Beschreibung des Studienfachs
Erwünschtes Profil
Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!
Fakten auf einen Blick
- Studiengang
- Lernbehindertenpädagogik (Lehramt / Gymnasium)
- Abschlussgrad
- Lehramt Staatsexamen
- Fachtyp
- Erweiterungsfach
Bewerbung und Zulassung
- Formale Studienvoraussetzung
- Hochschulzugangsberechtigung
- Zulassungsmodus 1. Semester
- Örtliche Zulassungsbeschränkung
- Zulassungsmodus höheres Semester
- Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 7. Fachsemester
- Link zum Fach
- https://www.edu.lmu.de
Ihr Weg zum Studienplatz
Der Studiengang im Detail
Studienbeginn AB Wintersemester 2020/21:
P 1 Pädagogische Grundlagen bei Lernschwierigkeiten
- P 1.1 Einführung in die Pädagogik bei Lernschwierigkeiten (Seminar, 3 ECTS)
- P 1.2 Grundlagen der Didaktik des Unterrichts bei gravierenden Lernschwierigkeiten (Seminar, 3 ECTS)
- P 1.3 Soziologische Grundlagen der Pädagogik bei Lernschwierigkeiten (Seminar, 3 ECTS)
- P 1.4 Heil- und sonderpädagogische Arbeitsfelder: Sonderpädagogische Organisationsformen (Seminar, 3 ECTS)
- P 1.5 Unterrichtsplanung und -evaluation in Förderzentren und inklusiven Schulen – Schwerpunkt Didaktik (Übung, 3 ECTS)
- P 2.1 Interventionsmöglichkeiten bei speziellen Lernschwierigkeiten (Übung, 3 ECTS)
- P 2.2 Grundlagen der individuellen Lernförderung in inklusiven und spezifischen Settings – Lernbereich Deutsch (Übung, 3 ECTS)
- P 2.3 Grundlagen der individuellen Lernförderung in inklusiven und spezifischen Settings – Lernbereich Mathematik (Übung, 3 ECTS)
- P 2.4 Förderdiagnostik bei Lernschwierigkeiten in inklusiven und spezifischen Settings (Übung, 3 ECTS)
- P 2.5 Förderplanung bei Lernschwierigkeiten in inklusiven und spezifischen Settings (Übung, 3 ECTS)
Studienbeginn VOR Wintersemester 2020/21:
Es müssen keine Studienleistungen erworben werden. Jedoch sind Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu absolvieren.
Im Falle einer Erweiterung ist es daher hilfreich, mit dem Fachstudienberater des von Ihnen gewählten Faches (siehe unten) bezüglich Zeitpunkt, Art der Erweiterung und vor allem, wie Sie sich am besten auf die Staatsprüfung vorbereiten, zu sprechen.
Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.
Praktikum an einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (entspricht dem sonderpädagogischen Blockpraktikum)
- Dauer: 2 zusammenhängende Wochen (10 Schultage)
- Steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der sonderpädagogischen Qualifikation Pädagogik bei Verhaltensstörungen
- Die Aufgaben und Studienziele entsprechen denen des sonderpädagogischen Blockpraktikums (LPO I, § 93, Abs.1 Nr. 4) beschränkt auf die Fächer des Studierenden.
Studienbegleitendes Praktikum an einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (entspricht dem studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikum)
- Dauer: 2 Semester im Umfang von mindestens 4 Wochenstunden oder 1 Semester im Umfang von mindestens 8 Wochenstunden (nur für Erweiterer möglich!)
- Es handelt sich um ein didaktisches Praktikum in Pädagogik bei Verhaltensstörungen
- Die Aufgaben und Studienziele entsprechen den Aufgaben und Zielen des studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikums (LPO I, § 93, Abs. 1 Nr. 5), beschränkt auf die Fächer des Studierenden.
Ersatzweise Intensivpraktikum
- Anstatt beide Praktika getrennt zu absolvieren, besteht genauso wie für Studenten der sonderpädagogischen Fachrichtung Pädagogik bei Verhaltensstörungen, die Möglichkeit ersatzweise ein Intensivpraktikum abzuleisten. Dies sieht jedoch die gleichen (auch zeitlichen) Rahmenbedingungen wie das Intensivpraktikum für Studierende der sonderpädagogischen Fachrichtung vor.
- Nähere Infos hierzu auf den Seiten des Praktikumsamts
Das Studium der sonderpädagogischen Qualifikation schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Prüfungsteile zur Ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüf ungsordnung I (2008) §101 - § 109 zu entnehmen
Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten).
Angebote zur Studienorientierung
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Studieren probieren, Campustag, Online-Schnupperstunden, uvm.
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Orientierungsangebote
Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik
Sprechstunden, Aushänge, Änderungen des Lehrangebots

Fachstudienberatung Lehramt Lernbehindertenpädagogik
Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte
Studienberatung Lehramt
Münchener Zentrum für Lehrerbildung
Studienberatung in allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen für die Lehrämter Grundschule, Hauptschule, Förderschule, Gymnasium und Realschule

Zentrale Studienberatung

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen
Zuständigkeitsbereich:
Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen