Leitfaden für die Bewerbung zum Promotionsstudium

für internationale Bewerbende

Promovieren an der LMU

Es gibt zwei Möglichkeiten, an der LMU zu promovieren:

  • Individuelle Promotion
    Nach dem Staatsexamen, Diplom, Magister oder Master kann mit einer Promotion der Doktorgrad erworben werden. Die traditionelle Form der Promotion ist die individuelle Promotion, bei der Sie an einer Fakultät von einer Professorin oder einem Professor beraten und betreut werden.
  • Strukturierte Promotionsprogramme
    Die LMU bietet auch eine wachsende Anzahl strukturierter Promotionsprogramme an, bei denen Sie innerhalb eines curricular aufgebauten und zeitlich begrenzten Rahmens von mehreren Forschenden betreut werden. Das GraduateCenterLMU koordiniert die strukturierten Promotionsprogramme an der LMU und bietet zusätzlich Beratung und Dienstleistungen für alle Promotionsinteressierten und Promovierenden an der LMU an.

Individuelle Promotion

1. Betreuungsperson suchen

Zuerst müssen Sie eine Betreuungsperson ("Doktorvater" beziehungsweise "Doktormutter") finden. Das ist ein Professor oder eine Professorin, der oder die bereit ist, Ihre Dissertation zu betreuen. Hierbei kann Ihnen das Referat Internationale Angelegenheiten leider nicht behilflich sein. Auf der Website des betreffenden Instituts sind nähere Informationen zu finden. Weitere Informationsquellen sind Aushänge in den Instituten und Dekanaten.

2. Zulassung zur Promotion beim zuständigen Promotionsausschuss beantragen

Nach der Betreuungszusage Ihrer Betreuungsperson können Sie die Zulassung zur Promotion beim zuständigen Promotionsausschuss beantragen.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung und Immatrikulation beim Referat Internationale Angelegenheiten ist für die Promotion in der Regel nicht zwingend notwendig (bei den Fakultäten 9 bis 13 ist es notwendig). Wenn Sie sich immatrikulieren möchten, sind die Schritte 3 bis 5 notwendig. Dokumente, die Sie beim Dekanat oder Promotionsausschuss vorlegen, werden auch für die Anmeldung und Immatrikulation beim Referat Internationale Angelegenheiten benötigt.

3. Anmeldung beim Referat Internationale Angelegenheiten

Sobald Ihnen die schriftliche Zulassung zur Promotion durch den zuständigen Promotionsausschuss vorliegt, melden Sie sich bitte fristgerecht beim Referat Internationale Angelegenheiten an.

Bewerbungsfrist: bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar für das Folgesemester
Nachfrist: bis 22. Oktober bzw. 22. April.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten per Post einreichen:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF, 170 KB) (für die Fakultäten 9-15 Geistes- und Sozialwissenschaften: Antrag)
  • Alle Hochschul- und Universitätszeugnisse und -diplome, Abschlussurkunden und Transcripts of Records
  • Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen aller bislang besuchten deutschen Hochschulen
  • Zulassung / Annahmebescheid zum Promotionsstudium durch den zuständigen Promotionsausschuss
  • Betreuungszusage der Betreuungsperson
  • Aktueller Lebenslauf
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde und offizieller Nachweis über Namensänderungen
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse: Beachten Sie bitte die allgemeinen Regelungen zu Deutschkenntnissen. In vielen Fällen erlässt der Promotionsausschuss den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.

Länderspezifische Besonderheiten (z. B. Vorlage APS-Bescheinigung) entnehmen sie bitte den detaillierten Bewerbungsinformationen.

4. Erhalt eines offiziellen Zulassungsbescheids des Referats Internationale Angelegenheiten

Dieser Bescheid ist ein wichtiges offizielles Dokument für die Vorlage bei Behörden.

5. Immatrikulation beim Referat Internationale Angelegenheiten

Mit dem Zulassungsbescheid können Sie sich zu den angegebenen Fristen und mit allen nötigen Unterlagen (auf dem Zulassungsbescheid aufgeführt) immatrikulieren.

Bitte beachten Sie: Die Promotion unterliegt keiner Regelstudienzeit. Wenn Sie sich immatrikulieren, ist die Immatrikulation jedoch auf acht Semester beschränkt. Sollten Sie Ihre Promotion innerhalb dieser vier Jahre nicht fertig stellen, können Sie die Promotion – auch ohne Immatrikulation – zu einem späteren Zeitpunkt abschließen.

Kontakt

Referat Internationale Angelegenheiten

Internationale Zulassung

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+49 89 2180-3156 oder -3743

Promotionsausschüsse

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