Lehramt Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung. Es legt die Grundlage für die Bereitschaft, lebenslang zu lernen und sich fortzubilden.

Auf einen Blick

  • Studienbeginn (in der Regel): Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 9 Semester, bei Schulpsychologie als Unterrichtsfach 10 Semester, mit Erweiterung 11 Semester
  • Mindeststudienzeit: 8 Semester
  • Höchststudiendauer: 14 Semester, bei Schulpsychologie als Unterrichtsfach 15 Semester

Aufbau des Studiengangs

Fach 1
- Fachwissenschaft
- Fachdidaktik
Fach 2
- Fachwissenschaft
- Fachdidaktik
Erziehungswissenschaftliches Studium
- Allgemeine Pädagogik
- Schulpädagogik
- Psychologie
Praktika
- Orientierungspraktikum
- Betriebspraktikum
- Schulpraktikum
- Studienbegleitendes Praktikum

Studium zweier Unterrichtsfächer

Das vertiefte Studium beinhaltet in beiden Unterrichtsfächern Anteile der jeweiligen Fachwissenschaft (die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Fachinhalten) sowie der Fachdidaktik (der Disziplin, die sich damit beschäftigt, wie die Fachinhalte in der Schule vermittelt werden).

Jedes Fach hat einen Umfang von 105 ECTS-Punkten.

Der Freie Bereich dient der eigenen Schwerpunktsetzung. Er umfasst 6 ECTS-Punkte, die wahlweise in einem der beiden Fächer erworben werden können. Wird Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) anstelle eines Unterrichtsfaches gewählt, gelten besondere Bedingungen.

Mögliche Fächerverbindungen

* Das Fach Kunst ist an der Akademie der Bildenden Künste und Musik an der Hochschule für Musik und Theater zu studieren; Sport wird nur an der Technischen Universität München angeboten.
Erstes UnterrichtsfachZweites Unterrichtsfach
BiologieChemie
ChemieBiologie
Geographie
DeutschEnglisch
Französisch
Geographie
Geschichte
Latein
Mathematik
Musik*
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
Politik und Gesellschaft
Sport*
EnglischDeutsch
Französisch
Geographie
Geschichte
Informatik
Italienisch
Latein
Mathematik
Musik*
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
Russisch
Politik und Gesellschaft
Spanisch
Sport*
Wirtschaftswissenschaften
FranzösischDeutsch
Englisch
Geschichte
Geographie
Latein
Spanisch
GeographieChemie
Deutsch
Englisch
Französisch
Physik
Wirtschaftswissenschaften
GeschichteDeutsch
Englisch
Französisch
Latein
GriechischLatein
InformatikEnglisch
Mathematik
Wirtschaftswissenschaften
ItalienischEnglisch
Kunst*Doppelfach
LateinDeutsch
Englisch
Französisch
Geschichte
Griechisch
Mathematik
Musik*
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
Sport
MathematikDeutsch
Englisch
Informatik
Latein
Musik*
Physik
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
Sport*
Wirtschaftswissenschaften
Musik*Doppelfach
Musik*Deutsch
Englisch
Latein
Mathematik
PhysikGeographie
Mathematik
Psychologie mit schulpsychologischem SchwerpunktEnglisch
Latein
Mathematik
RussischEnglisch
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)Deutsch
Englisch
Latein
Mathematik
Sport*
Politik und GesellschaftDeutsch
Englisch
SpanischEnglisch
Französisch
SportDeutsch
Englisch
Latein
Mathematik
Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
WirtschaftswissenschaftenEnglisch
Geographie
Informatik
Mathematik

Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)

Das Erziehungswissenschaftliche Studium umfasst die Bereiche

  • Allgemeine Pädagogik (9 ECTS-Punkte),
  • Schulpädagogik (9 ECTS-Punkte) und
  • Psychologie (12 ECTS-Punkte).

Der Profilbereich (6 ECTS-Punkte) dient der Vertiefung bzw. eigenen Schwerpunktsetzung. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS des Münchener Zentrum für Lehrerbildung.

Praktika

Schulpraktika

  • Orientierungspraktikum
    Das dreiwöchige Orientierungspraktikum sollte idealerweise vor Studienbeginn abgeleistet werden. Empfehlenswert ist es, im Rahmen dieses Praktikums mehrere Schularten kennenzulernen, verpflichtend sind mindestens 2 Schularten und ab Studienbeginn zum SoSe 2023 mindestens eine Woche in einer Mittel- oder Förderschule. Kontaktieren Sie dazu Schulen Ihrer Wahl!
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, 6 ECTS-Punkte
    Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum können Sie selbst organisieren. Sobald Sie eine Schule gefunden haben, müssen Sie das Praktikum beim zuständigen Praktikumsamt anmelden.
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, 3 ECTS-Punkte
    Das studienbegleitende Praktikum vermittelt das Praktikumsamt nach Anmeldung.

Betriebspraktikum

Das achtwöchige Betriebspraktikum soll Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten. Das Praktikum kann in Blöcke von je zwei Wochen Dauer unterteilt werden.
Im Fach Wirtschaftswissenschaften müssen Sie bis zur Meldung zum ersten Staatsexamen ein viermonatiges kaufmännisches Praktikum nachweisen, das an die Stelle des achtwöchigen Betriebspraktikums tritt.

Tipp:
Nutzen Sie das Betriebspraktikum gezielt, um Möglichkeiten und Neigungen für die Berufswahl außerhalb der Schule zu entwickeln und berufliche Alternativen zu erwägen. Sie können das Praktikum in vier Blöcke zu je zwei Wochen aufteilen.

Zuständig für die Praktika sind die Praktikumsämter Oberbayern West und Oberbayern Ost. Nähere Informationen erhalten Sie außerdem im Infoblatt des Kultusministeriums Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (PDF, 357 KB).

Hausarbeit und Punkteverteilung

Hausarbeit

Die schriftliche Hausarbeit ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär, vgl. LPO I § 29) anzufertigen. Dafür werden 12 ECTS Punkte vergeben.

Punkteverteilung im Studiengang Lehramt an Gymnasien

  • 2 Unterrichtsfächer je 105 ECTS
  • Erziehungswissenschaften (EWS) 36 ECTS
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6 ECTS
  • Studienbegleitende fachdidaktische Praktika 3 ECTS
  • Freier Bereich (Im Lehramt an Gymnasien kann der Freie Bereich ausschließlich in den beiden Unterrichtsfächern eingebracht werden.) 6 ECTS
  • Schriftliche Hausarbeit 12 ECTS
  • Gesamtpunktzahl 273 ECTS

Im Studiengang Lehramt am Gymnasium ist eine bestimmte definierte Anzahl an Modulen zu absolvieren. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten.

Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (z.B. Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.). Jede erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an „ECTS-Punkten“ (ECTS = European Credit Transfer System) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden. Insgesamt umfasst der Studiengang Lehramt an Gymnasien 273 ECTS-Punkte.

Der Freie Bereich dient der Schwerpunktsetzung innerhalb der Unterrichtsfächer. Hier können Sie im Umfang von 6 ECTS-Punkten Wahlpflichtmodule frei wählen.

Gegen Ende des Studiums ist eine Schriftliche Hausarbeit anzufertigen, in der Sie beweisen sollen, dass Sie wissenschaftlich selbstständig arbeiten können.

Erweiterungsfächer

Ergänzend zum Studium der zwei vertieften Fächer und des EWS kann das Studium des Lehramts an Gymnasien durch ein zusätzliches drittes Fach erweitert werden. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung, das heißt nach bestandener erster und zweiter Staatsprüfung, ist es ebenfalls möglich, ein Erweiterungsfach zu studieren.
Folgende Erweiterungsfächer kommen in Frage:

  • ein weiteres der oben aufgeführten Unterrichtsfächer (mit diesen Fächern kann auch nachträglich erweitert werden),
  • Polnisch, Tschechisch oder Türkisch
  • Philosophie/Ethik
  • Beratungslehrkraft
  • das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation.
  • Die Prüfung in einem Erweiterungsfach kann unter Umständen die Chancen auf eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach der zweiten Staatsprüfung verbessern. Hier finden Sie nähere Informationen über die Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen bei der Einstellung in den staatlichen Schuldienst.

Nachträgliche Erweiterung

Folgende Erweiterungsfächer gelten als nachträgliche Erweiterung, was bedeutet, dass in diesen Erweiterungsfächern keine zweite Staatsprüfung abgelegt werden kann. Dennoch können diese Erweiterungsfächer parallel zum Lehramtsstudium studiert und die erste Staatsexamensprüfung darin abgelegt werden.

Hochschulzugang

Eignungsprüfung

Für die folgenden Fächer bestehen Eignungsprüfungen, für die Sie sich zu bestimmten Terminen bei den unten angegebenen Adressen anmelden müssen:

Zulassungsbeschränkungen

Die Fächer Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) und Wirtschaftswissenschaften sind zulassungsbeschränkt. Falls Sie eines dieser Fächer wählen, müssen Sie sich bewerben. Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.

Unter Hochschulzugang finden Sie zusätzlich Informationen über die Bewerbungsmodalitäten. Den aktuellen Numerus Clausus aller zulassungsbeschränkten Fächer (Lehramt) finden Sie unter örtlich zulassungsbeschränkte Fächer.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt wurde!

Einschreibung

Wenn Ihre Fächer keine Zulassungsbeschränkungen haben bzw. Sie nach vollzogenem Voranmeldeverfahren oder erfolgreicher Bewerbung und/oder Eignungsprüfung über einen positiven Bescheid verfügen, können Sie sich einschreiben.

In Fächer ohne Zulassungsbeschränkung bzw. Eignungsprüfung können Sie sich direkt einschreiben.

Sie müssen dazu in jedem Fall zunächst einen Online-Immatrikulationsantrag stellen und danach die entsprechenden Unterlagen postalisch an die Studentenkanzlei schicken. Modalitäten, Termine und Informationen über benötigte Unterlagen finden Sie unter Hochschulzugang.

Bitte beachten Sie, dass die Studien mit Ausnahme der Fächer Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Spanisch und EWS nur zum Wintersemester starten.

Teilstudium an anderen Hochschulen

Das Fach Musik ist an der Hochschule für Musik und Theater zu studieren, Kunst an der Akademie der Bildenden Künste München. Sport wird an der TU München, Fakultät für Sportwissenschaften, angeboten. Beachten Sie bitte, dass Sie sich auch nach Bestehen der Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Sport bis spätestens 15. Juli bewerben müssen.

Doppelimmatrikulation:

In Kunst, Musik und Sport müssen Sie sich sowohl an der LMU als auch an der jeweils anderen Hochschule immatrikulieren (Doppelimmatrikulation).

Spracheinstufungstests:

In den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch müssen Sie zu Studienbeginn einen Spracheinstufungstest ablegen, wenn Sie über entsprechende Vorkenntnisse in diesen Sprachen verfügen. Dieser Test ist keine Eignungsprüfung, die über Zulassung zum Studium entscheidet. Er dient ausschließlich dazu, Sie in ein entsprechendes Niveau für die sprachpraktischen Veranstaltungen einzustufen.

Orientierungsphase Lehramt:

Die O-Phase Lehramt ist unabdingbar für einen erfolgreichen Start ins Studium. Hier präsentieren sich alle Lehramtsfächer und Sie erfahren insbesondere, was Sie konkret im ersten Semester studieren müssen. Darüber hinaus haben Sie nach grundlegender Information zum Campus-Management-System (LSF), zum Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) und zu Praktika Gelegenheit, die LMU, wichtige Institutionen, die Stadt München und insbesondere Ihre künftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen ein wenig näher kennen zu lernen.

Alle Informationen zum Studienbeginn sind im Wegweiser des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (PDF, 94 KB) (MZL) kompakt auf eine Din-A4-Seite zusammengefasst. Außerdem gibt das MZL Empfehlungen vor Aufnahme eines Lehramtsstudiums (PDF, 1.487 KB).

Erste Staatsprüfung

Die Einführung der Module und der ECTS-Punkte bedeutet, dass sämtliche, während des Studiums erworbene Leistungen Auswirkungen auf den Studienerfolg und somit auf die Abschlussnote haben. Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60%). Sobald die Anzahl von 273 ECTS-Punkten erreicht ist, kann man zum ersten Staatsexamen zugelassen werden.

Sie besteht aus einer Reihe von schriftlichen und mündlichen (in den Fächern Musik, Kunst und Sport auch praktischen) Prüfungen, die die oben genannten Teile des Studiums des Lehramts an Realschulen abdecken. Die Zahl der Prüfungen ist je nach Wahl der Unterrichtsfächer verschieden. Über die Frage, wie viele und welche Einzelprüfungen im Rahmen der ersten Staatsprüfung abzulegen sind, gibt die LPO I Auskunft.

Die Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann vorgezogen werden, muss also nicht gleichzeitig mit den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden.

Freiversuch

Studenten, die die erste Staatsprüfung nach spätestens sieben, oder wenn Englisch oder Mathematik mit Schulpsychologie (anstelle des zweiten Unterrichtsfaches) erweitert wird, neun Hochschulsemestern Studium ablegen, haben die Möglichkeit zu einem risikofreien Prüfungsversuch (Freischuss). Dies bedeutet, dass die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt gewertet wird und dass sie zweimal (statt üblicherweise einmal) wiederholt werden kann. Hierbei werden allerdings auch die Semester mitgezählt, die nicht für das konkrete Fachstudium verwendet wurden (z.B. im Falle eines Studiengang- oder Fachwechsels).

Fremdsprachenkenntnisse

Die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Latein, Russisch, Religionslehre und Spanisch erfordern zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse (PDF, 192 KB), die bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen nachgewiesen werden müssen. Generell ist es sinnvoll die entsprechenden Sprachenkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben.

Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie bitte der Übersicht Fremdsprachenkenntnisse nach LPO I.

Lehramtsbefähigung

Mit dem ersten Staatsexamen haben Sie das Studium an der Universität beendet. Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst (Referendariat) von zwei Jahren an, den Sie an Schulen ableisten, die vom Kultusministerium bestimmt werden. Das Referendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen, das Ihnen die Befähigung vermittelt, an öffentlichen (und privaten) Gymnasien zu unterrichten. Die Regelungen zum Referendariat und zum zweiten Staatsexamen sind in der LPO II enthalten.

Die Einstellungschancen in den Staatlichen Schuldienst sind bedingt durch die Gesamtnote aus den beiden Staatsexamina. Beim Lehramt Gymnasium spielt dabei die gewählte Fächerkombination eine entscheidende Rolle.

Aus der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus können Sie Prognosen in Bayern einsehen.

Kontakte

  • Studienfachberatungen und Einführungsveranstaltungen der einzelnen Institute:
    Die Studienfachberatungen des jeweiligen Unterrichtsfachs und der Teilgebiete des Erziehungswissenschaftlichen Studiums sind zuständig für alle Fragen, die spezielle fachliche Aspekte des Studiums betreffen (z.B. inhaltliche Fragen, Fragen der Studienorganisation im betreffenden Fach, Fragen zu den geforderten Leistungsnachweisen etc.). Auch wenn Sie ein Erweiterungsfach studieren möchten, sollten Sie unbedingt die Studienfachberatung in Anspruch nehmen.
  • Übersicht Fachstudienberatung Lehramt
  • Akademie der Bildenden Künste, Akademiestr. 2, 80799 München
  • Hochschule für Musik und Theater, Arcisstr. 12, 80333 München
  • Technische Universität, TUM School of Education, Marsstraße 20-22, 80335 München

Praktika Lehramt an Gymnasien

Weiterführende Weblinks

  • Infos zum Studienbeginn (MZL)
  • FAQ zum Lehramt
  • Fachstudienberatung
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Begabtenförderung für Lehramtsstudierende
  • Informationsmaterialien und kommentierte Vorlesungsverzeichnisse zu einzelnen Fächern:
    Sie enthalten wichtige Informationen zu Studienaufbau, Abfolge von Leistungsnachweisen, Inhalten von Lehrveranstaltungen und einführende Literatur usw. Erkundigen Sie sich bei den Instituten nach solchen Materialien.
  • Prüfungs- und Studienordnungen für die einzelnen Fächer im Rahmen der Lehramtsstudiengänge an der LMU München:
    Sie informieren über den Aufbau des Studiums, die Studienziele und -inhalte, den Umfang des Studiums, die zu besuchenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie die zu erbringenden Leistungsnachweise.
  • Lehramtsprüfungsordnung I 2008 (LPO I): Sie stellt die wichtigste rechtliche Grundlage des Lehramtsstudiums dar. Für die Studierenden ist vor allem der für jedes Fach bzw. Fächergruppe angeführte Katalog der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen (ECTS-Punkte), der inhaltlichen Prüfungsanforderungen und der Prüfungsteile der ersten Staatsprüfung von Interesse.

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