Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst Lehrveranstaltungen in Allgemeiner Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie und ist Teil aller Lehramtsstudiengänge.

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst Lehrveranstaltungen in Allgemeiner Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie und ist Teil aller Lehramtsstudiengänge.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) mit seinen Bereichen Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie ist Teil eines jeden Lehramtsstudiengangs und läuft parallel zum Studium der Fächer.
Termine & Fristen im Wintersemester 2025/26
Bitte achten Sie darauf, sich beim richtigen Modul und der richtigen Prüfung anzumelden! Speichern Sie nach Ihrer Anmeldung auch das pdf "Info über angemeldete Prüfungen"!
Bereich | ECTS-Umfang | Aufbau |
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Allgemeine Pädagogik | 9 ECTS |
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Schulpädagogik | 9 ECTS |
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Psychologie | 12 ECTS |
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Wahlpflichtbereich (Profilbereich) | 6 ECTS |
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Gesellschaftswissenschaften (nur bei LA GS, MS und Sonderpädagogik) | 9 ECTS |
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Gesamt | 36 ECTS bzw. 45 ECTS (bei LA GS, MS, Sonderpädagogik) |
Ausführliche Informationen über den Aufbau des Erziehungswissenschaftlichen Studiums erhalten Sie im Infoblatt des MZL.
Die Studien- und Prüfungsinhalte des EWS-Studiums finden Sie in der LPO I (2008).
Eine rechtlich unverbindliche Fassung der Prüfungs- und Studienordnung und weitere Hinweise finden Sie auf www.lmu.de/studienangebot unter dem jeweiligen Studiengang. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die hier verlinkte und unter https://www.lmu.de/de/die-lmu/amtliche-veroeffentlichungen veröffentlichte Fassung der Prüfungs- und Studienordnung.
Die im Rahmen des Studiums zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung des jeweiligen Studiengangs geregelt.
Zu welchen Prüfungen muss ich mich anmelden?
Sie müssen sich während des Prüfungsanmeldzeitraums über LSF zur Prüfung anmelden. Dies gilt auch für Wiederholungsklausuren.
Eine nachträgliche Anmeldung kann grundsätzlich nur vom Prüfungsamt vorgenommen werden. Diese kann nur in Sonderfällen (z. B. nach Vorlage eines Attests für eine Erkrankung während des gesamten Anmeldezeitraums) auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden und ist aus nichtigen Gründen (z. B. Frist „verschlafen“) ausdrücklich nicht zulässig.
Im Vorlesungsverzeichnis LSF können Sie sich zur Prüfung anmelden.
Nach der Prüfungsanmeldung erstellen Sie im LSF einen Anmeldenachweis „Info über angemeldete Prüfungen“, prüfen diesen auf Richtigkeit und erstellen einen Screenshot (bzw. drucken ihn aus).
Ich kann mich nicht anmelden, woran liegt das?
Wann finden die Klausuren statt?
Die meisten Klausuren finden während der Klausurenphase statt. Diese erstreckt sich i. d. R. über drei Wochen: von der letzten Vorlesungswoche bis zur zweiten Semesterferienwoche.
Wann stehen die Klausurtermine fest?
Die Klausurtermine werden i. d. R. zu Beginn des jeweiligen Semesters (in Koordination mit den Neben- bzw. Unterrichtsfächern) fixiert. Spätestens zu Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums stehen sie fest.
Wo finde ich die Klausurtermine und Räume?
Sobald die Klausurtermine fixiert sind, werden sie über die zugehörige LSF-Veranstaltung bekannt gegeben. Die Räume sind ebenfalls dort angegeben (spätestens etwa eine Woche vor Klausurtermin).
Um einen Nachteilsausgleich geltend zu machen, ist grundsätzlich eine entsprechende Bescheinigung vom Prüfungsamt nötig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der LMU-Seite zum Nachteilsausgleich.
Sie können sich von der Prüfung ohne triftigen Grund innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums über LSF abmelden.
Bei Erkrankung oder mit triftigem Grund können Sie bis zum Tag der Prüfung über das PAGS von der Prüfung zurücktreten, siehe Antrag auf Prüfungsrücktritt. Beachten Sie bitte die Hinweise zum "Attest, ärztliches" unter PAGS A-Z!
Die Wiederholbarkeit ist grundsätzlich für jede Prüfung spezifisch in Spalte 17 der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt. Im EWS können Prüfungen (bei Nicht-Bestehen) dreimal wiederholt werden.
Wann kann ich (nicht-bestandene) Prüfungen wiederholen?
(Nicht-bestandene) Prüfungen müssen jeweils zum nächsten Termin, an dem sie wieder angeboten werden, wiederholt werden (im Folgesemester). Grundsätzlich finden die Veranstaltungen im EWS im Sommer- und im Wintersemester statt.
Wann finden die Wiederholungsklausuren statt?
Die Wiederholungsklausuren finden meist (wie die regulären Klausuren) während der Klausurenphase statt. In vereinzelten Fällen kann der Termin auch etwas früher (etwa in der Semestermitte) liegen. Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums (siehe Anmeldung).
Kann ich bereits bestandene Prüfungen zur Notenverbesserung erneut ablegen?
Die Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung ist im EWS nach der neuen Prüfungsordnung (PStO 2016) im Rahmen des freien Prüfungsversuchs möglich. Dazu muss die Prüfung (spätestens) im laut Prüfungsordnung vorgesehenen Semester erstmalig erfolgreich abgelegt werden und kann dann zum nächstmöglichen regulären Termin (im folgenden Semester) wiederholt werden. Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums.
Allgemeine Pädagogik
Bei Bedarf können Sie die Korrektur Ihrer Klausur einsehen. Zur Klausureinsicht werden jeweils im Anschluss an die Prüfungsphase bzw. zu Beginn des Folgesemesters zwei Sammeltermine angeboten. (Die Vereinbarung von Einzelterminen ist nicht möglich.) Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, ist eine Anmeldung verpflichtend erforderlich.
Die verpflichtende Anmeldung zur Einsicht der Klausuren Einführung in die Allgemeine Pädagogik sowie Sozialisation und Bildung I und II erfolgt über einen eigens eingerichteten Moodlekurs. Den Link sowie Einschreibeschlüssel dazu erhalten alle Prüfungsteilnehmenden per E-Mail.
Schulpädagogik
Informationen zur Klausureinsicht finden Sie auf der Lehrstuhlseite der Schulpädagogik.
Psychologie
Informationen zur Klausureinsicht finden Sie im dazugehörigen Moodle-Kurs.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Schriftlichen Hausarbeit (auch Zulassungsarbeit genannt) sowie zum Staatsexamen in EWS!
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) über die Außenstelle des Prüfungsamtes erfolgt!
Im Lehramtsstudium können Sie die Zulassungsarbeit auch im Fach Erziehungswissenschaft verfassen (gilt nicht für für Lehramt Sonderpädagogik oder in einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie).
Nehmen Sie Kontakt mit den gewählten Prüferinnen und Prüfern im EWS auf. Besprechen Sie Ihren Themenvorschlag oder erfragen Sie mögliche Themenstellungen. Bei Beratungsbedarf gerne die Fachstudienberater:innen ansprechen.
Ca. ein Jahr vor Meldung zur 1. Staatsprüfung klären Sie die Betreuung, damit Sie noch genug Zeit haben, die Arbeit fristgerecht zu erstellen und abzugeben.
Fristgerechte Abgabe der Hausarbeit bei Prüferin oder Prüfer. Formulare zur Empfangsbestätigung auf der Seite der Außenstelle des Prüfungsamtes.
Einreichen der Empfangsbestätigung oder Zustimmung zum Nachtermin in der Außenstelle des Prüfungsamtes bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung!
Für Studierende des Lehramts an Gymnasien 6 Monate und für alle anderen Lehramtsstudierenden 4 Monate. Sofern Prüferin oder Prüfer zustimmen, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 2 Monate (schriftliche Bestätigung der Verlängerung). Es gibt im Kalenderjahr zwei vom Prüfungsamt festgesetzte Abgabetermine (1.2. mit Verlängerung 1.4 und 1.8. mit Verlängerung 1.10.).
Als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abschlussarbeit aus einem vorangegangenen Studium anerkannt werden. Genauere Bestimmungen hierzu können Sie in der LPO I (2008) in § 29 nachlesen.
Es muss keine Mindeststudienzeit abgeleistet sein. Das Examen kann absolviert werden, sobald die oberen beiden Bedingungen erfüllt sind. ECTS-Punkte, die bei der Anmeldung zum EWS-Staatsexamen noch nicht nachgewiesen werden können, müssen spätestens zwei Werktage vor der EWS-Staatsprüfung nachgereicht werden. Ansonsten erfolgt keine Zulassung zur Staatsprüfung.
Wenn Sie Ihr EWS-Examen vorziehen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle dafür erforderlichen ECTS bereits bis zum Ende des vorherigen Semesters erbracht haben.
Frühzeitige Korrekturen von Prüfungen können aufgrund der kurzen Fristen nicht gewährleistet werden. Bitte beachten Sie dies im Hinblick auf Ihre Studienplanung.
Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen. Termine und Fristen entnehmen Sie der Internetseite der Außenstelle des Prüfungsamtes.
Die schriftliche Prüfung ist eine vierstündige Klausur, in der eine Aufgabengruppe wahlweise aus einem der drei Bereiche beantwortet werden muss:
Alle Informationen finden Sie in den Präsentationen zur Online-Infoveranstaltung "Staatsprüfung EWS - Alles was man wissen muss!".
Allgemeine Pädagogik
Schulpädagogik
Psychologie
Prüfungsaufgaben und Handreichungen zur Notenberechnung
Zur Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung können Sie im Bereich Staatsexamen Online im MZL-Portal auf Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungstermine an der LMU seit 2011 sowie Handreichungen zur Notenberechnung zugreifen. (Um auf die Webseite zu gelangen, benötigen Sie eine LMU-Benutzerkennung)
Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Terminen zu den Staatsprüfungen auf der Seite der Außenstelle des Prüfungsamtes.
Teilweise ja. Abhängig von Ihrer geltenden Prüfungs- und Studienordnung werden alle Module (2016) oder ein Großteil der Module (2010) im Bereich Allg. Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie benotet. Im GWS-Bereich wird keine Prüfung benotet.
Sie können im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) den Rücktritt von der Prüfung beantragen ohne einen Versuch zu verlieren. Dem Antrag muss der Nachweis der parallel stattfindenden Prüfungen beigelegt werden.
Ja. Der Besuch eines Begleitkurses wird zur Klausurvorbereitung empfohlen, Sie können sich aber auch in Lerngruppen oder im Selbststudium auf die Klausur vorbereiten. Sie bekommen trotzdem 6 ECTS.
Die Praxisseminare bilden zusammen mit der Vorlesung "Einführung in die Schulpädagogik" das Modul P2. Da es keine Anwesenheitspflicht bzw. Anwesenheitskontrolle gibt, liegt die Verantwortung der regelmäßigen Teilnahme bei den Studierenden. Ein Besuch eines Praxisseminars wird als Vertiefung der Vorlesungsinhalte empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Die 6 ECTS-Punkte gibt es für die bestandene Klausur in der Vorlesung, das heißt, die Teilnahme an einem Praxisseminar entscheidet nicht über die Vergabe der ECTS-Punkte.
Für das pädagogisch-didaktische Praktikum ist die Vorlesung die entsprechende Begleitveranstaltung gemäß der LPO.
Insgesamt müssen Studierende des LA GS, MS und Sonderpädagogik 9 ECTS-Punkte im Bereich GWS/Theologie/Philosophie erwerben.
Kann ich die Veranstaltungen frei wählen?
Sie müssen mindestens 3 ECTS aus dem Bereich Theologie/ Philosophie erwerben, bei einer Fächerkombination mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre müssen Sie 6 ECTS aus dem Bereich Theologie/ Philosophie erwerben.