Geschichte (Lehramt Grundschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das Fach Geschichte besteht aus einer Vielfalt von Teilfächern, welche die ganze methodische und inhaltliche Vielfalt der historischen Wissenschaft widerspiegeln. Man unterscheidet Epochen-, Sach- und Regionaldisziplinen, die sich entsprechend definieren: über den von ihnen behandelten Zeitraum, über den spezifischen Untersuchungsbereich oder über die erforschte Region. Bei aller Verschiedenartigkeit und Mannigfaltigkeit ist allen historischen Teilfächern der prinzipielle methodische Zugriff gemeinsam: Sie versuchen, die Vergangenheit zu erforschen und dadurch die Gegenwart besser zu begreifen. Zentrale Grundlage der historischen Wissenschaft sind die Geschichtsquellen, also jede Art von gegenständlicher, schriftlicher, medialer, in seltenen Fällen auch mündlicher Überlieferung. Diese mit historischen Methoden auszuwerten und zu deuten ist Aufgabe des Historikers / der Historikerin; diese Methoden zu erlernen ist ein wesentlicher Teil des Geschichtsstudiums. Das Studium ist dabei ganz überwiegend exemplarisch angelegt. Zu einem wesentlichen Ziel des Studiums gehört über alle Vermittlung von Lehrinhalten hinaus die Fähigkeit zum methodischen, systematischen, theoretisch geleiteten Arbeiten.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Neben dem angestrebten Lehrberuf eröffnen sich Tätigkeitsfelder für Geisteswissenschaftler und speziell Historiker überall dort, wo es um Traditionsvermittlung, Wissensaneignung und Weiterbildung geht. Freilich ist es unabdingbar, bereits während des Studiums durch Eigeninitiative fachspezifische oder fachnahe Berufspraxis zu erwerben. In München bietet sich dazu ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern: Genannt seien beispielsweise Museen und Archive, Verlage und Medien. Das Historische Seminar bietet dazu verschiedene Hilfestellungen an. Neben regelmäßigen praxisorientierten Veranstaltungen gibt es eine Praktikumsbörse, bei der Sie sich in der Regel nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Grundstudiums bewerben können.

Erwünschtes Profil

Das Anforderungsprofil für Studienanfänger umfasst neben der Hochschulreife an erster Stelle Interesse, Neugier und Problembewusstsein für historische Abläufe. Darüber hinaus ist es wichtig, solide Sprachkompetenzen mitzubringen. Das bezieht sich zunächst einmal auf das Deutsche: Es muss eine gewisse Fertigkeit vorhanden sein, komplexe Sachverhalte schriftlich festzuhalten, sie mündlich vor Publikum zu präsentieren und auch einmal kontrovers zu diskutieren. Auch müssen die Studienbewerber und -bewerberinnen gerne viel lesen, denn Geschichte ist ein Lesestudium. Nicht zuletzt dafür werden Kenntnisse in Fremdsprachen benötigt.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 809 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Geschichte (Lehramt / Grundschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Geschichte

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Studienaufbau Beginn AB Wintersemester 2020/2021

1. Semester

Einführungsmodul Alte Geschichte

  • Einführungsvorlesung Alte Geschichte (3 ECTS, wahlweise im 2. bis 5. Semester)
  • Basiskurs Alte Geschichte (6 ECTS, wahlweise im 2. bis 5. Semester)

2. Semester

Einführungsmodul Mittelalterliche Geschichte

  • Einführungsvorlesung Mittelalterliche Geschichte (3 ECTS, wahlweise im 1. bis 5. Semester)
  • Basiskurs Mittelalterliche Geschichte (6 ECTS, wahlweise im 1. bis 5. Semester)

3. Semester

Einführungsmodul Neuere Geschichte

  • Einführungsvorlesung Neuere Geschichte (3 ECTS, wahlweise im 1. bis 5. Semester)
  • Basiskurs Neuere Geschichte (6 ECTS, wahlweise im 1. bis 5. Semester)

4. Semester

Einführungsmodul Bayerische Geschichte

  • Einführungsvorlesung Bayerische Geschichte (3 ECTS, wahlweise im 1. bis 5. Semester)
  • Basiskurs Bayerische Geschichte (6 ECTS, wahlweise im 1. bis 5. Semester)
Einführungsmodul Neueste Geschichte
  • Einführungsvorlesung Neueste Geschichte (3 ECTS, wahlweise im 1. bis 5. Semester)
  • Basiskurs Neueste Geschichte (9 ECTS, wahlweise im 1. bis 5. Semester)

5. Semester

Einführungsmodul Didaktik

  • Basiskurs (3 ECTS)
  • Einführungsvorlesung oder (praktikumsbegl.) Übung (3ECTS)

6. Semester

Vertiefungsmodul Fachdidaktik,bestehend aus:

  • Vertiefungskurs (3ECTS)
  • Vertiefungsvorlesung oder (praktikumsbegl.) Übung (3ECTS)

7. Semester

Schwerpunkt Alte oder Mittelalterliche oder Neuere oder Neueste Geschichte (inkl. Bayer. Geschichte), jeweils 6 ECTS, bestehend aus:

  • Vertiefungsvorlesung (3 ECTS)
  • Vertiefungskurs(3 ECTS)

Freier Bereich

bis zu vier der folgenden vier Übungstypen (je 3 ECTS):

  • Theorie und Methode
  • Grundwissenschaften
  • Grundlagen und Zusammenhänge
  • Quellen und Forschung
Jeder Übungstyp darf nur einmal gewählt werden.

Deutsch (zusätzlich gibt es ein gewisses Angebot an englischsprachigen Veranstaltungen)

Alle Studierende, die Englisch nicht als Unterrichtsfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Zusätzlich müssen Sie folgende Sprachenkenntnisse bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen nachweisen: Kenntnisse in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau A2 oder Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2.

Das 1. Staatsexamen eröffnet auch die Möglichkeit zur Promotion.

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können.
Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Grundschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden und ist innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zu absolvieren)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule nach Maßgabe des § 36 LPO I.

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt Grundschule" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden. Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt Grundschule muss das Unterrichtsfach immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt Grundschule.

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Lehramt Geschichte

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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