionen in der Diskussion

Besonders deutlich wurden die unterschiedlichen Grundannahmen in der anschließenden Diskussion. Auf die Frage nach einer knappen Selbstbeschreibung bezeichnete Sorgner den Transhumanismus als grundsätzliche Bejahung technologischer Innovation. Kriebitz stellte dem einen Humanismus gegenüber, dessen Ausgangspunkt die Menschenwürde sei.

Dass beide Perspektiven zu unterschiedlichen politischen Schlussfolgerungen führen, zeigte sich auch beim Thema Datensammlung. Während Sorgner die gegenwärtige Datenerhebung für unzureichend hielt und auf China als Vorbild verwies, warnte Kriebitz vor einer Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten und bewertete bereits bestehende Befugnisse im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung kritisch.

Auch beim Thema Nachhaltigkeit prallten die Positionen aufeinander. Sorgner kritisierte das Leitbild nachhaltiger Entwicklung als anthropozentrisch und argumentierte, der Transhumanismus könne diesen Horizont überwinden. Kriebitz hielt dagegen, dass gerade eine unkritische Bejahung technologischer Innovation zu globalen Problemen wie der Erderwärmung beitrage – nicht zuletzt aufgrund des steigenden Energiebedarfs moderner KI-Systeme. Ohne den menschenrechtlichen Schutz der Schwachen münde der Transhumanismus in eine dem Gemeinwohl widersprechende Machtkonzentration.

Eine Debatte, die kritisch weitergeführt werden muss

Die Veranstaltung machte deutlich, dass die technische Entgrenzung des Menschen keine rein technische Frage ist. Sie berührt Grundfragen von Menschenbild, Verantwortung, Demokratie und Nachhaltigkeit. Gerade der kontroverse Austausch unterschiedlicher wissenschaftlicher Perspektiven zeigte, wie wichtig der interdisziplinäre Dialog ist, um technologische Entwicklungen nicht nur nach ihrer Machbarkeit, sondern auch nach ihren gesellschaftlichen und ethischen Folgen zu beurteilen. Damit griff die Veranstaltung ein zentrales Anliegen des Münchener Zentrums für Nachhaltigkeit auf: Nachhaltigkeit als gemeinsame Gestaltungsaufgabe zu verstehen, die technische Innovation ebenso einbezieht wie ethische Reflexion.