In der grundständigen Erweiterung (LPO I von 2008 - alle Angaben ohne Gewähr):
1. Ein ings. sechswöchiges Praktikum: davon
- 4 Wochen Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung und
- 2 Hospitationen von je 1-wöchiger Dauer bei Stellen der Berufsberatung und der Erziehungsberatung.
2. Hospitationen von je einwöchiger Dauer (mit mindestens je 20 besuchten Unterrichtsstunden) an einer Grund- und Mittelschule, einer Förderschule, einer Berufsschule, einer Realschule und einem Gymnasium. Fragen der Schulverwaltung sind einzubeziehen. Es kommen nur Schulen in Frage, an denen eine Beratungslehrkraft tätig ist.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß LPO I § 34 Abs. 1 Nr. 3 wird für die jeweilige Schulart angerechnet.
Alle Praktikumsplätze müssen von den Studierenden eigenständig organisiert werden.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie beim Praktikumsamt Oberbayern-Ost sowie beim Praktikumsamt München
Seit 18.03.2025 gelten neue Bestimmungen (Übergangsbestimmungen siehe § 125 (8), alle Angaben ohne Gewähr). Die Anforderungen sind in der KmBek vom 26.03.2025 (PDF, 535 KB) definiert.
In der grundständigen Erweiterung (LPO I von 2025 - alle Angaben ohne Gewähr):
1. Ein vierwöchiges Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung
2. Hospitationen von je einwöchiger Dauer (mit mindestens je 20 besuchten Unterrichtsstunden) an einer Grund- oder Mittelschule, einer Förderschule, einer Berufsschule, einer Realschule und einem Gymnasium. Fragen der Schulverwaltung sind einzubeziehen. Es kommen nur Schulen in Frage, an denen eine Beratungslehrkraft tätig ist.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß LPO I § 34 Abs. 1 Nr. 3 wird für die jeweilige Schulart angerechnet.
Alle Praktikumsplätze müssen von den Studierenden eigenständig organisiert werden.
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Informationen zur nachträglichen Erweiterung finden Sie unten.