Zahnmedizin (Staatsexamen/Hauptfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von fünf Jahren und sechs Monaten. Ziel des Studiums ist die Ausbildung zur Zahnärztin bzw. zum Zahnarzt.

Die zahnärztliche Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern, die für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Sie wird auf wissenschaftlicher Basis praxis- und patientenbezogen durchgeführt. Thematischer Schwerpunkt sind das Erkennen und die Behandlung von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs sowie deren Prävention.

Das Studium vermittelt, konzentriert auf die zahnmedizinisch relevanten Inhalte, naturwissenschaftliche und allgemeinmedizinische Grundlagen. Zudem werden Kenntnisse in zahnmedizinischer Werkstoffkunde, Zahntechnik und praktische zahnärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten anhand von Hands-On-Kursen am Phantomkopf gelehrt. Ausbildungsschwerpunkt im weiteren Verlauf des Studiums ist die Behandlung von Patienten.

Im Fokus der klinischen zahnärztlichen Ausbildung stehen die Fächer Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Oralchirurgie und die Zahnerhaltungskunde, welche die Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre umfasst. Zentraler Bestandteil ist die Verknüpfung von theoretischem Wissen und wissenschaftlicher Kompetenz mit praktischen Fähigkeiten in Prävention, Aufklärung, Diagnostik, Behandlungsplanung und Therapie. Die Vertiefung des Lehrinhaltes erfolgt auch mittels umfangreicher Analysen von Fallbeispielen unter der Berücksichtigung verschiedener Krankheitsverläufe und Therapieoptionen. Darüber hinaus wird die Behandlung von Patienten im Rahmen von Integrierten Behandlungskursen aufgenommen. Dabei fördert die ganzheitliche und jeweils individuelle Betrachtung von Patientenfällen die Umsetzung des synoptischen Behandlungskonzeptes.

Die zahnärztliche Ausbildung beinhaltet auch Gesichtspunkte zahnärztlicher Gesprächsführung sowie Qualitätssicherung und klärt zudem über die Möglichkeiten der Ausübung des zahnärztlichen Berufs und der Praxisführung auf. Die Aufbereitung von fächerübergreifendem Wissen zu Themen wie Schmerz- und Notfallmedizin, Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen, Ethik und Geschichte der Zahnmedizin und Wissenschaftlichem Arbeiten rundet die zahnärztliche Ausbildung ab.

So können zukünftige Zahnärztinnen und Zahnärzte zur eigenverantwortlichen und selbständigen Ausübung der Zahnheilkunde, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Zahnärzten und Zahnärztinnen und mit Ärzten und Ärztinnen sowie mit Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens gefördert werden.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Nach bestandener Zahnärztlicher Prüfung erhält der Absolvent die Approbation zum Zahnarzt. Die Niederlassung zum Kassenarzt bedingt eine 2-jährige Vorbereitungszeit bei einem niedergelassenen Zahnarzt oder an einer Universitätszahnklinik; in jedem Fall müssen 3 Monate bei einem Kassenarzt nachgewiesen werden.

Um Facharzt für Kieferorthopädie, Facharzt für Oralchirurgie oder Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zu werden, muss im Anschluss an das Studium eine Weiterbildung erfolgen. Für die Weiterbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist zusätzlich ein abgeschlossenes Medizinstudium Voraussetzung.

Wie schaffe ich mir eine berufliche Perspektive mit meinem Studienfach?

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Zahnmedizin (Staatsexamen)
Abschlussgrad
Staatsexamen
Fachtyp
Hauptfach
Regelstudienzeit
3 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Bundesweite Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus höheres Semester
Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 10. Fachsemester
Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Soweit bei der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) eine Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt und die Beteiligung am Auswahlverfahren an der LMU München beantragt wird, werden im AdH diese Bewerbungsinhalte berücksichtigt: Abiturnote (prozentuale Gewichtung 51), Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge TMS (24), anerkannte Berufsausbildung (10), anerkannter Dienst (8), anerkannter Preis aus bildungsbezogenem Wettbewerb (7). Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten der Webseite von hochschulstart.de, dort "Unterstützung".

Link zum Fach
Staatsexamen Zahnmedizin

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Das Studium der Zahnmedizin und die Gliederung der zahnärztlichen Ausbildung sind bundeseinheitlich in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt. Das Studium gliedert sich nach der ZApprO in drei Studienabschnitte. Jeder Studienabschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung, sodass die Zahnärztliche Prüfung drei Abschnitte umfasst.

  • Erster Studienabschnitt: 4 Semester, anschließend Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung;
  • Zweiter Studienabschnitt: 2 Semester, anschließend Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung;
  • Dritter Studienabschnitt: 4 Semester, anschließend Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

Die Medizinische Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität München regelt die Umsetzung der ZApprO in der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin.

Erster Studienabschnitt

Im Ersten Studienabschnitt erfolgt die Vermittlung von Grundlagen für die weitere zahnärztliche Ausbildung.

Studienablauf bis zum Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung (1.-4. Semester)

  1. Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
  2. Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
  3. Praktikum der Physiologie
  4. Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
  5. Praktikum der makroskopischen Anatomie
  6. Praktikum der mikroskopischen Anatomie
  7. Praktikum der Berufsfelderkundung
  8. Übung in medizinischer Terminologie
  9. Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
  10. Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie

Zudem wird die Vorlesung Biologie angeboten.

Vor Abschluss des Ersten Abschnitts können Wahlfächer absolviert werden (§ 10 ZApprO). Zudem ist die Ausbildung in erster Hilfe (§ 13 ZApprO) sowie ein Pflegedienst (§ 14 ZApprO) von einem Monat in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abzuleisten.

Mündliche Prüfungsfächer im Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind:

  • Physik
  • Chemie
  • Biologie
  • Biochemie und Molekularbiologie
  • Mikroskopische und makroskopische Anatomie
  • Physiologie und
  • Zahnmedizinische Propädeutik

Zweiter Studienabschnitt

Im anschließenden Zweiten Studienabschnitt (5.-6. Semester) erfolgt die zahnärztliche Ausbildung am Phantomkopf.

Folgende Lehrveranstaltungen (5.-6. Semester) müssen für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung regelmäßig und erfolgreich abgeschlossen werden:

  1. Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
  2. Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom
  3. Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
  4. Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin

Mündlich-praktische Prüfungsfächer im Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind:

  • Zahnärztliche Prothetik
  • Kieferorthopädie
  • Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Fächergruppe Zahnerhaltung
    • Endodontologie
    • Kinderzahnheilkunde
    • Parodontologie und
    • Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration

Dritter Studienabschnitt

Der Dritte Studienabschnitt (7.-10. Semester) umfasst die zahnärztliche Ausbildung am Patienten.

Für die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung müssen folgende Lehrveranstaltungen (7.-10. Semester) regelmäßig und erfolgreich absolviert werden:

  1. Praktikum in der Klinik oder Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I und II
  2. Praktikum der zahnmedizinischen Diagnostik und Behandlungsplanung I und II
  3. Praktikum der kieferorthopädischen Diagnostik und Therapie I und II
  4. Operationskurs I und II
  5. Integrierte Behandlungskurse I bis IV
  6. Radiologisches Praktikum mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes

Weitere Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige bzw. regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen sind, sind die folgenden:

  1. Pharmakologie und Toxikologie
  2. Pathologie
  3. Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
  4. Innere Medizin einschließlich Immunologie
  5. Dermatologie und Allergologie
  6. Berufskunde und Praxisführung
  7. Querschnittsbereich Notfallmedizin
  8. Querschnittsbereich Schmerzmedizin
  9. Querschnittsbereich Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen
  10. Querschnittsbereich Klinische Werkstoffkunde
  11. Querschnittsbereich Orale Medizin und systemische Aspekte
  12. Querschnittsbereich Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
  13. Querschnittsbereich Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, Öffentliche Gesundheitspflege
  14. Querschnittsbereich Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin
  15. Querschnittsbereich Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin

Vor dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist zudem ein Wahlpflichtfach (§11 ZApprO) und eine Famulatur (§ 15 ZApprO) von 4 Wochen zu absolvieren.

Mündlich-praktische Prüfungsfächer im Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind:

  • Zahnärztliche Prothetik
  • Kieferorthopädie
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Oralchirurgie
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Zahnärztliche Radiologie
  • Fächergruppe Zahnerhaltung
    • Endodontologie
    • Kinderzahnheilkunde
    • Parodontologie
    • Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration

Der Schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung umfasst die folgenden Fächer

  1. Pharmakologie und Toxikologie
  2. Pathologie
  3. Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
  4. Innere Medizin
  5. Dermatologie und Allergologie

und Querschnittsbereiche:

  1. Notfallmedizin
  2. Schmerzmedizin
  3. Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen
  4. Klinische Werkstoffkunde
  5. Orale Medizin und systemische Aspekte
  6. Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
  7. Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie
  8. Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin
  9. Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin

Mit Bestehen des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung wird die Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panorama-schichtaufnahmen und Fernröntgenaufnahmen des Schädels erworben (§ 16 ZApprO).

Nach dem Bestehen der Zahnärztlichen Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt bzw. zur Zahnärztin bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.

In Zahnmedizin ist der Terminologiekurs obligatorisch für alle Studierenden mit oder ohne Lateinnachweis.





Die Promotion zum Dr.med.dent. kann frühestens nach bestandener Zahnärztlicher Prüfung erfolgen; die Arbeit an der Dissertation kann schon vorher begonnen werden.

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