Geistigbehindertenpädagogik (Lehramt Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik /Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Im Zentrum der Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung stehen Fragen der Erziehung, Bildung und Rehabilitation. Forschung und Lehre befassen sich mit aktuellen interdisziplinären Fragestellungen u. a. zu Lernen, Kommunikation, Verhalten und Emotionen von Menschen mit geistiger Behinderung. Hierbei werden auch Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sowie Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung in den Blick genommen. Ethische und wissenschaftliche Reflexionen begleiten die Auseinandersetzung mit didaktischen, pädagogischen, psychologischen sowie diagnostischen Fragestellungen im Kontext geistiger Behinderung und Inklusion.

In den Bereichen Pädagogik und Didaktik stehen Fragen des Lernens in heterogenen Gruppen an verschiedenen Bildungsorten im Fokus.

Unter psychologischen Gesichtspunkten werden neben diagnostischen Inhalten insbesondere interdisziplinär orientierte Fragestellungen der differentiellen Psychologie sowie der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie behandelt.

In zahlreichen Praktika an verschiedenen Schularten werden durch die Analyse von Unterricht und ersten eigenen Lehrversuchen Theorie und Praxis miteinander verknüpft.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Nach Ihrem Studium können Sie an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, in den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten (MSD) sowie in inklusiven Settings tätig sein. Hierbei stehen Ihnen Tätigkeitsfelder von der Frühförderung bis hin zur Berufsvorbereitung offen.

Erwünschtes Profil

Die Tätigkeit von Lehrpersonen erfordert neben der Fachkenntnis auch die Fähigkeit zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten sowie die Freude an der Interaktion mit anderen Menschen. Letzteres bezieht sich sowohl auf den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen als auch auf die Arbeit mit Eltern sowie im (interdisziplinären) Team. Als Studierende des Lehramts Sonderpädagogik sollten Sie sich für sonderpädagogische Inhalte und Aufgabenstellungen interessieren. Von Vorteil für Ihren späteren Beruf sind weiterhin gute Sprachfähigkeiten, eine belastbare Stimme, Flexibilität und Umsichtigkeit im Umgang mit Ihren Schülerinnen und Schülern sowie Spaß an der Begleitung und Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung.

Im Studium werden selbstorganisiertes und selbstständiges Arbeiten, die aktive Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren sowie die Lektüre von Fachliteratur erwartet.

Neben der Auseinandersetzung mit sonderpädagogischen Inhalten werden Sie sich zudem auch mit der Fachdidaktik der von Ihnen gewählten Lehramtsfächern befassen. Die Fächerportraits bieten Ihnen im Kurzfilmformat einen Überblick über mögliche Lehramtsfächer sowie Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen? Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 1.177 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Geistigbehindertenpädagogik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
9 Fachsemester
Mindeststudienzeit
8 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Geistigbehindertenpädagogik

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

Studienaufbau Beginn ab Wintersemester 2020/2021

1. Semester

P 1 Grundlagen und Grundfragen

  • Einführung in die Pädagogik bei geistiger Behinderung (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Einführung in die Psychologie bei geistiger Behinderung (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Einführung in die Heil- und Sonderpädagogik - Ausgewählte Fragen der Prävention, Inklusion und Rehabilitation (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die inklusive Pädagogik (Vorlesung, 2 ECTS)
  • Einführung in die heil- und sonderpädagogische Psychologie und Soziologie (Vorlesung, 2 ECTS)

2. Semester

P 2 Handlungswissen und Handlungsfelder

  • Einführung in die Didaktik des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Leitideen und Aufgabenfelder (Seminar, 3 ECTS)
  • Unterrichts- und Förderkonzepte (Seminar, 3 ECTS)
  • Theorie und Praxis der inklusiven Bildung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Seminar, 3 ECTS)

3. Semester

P 3 Wissenschaftliches Arbeiten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

  • Wissenschaftstheorien (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Wissenschaftliches Arbeiten (Seminar, 3 ECTS)
P 4 Diagnostische Grundlagen und Förderung
  • Einführung in die Förderdiagnostik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Medizinisches Wissen der Kinder- und Jugendpsychiatrie für Sonderpädagoginnen und -pädagogen (Vorlesung, 3 ECTS)

4. Semester

P4 Diagnostische Grundlagen und Förderung

  • Förderplanung und Förderplan (Seminar, 3 ECTS)
  • Fachspezifisches Diagnostizieren im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Seminar, 3 ECTS)
  • Förderdiagnostische Gutachtenerstellung (Seminar, 3 ECTS)
P 5 Interaktion, Kommunikation und Sprache
  • Sprache und Kommunikation (Seminar, 3 ECTS)

5. Semester

P 5 Interaktion, Kommunikation und Sprache

  • Unterstützte Kommunikation (Seminar, 3 ECTS)
P 6/I Praxis und Didaktik
  • Praxisbegleitung und forschendes Lernen in der Schulpraxis 1 (Seminar, 3 ECTS)
  • Basiskompetenzen Deutsch und Mathematik (Seminar, 3 ECTS)
  • Unterricht im Kontext schwerer und mehrfacher Behinderung (Seminar, 3 ECTS)

6. Semester

P 6/ II Praxis und Didaktik

  • Praxisbegleitung und forschendes Lernen in der Schulpraxis 2 (Seminar, 3 ECTS)
  • Kooperatives Seminar mit Fachdidaktik (Seminar, 3 ECTS)
P 7 Pädagogik, Beratung und Rehabilitation
  • Theorie und Praxis der Zusammenarbeit mit Eltern einschließlich Beratung (Seminar, 3 ECTS)
  • Außerschulische Hilfen und Organisations- formen der Begleitung, Bildung und Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung über die Lebensspanne (Seminar, 3 ECTS)
  • Pädagogische Konzepte und therapeutische Maßnahmen der Prävention und Intervention (Seminar, 3 ECTS)

7. und 8. Semester

Studium der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung (Qualifizierungsstudium)

9. Semester

P 8 Aktuelle Themen der Geistigbehindertenpädagogik

  • Brennpunkte und aktuelle Themen der Pädagogik bei geistiger Behinderung (Seminar, 3 ECTS)
  • Bearbeitung von Fragestellungen der Pädagogik bei Geistiger Behinderung aus pädagogisch- didaktischer und psychologisch-förderdiagnostischer Perspektive (Seminar, 6 ECTS)
  • Sonderschullehrerin oder Sonderschullehrer: Rolle, Persönlichkeit, Schulentwicklung (Seminar, 3 ECTS)
  • Ethische Fragen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Seminar, 3 ECTS)

Im 7. und 8. Semester studieren Sie die 2. Fachrichtung (Qualifizierung) mit 30 ECTS-Punkten. Folgende Fachrichtungen können Sie als Qualifzierungsstudium wählen:

  • Gehörlosenpädagogik
  • Lernbehindertenpädagogik
  • Schwerhörigenpädagogik
  • Sprachheilpädagogik
  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen

Hauptunterrichtssprache ist Deutsch.

Alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
  • Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 18 ECTS Punkten ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit EWS oder in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit Grund-/Mittelschulpädagogik und -didaktik während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Im Rahmen des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik (ab WS 2020/21) muss die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung (90 ECTS-Punkte) mit einer zweiten Fachrichtung (Qualifizierungsstudium 30 ECTS-Punkte) kombiniert werden. Geistigbehindertenpädagogik kann man mit Gehörlosen- , Schwerhörigen- , Lernbehinderten- , Sprachheilpädagogik oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen kombinieren. Darüber hinaus müssen die beiden Fachrichtungen immer mit der Grundschulpädagogik und -didaktik oder den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule kombiniert werden. Vgl. hierzu auch die allgemeinen Informationen zum Lehramt für Sonderpädagogik.

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Lehramt Geistigbehindertenpädagogik

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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