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Hilfestellungen zu wissenschaftlichen Arbeiten

Für das Verfassen sämtlicher wissenschaftlicher Texte – Hausarbeiten, Portfolios, Handouts, Protokolle, Rechercheberichte etc. – stellt die twm ihren Studierenden eine ausführliche Anleitung zur Verfügung:

  • Leitfaden für Haus- und Abschlussarbeiten (PDF, 2.616 KB) (PDF, ca. 2,6 MB)
    Institut für Theaterwissenschaft, Ludwig-Maximilians-Universität, München. Ergänzte und korrigierte Fassung © 2024 (Verbindlich seit WiSe 2023/24)
  • Chicago Manual of Style Online (externer Link)
  • Bzgl. verbindlicher Referenzierung und Dokumentation von KI im Rahmen wissenschaftliches Arbeitens nicht im Literaturverzeichnis, sondern jew. im Fließtext oder einer Fußnote, siehe bitte: Moodle-e-Learning-Kurs "KI im wissenschaftlichen Schreiben" des Schreibzentrums der LMU-Fakultät 13 für Sprach- und Literaturwissenschaften:
    (dort v.a. => "Schritt 9: Schreiben II - Arbeiten mit Zitaten" => "Beispiele zur Referenzierung", bei der twm gilt das Chicago Manual of Style)
  • Verbindliche Eigenständigkeitserklärung (PDF, 90 KB) bei Abgabe des Leistugsnachweises bitte unbedingt als Scan ins PDF integrieren, die Original-Unterschrift muss eigenhändig erfolgt sein.
  • Hinweis zur Zeichenzählung bei schriftlichen Arbeiten Informationen zum geforderten Umfang des Textes einer schriftlichen Arbeit finden Sie in LSF unter >Leistungsnachweis< (Angabe bezieht sich auf Prüfungs- und Studienordnung, Anlage 2, Spalten 13 und 14).
    Nennen Sie am Ende der Arbeit die Zeichenzahl. Diese ist ohne Deckblatt, Gliederung, Literaturangaben, Eigenständigkeitserklärung sowie Leerzeichen zu zählen (Bereich markieren und dann auf Wortanzahl klicken), wohl aber mit Fußnoten, sofern Sie dort auch inhaltliche Aussagen getroffen haben. Als inhaltliche Angabe zählt alles, was über einen reinen Quellennachweis hinausgeht.

Download: Eigenständigkeitserklärung (PDF, 90 KB)

Die Eigenständigkeitserklärung muss eigenhändig unterschrieben und im Sekretariat/Briefkasten oder bei der Kursleitung abgegeben werden. Ohne Abgabe gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden.