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Bewerbung für das Wintersemester: Das Traumstudium wartet!

22.06.2026

Studium geplant? Die LMU informiert zu Bewerbung, Zulassung und Einschreibung. Die Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet am 15. Juli.

Ob frisch nach dem Abitur oder mit etwas Abstand zum Schulabschluss: Der Beginn eines Studiums ist ein besonderer Schritt, der viele Möglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig gilt es, einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Welche Stadt passt zu mir? Welcher Studiengang kommt infrage? Und wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz? Da je nach Studienfach unterschiedliche Verfahren und Fristen gelten, ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Die LMU unterstützt Studieninteressierte deshalb mit umfassenden Informationen rund um den Bewerbungsprozess und die wichtigsten Fristen. Wer sich zudem über Studieninhalte, Zulassungsvoraussetzungen oder Bewerbungswege informieren möchte, findet im LMU-Studiengangsfinder alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Studierende an der LMU im Hauptgebäude
© Jan Greune

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Eine Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass für einen Studiengang nur eine begrenzte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Die Zahl der Plätze ergibt sich in der Regel aus den Ausbildungskapazitäten der Hochschulen oder aus einer besonders hohen Nachfrage.

Zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen zählen beliebte Studiengänge wie Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die Studienplätze werden über das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Die Frist für Abiturientinnen und Abiturienten, die ihren Abschluss nach dem 16. Januar des laufenden Jahres erhalten haben, läuft noch bis zum 15. Juli. Die Bewerbung erfolgt über das Portal hochschulstart.de.

Weitere Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an der LMU

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Neben bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern gibt es Studiengänge, bei denen die Nachfrage vor Ort höher ist als die Zahl der verfügbaren Studienplätze. So kann ein Studiengang an einer Universität zulassungsfrei sein, während er an einer anderen Universität zulassungsbeschränkt ist.

An der LMU betrifft dies beispielsweise Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge wie Jura, Psychologie, Betriebswirtschaftslehre oder Informatik. Ob ein Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt ist, lässt sich über den LMU-Studiengangsfinder herausfinden. Die Frist für diese Studiengänge im ersten sowie in höheren Fachsemestern endet am 15. Juli. Wichtig: Auch ein Nebenfach in einem Zwei-Fach-Bachelor kann zulassungsbeschränkt sein und eine Bewerbung erfordern – selbst dann, wenn das Hauptfach zulassungsfrei ist.

Weitere Informationen zur Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge an der LMU

Weitere Informationen zur Bewerbung in höhere Fachsemester bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen

Internationale Bewerberinnen und Bewerber

Auch für internationale Studierende endet die verbindliche Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2026/27 am 15. Juli. Für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt dies für alle Fächer, für ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge. Informationen zu den internationalen Masterstudiengängen und den jeweiligen Bewerbungswegen bietet das Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU.

Informationen zur Bewerbung vom Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU

Zulassungsfreie Studiengänge

Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung entfällt für deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer das zentrale Zulassungsverfahren der LMU. Fakultäten können jedoch eigene Verfahren vorsehen, etwa Eignungstests, Voranmeldungen oder Studienorientierungsverfahren. Die jeweiligen Fristen werden von den Fakultäten festgelegt und können unterschiedlich ausfallen. Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Fristen finden sich auf den Seiten der einzelnen Studiengänge im LMU-Studiengangsfinder. Wer sich frühzeitig informiert, kann zusätzliche Anforderungen von Beginn an berücksichtigen.

Weitere Informationen zu zulassungsfreien Studiengängen an der LMU

Bewerbung abgegeben?

Noch Fragen? Antworten gibt es bei der Zentralen Studienberatung
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Mit der Bewerbung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg ins Studium geschafft. Danach heißt es zunächst, auf den Zulassungsbescheid zu warten. Mit diesem kann anschließend die Einschreibung erfolgen – und der Studienstart an der LMU rückt in greifbare Nähe.

Unterstützung rund um Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation bietet die Studierendenkanzlei der LMU. Bei Fragen zur Studienwahl hilft die Zentrale Studienberatung weiter.

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