Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Lehramt Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik /Qualifizierungsstudium)

Beschreibung des Studienfachs

Im Zentrum der Pädagogik bei Verhaltensstörungen stehen interdisziplinäre Fragen der Erziehung, Bildung und Rehabilitation von Menschen mit emotionalen und sozialen Auffälligkeiten.

Neben didaktischen Fragestellungen wird ein Schwerpunkt innerhalb des Studiengangs auf der Psychologie bei sozialen und emotionalen Auffälligkeiten (einschließlich des Kennenlernens verschiedener Therapieformen) gesetzt.

Tätigkeits- und Berufsfelder

Förderschullehrer mit der Qualifizierung Pädagogik bei Verhaltensstörungen können an jeder Förderschule eingesetzt werden. Bevorzugt arbeiten sie an Schulen zur Erziehungshilfe bzw. Sonderpädagogischen Förderzentren oder im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD). Sie können sowohl in der Grundschul- als auch in der Mittelschulstufe eingesetzt werden, unabhängig davon, welche Didaktikgruppe im Studium gewählt wurde.

Erwünschtes Profil

Als Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sollten Sie sich für sonderpädagogische Inhalte und Aufgabenstellun-gen allgemein interessieren. In ihrem späteren Beruf sollten sie für die Schülerinnen und Schüler Geduld, eine belastbare Stimme, gute Sprachfähigkeiten und Spaß an der Arbeit mit Gruppen haben.Im Studium werden Selbstorganisiertes und selbstständiges Arbeiten und Lesen von Literatur (auch englischer) erwartet.

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen?
Sie bekommen einen Überblick, was im Studium auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten. Schauen Sie doch mal rein!

Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 1.401 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Lehramt / Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Qualifizierungsstudium

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Lehramt Sonderpädagogik

Ihr Weg zum Studienplatz

Eine Immatrikulation nur im Qualifizierungsstudium ist nicht möglich. Eine Immatrikulation ist nur in Verbindung mit einer vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung im Rahmen des grundständigen Lehramtsstudiums für Sonderpädagogik möglich. Das Qualifizierungsstudium ist die zweite sonderpädagogische Fachrichtung, die Sie im Umfang von 30 ECTS-Punkten neben der vertieft studierten Fachrichtung (90 ECTS-Punkte) studieren.

Der Studiengang im Detail

1. - 6. Fachsemester

Studium der vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung

7. Fachsemester

P 1 Erziehung, Bildung und Förderung in Schule und Unterricht

  • Einführung in die Pädagogik bei Verhaltensstörungen und Autismus (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Einführung in die Didaktik bei Verhaltensstörungen und Autismus (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Theorie und Praxis der Planung von Erziehungs- und Bildungsprozessen unter erschwerten und inklusiven Bedingungen (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Kasuistik und förderpädagogisches Arbeiten (Seminar, 3 ECTS)
  • Brennpunkte und aktuelle Themen der Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Seminar, 3 ECTS)

8. Fachsemester

P 2 Förderdiagnostik, Förderplanung und didaktisches Handeln

  • Psychologie bei Verhaltensstörungen (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Fachspezifisches Diagnostizieren im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung (Seminar, 3 ECTS)
  • Förderpädagogisch Konzepte und therapeutische Maßnahmen der Prävention und Intervention unter Berücksichtigung spezifischer Störungsbilder (Seminar, 3 ECTS)
  • Theorie und Praxis der inklusiven Bildung und Förderung im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Bearbeitung von Fragestellungen der Pädagogik bei Verhaltensstörungen aus pädagogisch-didaktischer und psychologisch-förderdiagnostischer Perspektive (Seminar, 3 ECTS)

9. Fachsemester

Studium der vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung

Basisqualifikationen

Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik mit Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).

Weitere Informationen unter Basisqualifikation beim MZL

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
  • Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 18 ECTS Punkten ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit EWS oder in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit Grund-/Mittelschulpädagogik und -didaktik während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Das sonderpädagogische Qualifizierungsstudium wird mit einer vertieften Fachrichtung kombiniert. Folgende Fachrichtungen können mit der Qualifizierung Pädagogik bei Verhaltensstörungen kombiniert werden:

Als Nebenfach wählbar ist:

Angebote zur Studienorientierung

Fachstudienberatung Pädagogik bei Verhaltensstörungen

Annika Lang

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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