Lernbehindertenpädagogik (Lehramt Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik /Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Im Mittelpunkt der Lernbehindertenpädagogik steht die Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Kinder und Jugendliche mit gravierenden Lernschwierigkeiten kommen häufig aus sozial benachteiligten Lebenssituationen. Neben der Kompetenz zum Unterricht in erschwerten Lernsituationen sollen Lehrkräfte für Sonderpädagogik in diesem Förderschwerpunkt während des Lehramtsstudiums gute Diagnose- und Beratungskompetenzen erwerben. Diese können später an verschiedenen Förderorten eingesetzt werden: nicht nur an Sonderpädagogischen Förderzentren, sondern auch in Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“.

Erwünschtes Profil

Studierende des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt „Lernbehindertenpädagogik“ sollten sich für die Förderung von Kindern- und Jugendlichen in erschwerten Lebens- und Lernsituationen interessieren. Sie sollten bereit sein, stabile und belastbare Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen mit gravierenden Lernschwierigkeiten aufzubauen sowie entsprechende Lernumgebungen für effektive Lernprozesse gestalten können.

Im Studium wird neben der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Praktika das selbstständige Lernen in Gruppen einschließlich der regelmäßigen Lektüre der Fachliteratur zur „Lernbehindertenpädagogik“ erwartet. Außerdem sollten Studierende in der Lage sein, Verbindungen zwischen den Grundlagen des Studienfaches und der praktischen Umsetzung herzustellen.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 69 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Lernbehindertenpädagogik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
9 Fachsemester
Mindeststudienzeit
8 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Sonderpädagogik

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Studienaufbau Beginn ab Wintersemester 2020/2021

1. Semester

P 1 Einführung in die Pädagogik bei Lernschwierigkeiten

  • Einführung in die inklusive Pädagogik (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die Förderdiagnostik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Einführung in die heil- und sonderpädagogische Psychologie und Soziologie (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die Heil- und Sonderpädagogik - Ausgewählte Fragen der Prävention, Inklusion und Rehabilitation (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die Pädagogik bei Lernschwierigkeiten (Vorlesung, 3 ECTS)

2. Semester

P 2 Grundlagen der Pädagogik bei Lernschwierigkeiten

  • Geschichte der Pädagogik bei gravierenden Lernschwierigkeiten (Seminar, 3 ECTS)
  • Inklusive und spezifische sonderpädagogische Organisationsformen (Seminar, 3 ECTS)
  • Heil- und sonderpädagogische Arbeitsfelder: Prävention und Frühförderung (Seminar, 2 ECTS)
  • Heil- und sonderpädagogische Arbeitsfelder: Inklusive Schulentwicklung (Hauptseminar, 3 ECTS)
  • Heil- und sonderpädagogische Arbeitsfelder: Berufliche Inklusion (Seminar, 2 ECTS)

3. Semester

P 3 Grundlagen der Didaktik des Unterrichts bei Lernschwierigkeiten

  • Grundlagen der Didaktik des Unterrichts bei gravierenden Lernschwierigkeiten (Seminar, 4 ECTS)
  • Individuelle Lernförderung in inklusiven und spezifischen Settings- Lernbereich Deutsch (Seminar, 2 ECTS)
  • Individuelle Lernförderung in inklusiven und spezifischen Settings - Lernbereich Mathematik (Seminar, 2 ECTS)
  • Individuelle Lernförderung - Lernbereich Deutsch (Seminar, 2 ECTS)
  • Individuelle Lernförderung - Lernbereich Mathematik (Seminar, 2 ECTS)

4. Semester

P 4 Individuelle Diagnose und Förderung bei Lernschwierigkeiten

  • Grundlagen der heil- und sonderpädagogischen Beratung (Seminar, 3 ECTS)
  • Förderdiagnostik bei Lernschwierigkeiten in spezifischen und inklusiven Settings (Laborübung, 4 ECTS)
  • Didaktik des inklusiven Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mit gravierenden Lernschwierigkeiten (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Praxis der individuellen Lernförderung (Projektseminar, 2 ECTS)

5. Semester

P 5: Planung und Evaluation des Unterrichts bei Lernschwierigkeiten

  • Praktische Übungen zur Förderdiagnistik bei Lernschwierigkeiten (Laborübung, 2 ECTS)
  • Förderplanung bei Lernschwierigkeiten in spezifischen und inklusiven Settings (Laborübung, 4 ECTS)
  • Praktische Übungen zur Förderplanung bei Lernschwierigkeiten (Laborübung, 2 ECTS)
  • Unterrichtsplanung und -evaluation in Förderzentren und inklusiven Schulen - Schwerpunkt Didaktik (Laborübung, 4 ECTS)

6. Semester

P 6 Psychologische und soziologische Grundlagen bei Lernschwierigkeiten

  • Unterrichtsplanung und -evaluation in Förderzentren und inklusiven Schulen - Schwerpunkt Lebenslagen (Laborübung, 4 ECTS)
  • Beratung und Gesprächsführung in inklusiven und spezifischen sonderpädagogischen Organisationsformen (Laborübung, 3 ECTS)
  • Soziologische Grundlagen der Pädagogik bei Lernschwierigkeiten (Seminar, 4 ECTS)
  • Psychologische Grundlagen einer Pädagogik bei Lernschwierigkeiten (Seminar, 4 ECTS)

7. und 8. Semester

Studium der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung (Qualifizierungsstudium)

9. Semester

P 7 Professionalisierung innerhalb der Pädagogik bei Lernschwierigkeiten

  • Forschungsmethoden und Evaluation (Seminar, 4 ECTS)
  • Schulrechtliche Grundlagen sonderpädagogischer Förderung in Förderzentren und inklusiven Schulen (Seminar, 3 ECTS)
  • Sonderpädagogisches Kompetenzprofil (Seminar, 4 ECTS)
  • Interventionsmöglichkeiten bei speziellen Lernschwierigkeiten einschließlich Kasuistik (Seminar, 4 ECTS)

Im 7. und 8. Semester studieren Sie die 2. Fachrichtung (Qualifizierung) mit 30 ECTS-Punkten. Folgende Fachrichtungen können Sie als Qualifzierungsstudium wählen:

  • Gehörlosenpädagogik
  • Geistigbehindertenpädagogik
  • Schwerhörigenpädagogik
  • Sprachheilpädagogik
  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen

Die Studienpläne werden baldmöglichst an dieser Stelle verfügbar sein.

Hauptunterrichtsprache ist Deutsch

Alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik, die Englisch nicht als Didaktikfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikation Sport

Alle Studierenden des modularisierten Lehramts für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben. Für den Fall, dass Sport als Didaktikfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München angeboten. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

Berufsorientierung

Studierende für das Lehramt für Sonderpädagogik mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e). Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten.

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
  • Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 18 ECTS Punkten ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit EWS oder in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit Grund-/Mittelschulpädagogik und -didaktik während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik (ab WS 2020/21) muss die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung (90 ECTS-Punkte) mit einer zweiten Fachrichtung (Qualifizierungsstudium 30 ECTS-Punkte) kombiniert werden. Lernbehindertenpädagogik kann man mit Gehörlosen- , Geistigbehinderten- , Schwerhörigen- , Sprachheilpädagogik oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen kombinieren. Darüber hinaus müssen die beiden Fachrichtungen immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik oder den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt für Sonderpädagogik.

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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