Studienbewerbung für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Hier erfahren Sie, wie Sie sich auf ein Studium an der LMU bewerben müssen und welche Unterlagen Sie für die Bewerbung beim Referat Internationale Angelegenheiten benötigen.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich auf ein Studium an der LMU bewerben müssen und welche Unterlagen Sie für die Bewerbung beim Referat Internationale Angelegenheiten benötigen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der LMU erfüllen, können Sie mit Ihrer Bewerbung starten.
Nicht-deutsche Bewerberinnnen und Bewerber für ein Studium an der LMU müssen ihre Studienbewerbung in der Regel an das Referat Internationale Angelegenheiten richten. In einigen Fällen ist aber auch die Studentenkanzlei oder die zentrale Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.
Bitte klären Sie zuerst, wo Sie sich bewerben müssen!
Wenn Sie ein Fach studieren wollen, für das Sie ein Eignungsfeststellungs-, Voranmelde oder Studienorientierungsverfahren verfahren durchlaufen müssen, müssen Sie sich zusätzlich beim jeweiligen Institut anmelden. Die Anmeldetermine erfahren Sie im jeweiligen Institut. Bitte prüfen Sie anhand der Liste der Fächer, ob Sie ein solches Fach wählen möchten.
Wenn für Ihre Studienbewerbung das Referat Internationale Angelegenheiten zuständig ist, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post einreichen.
Für die Masterstudiengänge Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft, Biochemie, Bioinformatik, Buchwissenschaft, Chemie, Germanistische Linguistik, Germanistische Literaturwissenschaft, Geschichte, Informatik, Kunstgeschichte, Mathematik, Medieninformatik, Mensch-Computer-Interaktion, Slavistik und Statistics & Data Science
benutzen Sie bitte den Online-Antrag. Im Infosheet (PDF, 245 KB) finden Sie weitere Informationen.
Für alle anderen Studiengänge: Folgende Dokumente müssen Sie Ihrem Antrag (PDF, 222 KB) beifügen:
Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben oder Praktikumszeugnisse sind bei der Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten nicht erforderlich.
Einige Dokumente müssen als amtlich beglaubigte Kopien (nicht als Originalzeugnisse) und einige zusätzlich als amtlich beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
Mit der Checkliste (PDF, 402 KB) können Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung prüfen.
3:05 | 15.03.2021 | ©Referat Internationale Angelegenheiten