M.A. Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement

Im Masterstudiengang werden wissenschaftliche Kompetenzen in zwei thematischen Schwerpunkten vermittelt: Lern- und Weiterbildungsforschung sowie Jugend- und Bildungsverlaufsforschung

Fakultätsgebäude Leopoldstraße 13 Dachterrasse

Vor dem Studium

Informationen für Studieninteressierte

Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Masterstudium bei uns haben!

Alle Eckdaten rund um den Master finden Sie auf der Studiengangsseite der LMU München.

Werfen Sie gerne auch einen Blick in den Bereich Während des Studiums. Dort erwarten Sie weitere Einblicke in die Inhalte und Module unseres Masterprogramms.

Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren: April

Eignungsverfahren (persönliche Auswahlgespräche): Juni bis Juli

Versand der Zulassungs-/Ablehnungsbescheide: ca. Mitte Juli

Immatrikulation / Fachwechsel: voraussichtlich ca. Mitte August bis Ende Oktober (konkrete Termine können Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei einsehen)

Internationale Studierende: Bitte beachten Sie zusätzlich die Termine vom Referat für Internationale Angelegenheiten (Bewerbung, Zulassung, Einschreibung)

Bewerbung auf das erste Fachsemester

  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
    • Abgeschlossenes Erststudium (z. B. Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) mit der Fachrichtung Pädagogik / Erziehungswissenschaft oder ein Erststudium mit einer (eng) verwandten Fachrichtung (z. B. Psychologie, Soziologie).
  • Gesamtnote des Erststudiums (2,50 oder besser):
    • Zur Aufnahme in den Masterstudiengang ist eine im Erststudium erreichte Gesamtnote von 2,50 oder besser nachzuweisen.
    • Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Abschlusszeugnisses.
  • 12 ECTS-Punkte oder 8 SWS im Bereich der Forschungsmethoden:
    • Nachweis einer ins Erststudium integrierten Ausbildung im Bereich der quantitativen und / oder qualitativen Forschungsmethoden (z. B. Veranstaltungen der Statistik, empirischen Sozialforschung, Forschungsmethoden für Sozialwissenschaften, interpretative und rekonstruktive Verfahren) im Umfang von mind. 12 ECTS-Punkten (bzw. bei nicht modularisiertem Erststudium, wie Diplom / Magister 8 SWS).
    • Zusätzlich kann als Nachweis im Bewerbungsprozess eine Abschlussarbeit eingereicht werden, insofern es sich dabei um eine empirische Arbeit handelt (=Anwendung empirischer Forschungsmethoden).
    • Hinweis: Nachqualifizierungen oder das Nachholen fehlender ECTS-Punkte sind nicht möglich.
  • ECTS-Punkte im laufenden Studium:
    • Bei Bewerbung aus dem 6. Semester müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 120 ECTS im Erststudium erreicht worden sein.

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bewerbung benötigen Sie ein Transcript of Records mit Unterschrift und Siegel des zuständigen Prüfungsamtes. Dieses Dokument erhalten Sie i. d. R. zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis.
  • Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis haben, müssen Sie das Transcript of Records beim zuständigen Prüfungsamt Ihres Erststudiums (i. d. R. schriftlich) beantragen:
    • In diesem Transcript müssen a) der Leistungsstand nach dem 5. Fachsemester des Erststudiums von mindestens 120 ECTS, b) Prüfungsleistungen im Bereich der Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 12 ECTS, c) die vorläufige Durchschnittsnote und d) die Unterschrift und das Siegel des zuständigen Prüfungsamtes enthalten sein.
    • Bei manchen Prüfungsämtern kann die Ausstellung des Dokumentes eine Weile dauern (vier Wochen sind nicht unüblich). Damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig vor dem Ausfüllen der Online-Bewerbung um die Beantragung zu kümmern!

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang wird eine erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren vorausgesetzt.

Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Fristgerechter Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren
  2. Vollständiger Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen im Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren.
  3. Erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren.

Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren im Bewerbungsportal (April)

  • Die Bewerbung findet ausschließlich online über unser Online-Bewerbungsportal statt. Dort können Sie alle relevanten Dokumente in elektronischer Form hochladen.
  • Das Bewerbungsportal wird im April 2026 wieder freigeschaltet (Der Link zur Online-Bewerbung erscheint hier).
  • Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Erfüllung der Voraussetzungen durch geeignete Unterlagen mit der Bewerbung nachgewiesen haben, erhalten eine Einladung zur Teilnahme am Eignungsverfahren. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid per E-Mail.
  • Bitte beachten Sie: Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen außerhalb des Bewerbungszeitraums werden nicht in Betracht gezogen!

Wichtige Hinweise für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer (Bewerber:innen mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangs-berechtigung an einer ausländischen Schule erworben haben, und ausländische Studierende):

  • Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich bis spätestens 15. Juli im Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU München einen Antrag auf Zulassung zum Studium und einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse persönlich oder postalisch einreichen müssen.

Eignungsverfahren (Juni/Juli):

Der Zweck des Eignungsverfahrens besteht in der Feststellung, ob Sie die fachbezogene Motivation und die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Pädagogik erfüllen.

Das Eignungsverfahren findet in Form persönlicher Auswahlgespräche statt. Die Gespräche dauern 20-30 Minuten. Die Themengebiete umfassen Studienmotivation, Allgemeine Pädagogik, Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden sowie Kenntnisse zum Masterstudiengang.

  • Die persönlichen Auswahlgespräche finden regulär im Zeitraum Mitte Juni bis Anfang Juli statt.
  • Individuelle Termine werden nach erfolgreicher Sichtung der Bewerbungsunterlagen mit einer Einladung zum Gespräch sowie Informationen zur Vorbereitung per E-Mail verschickt.
  • Die Termine finden in Präsenz oder in bestimmten Fällen Online via Zoom statt.
  • Bewerber:innen, die in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) am Eignungsverfahren nicht teilnehmen können, müssen bis zum Beginn des festgesetzten Termins unter Vorlage eines entsprechenden Attests einen Antrag auf einen Ersatztermin stellen.

Bitte beachten Sie: Ein erfolgloses Eignungsverfahren kann einmal wiederholt werden, jedoch nicht früher als zum nächsten Immatrikulationstermin. Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen!

Versand der Zulassungs-/Ablehnungsbescheide (Mitte Juli)

  • Das Ergebnis des Eignungsverfahrens erfahren Sie im Anschluss an das Gespräch sowie per E-Mail (Zulassungs-/Eignungsbescheid für den Masterstudiengang oder Ablehnungsbescheid).

Satzungen über das Eignungsverfahren

Die Satzungen zum Eignungsverfahren enthalten alle Regelungen und somit wichtige Informationen zum Eignungsverfahren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen keine individuellen Vorprüfungen Ihrer Bewerbungsunterlagen vornehmen können. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Bewerbungsprozesses.

Studierende in Seminarraum
© SIMON KOY

Bevor es richtig losgeht:

Besuchen Sie die Einführungsveranstaltung für den Masterstudiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement. Diese findet jährlich typischerweise Anfang Oktober statt. Alle Details finden Sie in LSF über folgenden Pfad:

Vorlesungsverzeichnis (in der Leiste links) > Fakultät für Psychologie und Pädagogik > Pädagogik und Rehabilitation > Master-Studiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement

Während des Studiums

Informationen für Studierende

Eine Übersicht über den Masterstudiengang bietet der Studienplan (PDF, 75 KB). Eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltungen finden Sie im Modulhandbuch (PDF, 238 KB).

Insgesamt sind im Laufe von vier Semestern 120 ECTS-Punkte zu erwerben.

Das Studium bietet die folgenden zwei inhaltlichen Schwerpunkte:

  • Schwerpunkt 1: P2 Lern- und Weiterbildungsforschung
    • Themen aus der Lehr-, Lern- und Trainingsforschung sowie Fort- und Weiterbildungsforschung
    • Theorien und Befunde zum Lernen und zur Weiterbildung sowie Trainings- und Medienforschung
    • Adressaten-, Teilnehmer- und Zielgruppenforschung
  • Schwerpunkt 2: P4 Jugend- und Bildungsverlaufsforschung
    • Themen der Kindheits- und Jugendforschung sowie Bildungs- und Bildungsverlaufsforschung
    • Sozialisations-, Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Kindheits- und Jugendphase sowie mit Blick auf die gesamte Lebensspanne
    • Funktionen sowie (intendierte und nicht intendierte) Wirkungsweisen verschiedener Bildungs- und Sozialisationsinstanzen

Während Sie in den ersten beiden Fachsemestern Veranstaltungen beider Schwerpunkte besuchen (P2, P4), können Sie ab dem 3. Fachsemester gezielt Ihren Wunsch-Schwerpunkt vertiefen (P9, P10).

Pflichtmodule:

  • P3: Trainingsmethoden
    • Klassische Trainingsformen, z.B. expositorische Lehrverfahren, Formen der Gruppenarbeit, individueller Einzelunterricht, mediengestütztes Lernen
    • Neue Trainingsformen, z.B. Qualitätszirkel, Coaching, Mentoring oder Supervision

  • P5: Interkulturelle Pädagogik und Internationale Bildungsforschung
    • Grundlagen und Ansätze der internationalen Bildungsforschung
    • Grundaspekte der kulturellen Prägung der Denk- und Handlungsformen
  • P6 & P8: Beratungsmethoden und Bildungsmanagement
    • Personen- und organisationsbezogene Beratung, Beratungsinstitutionen, internationale Perspektiven von Beratung
    • Vernetzung von Bildungseinrichtungen, Bildungsmonitoring, Bildungsberichtserstattung, Bildungsübergänge

  • P7: Qualitative und Quantitative Forschungsmethoden
    • Methoden der Bildungs-, Weiterbildungs- und Lehr-Lern-Forschung, Programm- und Anbieteranalysen, Methoden der Messung und Zertifizierung von Kompetenzen sowie der Evaluation von pädagogischen Maßnahmen

Wahlpflichtmodule:

  • WP1: Interdisziplinärer Diskurs mit Schwerpunkt Philosophie
    • Grundfragen der Philosophie, Erkenntnislehre, Sprachphilosophie, Anthropologie, Handlungstheorie und Ethik, Reflexion der historisch-gesellschaftlichen Verwurzelung

  • WP1: Interdisziplinärer Diskurs mit Schwerpunkt Religionen
    • Anthropologische Grundvorstellungen der Religionen, ihre Wertorientierungen und Ethikbegründungen sowie ihr Verständnis des Verhältnisses von Religion und Politik

  • WP1: Lebenslagen, Lebensphasen, Lernkontexte
    • Besonderheiten unterschiedlicher Entwicklungsphasen, altersgradierte Übergänge im Bildungssystem, Bedingungen und Folgen unterschiedlicher Bildungskarrieren im Lebensverlauf, relevante Risiko- und Schutzfaktoren, Rolle der sozialen Herkunft für Bildungsprozesse

  • WP1: Psychologie
    • Angewandte Sozialpsychologie oder Arbeits- und Organisationspsychologie oder Markt-, Konsumenten- und ökonomische Psychologie

  • WP2: Rechtswissenschaft
    • Individual-Arbeitsrecht und Kollektives Arbeitsrecht

Organisatorisches auf LSF
Die Anmeldung zu Veranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf der Plattform LSF Dort finden Sie alle relevanten Module und können sich für diese bzw. die dazugehörigen Prüfungen anmelden.

Im LSF finden Sie außerdem alle nötigen Informationen zu den Veranstaltungen (Termine, Räume, Dozierende etc.) sowie bereits erbrachte Prüfungsleistungen und Ihr Transcript of Records.

Inhaltliches auf Moodle
In der Regel nutzen die Dozierenden häufig Moodle, um Kursmaterialien zur Verfügung zu stellen. Von diesen erhalten Sie auch die Einschreibeschlüssel für die Kurse.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus ihrem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Die Masterarbeit kann nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 131 KB) für den Master Pädagogik zu einem beliebigen Zeitpunkt in den ersten vier Fachsemestern geschrieben werden. Die Prüfungs- und Studienordnung empfiehlt das 4. Fachsemester. Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen, es werden 30 ECTS-Punkte vergeben.

Die Anmeldezeiträume für die Masterarbeit gibt das Prüfungsamt bekannt.

Ausführliche Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der Moodle-Info "MA-Arbeiten Pädagogik" (Formalia, Betreuung, aktuelle Ausschreibungen für Masterarbeiten und Antworten auf FAQs) (Einschreibeschlüssel: "Abschlussarbeit"). Zum Moodle-Kurs können Sie sich jederzeit anmelden und selbstständig informieren, auch wenn Sie die Abschlussarbeit noch nicht im Folgesemester planen.

Ein Auslandssemester bietet Studierenden die einmalige Gelegenheit, internationale Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu stärken und gleichzeitig ihre fachlichen sowie sprachlichen Fähigkeiten zu erweitern. Damit stellt es eine wertvolle Bereicherung sowohl für das Studium als auch die persönliche Entwicklung dar.

Das Department Pädagogik und Rehabilitation bietet Ihnen spannende Möglichkeiten, im Rahmen von ERASMUS Europa zu erkunden oder über LMUexchange internationale Erfahrungen außerhalb Europas zu sammeln. Weitere Informationen können Sie auch beim International Office einholen.

Hinweis: Die frühzeitige Planung eines Auslandssemesters ist zu empfehlen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Studiengangskoordinatorin und an die Erasmus-Beauftragte. Bitte klären Sie vor Ihrem Auslandssemester mit der Fachstudienberatung ab, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen und ob diese anerkannt werden können.

Informationen zu den Prüfungen sowie eine Übersicht der Veranstaltungen mit den dazugehörigen Modulprüfungen finden Sie auch in der Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 131 KB).

Prüfungen

Die im Rahmen des Studiums zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung des jeweiligen Studiengangs geregelt. Prinzipiell können Prüfungsleistungen aus höheren Semestern vorgezogen werden, wobei in diesem Fall eine zeitliche Überschneidungsfreiheit nicht garantiert werden kann.

Zu welchen Prüfungen muss ich mich anmelden?

  • Unabhängig von der Prüfungsform (Klausur, Referat, Hausarbeit, Portfolio etc.) müssen Sie sich in allen Veranstaltungen, in denen Sie eine Prüfungsleistung erbringen, zur Prüfung online über LSF anmelden. Andernfalls können keine ECTS-Punkte erworben bzw. verbucht werden.
  • Eine Prüfung bildet den Abschluss eines Moduls. Melden Sie sich immer erst dann zur Prüfung an, wenn Sie auch alle Teile des Moduls erfolgreich besucht haben.

Beachten Sie bitte: Die Prüfungsanmeldung für das Abschlussmodul (Masterarbeit + Kolloquium) erfolgt separat und nicht über das LSF. Sprechen Sie mit der betreuenden Person über das konkrete Vorgehen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Informationsveranstaltung für Abschlussarbeiten.

Sie müssen sich während des Prüfungsanmeldzeitraums über LSF zur Prüfung anmelden. Diese erstreckt sich in jedem Semester von der 4. bis zur 5. Vorlesungswoche. Dies gilt auch für Wiederholungsklausuren.

Eine nachträgliche Anmeldung kann grundsätzlich nur vom Prüfungsamt vorgenommen werden. Diese kann nur in Sonderfällen (z. B. nach Vorlage eines Attests für eine Erkrankung während des gesamten Anmeldezeitraums) auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden und ist aus nichtigen Gründen (z. B. Frist „verschlafen“) ausdrücklich nicht zulässig.

Im Vorlesungsverzeichnis LSF können Sie sich zur Prüfung anmelden.

  • Sie melden sich in LSF mit Ihrer Benutzerkennung an.
  • Über den Reiter „Prüfungsan- und abmeldung“ in der linken Leiste können Sie sich zur Prüfung anmelden.

Nach der Prüfungsanmeldung erstellen Sie im LSF einen Anmeldenachweis „Info über angemeldete Prüfungen“, prüfen diesen auf Richtigkeit und bewahren das PDF-Dokument in Ihren Unterlagen auf.

Wann finden die Klausuren statt?

Die meisten Klausuren finden während der Klausurenphase statt. Diese erstreckt sich i. d. R. über drei Wochen: von der letzten Vorlesungswoche bis zur zweiten Semesterferienwoche.

Wann stehen die Klausurtermine fest?

Die Klausurtermine werden i. d. R. zu Beginn des jeweiligen Semesters fixiert. Spätestens zu Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums stehen sie fest.

Wo finde ich die Klausurtermine und Räume?

Sobald die Klausurtermine fixiert sind, werden sie entweder über die zugehörige LSF-Lehrveranstaltung oder über eine eigene LSF-Veranstaltung zur Prüfung (zu finden in der Rubrik „Prüfungen“ am Ende des LSF-Vorlesungsverzeichnisses) bekannt gegeben. Die Räume sind ebenfalls dort angegeben (spätestens etwa eine Woche vor Klausurtermin).

Um einen Nachteilsausgleich geltend zu machen, ist grundsätzlich eine entsprechende Bescheinigung vom Prüfungsamt nötig. Diese senden Sie bis spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin als Scan per E-Mail an den Klausuren-/Prüfungsbeauftragten und geben an, für welche Prüfung Sie den Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen möchten.

Sie können sich von der Prüfung ohne triftigen Grund innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums über LSF abmelden.

Bei Erkrankung oder mit triftigem Grund können Sie bis zum Tag der Prüfung über das PAGS von der Prüfung zurücktreten, siehe Antrag auf Prüfungsrücktritt. Beachten Sie bitte die Hinweise zum "Attest, ärztliches" unter PAGS A-Z!

Klausureinsicht

Bei Bedarf können Sie die Korrektur Ihrer Klausur einsehen. Zur Klausureinsicht werden jeweils im Anschluss an die Prüfungsphase bzw. zu Beginn des Folgesemesters zwei Sammeltermine angeboten. (Die Vereinbarung von Einzelterminen ist nicht möglich.) Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, ist eine Anmeldung verpflichtend erforderlich.

Welche Klausuren können eingesehen werden?

  • Theorien und Methoden der Bildungsforschung und des Bildungsmanagements
  • Qualitative und quantitative Forschungsmethoden
  • Jugend- und Bildungsverlaufsforschung
  • Bildungsverläufe und interkulturelle Pädagogik (Profilbereich)
  • Pädagogik im Dialog

Wie läuft die Anmeldung zur Klausureinsicht?

Die verpflichtende Anmeldung zur Einsicht erfolgt über einen eigens eingerichteten Moodlekurs. Den Link sowie Einschreibeschlüssel dazu erhalten alle Prüfungsteilnehmenden per E-Mail.

Wiederholung

Die Wiederholbarkeit ist grundsätzlich für jede Prüfung spezifisch in Spalte 17 der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt. In der Regel können Prüfungen (bei Nicht-Bestehen) beliebig oft wiederholt werden. Ausnahme bildet hierbei die Abschlussarbeit, die nur einmalig zum nächsten Termin wiederholt werden kann.

Wann kann ich (nicht-bestandene) Prüfungen wiederholen?

(Nicht-bestandene) Prüfungen können jeweils zum nächsten Termin, an dem sie wieder angeboten werden, wiederholt werden. Grundsätzlich finden die Veranstaltungen entweder immer im Sommer- oder im Wintersemester statt. Klausuren werden allerdings meist jedes Semester angeboten – entweder regulär (zur zugehörigen Lehrveranstaltung) oder als Wiederholungsklausur (die sich auf die Lehrveranstaltung des vorherigen Semesters bezieht).

Wann finden die Wiederholungsklausuren statt?

Die Wiederholungsklausuren finden meist (wie die regulären Klausuren) während der Klausurenphase statt. In vereinzelten Fällen kann der Termin auch etwas früher (etwa in der Semestermitte) liegen. Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums (siehe Anmeldung).

Kann ich bereits bestandene Prüfungen zur Notenverbesserung erneut ablegen?

Die Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung ist im Rahmen des freien Prüfungsversuchs möglich. Dazu muss die Prüfung (spätestens) im laut Prüfungsordnung vorgesehenen Semester erstmalig erfolgreich abgelegt werden und kann dann zum nächstmöglichen regulären Termin (i. d. R. ein Jahr später) wiederholt werden. (Wiederholungsklausuren können somit nicht zur Notenverbesserung genutzt werden.) Besteht die Prüfungsleistung aus mehreren Teilleistungen, können auch nur einzelne Teilleistungen zur Notenverbesserung wiederholt werden. Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums. Bei der Wiederholung zur Notenverbesserung zählt immer automatisch das bessere/beste Ergebnis.

Studierende in Bibliothek
© UnterrichtsMitschau/ Irini Körber

Nach dem Studium

Was nun?

Der Master Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement bietet verschiedene Karrieremöglichkeiten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht verschiedener Karrierewege.

  • Der Career Service der LMU unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf Ihren Berufseinstieg und bietet Vernetzungsmöglichkeiten sowie Seminare zum Erwerb berufsrelevanter Kompetenzen.

Das Pädagogik-Studium qualifiziert für ein breites Spektrum an beruflichen Tätigkeiten:

  • Kinder- und Jugendarbeit (außerschulische Bildungseinrichtungen, z.B. vorschulische Bildungseinrichtungen, Jugendzentren, offene Jugendarbeit)
  • Personalentwicklung und -beratung
  • Bildungs-, Medien- und Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und –sicherung)
  • Beratung (Consulting, Supervision, Weiterbildungsberatung und Berufsberatung)
  • Konzeptionelle, planende oder lehrende Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung und betrieblichen Weiterbildung, Fortbildung, Training (allgemeine (z.B. VHS), konfessionelle/kirchliche, politische und berufliche/betriebliche Erwachsenenbildung)
  • Internationale und interkulturelle Bildungsentwicklung (internationale Bildungs- / Entwicklungsinstitutionen, UNESCO-Bildungsinstitute)
  • Wissensmanagement (z.B. in öffentlichen Einrichtungen (betriebliche) Unternehmen, Unternehmensentwicklung etc.)
  • (Bildungs-) Forschung (Universität, Fachhochschule, Forschungsinstitute)

Durch einen Masterabschluss in Pädagogik sind Sie ebenfalls für eine Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung qualifiziert. Der erste Schritt nach dem Master in Richtung einer wissenschaftlichen Laufbahn besteht üblicherweise in der Promotion.

Informationen über eine Promotion und Unterstützungsangebote für Promovierende bietet das Graduate Center der LMU.

Promotionen dauern in der Regel mindestens 3 Jahre und werden üblicherweise im Rahmen einer Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter (z.B. in einem Drittmittelprojekt oder auf einer Lehrstuhlstelle) durchgeführt.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung einer Promotion besteht darin, ein Stipendium einzuwerben. Einen Überblick über Stipendien- und Fördermöglichkeiten finden Sie beim Graduate Center der LMU.

Was machen Pädagoginnen und Pädagogen?

Das Studium der Pädagogik eröffnet Ihnen verschiedene (berufliche) Perspektiven.

2:21 | 04.04.2022 | ©UnterrichtsMitschau

Offene Fragen?

  • Falls Sie Fragen zum Eignungsverfahren haben, senden Sie bitte eine E-Mail an die hierfür eingerichtete Funktions-Email-Adresse: Eignungsverfahren@edu.lmu.de
  • Wenn Sie Fragen zum Studiengang haben oder wenn Sie bereits in der Vergangenheit einen Eignungsbescheid erhalten haben und sich nun zum kommenden Wintersemester immatrikulieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
  • Bei allgemeinen Fragen zu Studienaufbau und Studienorganisation sowie bei Fragen zum Belegen von Lehrveranstaltungen (LSF) wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
  • Bei Fragen rund um das Thema Prüfungen (Anmeldung, Ablauf) wenden Sie sich bitte an den Prüfungsbeauftragten Philipp Brader .