Geistigbehindertenpädagogik (Lehramt Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik /Qualifizierungsstudium)

Beschreibung des Studienfachs

Im Zentrum der Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung stehen Fragen der Erziehung, Bildung und Rehabilitation. Forschung und Lehre befassen sich mit aktuellen interdisziplinären Fragestellungen u. a. zu Lernen, Kommunikation, Verhalten und Emotionen von Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei werden auch Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sowie Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung in den Blick genommen. Ethische und wissenschaftliche Reflexionen begleiten die Auseinandersetzung mit didaktischen, pädagogischen, psychologischen sowie diagnostischen Fragestellungen im Kontext geistiger Behinderung und Inklusion.

In den Bereichen Pädagogik und Didaktik stehen Fragen des Lernens in heterogenen Gruppen an verschiedenen Bildungsorten im Fokus.

Unter psychologischen Gesichtspunkten werden neben diagnostischen Inhalten insbesondere interdisziplinär orientierte Fragestellungen der differentiellen Psychologie sowie der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie behandelt.

In zahlreichen Praktika an verschiedenen Schularten werden durch die Analyse von Unterricht und ersten eigenen Lehrversuchen Theorie und Praxis miteinander verknüpft.

Erwünschtes Profil

Die Tätigkeit von Lehrpersonen erfordert neben der Fachkenntnis auch die Fähigkeit zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten sowie die Freude an der Interaktion mit anderen Menschen. Letzteres bezieht sich sowohl auf den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen als auch auf die Arbeit mit Eltern sowie im (interdisziplinären) Team. Von Vorteil für Ihren späteren Beruf sind weiterhin gute Sprachfähigkeiten, eine belastbare Stimme, Flexibilität und Umsichtigkeit im Umgang mit Ihren Schülerinnen und Schülern sowie Spaß an der Begleitung und Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung.

Im Studium werden selbstorganisiertes und selbstständiges Arbeiten, die aktive Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren sowie die Lektüre von Fachliteratur erwartet.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt. (PDF, 1.177 KB)

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Geistigbehindertenpädagogik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Qualifizierungsstudium

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Geistigbehindertenpädagogik

Ihr Weg zum Studienplatz

Eine Immatrikulation nur im Qualifizierungsstudium ist nicht möglich. Eine Immatrikulation ist nur in Verbindung mit einer vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung im Rahmen des grundständigen Lehramtsstudiums für Sonderpädagogik möglich. Das Qualifizierungsstudium ist die zweite sonderpädagogische Fachrichtung, die Sie im Umfang von 30 ECTS-Punkten neben der vertieft studierten Fachrichtung (90 ECTS-Punkte) studieren.

Der Studiengang im Detail

1. - 6. Fachsemester

Studium der vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung

7. Semester

P 1 Erziehung, Bildung und Förderung in Schule und Unterricht

  • P 1.1 Einführung in die Pädagogik bei geistiger Behinderung (Vorlesung, 3 ECTS)
  • P 1.2 Einführung in die Psychologie bei geistiger Behinderung (Vorlesung 3 ECTS)
  • P 1.3 Theorie und Praxis der Planung von Erziehungs- und Bildungsprozessen unter erschwerten und inklusiven Bedingungen (Seminar, 3 ECTS)
  • P 1.4 Fachdidaktik – Erstlesen, Erstschreiben, Erstrechnen (Seminar, 3 ECTS)
  • P 1.5 Handlungsfelder (Seminar, 3 ECTS)

8. Semester

P 2 Förderdiagnostik, Förderplanung und didaktisches Handeln

  • P 2.1 Einführung in die Didaktik des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung (Vorlesung, 3 ECTS)
  • P 2.2 Fachspezifisches Diagnostizieren und förderdiagnostische Gutachtenerstellung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Seminar, 3 ECTS)
  • P 2.3 Förderdiagnostische Erstellung und didaktische Umsetzung individueller Förderpläne (Seminar, 3 ECTS)
  • P 2.4 Brennpunkte und aktuelle Themen der Pädagogik bei geistiger Behinderung (Seminar, 3 ECTS)
  • P 2.5 Bearbeitung von Fragestellungen der Pädagogik bei geistiger Behinderung aus pädagogisch-didaktischer Perspektive (Seminar, 3 ECTS)

9. Fachsemester

Studium der vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung

Basisqualifikation Sport:

Alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben.

Für den Fall, dass Sport als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München angeboten.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

Berufsorientierung:

Studierende für das Lehramt für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, die ihre Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2017 oder später ablegen, müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen. Dies gilt nicht für Studierende mit dem Unterrichtsfach Beruf und Wirtschaft (ehemals Arbeitslehre) (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e).

Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
  • Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 18 ECTS Punkten ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit EWS oder in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit Grund-/Mittelschulpädagogik und -didaktik während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Das sonderpädagogische Qualifizierungsstudium wird mit einer vertieften Fachrichtung kombiniert. Folgende Fachrichtungen können mit der Qualifizierung Geistigbehindertenpädagogik kombiniert werden:

Als Nebenfach wählbar ist:

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Lehramt Geistigbehindertenpädagogik

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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