Lehramt Mittelschule

Die Mittelschule vermittelt neben schulfachlichen Inhalten vor allem auch die Problematik der Berufsorientierung in ihrer inhaltlichen Bandbreite als ein weit gefächerter Handlungs- und Entscheidungsprozess.

Auf einen Blick

  • Studienbeginn: Wintersemester
  • Regelstudiendauer: 7 Semester, bei Erweiterung 9 Semester
  • Mindeststudiendauer: 6 Semester
  • Höchststudiendauer: 12 Semester, bei Schulpsychologie als Unterrichtsfach 14 Semester

Aufbau des Studiengangs

Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
- Mittelschulpädagogik und -didaktik
- Didaktikfach 1
- Didaktikfach 2
- Didaktikfach 3
Unterrichtsfach
- Fachwissenschaft
- Fachdidaktik
Erziehungswissenschaftliches Studium
- Allgemeine Pädagogik
- Schulpädagogik
- Psychologie
- Gesellschaftswissenschaften und Philosophie/Theologie
Gesellschaftswissenschaften und Philosophie/Theologie
- Politik, Soziologie oder Volkskunde; Philosophie oder Theologie
Praktika
- Orientierungspraktikum
- Betriebspraktikum
- Schulpraktikum
- Studienbegleitende Praktika

Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

Das Fach Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule umfasst vier Bereiche. Neben der Mittelschulpädagogik und -didaktik (9 ECTS-Punkte) werden drei Didaktikfächer (je 21 ECTS-Punkte) studiert. Der Pflichtbereich Mittelschulpädagogik und -didaktik enthält spezifische fächerübergreifende mittelschulpädagogische und -didaktische Studien (unter anderem zur Geschichte der Mittelschule, zu pädagogischen Aufgaben und gesellschaftlichen Funktionen der Mittelschule, zu Anforderungen an die Lehrerrolle und zu Theorien und Modellen zu Lern- und Erziehungsschwierigkeiten). Die Lehrveranstaltungen werden in den Bereichen Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie angeboten.

Bei den drei Didaktikfächern stehen die didaktische Auseinandersetzung mit den jeweiligen Aufgaben und Zielen, Themen und Inhalten, Methoden und Medien des Unterrichts im Vordergrund. Zwei Didaktikfächer sind entweder aus dem soziokulturellen oder aus dem naturwissenschaftlichen Bereich, das dritte Didaktikfach ist aus dem musischen Bereich (Kunst, Musik, Sport) oder Katholische oder Evangelische Religionslehre zu wählen. Deutsch oder Mathematik muss in jedem Fall in der Kombination aus Unterrichtsfach und den drei Didaktikfächer enthalten sein, entweder als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach. Insgesamt muss die Kombination Unterrichtsfach/Didaktikfächer vier unterschiedliche Einzelfächer aufweisen. (Siehe Punkt 2)

Bei der Wahl des Unterrichtsfachs und der drei Didaktikfächer ist zu beachten, dass ein Fach nur einmal als Unterrichts- oder Didaktikfach gewählt werden kann.

Basisqualifikation Sport:

Alle Studierenden des modularisierten Lehramts an Mittelschulen müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben. Für den Fall, dass Sport als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München angeboten. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ´s des Münchner Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

Berufsorientierung:

Studierende für das Lehramt an Mittelschulen, die ihre Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2017 oder später ablegen, müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen. Dies gilt nicht für Studierende mit dem Unterrichtsfach Beruf und Wirtschaft (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.

Studium eines Unterrichtsfaches

Das Studium des Unterrichtsfaches (72 ECTS-Punkte) beinhaltet Anteile der jeweiligen Fachwissenschaft (die wissenschaftlilche Auseinandersetzung mit den Fachinhalten) sowie der Fachdidaktik (der Disziplin, die sich damit beschäftigt, wie die Fachinhalte in der Schule vermittelt werden.) Der Freie Bereich dient der eigenen Schwerpunktsetzung. Er umfasst 6 ECTS-Punkte, die in der Fachwissenschaft und/oder Fachdidaktik erworben werden können.

Wird Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) anstelle des Unterrichtsfachs gewählt, gelten besondere Bedingungen.

Zur Auswahl stehen die Unterrichtsfächer Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Englisch, Evangelische Religionslehre, Geographie, Geschichte, Katholische Religionslehre, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Schulpsychologie, Politik und Gesellschaft, und Sport.

Innerhalb des Studiums für ein Lehramt an Mittelschulen müssen

  • ein Unterrichtsfach (aus den von der LPO I angebotenen Studienfächern) und
  • drei Didaktikfächer (im Wahlpflichtbereich des Studienfaches Didaktik der Mittelschule)

ausgewählt werden.

Bei der Wahl des Unterrichtsfaches und der drei Didaktikfächer ist zu beachten, dass ein Fach nur einmal gewählt werden kann. Die Möglichkeiten der Kombinationen von Unterrichtsfach und Didaktikfächern finden Sie mit Hilfe unseres Fächerkombinators.

Beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Fächerkombination, dass es für die spätere Anstellung im Schuldienst nicht auf die gewählte Kombination ankommt (anders als z.B. beim Lehramt an Gymnasien), da Sie bei Anstellung üblicherweise Klassenlehrer/-in sind und nahezu alle Fächer an der Mittelschule unterrichten müssen. Die Grundlage für die spätere Übernahme in den Schuldienst ist Ihre Gesamtnote, die aus den Ergebnissen beider Staatsexamina gebildet wird, die jeweils zu 50% zählen.

Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)

Das Erziehungswissenschaftliche Studium umfasst die Bereiche

  • Allgemeine Pädagogik (9 ECTS-Punkte),
  • Schulpädagogik (9 ECTS-Punkte) und
  • Psychologie (12 ECTS-Punkte).

Der Profilbereich (6 ECTS-Punkte) dient der Vertiefung bzw. eigenen Schwerpunktsetzung. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS des Münchener Zentrum für Lehrerbildung.

Gesellschaftswissenschaften (GWS)

Darüber hinaus müssen insgesamt mindestens 9 ECTS-Punkte aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können.

Dabei sind mindestens 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen.

Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 ECTS-Punkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Praktika

Schulpraktika

  1. ein Orientierungspraktikum (empfohlen vor Studienbeginn)
  2. ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, 6 ECTS-Punkte
  3. ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, das sich auf die gewählten Fächer (und nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründendes Fach) bezieht, 3 ECTS-Punkte
  4. ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, 3 ECTS-Punkte

Das drei - bis vierwöchige Orientierungspraktikum muss an mindestens 2 Schularten absolviert werden. Ab Studienbeginn zum SoSe 2023 muss mindestens eine Woche an einer Mittel- oder Förderschule abgeleistet werden.

Die Praktika b-d finden in speziellen hierfür geeigneten Schulen statt und sollen in die Erziehungs- und Unterrichtspraxis der Mittelschule und der einzelnen Unterrichtsfächer einführen.

Die Praktika c und d können durch das Intensivpraktikum ersetzt werden. Nähere Informationen zu den Praktika und den entsprechenden Anmeldemodalitäten finden Sie beim Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen oder beim Kultusministerium.

Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum ist bis zum Hauptstudium in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten und soll einen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.

Tipp:
Nutzen Sie das Betriebspraktikum gezielt, um Möglichkeiten und Neigungen für die Berufswahl außerhalb der Schule zu entwickeln und berufliche Alternativen zu erwägen. Sie können das Praktikum in vier Blöcke zu je zwei Wochen aufteilen.

Hausarbeit und Punkteverteilung

Hausarbeit

Die schriftliche Hausarbeit ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär, vgl. LPO I § 29) anzufertigen.

Punkteverteilung im Studiengang Lehramt an Mittelschulen

  • Unterrichtsfach 66 ECTS
  • Mittelschulpädagogik und -didaktik 9 ECTS
  • Didaktikfächer je 21 ECTS
  • Erziehungswissenschaften (EWS) 36 ECTS
  • Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie (GWS) 9 ECTS
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6 ECTS
  • Studienbegleitende fachdidaktische Praktika 6 ECTS
  • Freier Bereich (im Unterrichtsfach zu erbringen) 6 ECTS
  • Schriftliche Hausarbeit 12 ECTS
  • Gesamtpunktzahl 213 ECTS

Im Studiengang Lehramt an Mittelschulen ist eine bestimmte, definierte Anzahl an Modulen zu absolvieren. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten.

Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (z.B. Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.). Jede erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an „ECTS-Punkten“ (ECTS = European Credit Transfer System) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden.

Für jeden Teilbereich eines Studiengangs ist eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten zu erwerben. Insgesamt umfasst der Studiengang Lehramt an Mittelschulen 213 ECTS-Punkte.

Der Freie Bereich dient der Schwerpunktsetzung innerhalb des Unterrichtsfachs. Hier können Sie im Umfang von 6 ECTS-Punkten Wahlpflichtmodule frei wählen.

Gegen Ende des Studiums ist eine Schriftliche Hausarbeit anzufertigen, in der Sie beweisen sollen, dass Sie selbstständig wissenschaftlich arbeiten können. Mit der Hausarbeit erwirbt man 12 ECTS-Punkte.

Erweiterungsfächer

Ergänzend zu dem Unterrichtsfach und den drei Didaktikfächern kann das Studium des Lehramts an Mittelschulen durch das Studium eines zusätzlichen Faches, des sog. Erweiterungsfaches, erweitert werden. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung, das heißt nach bestandener erster und zweiter Staatsprüfung, ist es ebenfalls möglich, ein Erweiterungsfach zu studieren.
Folgende Erweiterungsfächer kommen in Frage:

Grundständige Erweiterung

Die Prüfung in einem Erweiterungsfach kann unter Umständen die Chancen auf eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach der zweiten Staatsprüfung verbessern. Hier finden Sie nähere Informationen über die Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen bei der Einstellung in den staatlichen Schuldienst.

Nachträgliche Erweiterung

Folgende Erweiterungsfächer gelten als nachträgliche Erweiterung, was bedeutet, dass in diesen Erweiterungsfächern keine zweite Staatsprüfung abgelegt werden kann. Dennoch können diese Erweiterungsfächer parallel zum Lehramtsstudium studiert und die erste Staatsexamensprüfung darin abgelegt werden.

Hochschulzugang

Eignungsprüfung

Für die Unterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport bestehen Eignungsprüfungen, für die Sie sich zu bestimmten Terminen bei den unten angegebenen Adressen anmelden müssen:

  • Kunst: Mappenabgabe am Institut für Kunstpädagogik der LMU. Informationen und Termine dort.
  • Musik: an der Hochschule für Musik und Theater München. Informationen und Termine dort.
  • Sport: Zeit und Ort der Eignungsprüfung werden jedes Jahr bayernweit einheitlich festgelegt. Informationen und Termine: Website des bayernweiten Sporteignungstests
  • Englisch : Wenn Sie Englisch als Unterrichtsfach studieren wollen, müssen Sie am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen. Falls Sie Englisch als Didaktikfach studieren wollen, wird dringend empfohlen, zu Studienbeginn einen Sprachtest (C-Test) abzulegen; Informationen und Termine: Website der Anglistik der LMU
  • Die Didaktikfächer Kunst, Musik und Sport erfordern keine Eignungsprüfung.

Zulassungsbeschränkungen

Das Unterrichtsfach Schulpsychologie ist zulassungsbeschränkt. Falls Sie sich für dieses Fach entscheiden, müssen Sie sich bis zum 15. Juli bewerben.

Unter Hochschulzugang finden Sie zusätzlich Informationen über die Bewerbungsmodalitäten. Den aktuellen Numerus Clausus aller zulassungsbeschränkten Fächer (Lehramt) finden Sie unter örtlich zulassungsbeschränkte Fächer.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt wurde!

Einschreibung

Wenn Sie nach erfolgreicher Bewerbung und/oder Eignungsprüfung über einen positiven Bescheid verfügen, können Sie sich einschreiben. In Fächer ohne Zulassungsbeschränkung bzw. Eignungsprüfung können Sie sich direkt einschreiben. Sie müssen dazu in jedem Fall zunächst einen Online-Immatrikulationsantrag stellen und danach die entsprechenden Unterlagen postalisch an die Studentenkanzlei schicken. Modalitäten, Termine und Informationen über benötigte Unterlagen finden Sie unter Hochschulzugang.

Teilstudium an anderen Hochschulen

Das Unterrichtsfach Musik ist an der Hochschule für Musik und Theater zu studieren, als Didaktikfach (Musikpädagogik) an der LMU.

Das Unterrichtsfach Sport wird an der Technischen Universität München (TUM) angeboten, bitte besuchen Sie die Webseite der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften für weitere Informationen. Wenn Sie als Unterrichtsfach Musik oder Sport studieren, müssen Sie sich sowohl an der LMU als auch an der jeweils anderen Hochschule immatrikulieren.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich für Sport bis spätestens 15. Juli mit einem Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung bewerben müssen.

Für das Studium des Didaktikfachs Sport müssen Sie sich ebenfalls fristgerecht an der TUM bewerben und immatrikulieren. Die Fristen hierfür finden Sie bei der TU München.

Orientierungsphase Lehramt

Die O-Phase Lehramt ist unabdingbar für einen erfolgreichen Start ins Studium. Hier präsentieren sich alle Lehramtsfächer und Sie erfahren insbesondere, was Sie konkret im ersten Semester studieren müssen. Darüber hinaus haben Sie nach grundlegender Information zum Campus-Management-System (LSF), zum Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) und zu Praktika Gelegenheit, die LMU, wichtige Institutionen, die Stadt München und insbesondere Ihre künftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen ein wenig näher kennen zu lernen.

Alle Informationen zum Studienbeginn sind im Wegweiser des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (PDF, 94 KB) (MZL) kompakt auf eine Din-A4-Seite zusammengefasst. Außerdem gibt das MZL Empfehlungen vor Aufnahme eines Lehramtsstudiums (PDF, 1.487 KB).

Erste Staatsprüfung

Die Einführung der Module und der ECTS-Punkte bedeutet, dass sämtliche, während des Studiums erworbene Leistungen Auswirkungen auf den Studienerfolg und somit auf die Abschlussnote haben. Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40%) und aus dem ersten Staatsexamen (60%). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten erreicht ist, kann man zum ersten Staatsexamen zugelassen werden. Sie besteht aus einer Reihe von schriftlichen und mündlichen (in den Fächern Musik, Kunst und Sport auch praktischen) Prüfungen, die die oben genannten Teile des Studiums des Lehramts an Mittelschulen abdecken. Die Zahl der Prüfungen ist je nach Wahl des Unterrichtsfachs und der Didaktikfächer verschieden. Über die Frage, wie viele und welche Einzelprüfungen im Rahmen der ersten Staatsprüfung abzulegen sind, gibt die LPO I Auskunft. Die Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann vorgezogen werden, muss also nicht gleichzeitig mit den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden.

Freiversuch

Studierende, die die Erste Staatsprüfung nach spätestens sieben bzw. im Erweiterungsstudium mit Schulpsychologie nach neun Hochschulsemestern ablegen, haben die Möglichkeit zu einem risikofreien Prüfungsversuch. Dies bedeutet, dass die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt gewertet wird und dass sie zweimal (statt üblicherweise einmal) wiederholt werden kann. Hierbei werden allerdings auch die Semester mitgezählt, die nicht für das konkrete Fachstudium verwendet wurden (z.B. im Falle eines Studiengang- oder Fachwechsels).

Fremdsprachenkenntnisse

Alle Studierende, die Englisch nicht als Unterrichts- oder Didaktikfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch und Geschichte erfordern zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse. Generell wird dringend empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website des MZL.

Lehramtsbefähigung

Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Lehramtsprüfung haben Sie die Möglichkeit, das Referendariat anzutreten. Dieser zweijährige praktische Vorbereitungsdienst, den Sie an Schulen ableisten, die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmt werden, endet mit der zweiten Lehramtsprüfungs – der Befähigung, an öffentlichen und privaten Mittelschulen zu unterrichten. Die Regelungen zum Vorbereitungsdienst und zum zweiten Staatsexamen sind in der LPO II enthalten. Die Einstellungschancen in den staatlichen Schuldienst sind bedingt durch die Gesamtnote aus den beiden Staatsexamina.

Auf der Website das Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus können Sie Prognosen zum Lehrerbedarf in Bayern einsehen.

Kontakte

  • Studienfachberatungen und Einführungsveranstaltungen der einzelnen Institute:
  • Die Studienfachberatungen des jeweiligen Unterrichtsfachs und der Teilgebiete des Erziehungswissenschaftlichen Studiums sind zuständig für alle Fragen, die spezielle fachliche Aspekte des Studiums betreffen (z.B. inhaltliche Fragen, Fragen der Studienorganisation im betreffenden Fach, Fragen zu den geforderten Leistungsnachweisen etc.). Auch wenn Sie ein Erweiterungsfach studieren möchten, sollten Sie unbedingt die Studienfachberatung in Anspruch nehmen.
    Übersicht Fachstudienberatung Lehramt
  • Hochschule für Musik und Theater, Arcisstr. 12, 80333 München
  • Technische Universität, TUM School of Education, Marsstraße 20-22, 80335 München

Weiterführende Weblinks

  • Infos zum Studienbeginn (MZL)
  • FAQ zum Lehramt
  • Fachstudienberatung
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Begabtenförderung für Lehramtsstudierende
  • Informationsmaterialien und kommentierte Vorlesungsverzeichnisse zu einzelnen Fächern:
    Sie enthalten wichtige Informationen zu Studienaufbau, Abfolge von Leistungsnachweisen, Inhalten von Lehrveranstaltungen und einführende Literatur usw. Erkundigen Sie sich bei den Instituten nach solchen Materialien.
  • Prüfungs- und Studienordnungen für die einzelnen Fächer im Rahmen der Lehramtsstudiengänge an der LMU München:
    Sie informieren über den Aufbau des Studiums, die Studienziele und -inhalte, den Umfang des Studiums, die zu besuchenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie die zu erbringenden Leistungsnachweise.
  • Lehramtsprüfungsordnung I 2008 (LPO I): Sie stellt die wichtigste rechtliche Grundlage des Lehramtsstudiums dar. Für die Studierenden ist vor allem der für jedes Fach bzw. Fächergruppe angeführte Katalog der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen (ECTS-Punkte), der inhaltlichen Prüfungsanforderungen und der Prüfungsteile der ersten Staatsprüfung von Interesse.

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