Deutsch als Zweitsprache (Lehramt Grundschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Der Studiengang "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) befasst sich mit der Heterogenität in der Gesellschaft und mit Chancen und Herausforderungen, die sich daraus für die Schule und den Unterricht ergeben. Unterrichten im Zeichen der Vielfalt, inter- sowie transkulturelles Lernen, Migrations- und Identitätsforschung, Zweitspracherwerbs- und Mehrsprachigkeitsforschung, kontrastive Reflexion über Sprache und Sprachgebrauch sowie Produktion und Rezeption von Literatur, Texten und Medien unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit gehören zu den Schwerpunkten des Studienfaches. Im Rahmen eines Praktikums sowie eines Praktikumsbegleitseminars werden Theorie und Praxis des Unterrichts in heterogenen Lernkontexten vermittelt. Das Erlernen einer „Partnersprache“ sorgt dafür, dass sich die Studierenden u.a. mit kontrastiver Sprachbetrachtung auseinandersetzen.

Der Studiengang "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) ermöglicht den Studierenden,

  • sich rechtzeitig mit Fragen auseinanderzusetzen, die sich im Zusammenhang mit kultureller und sprachlicher Vielfalt in den Schulklassen ergeben;
  • Kompetenzen für zeitgemäßes (transkulturelles) Lehren und Lernen in heterogenen Lernkontexten zu erwerben;
  • Sprach- und Leseförderung differenziert und zielgerichtet zu gestalten;
  • sich für den und im Umgang mit Selbst- und Fremdbildern (im Kontext Schule) zu sensibilisieren.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Das Studium des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) bereitet auf die spätere Ausübung des Lehrerberufs an bayerischen Schulen vor. Dem Ersten Staatsexamen folgt die Referendariatsausbildung mit anschließendem Zweiten Staatsexamen. Außerdem ermöglicht dieses Studium den Absolventinnen und Absolventen, die vom Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Deutschsprachkurse zu leiten sowie an außerschulischen Bildungsinstitutionen (z.B. im Bereich der Erwachsenenbildung) Deutschunterricht zu erteilen.

Erwünschtes Profil

Studierende, die den Studiengang „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wählen, sollten Interesse für kulturelle und sprachliche Heterogenität in der Gesellschaft mitbringen und damit einhergehende Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten erkennen. Zudem sollte eine Begeisterung für theoretische Erkenntnisse, (migrations-)pädagogische Fragestellungen und didaktische Aspekte der Sprachvermittlung und -förderung unter der Bedingung der Mehrsprachigkeit vorhanden sein. Sie sollten darüber hinaus in der Lage sein, sich kritisch mit Stereotypen und Vorurteilen, mit verallgemeinernden und vereinfachenden Selbst- und Fremdbildern auseinanderzusetzen und diese – nicht zuletzt bei sich selbst – zu erkennen, zu reflektieren und gegebenenfalls zu revidieren.

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Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt. (PDF, 642 KB)

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Deutsch als Zweitsprache (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Das Studium besteht aus acht Pflichtmodulen (P 1 bis P 8). Dazu gehören neben Modulen mit DaZ-Inhalten auch ein Praxismodul (Praktikum und Praktikumsbegleitseminar) sowie Module zum Erwerb einer Partnersprache. Es stehen folgende zwölf Partnersprachen zur Wahl: Arabisch, Italienisch, Kroatisch, Neugriechisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch. Im 7. Semester sind zusätzlich 6 ECTS-Punkte aus dem Wahlpflichtbereich zu erwerben.

Legende: SWS = Semesterwochenstunden, MP = Modulprüfung, MTP = Modulteilprüfung

1. Semester

P 1: Basismodul Sprache DaZ

  • P 1.1: Einführung in die Sprachwissenschaft (Vorlesung, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 2. Semester)
  • P 1.2: Sprache und Kommunikation im schulischen DaZ-Unterricht (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 2. Semester)
P 3: Basismodul Partnersprache
  • P 3.1: Sprachkurs I (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP bzw. MTP)

2. Semester

P 2: Basismodul Literatur DaZ

  • P 2.1: Einführung in die Literaturwissenschaft (Vorlesung, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 1.Semester)
  • P 2.2: Texte und Medien im schulischen DaZ-Unterricht (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 1. Semester)
P 3: Basismodul Partnersprache
  • P 3.2: Sprachkurs II (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP bzw. MTP)

3. Semester

P 4: Vertiefungsmodul I Sprachdidaktik DaZ

  • P 4.1: Spracherwerb und Sprachgebrauch in zwei- und mehrsprachigen Kontexten (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP)
P 5: Vertiefungsmodul Partnersprache
  • P 5.1: Sprachkurs III (Übung, 4 bis 6 SWS, 6 ECTS, MP)

4. Semester

P 4: Vertiefungsmodul I Sprachdidaktik DaZ

  • P 4.2: Schulische Sprachformen und Sprachnormen (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP)
P 6: Praxismodul
  • P 6.1: Begleitseminar (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP)

5. Semester:

P 7: Vertiefungsmodul II Literaturdidaktik DaZ

  • P 7.1: KJL und Jugendmedien (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP, wahlweise auch im 6. oder 7. Semester)

6. Semester

P 7: Vertiefungsmodul II Literaturdidaktik DaZ

  • P 7.2: Produktion und Rezeption von Texten und Bildern im schulischen Literaturunterricht (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MTP, wahlweise auch im 5. oder 7. Semester)

7. Semester

P 8: Vertiefungsmodul III Interkulturelle Vermittlungskompetenz

  • P 8.1: Interkulturalität (Vorlesung, 2 SWS, 3 ECTS, MP, wahlweise auch im 5. oder 6. Semester)
  • P 8.2: Migration und Identität (Fortgeschrittenenseminar, 2 SWS, 6 ECTS, MP, wahlweise auch im 5. oder 6. Semester)

Wahlpflichtbereich:

Aus den unten genannten Wahlpflichtveranstaltungen sind zwei zu wählen (insgesamt 6 ECTS-Punkte).
WP 1: Erweiterte Aspekte der DDaZ
Erweiterte Aspekte der DDaZ (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP)
WP 2: Kandidatenkolloquium DaZ
Kandidatenkolloquium DaZ (Kandidatenkolloquium, 2 SWS, 3 ECTS, MP)
WP 3: Erweiterte Aspekte der Deutschdidaktik 1
Erweiterte Aspekte der Deutschdidaktik 1 (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP)
WP 4: Erweiterte Aspekte der Deutschdidaktik 2
Erweiterte Aspekte der Deutschdidaktik 2 (Proseminar, 2 SWS, 3 ECTS, MP)

Deutsch, im Falle der Sprachkurse auch die jeweilige Partnersprache.

Erwerb einer Partnersprache (siehe "Studienaufbau und Module").

Zudem müssen alle Studierende, die Englisch nicht als Unterrichtsfachgewählt haben, bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können.
Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Grundschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden und ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule nach Maßgabe des § 36 LPO I.

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt Grundschule" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden. Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt Grundschule muss das Unterrichtsfach immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt Grundschule.

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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