Wirtschaftswissenschaften (Lehramt Realschule/Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das Fach Wirtschaftswissenschaften als Lehramtsstudiengang vermittelt essenzielle Kenntnisse in den Bereichen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie Rechnungswesen Recht und Fachdidaktik. Das Studium vermittelt den Studierenden grundlegende Fähigkeiten zur eigenständigen wissenschaftlichen Analyse wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen sowie zur selbständigen Anwendung von ökonomischen Kenntnissen und Fertigkeiten im Lehrberuf. Die Betriebswirtschaftslehre versteht sich als angewandte Wissenschaft, welche die Erkenntnisse aus Grundlagenwissenschaften auf Fragestellungen und Probleme anwendet, die aus der Praxis kommen. Sie ist eine empirische Wissenschaft, die aber auch eigenständige Theorien und Modelle entwickelt, um Handlungsempfehlungen abzuleiten. Gegenstand der VWL ist die Erforschung mikro- und makroökonomischer (= einzel- und gesamtwirtschaftlicher) Zusammenhänge und die Möglichkeiten der Beeinflussung des Wirtschaftsgeschehens durch Gesetzgebung, Notenbank- und Staatsaktivität. Die wirtschaftliche Rolle des Staates wird insbesondere vom Teilbereich Finanzwissenschaft behandelt.

Zudem werden den Studierenden die Grundlagen der deutschen Rechtsprechung sowie die Fähigkeit, Inhalte aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Kontext didaktisch aufzubereiten, vermittelt.

Tätigkeits- und Berufsfelder

In diesem Studiengang wird der Lehrberuf an öffentlichen (und privaten) Realschulen angestrebt. Hierzu ist nach dem ersten Staatsexamen ein zweijähriges Referendariat an einer Schule notwendig, welches durch das zweite Staatsexamen abgeschlossen wird.

Erwünschtes Profil

Wichtigste Voraussetzung sind analytische Fähigkeiten. Sie sind die Basis für die im Studium vermittelten Methoden und Modelle und die strukturierten Problemlösungsansätze, die unter dem Dach des Faches vereint sind. Da ein zentraler Bestandteil der modernen volkswirtschaftlichen Methodik die mathematische Modellierung ist, die entsprechend auch während des Lehramtsstudiums angewendet wird, sollten Sie ausreichende mathematische Kenntnisse mitbringen. Ferner sind für das Studium des Lehramtsstudiums Wirtschaftswissenschaften englische Sprachkenntnisse sowie grundlegende EDV-Kenntnisse selbstverständliche Voraussetzungen.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 1.338 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Wirtschaftswissenschaften (Lehramt / Realschule)
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus höheres Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 6. Fachsemester
Link zum Fach
Lehramt Wirtschaftswissenschaften

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

1. Semester

P 1 Mathematik und Statistik für Wirtschaftswissenschaften

  • Einführung in die Mathematik für Studierende der Wirtschaftswissenschaften (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Statistik I für Studierende der Wirtschaftswissenschaften (Vorlesung/Übung, 6 ECTS)
P 2 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
  • Technik des betrieblichen Rechnungswesens (Vorlesung, 3 ECTS)

2. Semester

P 2 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

  • Grundlagen der BWL für Nebenfachstudierende I (Vorlesung/Übung, 6 ECTS)
  • Grundlagen der BWL für Nebenfachstudierende II (Vorlesung/Übung, 6 ECTS)

3. Semester

P 3 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 1

  • Grundlagen der VWL 1 (Vorlesung/Übung, 6 ECTS)
P 4 Recht
  • Grundkurs Privatrecht (Vorlesung, 6 ECTS)

4. Semester

P 3 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 2

  • Grundlagen der VWL 2 (Vorlesung/Übung, 6 ECTS)
P 4 Recht
  • Privat- und Urheberrecht (Übung, 3 ECTS)
P 5 Wirtschaftsdidaktik
  • Grundzüge der Wirtschaftsdidaktik (Übung, 3 ECTS)

5. Semester

P 6 Betriebliches Rechnungswesen

  • Internes und externes Rechnungswesen (Vorlesung/Übung, 6 ECTS)
P 7 Öffentliches Recht und Strafrecht
  • Öffentliches Recht und Strafrecht (Vorlesung, 3 ECTS)

6. Semester

P 8 Wirtschaftsdidaktik

  • Didaktik des Rechnungswesens (Übung, 3 ECTS)
P 9 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
  • Fortgeschrittene Buchhaltungstechnik (Vorlesung, 3 ECTS)
Aus den folgenden Wahlpflichtlehrveranstaltungen ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.
  • Strategie und Marketing für Nebenfachstudierende (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Information, Organisation und Führung für Nebenfachstudierende (Vorlesung, 3 ECTS)

7. Semester

Aus den Veranstaltungen "Fachdidaktische Analyse und Planung wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichts (Proseminar/Übung)" und "Fachdidaktische Analyse, Planung und Durchführung wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichts mit schulpraktischen Studien (Proseminar/Übung)" ist eine zu wählen:

Wirtschaftsdidaktik IIa/b

  • Fachdidaktische Analyse und Planung wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichts (Proseminar/ Übung, im Sommersemester, 6 ECTS)
  • Fachdidaktische Analyse, Planung und Durchführung wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichts mit schulpraktischen Studien (Proseminar/ Übung, im Wintersemester, 6 ECTS)

Zusätzlicher Hinweis: die Prüfungen für die Veranstaltungen "TbR", "Internes/Externes Rechnungswesen" und "Unternehmensrechnung/Finanzierung" finden immer zeitgleich statt! Sie können nur TbR + Int/Ext oder TbR + U/F in Kombination schreiben, nicht jedoch alle drei Prüfungen oder Int/Ext + U/F in Kombination! Halten Sie sich daher bitte an den vorgesehenen Studienverlaufsplan.

Freier Bereich

Im sog. freien Bereich (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f LPO I) sind an der Ludwig-Maximilians-Universität München 0 bis 12 ECTS-Punkte zu erwerben. Hierzu kann aus den in "Human Ressource Management" und "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre im freien Bereich" angebotenen Veranstaltungen gewählt werden. Bitte beachten Sie, dass Proseminare und Hauptseminare ggf. eine Bewerbung bei den entsprechenden Lehrstühlen bereits im vorhergehenden Semester erfordern. Nähere Informationen zur Bewerbung erfahren Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Instituts. Die Veranstaltung People and Organization kann ab dem Sommersemester 2020 nicht mehr als Einzelklausur für 3 ECTS belegt werden, sondern nur noch zusammen mit International Management in der Kombinationsklausur "Leadership and International Management" für 6 ECTS.

Human Resource Management

  • People and Organization und International Management (Leadership and International Management, 6 ECTS)
  • Management von Non-Profit-Organisationen (Seminar, 3/6 ECTS)
  • Human Ressource Management Basics (6 ECTS)
Allgemeine Betriebswitschaftslehre im freien Bereich
  • Unternehmungsrechnung und Finanzierung für Nebenfachstudierende (3 ECTS)
  • Examensvorbereitungskurs (3 ECTS)
  • Strategie und Marketing für Nebenfachstudierende* (3 ECTS)
  • Information, Organisation und Führung für Nebenfachstudierende* (3 ECTS)
* Bei den Veranstaltungen "Strategie und Marketing für Nebenfachstudierende" und "Information, Organisation und Führung für Nebenfachstudierende" kann das Fach, das nicht als Wahlpflichtveranstaltung im Modul "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" belegt wurde, im freien Bereich belegt werden

Deutsch, Englisch

Unterrichtssprachen: Deutsch; Englisch

Das 1. Staatsexamen eröffnet auch die Möglichkeit zur Promotion (in Didaktik).

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie. In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden.
Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und zwei studienbegleitende fachdidaktische Praktika in der Schule zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts an Realschulen sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein dreimonatiges kaufmännisches Praktikum
  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (das Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden)
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem Ihrer Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt an Realschulen" und auf den Seiten des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 12 ECTS Punkten ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär) während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Angebote zur Studienorientierung

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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