Beratungslehrkraft (Lehramt Gymnasium/Erweiterungsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.

Das Studium des Beratungslehrers soll die wissenschaftlichen Grundlagen und Grundkenntnisse vermitteln, die den Beratungslehrer in die Lage versetzen, selbstständig im Schulalltag anfallende Beratungsaufgaben zu bearbeiten. Neben psychologischen Fachkenntnissen sind differenzierte Kenntnisse der Schulorganisation und der rechtlichen Grundlagen notwendig. Während die beiden zuletzt genannten Aspekte im Bereich der Schulpädagogik vermittelt werden, vermittelt der psychologische Teil des Studiums die notwendigen psychologischen Fachkenntnisse. Tätigkeitsfelder von Beratungslehrkräften sind die Beratung im System Schule (z.B. Unterstützung in Fragen des Unterrichts, Schulverwaltung, Elternarbeit) sowie Schullaufbahnberatung.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Das Studium des Beratungslehrers führt zur Berechtigung, an bayerischen Schulen die Funktion eines Beratungslehrers auszuüben. Im Einzelnen hat der Beratungslehrer die Aufgabe, über das Bildungsangebot zu informieren und über individuelle Bildungsmöglichkeiten zu beraten. Hierzu arbeitet er mit Kollegen, Eltern, der Staatlichen Schulberatung und Schulpsychologen zusammen.

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Beratungslehrkraft (Lehramt / Gymnasium)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus höheres Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 4. Fachsemester
Link zum Fach
Beratungslehrkraft (Erweiterungsstudiengang)

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Das Erweiterungsstudium "Beratungslehrkraft" baut auf dem Erziehungswisssenschaftlichen Studium auf. Die Inhalte des Erziehungswissenschaftlichen Studiums sollen mit Aufnahme des Erweiterungsstudiums Beratungslehrkraft bereits studiert sein.

Nach LPO I § 111 Abs. 2 Nr. 1 gibt es folgende fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung:

  1. erfolgreiche Teilnahme an einer Lehreinheit der Persönlichkeitspsychologie*
  2. erfolgreiche Teilnahme an einer Lehreinheit der pädagogisch-psychologischen Diagnostik*
  3. eine Lehreinheit in Schulpädagogik zu Themenbereichen von Lern- und Leistungsschwierigkeiten

* Aus dem Nachweis in Psychologie muss die Befähigung zur Durchführung ausgewählter Intelligenz-, Konzentrations- und Schulleistungstests ersichtlich sein.

Ausführliche Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie unterhttps://www.psy.lmu.de/asb/beratungslehrkraft/.

Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass zusätzliche Lehrverantaltungen wie z.B. aus dem Bereich der Klinischen Psychologie, der Pädagogischen Psychologie und der Beratungspsychologie zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen und die spätere Tätigkeit als Beratungslehrkraft besucht werden.

Im Rahmen des Erweiterungsstudiums Beratungslehrkraft sind weitere Praktika bzw. Hospitationen zu absolvieren:

  • Nachweis über die erfolgreiche praktische Tätigkeit in einem sechswöchigen Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung einschließlich zweier Hospitationen von je einwöchiger Dauer bei Stellen der Berufsberatung und der Erziehungsberatung.
  • Nachweis über Hospitationen von je einwöchiger Dauer an einer Grund- und Mittelschule, einer Förderschule, einer Berufsschule, einer Realschule und einem Gymnasium. Fragen der Schulverwaltung sind einzubeziehen. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 wird für die jeweilige Schulart angerechnet.

Das Praktikumsamt Oberbayern-Ost ist für alle Praktika im Rahmen des Erweiterungsstudiums zur Beratungslehrkraft, unabhängig von der Schulart, zuständig.

Bitte beachten Sie: Bei der nachträglichen Erweiterung entfällt der Nachweis der Praktika und Hospitationen. Eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung als nachträgliche Erweiterung kann nur dann erfolgen, wenn die oben genannten Scheine und die Befähigung für das betreffende Lehramt (Zweite Staatsexamen) nachgewiesen werden.

Das Studium im Erweiterungsfach schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008).

Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Wonach suchen Sie?