Voraussetzungen und FAQ

Allgemeine Voraussetzungen sowie Details zum Eignungsverfahren

Inhaltliche Voraussetzungen

© KohXD

Wenn Sie Musikwissenschaft studieren wollen, sollten Sie:

  • neugierig sein auf ein breites Spektrum von Musik
  • Noten lesen können sowie Kenntnisse von elementarer Musiklehre vorweisen
  • Interesse haben an historischen, sozialen und kulturellen Kontexten von Musik
  • die Bereitschaft mitbringen, sich in verschiedene wissenschaftliche Methoden, Themen und Fragestellungen selbstständig einzuarbeiten
  • offen sein für interdisziplinäre Perspektiven, z.B. Literatur-, Theater- oder Filmwissenschaft, Geschichte, Soziologie, Psychologie, etc.
  • und vor allem: Freude haben, sowohl über Musik, als auch über ihre Kontexte zu diskutieren und zu schreiben

Formale Voraussetzungen

Häufig gestellte Fragen

Es ist sicherlich von Vorteil, wenn man selbst musiziert. Das Institut hat auch einen eigenen Chor und ein eigenes Instrumentalensemble. Verlangt wird Musikpraxis im Studium aber nicht, es wird auch kein musikpraktischer Unterricht angeboten (bis auf das Wahlpflichtmodul Chor&Orchester).

Das Faszinierende an einer Wissenschaft ist im Kern der Gegenstand: Astronomen begeistern sich für die Vielfalt des Universums, Musikwissenschaftler für die Vielfalt der Musik. Je offener und neugieriger man ist, umso mehr Fragen fallen einem dazu ein. Die Vielfalt der Musik lernt man im Studium kennen. Und eben auch die einzigartige Möglichkeit, den faszinierenden Gegenstand zu verstehen und mit seinen eigenen Fragen auf Antworten zu kommen, die vorher noch niemand gegeben hat. Trocken und langweilig ist auf die Dauer nur das, was man schon kennt.

Musiktheoretische Zusammenhänge sollte man im Laufe des Studiums verstehen lernen, um bei der Beschäftigung mit Musik einen soliden Befund erstellen zu können (vgl. Röntgenbild machen). Die musikalische Anlayse und Interpretation - also das eigentlich spannende - geht aber erst danach richtig los (vgl. Diagnose anhand eines Röntgenbildes)! Und: nicht für jede Fragestellung braucht man Musiktheorie.

Da Musik in sehr vielen Kontexten eine Rolle spielt, sind die beruflichen Orientierungsmöglichkeiten sehr breit gestreut und vielseitig. Mehr dazu unter dem Punkt: Musikwissenschaft, und dann?

Je mehr man über Musik weiß, also wie sie funktioniert oder wie ihr historischer Kontext zu verstehen ist, und je besser man gelernt hat, sich selbst darüber zu informieren, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, später auch in seiner künstlerischen Tätigkeit angemessen musizieren und kommunizieren zu können. Nur das ist die Voraussetzung, um ernstgenommen zu werden und erfolgreich zu sein. Die Synergieeffekte von Wissen um Musik und Musikpraxis kann also jede:r nutzen. Jede:r sollte aber das Interesse und die Fähigkeit mitbringen, sich auf den wissenschaftlichen Zugang einzulassen. Inzwischen gibt es einige Studierende, die sowohl einen BA Musikwissenschaft, als auch einen künstlerichen Abschluss erworben haben.

Bewerbung und Eignungsverfahren

© arrowsmith2

Für den Bachelor gibt es kein fachliches Bewerbungsverfahren mehr!

Interessierte können sich also im Hauptfach ohne Bewerbungsverfahren einschreiben. Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife (i.d.R. Abitur). Details zur Immatrikulation werden von der Studentenkanzlei der LMU bekanntgegeben, welche die Immatrikulation vornimmt.

Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden.

Achtung: Für das gewünschte Nebenfach (es stehen über 20 zur Auswahl) können z.T. Bewerbungsfristen gelten. Bitte unbedingt prüfen und ggf. rechtzeitig bewerben.

Eignungsverfahren Master Musikwissenschaft

"Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikwissenschaft wird vorausgesetzt, dass die Bewerberinnen und Bewerber einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland nach einem mindestens sechssemestriges Studium der Musikwissenschaft oder eines verwandten Faches mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser abgeschlossen haben." (Satzung Eignungsverfahren §1) Download (PDF, 29 KB)

Für alle, die diese Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen (z.B. Abschlussnote schlechter, das Erststudium noch nicht abgeschlossen, nicht Musikwissenschaft studiert oder weniger als 120 ECTS-Punkte im Fachbereich Musikwissenschaft), gilt:

1. Reichen Sie uns einen detailierten Nachweis Ihrer Studienleistungen (Transcript of Records o.ä.) und musikwissenschaftlich relevanten Tätigkeiten ein;

2. Reichen Sie uns einen Aufsatz ein,

  • der maximal 15.000 Zeichen umfasst,
  • in dem Sie ein frei wählbares Thema aus dem Bereich der historischen oder systematischen Musikwissenschaft oder der Musikethnologie behandeln
  • und aus dem die Fähigkeiten für ein Studium im Masterstudiengang Musikwissenschaft im Sinne der oben (unter Eignungsverfahren) beschriebenen qualitativen Anforderungen hervorgehen.
  • Dem Aufsatz ist eine Erklärung beizufügen, dass der Text selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln verfasst wurde.

Bitte beachten:

  • Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die noch keine Abschlussdokumente vorlegen können, muss so bald wie möglich das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Bis dahin kann eine Zulassung zum Studium auch nach Prüfung des Aufsatzes nur unter Vorbehalt gewährt werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die einen Aufsatz einreichen müssen, können z. B. eine in den letzten Jahren verfasste Seminararbeit einreichen. Die Zeichenzahl sollte die 15.000 Zeichen aber nicht zu sehr überschreiten.
  • Die Eignung zum Master Musikwissenschaft kann selbstverständlich auch nach einem Studium der Theaterwissenschaft, Musikpädagogik, Schulmusik, Kirchenmusik, Geisteswissenschaft mit musikwissenschaftlichem Nebenfach etc. vorliegen. Aufgrund der Heterogenität solcher verwandter Fächer und ihrer Studiengänge ist der Aufsatz ein besonders adäquates Element der Eignungsprüfung.

Bewerbungsverfahren

Zeitraum: 01.05. bis zum 15.07.2026. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Anmeldung innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen, nehmen Sie bitte so bald wie möglich Kontakt mit uns auf.

Verfahren: ausschließlich über das online-Formular, das sie nach einfacher Registrierung ausfüllen können, indem Sie im Menü den Studiengang "Master Musikwissenschaft" auswählen:

Dem Antrag sind folgende Dokumente per Upload innerhalb des Formulars in PDF-Form beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung
  • ggf. musikwissenschaftlicher Aufsatz (siehe oben unter: Zulassungsvoraussetzungen) und Transcript of Records o.ä.

Achtung: ausländische Studierende müssen sich in jedem Fall bis zum 15. Juli beim International Office der LMU bewerben!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Dr. Katharina Preller

Interessenten für höhere Fachsemester (auch im Sommersemester möglich) wenden sich bitte an: Jan Golch