Leitfaden für die Bewerbung in Pharmazie, Human-, Zahn- und Tiermedizin

Internationale Bewerbende finden hier Unterstützung zur Bewerbung in einem medizinischen Studienfach.

Die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden von internationalen Studienbewerbende außerordentlich stark nachgefragt. Da die medizinischen Studiengänge in das deutschlandweite Vergabeverfahren einbezogen sind, müssen internationale Bewerbende zuerst klären, welche Institution für ihre Studienbewerbung zuständig ist: die Stiftung für Hochschulzulassung oder die Universität, an der Sie studieren wollen.

Dies hängt davon ab, für welches Fachsemester Sie sich bewerben und welche Staatsangehörigkeit Sie haben.

Zusätzlich sind folgende Sonderregelungen zu beachten:

  • Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind Deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt.
  • Als Bildungsinländerinnen und Bildungsausländer gelten ausländische Studienbewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, oder die einen deutschen Hochschulabschluss (mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit) besitzen. Sie müssen sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung über www.hochschulstart.de bewerben.
  • In Deutschland wohnende Familienangehörige von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder des EWR sind Deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt, sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland wohnen und beschäftigt sind. Sie müssen sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung über www.hochschulstart.de bewerben.

Bewerbung für erstes Fachsemester

Deutsche, EU/EWR-Staatsangehörige sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer

Falls in Ihrem Land Ergänzungsprüfungen vor der Aufnahme eines Medizinstudiums vorgeschrieben sind, müssen Sie diese erfolgreich abgelegt haben, ehe Sie sich für ein Medizinstudium in Deutschland bewerben. Sollten Sie sich in Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Pharmazie für das erste Fachsemester bewerben wollen, bewerben Sie sich bei:

Stiftung für Hochschulzulassung
44128 Dortmund
Tel.: +49 180 3 987 111 00
Website: www.hochschulstart.de

Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulation: Nachdem Sie von Hochschulstart Ihre Zulassung erhalten haben, erfolgt die Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Back-Office in der internationalen Zulassungsabteilung der LMU. Erst danach können Sie sich immatrikulieren.

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige

Für Studienbewerbende aus Ländern außerhalb der EU oder des EWR gibt es im zentralen Vergabeverfahren ein Kontingent an Studienplätzen, deren Vergabe von der Universität in eigener Zuständigkeit organisiert wird. Bitte bewerben Sie sich fristgerecht mit den nötigen Bewerbungsunterlagen direkt beim International Office der LMU.

Bewerbung für höheres Fachsemester

EU-/EWR-Staatsangehörige

EU- oder EWR-Staatsangehörige, die bereits an einer deutschen Universität in einem der oben genannten Studiengänge studieren oder studiert haben und an der LMU im selben Studiengang weiterstudieren möchten, bewerben sich für das nächsthöhere (gegenüber dem zuletzt erreichten) Fachsemester als sogenannte Ortswechselnde online bei der Studentenkanzlei (Referat III. 2) der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Grund hierfür ist, dass die Studienplätze im örtlichen Vergabeverfahren vergeben werden und Sie Deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind.

Bewerbungsfristen: 15. Juli für das darauf folgende Wintersemester und 15. Januar für das darauf folgende Sommersemester.

Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige

Internationale Studienbewerbende aus einem Nicht-EU-Land, die bereits an einer deutschen Universität in einem der oben genannten Studiengänge studieren oder studiert haben und an der LMU im selben Studiengang weiterstudieren möchten, bewerben sich für das nächsthöhere (gegenüber dem zuletzt erreichten) Fachsemester als sogenannte Ortswechselnde online bei der Studentenkanzlei (Referat III. 2) der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Bewerbungsfristen: 15. Juli für das darauf folgende Wintersemester und 15. Januar für das darauf folgende Sommersemester.

Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen

Für alle Bewerbergruppen gilt: Wenn Sie in einem der oben genannten Studiengänge bereits im Ausland studiert haben und sich dabei unter Einbringung Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für ein höheres Fachsemester an der LMU bewerben, so müssen Sie diese Leistungen von der zuständigen Stelle anerkennen und sich einen Semester-Anrechnungsbescheid ausstellen lassen. Bitte legen Sie diesen Semesteranrechnungsbescheid Ihrer Bewerbung bei der Studentenkanzlei der LMU bei.

Die Bewerbung aufgrund eines Anrechnungsbescheids oder unter Berücksichtigung der Immatrikulation an einer deutschen Universität kann ausschließlich für ein höheres Fachsemester erfolgen.

Die Zuständigkeit für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bzw. für die Ausstellung des Semesteranrechnungsbescheides richtet sich nach dem gewünschten Studiengang und zum Teil auch nach Ihrem Wohn- oder Geburtsort:

Wenn Sie in Bayern geboren wurden oder
wenn Sie an der LMU bereits im ersten Semester des Faches Humanmedizin eingeschrieben sind:
Regierung von Oberbayern, Landesprüfungsamt für Humanmedizin, Maximilianstr. 39, 80538 München
Telefon: +49 89 2176-2772
Fax: +49 89 2176-40 2307
E-Mail: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de

Wenn Sie in Deutschland, aber nicht in Bayern geboren wurden: zuständiges Prüfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie geboren wurden

Wenn Ihr Geburtsort nicht in Deutschland liegt:
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Telefon: +49 211 475-4162
Fax: +49 211 475-4899
E-Mail: dez24lpa@brd.nrw.de

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt
und Sie noch nicht an der LMU München für das Fach Zahnmedizin eingeschrieben sind:
Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Telefon: +49 89 2176 2634

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland, aber nicht in Bayern liegt
und Sie noch nicht an der LMU München für das Fach Zahnmedizin eingeschrieben sind:
zuständiges Prüfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie geboren wurden

Wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Deutschland liegt
und Sie noch nicht an der LMU München für das Fach Zahnmedizin eingeschrieben sind:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung V, Referat 560, Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Postfach 2249, 99403 Weimar
Telefon: +49 361 3773 7024

Wenn Sie bereits an der LMU München für das Fach Zahnmedizin eingeschrieben sind:
Prüfungsamt für Zahnmedizin, Amalienstr. 52, 80799 München
Telefon: +49 89 2180-3726 und +49 89 2180-3728

Wenn Ihr Geburtsort in Deutschland liegt und Sie noch nicht an der LMU München für das Fach Pharmazie eingeschrieben sind:
zuständiges Prüfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie geboren wurden

Wenn Ihr Geburtsort nicht in Deutschland liegt und Sie noch nicht an der LMU München für das Fach Pharmazie eingeschrieben sind:
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt/Main
Telefon: +49 69 1567-727 und +49 69 1567-711
Fax: +49 69 1567-716
E-Mail: anke.liemen@hlpug.hessen.de (A – G) bzw. matthias.zahn@hlpug.hessen.de (F – Z)

Wenn Sie bereits an der LMU München für das Fach Pharmazie eingeschrieben sind:
Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39
Telefon: +49 89 2176-2772
E-Mail: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de

Studienplatztausch

Wenn Sie zurzeit an einer anderen Deutschen Hochschule für einen der genannten Studiengänge immatrikuliert sind, können Sie an einem Studienplatztausch-Verfahren teilnehmen. Die notwendigen Formblätter erhalten Sie in der Studentenkanzlei der LMU. Bitte beachten Sie die Tauschfristen!

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