Grundschuldidaktik (Lehramt Grundschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Die Didaktik der Grundschule ist ein interdisziplinäres Studienfach, das sich auf Basis empirischer Befunde mit der Planung, Gestaltung und Analyse von Erziehungs-, Lehr- und Lernprozessen im Grundschulunterricht befasst.

Die Didaktik der Grundschule hat die grundlegende Aufgabe, wissenschaftlich fundierte Konzepte, Modelle und Anregungen für das Lehren und Lernen in der Grundschule zu entwickeln, zu begründen, zu erproben und zu evaluieren. Die Grundschule soll dabei für alle Kinder Lern- und Lebensort sein und vor dem Hintergrund Grundlegender Bildung sowohl die Persönlichkeits- als auch die Lernentwicklung der Kinder fördern.

Unter „Erwünschtes Profil“ finden Sie weitere Information zum Studiengang im „Infoblatt“.

Erwünschtes Profil

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen?
Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 77 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Grundschuldidaktik (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Grundschuldidaktik

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

1. Semester

P1 Grundschulpädagogik I: Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule

  • Einführung in die Grundschulpädagogik und -didaktik (Vorlesung, 3 ECTS )
  • Grundlagen der Grundschulpädagogik und -didaktik (Seminar, 3 ECTS)

2. Semester

P2 Lernbereichsdidaktiken I: Grundlagen der Lernbereichsdidaktiken

  • Einführung in die Sachunterrichtsdidaktik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Einführung in die Schriftspracherwerbsdidaktik (Vorlesung, 3 ECTS)

3. Semester

P3 Lernbereichsdidaktiken II: Probemstellungen der Sachunterrichtsdidaktik

  • Zentrale Problemstellungen der Sachunterrichtsdidaktik (Seminar, 3 ECTS)

4. Semester

P 3 Lernbereichsdidaktiken II: Probemstellungen der Sachunterrichtsdidaktik

  • Ausgewählte Problemstellungen der Sachunterrichtsdidaktik (Seminar, 3 ECTS)
P4 Grundschulpädagogik II: Unterricht in der Grundschule
  • Zentrale Problemstellungen der Grundschulpädagogik und -didaktik (Seminar, 3 ECTS)

5. Semester

P4 Grundschulpädagogik II: Unterricht in der Grundschule

  • Analyse und Planung von Grundschulunterricht (Seminar, 3 ECTS)
P5 Lernbereichsdidaktiken III: Problemstellungen der Schriftspracherwerbsdidaktik
  • Zentrale Problemstellungen der Schriftspracherwerbsdidaktik (Seminar, 3 ECTS)

6. Semester

P5 Lernbereichsdidaktiken III: Problemstellungen der Schriftspracherwerbsdidaktik

  • Ausgewählte Problemstellungen der Schriftspracherwerbsdidaktik (Seminar, 3 ECTS)

7. Semester

P6 Grundschulpädagogik III: Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen in der Grundschule

  • Ausgewählte Fragestellungen der Grundschulpädagogik und -didaktik (Seminar, 6 ECTS)

Im Rahmen der Grundschuldidaktik studieren Sie noch drei Didaktikfächer. Welche Didaktikfächer Sie kombinieren können, erfahren Sie unter Lehramt Grundschule. Die Studienpläne der Didaktikfächer finden Sie auf der Seite des MZL.

Alle Studierende, die Englisch nicht als Unterrichtsfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können.
Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Grundschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden und ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule nach Maßgabe des § 36 LPO I.

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt Grundschule" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden. Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Innerhalb des Studiums muss ein Unterrichtsfach (aus den von der LPO I angebotenen Studienfächern) ausgewählt werden, das im Rahmen des Lehramts an Grundschulen zu der Didaktik der Grundschule, dem Erziehungswissenschaftlichen Studium und den Praktika studiert werden muss..

Bei der Wahl des Unterrichtsfaches und der drei Didaktikfächer ist zu beachten, dass ein Fach nur einmal gewählt werden kann, und dass die Fächer Deutsch und Mathematik sowie ein musisches Fach (Kunst, Musik oder Sport) in jedem Fall entweder als Unterrichts- oder Didaktikfach studiert werden müssen.

Die Grundschuldidaktik kann mit folgenden Unterrichtsfächern kombiniert werden:

Innerhalb des Studiums für ein Lehramt an Grundschulen müssen drei Didaktikfächer (im Wahlpflichtbereich des Studienfaches Didaktik der Grundschule) ausgewählt werden. Wie die Didaktikfächer kombiniert werden können hängt vom Unterrichtsfach ab.

Hier eine Liste der Didaktikfächer:

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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