Informationen zum KJP-Ausbildungsinstitut MUNIK

Das KJP-Ausbildungsinstitut MUNIK

MUNIK ist eine Einrichtung der LMU München und ist der Lehr- und Forschungseinheit Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters & Beratungspsychologie von Prof. Dr. Corinna Reck zugeordnet.

Das Institut MUNIK ist durch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) akkreditiert und bietet eine Approbationsausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie an.

Wichtige Informationen zum MUNIK-Institut

Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in an der LMU München

Die universitäre Anbindung an die LMU München ermöglicht es uns, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Arbeit zu integrieren und unsere Angebote gemäß der nationalen und internationalen Behandlungsleitlinien in der Psychotherapie mit Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auszurichten.

Der Schwerpunkt der therapeutischen Ausrichtung ist die Verhaltenstherapie als wissenschaftlich anerkanntem Verfahren. Die Integration und fachgerechte Vermittlung der Methoden anderer Therapierichtungen, wie z. B. psychodynamische Verfahren, systemische Therapie, Körperorientierte Psychotherapie und Hypnotherapie hat jedoch ebenfalls einen hohen Stellenwert. Darüber hinaus erachten wir die Förderung grundlegender therapeutischer Fähigkeiten als zentral, wie z. B. Empathie, angemessener Ausdruck von Emotionen (Affektmodulation) und den Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung.

Wir orientieren uns dabei an den neuesten Erkenntnissen zu (methodenübergreifenden) Wirkfaktoren von Psychotherapie. Ein ressourcenorientiertes und die Selbstwirksamkeit förderndes therapeutisches Vorgehen ist uns hier ein besonderes Anliegen.

Verknüpfung von Forschung und Praxis bei MUNIK

Über die Forschungsschwerpunkte der Lehr- und Forschungseinheit von Prof. Dr. Corinna Reck können Sie sich auf der Homepage der Lehr- und Forschungseinheit Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters & Beratungspsychologieinformieren.

Wir greifen auf jahrelange Erfahrung in der Eltern-Kind-Psychotherapie sowie der Video Intervention Therapy (VIT) (nach George Downing) mit den folgenden Schwerpunkten zurück: positive Beeinflussung von Interaktion, sicheres Bindungsverhalten und angemessene Emotions- bzw. Stress- und Selbstregulation bei Kindern, insbesondere in der frühen Kindheit.

Neben reger Forschungstätigkeit sind wir um eine hohe Praxisorientierung bemüht, nicht nur um den Einstieg in das therapeutische Arbeiten zu erleichtern, sondern auch um größtmögliche Qualität im Umgang mit den Patient*innen zu sichern. Hier hat sich u. a. der Einsatz von Simulationspatient*innen (professionelle Schauspieler*innen) bewährt, mit deren Hilfe die therapeutischen Fähigkeiten praxisnah erprobt und erweitert werden können.

Informationen zur KJP-Ausbildung nach dem alten Psychotherapiegesetz von 1997 (Psychotherapeutengesetz)

Das Ausbildungsinstitut MUNIK an der LMU München bietet im Rahmen der Übergangsregelung weiterhin die Approbationsausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie an.

Unsere Ausbildungsgruppen starten jährlich im Oktober und Auswahlgespräche finden fortlaufend nach individueller Terminvereinbarung statt. Vor dem Hintergrund der Reform des Psychotherapiegesetzes und der damit einhergehenden 12-jährigen Übergangsregelung muss die KJP-Ausbildung nach dem alten Psychotherapiegesetz von 1997 spätestens im Herbst 2032 mit der staatlichen Approbationsprüfung abgeschlossen werden.

Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/faq/faq-psychotherapie/index.html

Informationsangebote zur Ausbildung bei MUNIK

Die nächsten Online-Informationsveranstaltung an unserem Ausbildungsinsitut ist noch nicht terminiert. Bei Interesse können Sie sich gerne per E-Mail (munik@psy.lmu.de) an uns wenden.

Wenn Sie sich mehr über die Ausbildung bei MUNIK informieren möchten oder individuelle Fragen im Hinblick auf Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in haben, schreiben Sie gerne eine E-Mail an munik@psy.lmu.de.

Das Ausbildungsinstitut MUNIK an der LMU München

Das Ausbildungsinstitut MUNIK ist der Lehr- und Forschungseinheit Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters & Beratungspsychologie am Department Psychologie der LMU München zugeordnet und steht unter der wissenschaftlichen Gesamtleitung von Prof. Dr. Corinna Reck. Die universitäre Anbindung an die LMU München ermöglicht es uns, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in das Ausbildungsinstitut zu integrieren. Wir legen Wert auf eine professionelle Betreuung der Ausbildungsteilnehmer*innen in guter Atmosphäre.

Wir bieten unter anderem:

  • ein Curriculum nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen konzipiert.
  • eine qualifizierte und praxisorientierte theoretische Ausbildung (auch z. B. Arbeit mit Simulationspatient*innen), welche in den Räumen der LMU München stattfindet.
  • eine integrative Grundhaltung. Die gute Darstellung anderer Therapieverfahren ist uns wichtig.
  • Kooperationen mit renommierten Kliniken in München und Umgebung.
  • eine Institutsambulanz, welche den Rahmen bietet, um die für die Approbation erforderlichen psychotherapeutischen Behandlungen durchzuführen.
  • qualifizierte Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen.
  • einen besonderen Einblick in die Psychotherapie der frühen Kindheit, Eltern-Kind-Therapie mit den Schwerpunkten positive Beeinflussung von Interaktion, sicherem Bindungsverhalten und Emotions- bzw. Stress- und Selbstregulation. Im Rahmen der Ausbildung können in diesem Kontext auch erweiterte Kenntnisse und Qualifikationen erworben werden, wie z. B. die Weiterbildung im Bereich Video Intervention Therapie (VIT, G. Downing).
  • die theoretische Gruppentherapieausbildung.
  • enge Vernetzung mit der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der LMU München für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Grundständige KJP-Ausbildung

Der Ablauf der Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (VT) richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (KJPsychTh-APrV).
Der zeitliche Rahmen der Ausbildung umfasst als Vollzeitausbildung mindestens drei Jahre (ohne Prüfungsvorbereitung) und als Teilzeitausbildung mindestens 5 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

  • mind. 600 Stunden
  • zusätzlich zum Basiscurriculum können aus einem umfangreichen Zusatzangebot im Erweiterungscurriculum weitere Stunden individuell gewählt werden.
  • erfolgt in festen Ausbildungsgruppen, die sich durch den gemeinsamen Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns definieren.
  • die Seminare finden in der Regel mittwochs von 18.00 bis 21.00 Uhr, freitags von 13.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 09.00 bis 16.30 Uhr statt.
  • bietet eine große Bandbreite an Themengebieten.

Selbsterfahrung:

  • 120 Std. Selbsterfahrung in der Gruppe
  • prozess- und fallorientiert
  • Förderung der Gruppenfindung und -kohäsion
  • Grundgedanken: Förderung von Offenheit und Bereitschaft zur Selbstreflexion. Reflexion eigener Ressourcen und Restriktionen als Therapeut*in. Balance zwischen Problemfokussierung/ -aktualisierung und Selbstführsorge.

Praktische Ausbildung:

  • mind. 600 Stunden
  • Vermittlung von in der Institutsambulanz zu behandelnden Fällen durch die Ausbildungsstätte
  • gute Vernetzung mit der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der LMU München für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene (auch Fallseminare).
  • mögliche Schwerpunktsetzung auf "Frühe Kindheit" durch Behandlung von Babys und Kleinkindern über die Baby- und Kleinkindsprechstunde

Supervision:

  • mindestens 150 Stunden Fallsupervision
  • davon 100 Stunden als Gruppensupervision und 50 Stunden als Einzelsupervision

Praktische Tätigkeit:

  • insgesamt 1.800 Stunden
  • mind. 1.200 Stunden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung
  • mind. 600 Stunden in einer Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient.
  • Bewerbung um die Praktische Tätigkeit an einer entsprechenden kooperierenden Einrichtung und Abschluss des Vertrages organisieren die Ausbildungsteilnehmer*innen.

„Freie Spitze“:
Insgesamt 930 Stunden, welche durch folgende Leistungen erbracht werden können:

  • Zusätzliche Theoriestunden aus dem Erweiterungscurriculum
  • Fortbildungen und Kongresse
  • Literaturstudium
  • Vor- und Nachbereitung der Therapien inkl. Vorbereitung der Supervision
  • Erstellen von Fallberichten, Dokumentation und Evaluation
  • Teilnahme an Ambulanztreffen für Ausbildungsteilnehmer*innen
  • Prüfungsvorbereitung

Die Organisation der Zwischenprüfung und die Vorbereitung der Abschlussprüfung übernimmt das Ausbildungsinstitut.

Zwischenevaluation:

  • erfolgt durch das Ausbildungsinstitut MUNIK
  • in der Regel nach dem zweiten Semester

Staatliche Abschlussprüfung:

  • erfolgt durch die Regierung von Oberbayern.
  • Termine zweimal pro Jahr (Frühjahr und Herbst).

Am 01.09.2020 ist das neue Psychotherapiegesetz in Deutschland in Kraft getreten, wodurch das alte Psychotherapiegesetz von 1997 (Psychotherapeutengesetz) abgelöst wurde bzw. nur noch für eine Übergangszeit von 12 Jahren Gültigkeit besitzt.
Dies hat zur Folge, dass die Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach dem alten Psychotherapiegesetz von 1997, auf die sich die folgenden Ausführungen beziehen, nur noch dann angetreten werden kann, wenn die Immatrikulation in ein Studium vor dem 01.09.2020, also spätestens bis zum 31.08.2020, erfolgte. Bei einer Immatrikulation nach dem 31.08.2020 kann der Beruf des*der Psychotherapeut*in nur noch über das sog. Direktstudium nach dem neuen Psychotherapiegesetz von 2020 erlernt werden.

Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2b PsychThG:

  • Diplom-/Masterabschluss Psychologie mit Fach Klinische Psychologie
  • Diplom-/Masterabschluss Pädagogik bzw. Sozialpädagogik/Soziale Arbeit
Insofern das Studium bis spätestens SS 2014 aufgenommen wurde erfüllen bis 2032 auch folgende Abschlüsse die Voraussetzungen:
  • Diplom-/Masterabschluss Sonderpädagogik bzw. Heilpädagogik
  • Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Sonderschule und berufliche Schulen in allen Fächerverbindungen
  • Lehramt Gymnasium in einer Fächerverbindung mit dem Fach Schulpsychologie
  • mehrere Magisterabschlüsse mit Hauptfach Pädagogik bzw. Sonderpädagogik

Für eine individuelle Prüfung Ihres Studienganges oder -abschlusses (z.B. bei Hochschulabschlüssen im Ausland) wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Bewerbungsfristen

Ab sofort können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-mail (munik@psy.lmu.de) zuschicken. Die Bewerbungsgespräche werden das ganze Jahr über durchgeführt bis die maximale Anzahl von 18 Teilnehmenden erreicht ist.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen (bitte per E-Mail an: munik@psy.lmu.de)
1. Lebenslauf
2. Kurzes Motivationsschreiben (Was bewegt Sie zur Ausbildung?; gerne mit biografischem Bezug)
3. Zeugnisse

Ablauf des Auswahlverfahrens
Nach Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen findet ein Auswahlgespräch mit weiteren Bewerber*innen statt, um Sie persönlich kennen lernen zu können. Auswahlgespräche finden fortlaufend nach Terminvereinbarung statt, solange bis die Vergabe von Ausbildungsplätzen abgeschlossen ist.

Kostenplanung der grundständigen KJP-Ausbildung

Stand 10.10.2024, Änderungen vorbehalten. *Richtwert, den genauen Betrag legen die Supervisor*innen fest. **Pro Einheit ca. 115,- EUR/Anzahl Teilnehmer*innen. Die Kalkulation beruht auf der gesetzlich vorgeschriebenen Gruppengröße von 4 Teilnehmer*innen. ***Therapieeinnahmen müssen als freiberufliche Tätigkeiten versteuert werden.
Einnahmen & AusgabenRhythmusin Zahlen
GESAMTKOSTEN
  • Ausbildungsgebühr
  • Supervision Einzel
  • Supervision Gruppe
  • Aufnahmegebühr
  • Zwischenprüfungs-Gebühr
  • Approvationsprüfungs-Gebühr

  • 36 x 420€ (pro Monat)
  • 50 x ca. 115€ (pro UE)*
  • 100 x ca. 29€ (pro UE)**
  • einmalig
  • einmalig
  • einmalig
ca. 24.970€
  • 15.120€
  • ca. 5.750€
  • ca. 2.900€
  • 350€
  • 400€
  • 450€
GESAMTEINNAHMEN
  • Einnahmen durch Therapiestunden (alle abrechnbare Leistungen mit der GKV)

  • mind. 600 Sitzungen (40% Rückvergütung)
ca. 27.000 bis 28.000€***
SALDOca. +2.000 bis 3.000€

Zusatzqualifikationen

Der Beginn der Zusatzqualifikationen kann individuell gestaltet werden.

Zielgruppen:

  • Psychologen*innen in fortgeschrittener Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in
  • Psychologische Psychotherapeut*innen nach der Approbation

Ablauf:

  • Theoriestunden:
    • Min. 200 Unterrichtseinheiten (1 Theorieeinheit = 45 Minuten) mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Verhaltenstherapie)
    • Die Seminare finden in der Regel mittwochs (abends), freitags und samstags statt
    • Inhaltliche Schwerpunkte individuell wählbar (z.B. frühe Kindheit)
  • Praktische Qualifikation:
    • 200 Therapiestunden durch den Nachweis von min. 3 selbstständig durchgeführten und abgeschlossenen Behandlungsfällen mit Kindern und Jugendlichen in Verhaltenstherapie
    • Min. 1 Langzeittherapie und 1 Kurzzeittherapie
    • Berücksichtigung unterschiedlicher Altersgruppen und Störungsbilder
  • Supervision:
    • 50 Supervisionsstunden (nach jeder 3.–4. Therapiestunde)

Ihre Vorteile:

  • Die Zusatzqualifikation können Sie nach oder parallel zur Erwachsenenausbildung absolvieren. Zusätzliche Selbsterfahrungsstunden sowie praktische Tätigkeit sind nicht notwendig. Auch eine weitere Abschlussprüfung entfällt.
  • Mit der Zusatzqualifikation können Sie als Erwachsenentherapeut*in auch Kinder und Jugendliche in Ihrer eigenen Praxis behandeln.

Der Beginn der Zusatzqualifikationen kann individuell gestaltet werden.

Zielgruppen:

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung am MUNIK
  • Psychologische Psychotherapeut*innen mit Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Nachzuweisende Bausteine:

  • Min. 24 Doppelstunden (= 48 Theorieeinheiten à 45 Minuten) zur Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik
  • Min. 40 Doppelstunden (= 80 Stunden) verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
  • Min. 60 Doppelstunden (= 120 Therapiestunden à 50 Minuten) kontinuierlicher verhaltenstherapeutischer Gruppenbehandlung
  • Min. 30 Stunden Supervision

Wenn Sie die grundständige KJP-Ausbildung bei MUNIK machen, können Sie die Zusatzqualifikation in Gruppenpsychotherapie parallel absolvieren.

Der Beginn der Zusatzqualifikationen kann individuell gestaltet werden.

Zielgruppen:

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung am MUNIK
  • Psychologische Psychotherapeut*innen mit Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Nachzuweisende Bausteine:

  • Erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen zu jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten in den jeweiligen Verfahren

Techniken:

  • Autogenes Training
  • Jacobson'sche Relaxationstherapie
  • Hypnose

Wenn Sie die grundständige KJP-Ausbildung bei MUNIK machen, können Sie die Zusatzqualifikation in übende und suggestive Verfahren parallel absolvieren.

Sie können uns Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) jederzeit per E-Mail zusenden an: munik@psy.lmu.de

Auswahlgespräche finden fortlaufend nach Terminvereinbarung statt.

Wenn Sie sich telefonisch über die Zusatzqualifikationen bei MUNIK informieren möchten, können Sie sich unter 089/2180-72570 an uns wenden (Montag bis Donnerstag: 10.00-12.00 Uhr).

Kostenplanung der Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendpsychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie

Stand 10.10.2024, Änderungen vorbehalten. *Pro Einheit ca. 115,- EUR/Anzahl Teilnehmer:innen. Die Kalkulation beruht auf der gesetzlich vorgeschriebenen Gruppengröße von 4 Teilnehmer:innen. **Therapieeinnahmen müssen als freiberufliche Tätigkeiten versteuert werden.
Einnahmen & AusgabenRhythmusin Zahlen
GESAMTKOSTEN
  • Ausbildungsgebühr
  • Supervision Einzel
  • Supervision Gruppe

  • 12 x 275€ (pro Monat)
  • 15 x ca. 115€ (pro UE)
  • 35 x 29€ (pro UE)*
ca. 6.040 €
  • 3.300€
  • ca. 1.725€
  • ca. 1.015€
GESAMTEINNAHMEN
  • Einnahmen durch Therapiestunden (alle abrechnbare Leistungen mit der GKV)

  • mind. 200 Sitzungen (40% Rückvergütung)
ca. 9.000 bis 9.300€**
SALDOca. + 2.960 bis 3.260€