Grundschuldidaktik (Lehramt Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik /Unterrichtsfach)

Beschreibung des Studienfachs

Das Fach Didaktik der Grundschule umfasst vier Bereiche. Neben der Grundschulpädagogik und -didaktik (36 ECTS-Punkte) werden drei Didaktikfächer (je 12 ECTS-Punkte) studiert. Die Kombinationsmöglichkeiten der Didaktikfächer entnehmen Sie der Tabelle weiter unten.

Die Grundschulpädagogik und -didaktik hat die grundlegende Aufgabe, wissenschaftlich fundiert Konzepte, Modelle und Anregungen für das Lernen und Lehren in der Grundschule zu entwickeln, zu begründen, zu erproben und zu evaluieren.

Grundschulpädagogik ist ein interdisziplinäres Fachgebiet, das für die Planung, Gestaltung und Analyse von Erziehungs-, Lehr- und Lernprozessen sozialisations-, lern-, schul- und unterrichtstheoretische Befunde berücksichtigen muss. Zu den Aufgaben des Faches gehört es:

  • unterrichtsbezogene Lernvoraussetzungen für Grundschulkinder zu ermitteln;
  • an der Aufklärung lernhemmender und lernfördernder Bedingungen des Grundschulunterrichts unter besonderer Berücksichtigung des Lehrerhandelns mitzuwirken;
  • Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts sowie Lern- und Arbeitsbedingungen in der Institution Grundschule zu erforschen und wissenschaftlich begründet Weiterentwicklungen anzuregen;
  • Studierenden die fachlichen Grundlagen zu vermitteln, um sie zu befähigen, Ziele, Inhalte, Methoden und (sozio-kulturelle, schulorganisatorische, anthropologische, kommunikationstheoretische, psychologische) Bedingungen des Grundschulunterrichts auf einem wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Niveau zu bestimmen, zu analysieren, darzulegen und bei der Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht reflektiert anzuwenden. Dazu gehört unter anderem,

  • den spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule mit Bezug auf die Entwicklungsaufgaben im Grundschulalter und auf gesellschaftliche Anforderungen fundiert erläutern zu können
  • Lernausgangslage und Lernentwicklungsmöglichkeiten einer heterogenen Schülerschaft pädagogisch angemessen zu diagnostizieren
  • differenzierte Lernumgebungen zu schaffen, die dem individuellen Entwicklungsstand und Förderbedarf der Kinder gerecht werden
  • die Kinder an systematisches und aufbauendes Lernen zu gewöhnen
  • langfristig verfügbare und damit anschlussfähige inhaltliche und methodische Grundlagen für das Lernen in den weiterführenden Schulen in verschiedenen Lernbereichen zu legen
  • den Kindern individuelle, soziale und kriteriale Bezugsnormen der Leistungsbeurteilung so erfahrbar zu machen, dass Leistungsmotivation gefördert und nicht beeinträchtigt wird
  • die Kinder bei der Bewältigung von sozialen und emotionalen Herausforderungen des Schuleintritts und des Übergangs in weiterführende Schulen zu unterstützen
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in Bezug auf Schullaufbahnentscheidungen begabungs- und entwicklungsgerecht zu beraten

Bei den drei Didaktikfächern stehen die didaktische Auseinandersetzung mit den jeweiligen Aufgaben und Zielen, Themen und Inhalten, Methoden und Medien des Unterrichts im Vordergrund.

Erwünschtes Profil

Haben Sie die Informationsfilme über die Lehramtsfächer schon gesehen?
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Alle Informationen zum Studiengang finden Sie kompakt zusammengefasst im Infoblatt (PDF, 77 KB).

Fakten auf einen Blick

Studiengang
Grundschuldidaktik (Lehramt / Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik )
Abschlussgrad
Lehramt Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Regelstudienzeit
9 Fachsemester
Mindeststudienzeit
8 Fachsemester

Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsmodus 1. Semester
Freie Studiengänge
Zulassungsmodus höheres Semester
Freier Zugang
Link zum Fach
Grundschuldidaktik

Ihr Weg zum Studienplatz

Der Studiengang im Detail

1. Semester

P1 Grundschulpädagogik I: Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule

  • Einführung in die Grundschulpädagogik und -didaktik (Vorlesung, 3 ECTS )
  • Grundlagen der Grundschulpädagogik und -didaktik (Seminar, 3 ECTS)

2. Semester

P2 Lernbereichsdidaktiken I: Grundlagen der Lernbereichsdidaktiken

  • Einführung in die Sachunterrichtsdidaktik (Vorlesung, 3 ECTS)
  • Einführung in die Schriftspracherwerbsdidaktik (Vorlesung, 3 ECTS)

3. Semester

P3 Lernbereichsdidaktiken II: Problemstellungen der Sachunterrichtsdidaktik

  • Zentrale Problemstellungen der Sachunterrichtsdidaktik (Seminar, 3 ECTS)

4. Semester

P 3 Lernbereichsdidaktiken II: Problemstellungen der Sachunterrichtsdidaktik

  • Ausgewählte Problemstellungen der Sachunterrichtsdidaktik (Seminar, 3 ECTS)
P4 Grundschulpädagogik II: Unterricht in der Grundschule
  • Analyse und Planung von Grundschulunterricht (Seminar, 3 ECTS)

5. Semester

P4 Grundschulpädagogik II: Unterricht in der Grundschule

  • Zentrale Problemstellungen der Grundschulpädagogik und -didaktik (Seminar, 3 ECTS)
P5 Lernbereichsdidaktiken III: Problemstellungen der Schriftspracherwerbsdidaktik
  • Zentrale Problemstellungen der Schriftspracherwerbsdidaktik (Seminar, 3 ECTS)

6. Semester

P5 Lernbereichsdidaktiken III: Problemstellungen der Schriftspracherwerbsdidaktik

  • Ausgewählte Problemstellungen der Schriftspracherwerbsdidaktik (Seminar, 3 ECTS)

7. Semester

P6 Grundschulpädagogik III: Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen in der Grundschule

  • Ausgewählte Fragestellungen der Grundschulpädagogik und -didaktik (Seminar, 6 ECTS)

Neben der Grundschuldidaktik studieren Sie noch drei Didaktikfächer. Welche Didaktikfächer Sie kombinieren können, erfahren Sie unter Lehramt Sonderpädagogik. Die Studienpläne der Didaktikfächer finden Sie auf der Seite des MZL.

Alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, §36 Abs 1). Weitere Informationen finden Sie in den FAQ´s des Münchner Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

EWS

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) umfasst die Fächer Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie.
In diesen drei Bereichen müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erbracht werden. Vgl. hierzu auch die Übersichten zum EWS.

GWS

Aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) müssen insgesamt mindestens 9 Leistungspunkte eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können. Dabei sind mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen. Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Mit Hilfe der Praktika werden Studierende frühzeitig in das Berufsfeld Schule eingeführt. Um die Eignung und Neigung zu prüfen, sollte idealerweise vor Beginn des Studiums (auch während des Studiums möglich) in Eigenregie ein Orientierungspraktikum absolviert werden. Um die richtige Studienwahl zu treffen, können innerhalb dieses Praktikums unterschiedliche Schularten besucht werden. Während des Studiums sind ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, zwei studienbegleitende Praktika und ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren. Zusätzlich muss selbstständig das Betriebspraktikum organisiert werden. Dieses kann dazu genutzt werden, alternative Berufe zu erproben. Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sind folgende Praktika zu absolvieren:

  • ein Orientierungspraktikum
  • ein Betriebspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum im Qualifizierungsstudium (zweite sonderpädagogische Fachrichtung)
  • Zusätzlich studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie unter "Lehramt für Sonderpädagogik" und auf der Seite des Praktikumsamtes.

Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40 %) und aus dem ersten Staatsexamen (60 %). Sobald die Anzahl von 270 ECTS-Punkten nach den Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erreicht ist, kann man zur ersten Staatsprüfung zugelassen werden.
Weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile zur ersten Staatsprüfung sind der aktuellen Lehramtsprüfungsordnung I (2008) zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes. (Kontakt siehe unten)

Die „Schriftliche Hausarbeit“ im Umfang von 18 ECTS Punkten ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung, in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit EWS oder in der sonderpädagogischen Fachrichtung mit Grund-/Mittelschulpädagogik und -didaktik während des Studiums anzufertigen. Der genaue Umfang sowie weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Fach zu erfragen.

Das Studium Lehramt für Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik beeinhaltet:

Didaktikfächer

Im Rahmen der Grundschuldidaktik studieren Sie noch drei Didaktikfächer, die auf folgende Weise kombiniert werden können:

Didaktikfach 1 Deutsch

Didaktikfach 2 Mathematik

Didaktikfach 3 wahlweise:

Angebote zur Studienorientierung

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide

Außenstelle des Prüfungsamts für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

Zuständigkeitsbereich:

Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen

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