Lehramt Realschule

Die Realschule zielt auf die Vermittlung einer erweiterten Grundbildung ab. Der Erwerb von grundlegenden Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen steht hierbei im Mittelpunkt von Unterricht und Schulleben.

Auf einen Blick

  • Studienbeginn (in der Regel): Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 7 Semester, bei Erweiterung 9 Semester
  • Mindeststudienzeit: 6 Semester
  • Höchststudiendauer: 12 Semester, im Falle einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie 14 Semester

Aufbau des Studiengangs

Fach 1
- Fachwissenschaft
- Fachdidaktik
Fach 2
- Fachwissenschaft
- Fachdidaktik
Erziehungswissenschaftliches Studium
- Allgemeine Pädagogik
- Schulpädagogik
- Psychologie
Praktika
- Orientierungspraktikum
- Betriebspraktikum
- Schulpraktikum
- Studienbegleitendes Praktikum

Studium zweier Unterrichtsfächer

Das Studium beinhaltet in beiden Unterrichtsfächern Anteile der jeweiligen Fachwissenschaft (die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Fachinhalten) sowie der Fachdidaktik (der Disziplin, die sich damit beschäftigt, wie die Fachinhalte in der Schule vermittelt werden). Jedes Fach hat einen Umfang von 72 ECTS-Punkten.

Der Freie Bereich dient der eigenen Schwerpunktsetzung. Er umfasst 12 ECTS-Punkte, die wahlweise in einem der beiden Fächer oder in beiden erworben werden können.

Wird Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) anstelle eines Unterrichtsfaches gewählt, gelten besondere Bedingungen. Unter anderem umfasst der freie Bereich bei Studierenden mit Schulpsychologie in der Fächerkombination 9 ECTS Punkte.

Mögliche Fächerverbindungen

* Das Studium der Fächer Musik und Sport erfolgt an anderen Hochschulen.
Erstes UnterrichtsfachZweites Unterrichtsfach
BiologieChemie
Englisch
Physik
ChemieBiologie
Mathematik
Physik
DeutschEnglisch
Französisch
Geographie
Geschichte
Kunst
Mathematik
Musik*
Physik
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
Sport*
EnglischBiologie
Deutsch
Französisch
Geographie
Geschichte
Informatik
Kunst
Mathematik
Musik*
Physik
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
Sport*
Wirtschaftswissenschaften
FranzösischDeutsch
Englisch
Geographie
GeographieDeutsch
Englisch
Französisch
Wirtschaftswissenschaften
GeschichteDeutsch
Englisch
InformatikEnglisch
Mathematik
Physik
Wirtschaftswissenschaften
KunstDeutsch
Englisch
Mathematik
MathematikChemie
Deutsch
Englisch
Informatik
Kunst
Musik
Physik
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
Sport*
Wirtschaftswissenschaften
Musik*Deutsch
Englisch
Mathematik
Physik
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
PhysikBiologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Informatik
Mathematik
Musik
Psychologie mit schulpsychologischem SchwerpunktEnglisch
Mathematik
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)Deutsch
Englisch
Mathematik
Musik
Politik und GesellschaftWirtschaftswissenschaften
SportDeutsch
Englisch
Mathematik
Wirtschaftswissenschaften
WirtschaftswissenschaftenEnglisch
Geographie
Informatik
Mathematik
Politik und Gesellschaft
Sport

Es können sich kurzfristig Änderungen ergeben. Besuchen Sie daher bitte vor der Bewerbung bzw. der Einschreibung diese Webseite, die permanent aktualisiert wird.

Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)

Das Erziehungswissenschaftliche Studium umfasst die Bereiche

  • Allgemeine Pädagogik (9 ECTS-Punkte),
  • Schulpädagogik (9 ECTS-Punkte) und
  • Psychologie (12 ECTS-Punkte).

Der Profilbereich (6 ECTS-Punkte) dient der Vertiefung bzw. eigenen Schwerpunktsetzung. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS des Münchener Zentrum für Lehrerbildung.

Praktika

Schulpraktika

  • Orientierungspraktikum
    Das dreiwöchige Orientierungspraktikum sollte idealerweise vor Studienbeginn abgeleistet werden. Empfehlenswert ist es, im Rahmen dieses Praktikums mehrere Schularten kennenzulernen, verpflichtend sind mindestens 2 Schularten und ab Studienbeginn zum SoSe 2023 mindestens eine Woche in einer Mittel- oder Förderschule. Kontaktieren Sie dazu Schulen Ihrer Wahl!
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, 6 ECTS-Punkte
    Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum können Sie selbst organisieren. Sobald Sie eine Schule gefunden haben, müssen Sie das Praktikum beim Praktikumsamt für Realschulen anmelden.
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, 3 ECTS-Punkte
    Das studienbegleitende Praktikum vermittelt das Praktikumsamt für Realschulen nach Anmeldung.

Betriebspraktikum

Das achtwöchige Betriebspraktikum soll Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten.

Das Praktikum kann in Blöcke von je zwei Wochen Dauer unterteilt werden.
Im Fach Wirtschaftswissenschaften müssen Sie bis zur Meldung zum ersten Staatsexamen ein dreimonatiges kaufmännisches Praktikum nachweisen, das an die Stelle des achtwöchigen Betriebspraktikums tritt.

Zuständig für die Praktika ist das Praktikumsamt für Realschulen. Nähere Informationen erhalten Sie außerdem im Infoblatt des Kultusministeriums Organisation der Praktika für die Lehrämter an Öffentlichen Schulen (PDF, 357 KB).

Tipp:
Nutzen Sie das Betriebspraktikum gezielt, um Möglichkeiten und Neigungen für die Berufswahl außerhalb der Schule zu entwickeln und berufliche Alternativen zu erwägen. Sie können das Praktikum in vier Blöcke zu je zwei Wochen aufteilen.

Hausarbeit und Punkteverteilung

Hausarbeit

Die schriftliche Hausarbeit ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär, vgl. LPO I § 29) anzufertigen. Dafür werden 12 ECTS Punkte vergeben.

Punkteverteilung im Studiengang Lehramt an Realschulen

  • 2 Unterrichtsfächer je 72 ECTS
  • Erziehungswissenschaften (EWS) 36 ECTS
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6 ECTS
  • Studienbegleitende fachdidaktische Praktika 3 ECTS
  • Freier Bereich (im Unterrichtsfach zu erbringen) 12 ECTS
  • Schriftliche Hausarbeit 12 ECTS
  • Gesamtpunktzahl 213 ECTS

Im Studiengang Lehramt Realschule ist eine bestimmte, definierte Anzahl an Modulen zu absolvieren. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten.

Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (z.B. Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.). Jede erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an „ECTS-Punkten“ (ECTS = European Credit Transfer System) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden. Insgesamt umfasst der Studiengang Lehramt an Realschulen 213 ECTS-Punkte.

Der Freie Bereich dient der Schwerpunktsetzung innerhalb der Unterrichtsfächer. Hier können Sie im Umfang von 12 ECTS-Punkten Wahlpflichtmodule frei wählen.

Gegen Ende des Studiums ist eine Schriftliche Hausarbeit anzufertigen, in der Sie beweisen sollen, dass Sie wissenschaftlich selbständig arbeiten können.

Erweiterungsfächer

Ergänzend zu den zwei Unterrichtsfächern kann das Studium des Lehramts an Realschulen durch das Studium eines dritten Faches, des sogenannten Erweiterungsfaches, erweitert werden. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung, das heißt nach bestandener erster und zweiter Staatsprüfung, ist es ebenfalls möglich, ein Erweiterungsfach zu studieren.
Folgende Erweiterungsfächer kommen in Frage:

Grundständige Erweiterung

  • ein weiteres der oben aufgeführten Unterrichtsfächer oder der Ethik (mit diesen Fächern kann auch nachträglich erweitert werden)
  • das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation
  • das Studium das zur pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft führt.

Eine besondere Form des Erweiterungsstudiums stellt die Fächerkombination Englisch/Schulpsychologie und Mathematik/Schulpsychologie dar. In diesen Fächerverbindungen gilt Schulpsychologie gemäß LPO I als Erweiterungsfach, das aber an die Stelle des zweiten Unterrichtsfaches tritt.

Das heißt, bei einer Erweiterung des Studiums der Fächer Englisch und Mathematik durch Schulpsychologie entfällt im Unterschied zu allen anderen Fächerkombinationen das Studium des zweiten Unterrichtsfaches.

Die Prüfung in einem Erweiterungsfach kann unter Umständen die Chancen auf eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach der zweiten Staatsprüfung verbessern. Hier finden Sie nähere Informationen über die Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen bei der Einstellung in den staatlichen Schuldienst.

Nachträgliche Erweiterung

Folgende Erweiterungsfächer gelten als nachträgliche Erweiterung, was bedeutet, dass in diesen Erweiterungsfächern keine zweite Staatsprüfung abgelegt werden kann. Dennoch können diese Erweiterungsfächer parallel zum Lehramtsstudium studiert und die erste Staatsexamensprüfung darin abgelegt werden.

Hochschulzugang

Eignungsprüfung

Für die Unterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport bestehen Eignungsprüfungen, für die Sie sich zu bestimmten Terminen bei den unten angegebenen Adressen anmelden müssen:

Zulassungsbeschränkungen

Die Fächer Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und Wirtschaftswissenschaften sind zulassungsbeschränkt. Falls Ihre Wahl auf eines oder zwei dieser Fächer fällt, müssen Sie sich bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.

Achtung: Wenn Sie sich für Schulpsychologie bewerben möchten, müssen Sie im Online-Bewerbungsantrag Schulpsychologie als Erweiterungsfach auswählen.

Unter Hochschulzugang finden Sie zusätzlich Informationen über die Bewerbungsmodalitäten. Den aktuellen Numerus Clausus aller zulassungsbeschränkten Fächer (Lehramt) finden Sie unter örtlich zulassungsbeschränkte Fächer.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt wurde!

Einschreibung

Wenn Sie nach erfolgreicher Bewerbung und/oder Eignungsprüfung über einen positiven Bescheid verfügen, können Sie sich einschreiben. In Fächer ohne Zulassungsbeschränkung bzw. Eignungsprüfung können Sie sich direkt einschreiben. Sie müssen dazu in jedem Fall zunächst einen Online-Immatrikulationsantrag stellen und danach die entsprechenden Unterlagen postalisch an die Studentenkanzlei schicken. Modalitäten, Termine und Informationen über benötigte Unterlagen finden Sie unter Hochschulzugang.

Teilstudium an anderen Hochschulen

Das Fach Musik ist an der Hochschule für Musik und Theater zu studieren
Sport wird von der TU München angeboten, Fakultät für Sportwissenschaften. Beachten Sie bitte, dass Sie sich für Sport bis spätestens 15. Juli bewerben müssen.

Doppelimmatrikulation:

Wenn Sie als Unterrichtsfach Musik oder Sport studieren, müssen Sie sich sowohl an der LMU als auch an der jeweils anderen Hochschule immatrikulieren.

Spracheinstufungstest

Im Fach Französisch müssen Sie zu Studienbeginn einen Spracheinstufungstest ablegen, wenn Sie über entsprechende Vorkenntnisse in dieser Sprache verfügen. Dieser Test ist keine Eignungsprüfung, die über die Zulassung zum Studium entscheidet. Er dient ausschließlich dazu, Sie in ein entsprechendes Niveau für die sprachpraktischen Veranstaltungen einzustufen.

Orientierungsphase Lehramt

Die O-Phase Lehramt ist unabdingbar für einen erfolgreichen Start ins Studium. Hier präsentieren sich alle Lehramtsfächer und Sie erfahren insbesondere, was Sie konkret im ersten Semester studieren müssen. Darüber hinaus haben Sie nach grundlegender Information zum Campus-Management-System (LSF), zum Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) und zu Praktika Gelegenheit, die LMU, wichtige Institutionen, die Stadt München und insbesondere Ihre künftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen ein wenig näher kennen zu lernen.

Alle Informationen zum Studienbeginn sind im Wegweiser des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (PDF, 94 KB) (MZL) kompakt auf eine Din-A4-Seite zusammengefasst. Außerdem gibt das MZL Empfehlungen vor Aufnahme eines Lehramtsstudiums (PDF, 1.487 KB).

Erste Staatsprüfung

Die Einführung der Module und der ECTS-Punkte bedeutet, dass sämtliche, während des Studiums erworbene Leistungen Auswirkungen auf den Studienerfolg und somit auf die Abschlussnote haben. Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60%). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten erreicht ist, kann man zum ersten Staatsexamen zugelassen werden.

Sie besteht aus einer Reihe von schriftlichen und mündlichen (in den Fächern Musik, Kunst und Sport auch praktischen) Prüfungen, die die oben genannten Teile des Studiums des Lehramts an Realschulen abdecken. Die Zahl der Prüfungen ist je nach Wahl der Unterrichtsfächer verschieden. Über die Frage, wie viele und welche Einzelprüfungen im Rahmen der ersten Staatsprüfung abzulegen sind, gibt die LPO I Auskunft.

Die Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann vorgezogen werden, muss also nicht gleichzeitig mit den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden.

Freiversuch

Studierende, die die erste Staatsprüfung nach spätestens sieben, oder wenn Englisch oder Mathematik mit Schulpsychologie (anstelle des zweiten Unterrichtsfaches) erweitert wird, neun Hochschulsemestern Studium ablegen, haben die Möglichkeit zu einem risikofreien Prüfungsversuch (Freischuss). Dies bedeutet, dass die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt gewertet wird und dass sie zweimal (statt üblicherweise einmal) wiederholt werden kann. Hierbei werden allerdings auch die Semester mitgezählt, die nicht für das konkrete Fachstudium verwendet wurden (z.B. im Falle eines Studiengang- oder Fachwechsels).

Fremdsprachenkenntnisse

Die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte und Religionslehre erfordern zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse (PDF, 192 KB), die bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen nachgewiesen werden müssen.

Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie bitte der Übersicht Fremdsprachenkenntnisse nach LPO I.

Lehramtsbefähigung

Mit dem ersten Staatsexamen haben Sie das Studium an der Universität beendet. Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst (Referendariat) von zwei Jahren an, den Sie an Seminarschulen ableisten, die vom Kultusministerium bestimmt werden. Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen, das Ihnen die Befähigung vermittelt, an öffentlichen (und privaten) Realschulen zu unterrichten.

Die Regelungen zum Referendariat und zum zweiten Staatsexamen sind in der LPO II enthalten.

Kontakte

  • Studienfachberatungen und Einführungsveranstaltungen der einzelnen Institute:
    Die Studienfachberatungen des jeweiligen Unterrichtsfachs und der Teilgebiete des Erziehungswissenschaftlichen Studiums sind zuständig für alle Fragen, die spezielle fachliche Aspekte des Studiums betreffen (z.B. inhaltliche Fragen, Fragen der Studienorganisation im betreffenden Fach, Fragen zu den geforderten Leistungsnachweisen etc.). Auch wenn Sie ein Erweiterungsfach studieren möchten, sollten Sie unbedingt die Studienfachberatung in Anspruch nehmen.
    Übersicht Fachstudienberatung Lehramt
  • Hochschule für Musik und Theater, Arcisstr. 12, 80333 München
  • Technische Universität, TUM School of Education, Marsstraße 20-22, 80335 München

Weiterführende Weblinks

  • Infos zum Studienbeginn (MZL)
  • FAQ zum Lehramt
  • Fachstudienberatung
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Begabtenförderung für Lehramtsstudierende
  • Informationsmaterialien und kommentierte Vorlesungsverzeichnisse zu einzelnen Fächern:
    Sie enthalten wichtige Informationen zu Studienaufbau, Abfolge von Leistungsnachweisen, Inhalten von Lehrveranstaltungen und einführende Literatur usw. Erkundigen Sie sich bei den Instituten nach solchen Materialien.
  • Prüfungs- und Studienordnungen für die einzelnen Fächer im Rahmen der Lehramtsstudiengänge an der LMU München:
    Sie informieren über den Aufbau des Studiums, die Studienziele und -inhalte, den Umfang des Studiums, die zu besuchenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie die zu erbringenden Leistungsnachweise.
  • Lehramtsprüfungsordnung I 2008 (LPO I): Sie stellt die wichtigste rechtliche Grundlage des Lehramtsstudiums dar. Für die Studierenden ist vor allem der für jedes Fach bzw. Fächergruppe angeführte Katalog der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen (ECTS-Punkte), der inhaltlichen Prüfungsanforderungen und der Prüfungsteile der ersten Staatsprüfung von Interesse.

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