Hilfestellungen zu wissenschaftlichen Arbeiten
Für das Verfassen sämtlicher wissenschaftlicher Texte – Hausarbeiten, Portfolios, Handouts, Protokolle, Rechercheberichte etc. – stellt die twm ihren Studierenden eine ausführliche Anleitung zur Verfügung:
- Leitfaden für Haus- und Abschlussarbeiten (PDF, 2.616 KB) (PDF, ca. 2,6 MB)
Institut für Theaterwissenschaft, Ludwig-Maximilians-Universität, München. Ergänzte und korrigierte Fassung © 2024 (Verbindlich seit WiSe 2023/24) - Chicago Manual of Style Online (externer Link)
- Bzgl. verbindlicher Referenzierung und Dokumentation von KI im Rahmen wissenschaftliches Arbeitens nicht im Literaturverzeichnis, sondern jew. im Fließtext oder einer Fußnote, siehe bitte: Moodle-e-Learning-Kurs "KI im wissenschaftlichen Schreiben" des Schreibzentrums der LMU-Fakultät 13 für Sprach- und Literaturwissenschaften:
(dort v.a. => "Schritt 9: Schreiben II - Arbeiten mit Zitaten" => "Beispiele zur Referenzierung", bei der twm gilt das Chicago Manual of Style) - Verbindliche Eigenständigkeitserklärung (PDF, 90 KB) bei Abgabe des Leistugsnachweises bitte unbedingt ins PDF integrieren.
- Hinweis zur Zeichenzählung bei schriftlichen Arbeiten Informationen zum geforderten Umfang des Textes einer schriftlichen Arbeit finden Sie in LSF unter >Leistungsnachweis< (Angabe bezieht sich auf Prüfungs- und Studienordnung, Anlage 2, Spalten 13 und 14).
Nennen Sie am Ende der Arbeit die Zeichenzahl. Diese ist ohne Deckblatt, Gliederung, Literaturangaben, Eigenständigkeitserklärung sowie Leerzeichen zu zählen (Bereich markieren und dann auf Wortanzahl klicken), wohl aber mit Fußnoten, sofern Sie dort auch inhaltliche Aussagen getroffen haben. Als inhaltliche Angabe zählt alles, was über einen reinen Quellennachweis hinausgeht.
Studierende, die im Zeitraum von 1. Januar bis 31. März ein Praktikum/eine Hospitanz absolviert bzw. mindestens zwei Wochen in Proben an einem Theater oder an der Bayerischen Theaterakademie August Everding involviert waren, können in direkter Absprache mit ihren betreuenden Dozierenden eine Fristverlängerung von 14 Tagen für Hausarbeiten bekommen. Die Entscheidung über die Fristverlängerung obliegt der prüfenden Person.
- Wo finde ich Informationen zum Abschlussmodul/zur Bachelorarbeit?
Ausführliche Informationen zum Anmeldungsprozedere, zu den Terminen sowie Hinweise zur formalen Gestaltung haben wir hier zusammengestellt.
- Kann ich die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängern lassen?
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist im Regelfall nicht möglich. Sollten Sie die Arbeit nach der vorgesehenen Bearbeitungszeit nicht einreichen können, gilt die Arbeit erstmals als nicht bestanden. Die Prüfung muss dann im darauffolgenden Semester wiederholt werden.
- Was kann ich tun, wenn ich innerhalb der Bearbeitungszeit krank werde?
Bei Krankheit wenden Sie sich mit einem den Anforderungen des Prüfungsamtes entsprechenden Attest direkt an Ihre Kontaktperson im Prüfungsamt, welche Ihnen dann schriftlich mitteilen wird, ob und wie Sie Ihre Arbeit ggf. ein paar Tage später abgeben können.
- Was passiert, wenn ich die Arbeit nicht abgebe?
Wird die Arbeit nicht abgegeben, gilt sie erstmals als nicht bestanden. Das Ergebnis erscheint auch im vorläufigen Transcript, in einer beim Prüfungsamt zu beantragenden bereinigten Fassung des Abschlußzeugnisses werden dann allerdings nur noch die bestandenen Ergebnisse aufgeführt.
- Kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Die Arbeit kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. Dabei muss das Thema neu gestellt werden (sonst würde es sich um eine Verlängerung handeln, die gegenüber denjenigen, die die Frist einhalten, ungerecht wäre). Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Bachelorprüfung nur einmal wiederholt werden kann.
- Wintersemester 24/25 BA (PDF, 1.459 KB)
- Wintersemester 24/25 MA (PDF, 605 KB)
- Sommersemester 24 BA (PDF, 561 KB)
- Sommersemester 24 MA (PDF, 411 KB)
- Wintersemester 23/24 BA (PDF, 273 KB)
- Wintersemester 23/24 MA (PDF, 276 KB)
- Sommersemester 23 (PDF, 935 KB)
- Wintersemester 22/23 (PDF, 1.615 KB)
- Sommersemester 22 (PDF, 997 KB)
- Wintersemester 21/22 (PDF, 1.942 KB)
- Sommersemester 21 (PDF, 455 KB)
- Wintersemester 20/21 (PDF, 696 KB)
- Sommersemester 20 (PDF, 342 KB)
- Wintersemester 19/20 (PDF, 684 KB)
- Sommersemester 19 (PDF, 259 KB)
- Wintersemester 18/19 (PDF, 411 KB)
- Sommersemester 18 (PDF, 261 KB)
- Wintersemester 17/18 (PDF, 308 KB)
- Sommersemester 17 (PDF, 276 KB)
- Wintersemester 16/17 (PDF, 253 KB)
- Sommersemester 16 (PDF, 220 KB)
- Wintersemester 15/16 (PDF, 294 KB)
- Sommersemester 15 (PDF, 247 KB)
- Wintersemester 14/15 (PDF, 287 KB)
- Sommersemester 14 (PDF, 286 KB)
- Wintersemester 13/14 (PDF, 362 KB)
- Sommersemester 13 (PDF, 358 KB)
- Wintersemester 12/13 (PDF, 341 KB)
- Sommersemester 12 (PDF, 262 KB)
- Wintersemester 11/12 (PDF, 299 KB)
- Sommersemester 11 (PDF, 356 KB)
- Wintersemester 10/11 (PDF, 718 KB)
Studien- und Prüfungsorganisation mit LSF
Was ist LSF ?
- LSF steht für "Lehre, Studium, Forschung" und ist das Online-Veranstaltungs-Management-System der LMU. .
- LSF bietet Informationen zu Aufbau, Studiengängen, Veranstaltungen sowie Mitarbeitern/ Dozenten der LMU sowie zu den Lehrveranstaltungen (Online-Vorlesungsverzeichnis).
- LSF ermöglicht Studierenden, das Vorlesungsverzeichnis einzusehen, sich ihren Stundenplan zusammenzustellen, sich für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anzumelden sowie Studien-/ Prüfungsleistungen einzusehen.
- Alle Studierenden in Bachelor- und Masterstudiengängen der LMU können ausschließlich über LSF Lehrveranstaltungen belegen und sich zu Prüfungen anmelden.
- Für alle Studierenden in Bachelor- und Masterstudiengängen der LMU werden Studienfortgang und Prüfungsleistungen in LSF dokumentiert (LSF = Grundlage für das Prüfungsamt!)
- Alle Dozenten in Bachelor- und Masterstudiengängen der LMU verwalten ihre Kurse über LSF (Teilnehmerlisten, Emailverteiler, Dateidepot etc.)
- Der Zugang nur zum Online-Vorlesungsverzeichnis ist frei (ohne Login mit LMU-Benutzerkennung).
- Für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Download von Kursmaterialien ist der Login mit LMU-Benutzerkennung erforderlich.
- Die LMU-Benutzerkennung erhalten Studierende der LMU bei Immatrikulation: Das Begrüßungsschreiben enthält alle Informationen zur Aktivierung des Benutzerkontos (Benutzerkennung, meist Vorname.Nachname@campus.lmu.de, vorläufiges Kennwort und eine Anleitung zu "ersten Schritten").
- Bei Fragen oder Probleme wenden Sie sich bitte an den IT-Servicedesk
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist für ALLE theaterwissenschaftlichen Studiengänge grundsätzlich NUR online in LSF und NUR innerhalb der Belegfristen möglich, außer im Vorlesungsverzeichnis wird ausdrücklich eine andere Form der Anmeldung festgelegt (z.B. Bewerbung per Email).
Hauptbelegfrist
Zeitraum: siehe Wichtige Termine des jew. Semesters
Belegen über den Modulbaum (priorisiert) für BA Theaterwissenschaft, BA Kunst-Musik-Theater, MA Theaterwissenschaft und MA Dramaturgie
Der Zeitpunkt der Belegung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe!
Restplatzvergabe
Zeitraum: siehe Wichtige Termine des jew. Semesters
Belegen über das Vorlesungsverzeichnis (NICHT über "Lehrveranstaltung belegen/abmelden"!) im sog. Windhundverfahren "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Anleitung
Nur frei gebliebene Kursplätze gehen in die Restplatzvergabe ein. Keine nachträgliche Aufnahme in volle Kurse möglich! Wir bitten, von Anfragen bei den Lehrenden abzusehen.
Bitte sofort von nicht benötigten Kursen abmelden, um den Platz für andere freizugeben! Doppelbelegungen vermeiden!
Abmeldefrist
Zeitraum: siehe Wichtige Termine des jew. Semesters
Abmeldung von nicht benötigten Kursplätzen über den Modulbaum bzw. das Vorlesungsverzeichnis.
Bitte von nicht benötigten Kursen abmelden, damit Sie nicht anderen einen Platz wegnehmen!
Wie belege ich über das Vorlesungsverzeichnis?
Wie belege ich über den Modulbaum?
- Anleitung zum Belegen über den Modulbaum (= priorisiertes Belegen)
- Benutzen Sie nach dem LSF-Login mit Ihrer Campuskennung bitte die Funktion "Lehrveranstaltungen belegen/ abmelden".
- Wenn mehrere Lehrveranstaltungen pro Modul(teil) zur Auwahl stehen, geben Sie bitte mindestens 3 Prioritäten an, sprich: beantragen Sie mit Priorität 1, 2, 3 usw. je einen Platz in den versch. Kursen gleichen Titels.
Warum soll ich Prioritäten vergeben?
- In allen Modul(teil)en, die Sie verpflichtend im jeweiligen Fachsemester besuchen sollten, erhalten Sie einen Platz. Bei Seminaren/Übungen hängt es aber von der Bewerberzahl ab, in welchem Kurs Sie einen Platz erhalten.
- Wenn Sie nur 1 Priorität angeben und der Wunschkurs voll ist, kann LSF Ihnen keinen Ersatz zuweisen und Sie müssen die Restplatzvergabe nutzen.
- LSF erkennt und vermeidet bei der Platzvergabe Terminüberschneidungen.
Wann soll ich belegen?
- Der Zeitpunkt Ihrer Belegung innerhalb der Belegfrist hat keinen Einfluss auf Ihre spätere Zulassung. Bitte warten Sie nicht bis "5 vor 12" am letzten Tag, da das System dann erfahrungsgemäß überbelastet ist.
- Wer die Belegfrist versäumt, ist auf die Restplatzvergabe angewiesen.
Wann erhalte ich meine Zulassungen?
- Nach der Belegung sind Sie "angemeldet" ("AN"). Bei korrekter Belegung liegen mehrere Anmeldungen pro Modulteil vor, so dass Ihr Stundenplan eine Vielzahl von (sich überschneidenden) Kursen anzeigt.
- Nach Ende der Belegfrist erfolgt die automatische und manuelle Platzvergabe, während der die LSF-Ansicht gesperrt ist.
- Ein bis zwei Tage nach Belegfristende sehen Sie in LSF Ihre endgültigen "Zulassungen" ("ZU"), auch im Stundenplan.
- Wenn die Zahl der Anmeldungen für einen Wunschkurs zu hoch war und Sie dort keinen Platz erhalten haben, haben Sie bei korrekter Belegung mit mehreren Prioriäten einen anderen Kursplatz erhalten (bei Prio1-Kurs evtl. Status "ST" = storniert) oder es konnte bei inkorrekter Belegung mit nur 1 Priorität kein anderer Kursplatz zugewiesen werden (Status "AB" = abgelehnt).
- Nachbelegen bzw. umbelegen können Sie mittels Restplatzvergabe über das Vorlesungsverzeichnis, wobei jede erfolgreiche Platzvergabe einer sofortigen Zulassung entspricht.
- Bitte von nicht benötigten Kursplätzen abmelden, damit Sie nicht anderen einen Platz wegnehmen.
Was tun bei Problemen?
Bitte wenden Sie sich zunächst an Iris Jaeger
in persönlicheren Angelegenheiten bitte an den jew. Studiengangskoordinator
- Dr. Rasmus Cromme (Bachelor Theaterwissenschaft) bzw.
- PD Dr. Jörg von Brincken (Master Theaterwissenschaft / Dramaturgie)
nur per Email, bitte vollen Namen und Matrikelnummer angeben.
ACHTUNG: Nach-/ Umbelegung NUR über die LSF-Restplatzvergabe!
- Bitte melden Sie sich zur Prüfung an, wenn Sie das zugehörige Modul bzw. den zugehörigen Modulteil in diesem Semester abschließen wollen. Referate, Übungsaufgaben, Hausarbeiten etc. gelten dabei ebenso als Prüfungs(teil)leistungen wie Klausuren.
- Anleitung zur Prüfungsanmeldung in LSF (Hilfestellung auch direkt in LSF über die Hilfefunktion)
- Ihre Prüfungsanmeldung ist nur in LSF und nur innerhalb der Anmeldefrist möglich, eine Nachmeldung kann nur im Ausnahmefall und nur persönlich im Prüfungsamt getätigt werden.
- Ihre Anmeldung ist verbindlich. Wer sich zur Prüfung anmeldet und nicht antritt/abgibt, hat 1x nicht bestanden. Eine Abmeldung nach Ende der Frist ist nicht möglich (Ausnahme: krankheitsbedingter Rücktritt).
- Nur eine Krankmeldung direkt beim Prüfungsamt erlaubt einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt von Klausuren. Das Prüfungsamt stellt dabei bestimmte Anforderungen an ärztliche Atteste im Falle einer Erkrankung am Prüfungstermin.
- Bei Problemen wenden Sie sich zunächst an Iris Jaeger, in persönlicheren Angelegenheiten bitte an den jew. Studiengangskoordinator
Dr. Rasmus Cromme (Bachelor Theaterwissenschaft) bzw.
PD Dr. Jörg von Brincken (Master Theaterwissenschaft / Dramaturgie)
(nur per Email, bitte vollen Namen und Matrikelnummer angeben. > Nachmeldung)
Wann und wo finden die Prüfungen statt?Klausurtermine und -räume, Hausarbeiten-Abgabetermine, Nachhol- und Wiederholungstermine usw. für das jeweilige Semester finden Sie unter Wichtige Termine
Auf der Website der Zentralen Universitätsverwaltung der LMU erhalten Sie stets aktuelle Infos rund um LSF und zu den wichtigsten Ansprechpartnern für Ihr Studium sowie kurze Tutorials zu den einzelnen LSF-Funktionen.
Die Anerkennung eines externen Praktikums als Studienleistung im BA-Hauptfach (der PStO 2019) sowie im BA-Nebenfach Kunst Musik Theater (PStO 2021) ist grundsätzlich nicht möglich, da die jew. Prüfungs- und Studienordnung keine Pflichtpraktiika vorsieht.
- Welche Prüfungen muss ich im Bachelorstudiengang ablegen? Wo finde ich Angaben zu Art und Umfang?
Alle Leistungen, die im Bachelorstudiengang erbracht werden (Referate, Übungsaufgaben, Thesenpapiere, Exkursionsberichte, schriftliche Seminararbeiten etc. und natürlich Klausuren) werden als Prüfungen verstanden. Ihre Art, ihr Umfang, ihre Bewertung und ihre Wiederholbarkeit sind genau in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt (Anlage 2, Spalten 11-17).
Zeichenzählung bei schriftlichen Arbeiten: Informationen zum geforderten Umfang des Textes einer schriftlichen Arbeit finden Sie in LSF unter >Leistungsnachweis< (Angabe bezieht sich auf Prüfungs- und Studienordnung, Anlage 2, Spalten 13 und 14).
Nennen Sie am Ende der Arbeit die Zeichenzahl. Diese ist ohne Deckblatt, Gliederung, Literaturangaben, Eigenständigkeitserklärung sowie Leerzeichen zu zählen (Bereich markieren und dann auf Wortanzahl klicken), wohl aber mit Fußnoten, sofern Sie dort auch inhaltliche Aussagen getroffen haben. Als inhaltliche Angabe zählt alles, was über einen reinen Quellennachweis hinausgeht.
Weiterführende Hinweise zu schriftlichen Seminararbeiten – der wichtigsten Arbeits- und Prüfungsform im Fach Theaterwissenschaft – finden Sie außerdem unter den Formkriterien wissenschaftlicher Texte
- Kann ich mir Leistungen, die ich anderswo erbracht habe, anrechnen lassen?
Prinzipiell können bereits erbrachte Leistungen, die gleichwertig sind zu Leistungen, die im Rahmen des Bachelorstudiengangs Theaterwissenschaft nachgewiesen werden müssen, anerkannt werden. Meist betreffen Anerkennungsfragen Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland (im selben Studiengang oder in anderen Studiengängen) oder an derselben Hochschule (aber in einem anderen Fach) erbracht wurden.
Im Bachelorstudiengang wird der Vergleich auf der Basis der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs gezogen: Wenn Veranstaltungen in Thema und Inhalt den Modul- bzw. Veranstaltungsthemen der Prüfungs- und Studienordnung entsprechen und die Leistungen in Umfang (Prüfungsart, -dauer, ECTS-Punkte) und Bewertung gleichwertig sind, können Leistungen anerkannt werden. Für die Anerkennung im BA wenden Sie sich bitte ausschließlich an den dafür zuständigen Ansprechpartner.
- Wo finde ich das Formular für die Anerkennung von Leistungen?
Das Formular wird in der Sprechstunde des zuständigen Ansprechpartners für die Anerkennung (s.o.) ausgefüllt.
- Wie und wann entscheide ich, ob ich eine Leistung einbringe?
Ob Sie eine erbrachte Leistung einbringen, entscheiden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung. Diese ist innerhalb einer bestimmten Frist möglich, die in der Regel in der vorvor- und vorletzten Semesterwoche liegt.
Umgekehrt kann eine Leistung nur eingebracht werden, wenn die Anmeldung zur Prüfung erfolgt.
- Wie erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen?
Die Anmeldung erfolgt innerhalb des Anmeldezeitraums über LSF. Bitte erzeugen Sie zur eigenen Sicherheit und zum Nachweis unbedingt über die entsprechende Funktion in LSF eine Übersicht über Ihre Prüfungsanmeldungen.
- Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, was nun?
Eine Prüfung nicht zu bestehen ist aber nicht weiter schlimm: Mit Ausnahme der Prüfungen zum Abschlussmodul (Bachelorarbeit und Disputatio) sind alle Prüfungen beliebig oft wiederholbar. Sie können Klausuren gleich zum Termin 02 wiederholen, alle anderen Prüfungen erst wieder zum nächsten Zeitpunkt, zu dem die zur Prüfung gehörende Veranstaltung bzw. das Modul angeboten wird. Der Angebotsturnus geht aus der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung, Spalte 6 hervor - in den Pflichtmodulen ist das in der Regel jährlich der Fall, bei den Wahlpflichtmodulen je nach Prüfungs- und Studienordnung halbjährlich.
Im Fall von anderen beim Dozenten während der Vorlesungszeit abzugebenden Leistungen ist es außerdem unbedingt notwendig, sich rechtzeitig mit dem Dozenten in Verbindung zu setzen und diesen zu informieren bzw. mögliche Alternativen zu besprechen.
- Wie werden Prüfungen bewertet?
Wie Prüfungen bewertet werden, geht aus der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung hervor. In den Spalten 11-17 werden alle wesentlichen Faktoren der Prüfungsleistung festgelegt (Art, Umfang etc.). Die Bewertungsmodalität – entweder bestanden/nicht bestanden oder benotet – wird in Spalte 15 angegeben.
Setzt sich eine Prüfungsleistung aus mehreren Teilleistungen zusammen (z.B. Referat und Hausarbeit), wird für jede Teilleistung die Bewertungsart angegeben. Werden zwei Teilleistungen benotet, ergibt sich das Endergebnis aus dem arithmetischen Mittel der beiden Teilnoten.
- Wann liegen die Prüfungsergebnisse des jeweiligen Semesters vor?
Für alle Prüfungsleistungen außer den Pro- und Fortgeschrittenenseminararbeiten und der Bachelorarbeit gilt jeweils der 21. März (für das Wintersemester) bzw. der 21. September (für das Sommersemester) als Notenschluss.
Für schriftliche Seminararbeiten liegt der Noteneingabeschluss jeweils 8 Tage vor Beginn der Vorlesungszeit.
Spätestens kurz nach diesen Terminen sind die Ergebnisse in der Regel abfragbar.
- Wie berechnet sich die Endnote meines Studiengangs?
Die Endnote des Studiengangs berechnet sich aus den für die einzelnen Module erzielten Noten, gewichtet nach den ECTS-Punkten. Wird bei einem Modul nur ein Teilmodul benotet, bestimmt dieses die Modulnote.
Insgesamt werden zunächst die Endnoten für jeweils das Haupt- und das Nebenfach berechnet und anschließend in ein 2:1-Verhältnis gesetzt.
- Das Semester steht vor der Tür. Wie erstelle ich meinen konkreten Stundenplan?
Zur Erstellung Ihres Stundenplanes benötigen Sie die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung sowie das Vorlesungsverzeichnis, in der Online-Form in LSF oder – sehr empfohlen – das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis der Theaterwissenschaft, als PDF hinterlegt.
Zunächst prüfen Sie, welche Module Sie absolvieren möchten, um dann im Vorlesungsverzeichnis unter den entsprechenden Modultiteln bzw. Teilmodultiteln nachzuschlagen, welche konkreten Veranstaltungen unter dem Modul angeboten werden. Diese stehen Ihnen zur Belegung zur Verfügung.
- Warum unterscheiden sich die Titel der Veranstaltungen in der Prüfungs- und Studienordnung und im Vorlesungsverzeichnis?
Die Veranstaltungen in der Studienordnung sind mit abstrakten Titeln angegeben, das heißt, sie geben an, welche thematische/inhaltliche Ausrichtung die Lehrveranstaltung hat. Im Vorlesungsverzeichnis ist das Angebot an (konkreten) Lehrveranstaltungen zu finden, die dieser inhaltlichen/thematischen Ausrichtung entsprechen und daher besucht werden können, um das entsprechende Teilmodul/Modul bzw. die abstrakte Lehrveranstaltung zu absolvieren.
- Warum werden manche Veranstaltungen unter mehreren Modulen angeboten?
Manche konkrete Veranstaltung passt thematisch zu mehreren Modulen bzw. Teilmodulen. Außerdem gibt es Veranstaltungen, die so angeboten werden, dass sie von Studierenden niedrigerer und höherer Semester zugleich besucht zu werden können.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie jede konkrete Veranstaltung nur einmal einbringen können. In welchem Teilmodul/Modul Sie die Veranstaltung einbringen, entscheiden Sie endgültig mit der Anmeldung zur Prüfung.
- Wie kann ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden, also diese belegen?
Lehrveranstaltungen werden über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF belegt. Die Belegung ist immer nur zu einem bestimmten Zeitraum möglich. Die Frist wird rechtzeitig unter Termine bekanntgegeben.
- Was bedeutet "priorisiert belegen"? Wie funktioniert die Platzvergabe?
Für das Belegen von Lehrveranstaltungen wird in der Theaterwissenschaft das sogenannte priorisierte Belegverfahren benutzt. Das Verfahren hilft dabei, möglichst vielen Studierenden einen Platz in der Lehrveranstaltung ihrer Wahl zu verschaffen und gleichzeitig, für sinnvolle Veranstaltungsgrößen zu sorgen.
Beim priorisierten Verfahren können Sie für die im Rahmen eines Moduls oder Teilmoduls angebotenen Veranstaltungen angeben, welche der Veranstaltungen Sie am liebsten, am zweitliebsten, am drittliebsten usw. besuchen möchten. Das Vorlesungssystem überprüft dann die Zahl freier Plätze und ordnet Studierende einer Veranstaltung zu. Sollte die Veranstaltung der Erstwahl bereits belegt sein oder sich mit einer anderen belegten Veranstaltung überschneiden, prüft der Computer die Verfügbarkeit der Zweitwahl usw.
- Warum erhalte ich nicht immer die Veranstaltungen meiner ersten Wahl?
Wir können – auch wenn wir das gerne täten – leider nicht immer gewährleisten, dass Sie das Seminar Ihrer ersten Wahl erhalten. Manche Themen bzw. Veranstaltungen werden einfach von zu vielen Studierenden angewählt, so dass nur dann alle einen Platz erhalten würden, wenn 30-40 Teilnehmer*innen die Veranstaltung besuchen würden. Damit ist auch niemandem gedient. Oft stellt sich bei einem engagierten Besuch auch ein Seminar der Zweit- oder Drittwahl als sehr glückliche Wahl heraus.
Damit das Verfahren reibungslos funktioniert und damit Sie auch sicher einen Seminarplatz erhalten, ist es also wichtig, unbedingt mehrere Prioritäten anzugeben. Veranstaltungen, die Sie auf keinen Fall besuchen möchten – sei es aus Zeitgründen oder aus Gründen der inhaltlichen Präferenz – sollten Sie dagegen nicht priorisieren.
- Was mache ich, wenn ich keinen Platz erhalten habe?
Sollten Sie entgegen der oben formulierten Bitte nur eine Veranstaltung bei der Priorisierung angegeben haben, können wir Ihnen dann nur mehr die nicht vergebenen Restplätze anbieten. Sollte aus anderen – nachvollziehbaren – Gründen die Belegung nicht funktioniert haben, werden wir unser Bestes für Sie tun. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei Iris Jaeger.
- Entscheide ich mit der Belegung auch schon darüber, ob ich eine Veranstaltung/ein Modul einbringe?
Nein, ob Sie die Leistungen einer Veranstaltung oder eines Moduls einbringen, entscheiden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung während der Prüfungsanmeldefrist, die in der Regel in der vorvor- und vorletzten Semesterwoche liegt.
- Muss ich Vorlesungen auch über LSF belegen?
Vorlesungen können - während der offiziellen Anmeldefrist über LSF - auch einfach über das Vorlesungsverzeichnis angewählt werden. In Vorlesungen stehen in der Regel immer ausreichend Plätze zur Verfügung.
Ihre Anmeldung über LSF ist wichtig, damit in Ihrem Transcript der konkrete Titel der Vorlesung angezeigt wird.
Außerdem können Sie nur so an der Evaluierung der Lehrveranstaltung teilnehmen - die für die Lehrenden sehr wichtig ist. Die Teilnahme an der Evaluierung ist für alle Studierenden möglich, die in der Teilnehmerliste der Veranstaltung erfasst sind.
- Was tue ich, wenn ich an einer Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann?
Sollten Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben, diese aber aus Krankheitsgründen nicht absolvieren können, bitten wir Sie, folgendermaßen vorzugehen:- bei Klausuren: Sollten Sie zu einer Klausur nicht antreten können, ist es wichtig, vor Beginn der Prüfung ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt PAGS einzureichen. Dieses muss bestimmten Anforderungen genügen und zusammen mit einem Beiblatt eingereicht werden - weiterführende Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamts (PAGS). Bei Vorlage eines gültigen Attestes wird ein Rücktritt von der Prüfung eingetragen.
- bei Referaten/Hausarbeiten sowie sonstigen beim Dozenten (= Prüfer) einzureichenden Leistungen wenden Sie sich bitte direkt an den Dozenten, um Weiteres mit ihm zu klären. Generell ist auch hier ein ärztliches Attest Voraussetzung.
- Was passiert, wenn ich eine angemeldete Prüfung aus anderen Gründen außer Krankheit (z.B. Zeitmangel, persönliche Gründe etc.) nicht absolvieren kann?
Sollten Sie nicht erkrankt sein, sondern eine Prüfung aus anderen Gründen nicht ablegen können - z.B., weil Sie nicht ausreichend vorbereitet sind oder sich zeitlich beim Abfassen einer Arbeit verschätzt haben - ist ein offizieller Prüfungsrücktritt leider nicht möglich. Die Prüfung wird dann als nicht bestanden bewertet.
Studieren allgemein
- Wo finde ich Informationen zur Studienbewerbung bzw. zum Hochschulzugang?
Alle wesentlichen Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der LMU im Bereich Studium. Bei Fragen steht Ihnen die Zentrale Studienberatung, die Studentenkanzlei bzw. deren gemeinsamer Studieninformationsservice (SIS) zur Verfügung.
- Wo finde ich allgemeine und aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Studium und zu wichtigen Terminen sowie Formulare für Studierende?
Auf der Homepage des Instituts für Theaterwissenschaft unter dem Menüpunkt Studium bzw. unter dem Bereich Termine als auch auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).
- Wo finde ich Informationen zu den Inhalten und zum Ablauf des Bachelorstudiengangs Theaterwissenschaft? Wo zu den möglichen Nebenfächern?
Auf der Homepage des Instituts für Theaterwissenschaft, im Menüpunkt Studienangebote.
- Wie plane ich meinen Studienverlauf?
Für eine sinnvolle Studienplanung ist es wichtig, sich schon zu Beginn des Studiums mit der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) des Faches vertraut zu machen, da diese wichtige Informationen - auch zu Ihren Rechten (und Pflichten) - enthält. In der PStO finden Sie
• Hinweise zu Studiendauer, Veranstaltungsformen, Prüfungsformen und Besonderheiten bei bestimmten Prüfungen, und vor allem
• eine Liste der Module, die während des Studiums zu absolvieren sind - die sogenannte Anlage 2, eine farbige Tabelle im Anhang des Dokuments.
Hier finden Sie die Prüfungs- und Studienordnungen, samt Anlage 2:
alt: PStO 2010 (PDF, 132 KB)
neu: PStO 2019 (PDF, 149 KB)
- In welchem Semester muss ich welches Modul absolvieren?
In welchem Semester welche Module zu absolvieren sind, ist in der Spalte 1 der Anlage 2 angegeben. Außerdem können sich weitere Hinweise auch in den grünen Zeilen finden, die im Zusammenhang mit Wahlplfichtmodulen die Auswahlmöglichkeiten näher definieren.
Alle Angaben verstehen sich nur als Empfehlungen (deshalb stehen die Semesterzahlen in Klammern), entsprechend können Sie Module bzw. Modulteile auch zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren, zu dem das Modul/Teilmodul bzw. die Lehrveranstaltung angeboten wird (die Angaben hierzu finden Sie in Spalte 6).
Wichtige Ausnahme für Studierende, die BAföG erhalten: Diese müssen die im Studienverlauf empfohlene Modulabfolge entsprechend verbindlich studieren und für die Weiterförderung des Studiums dem BAföG-Amt Rechenschaft ablegen.
- Kann ich die zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen auch in unterschiedlichen Semestern absolvieren?
Manchmal gibt es Gründe (z.B. Überschneidungen im Stundenplan, Veranstaltungspräferenzen etc.), nicht alle zu einem Modul gehörenden Veranstaltungen bzw. Modulteile im selben Semester zu absolvieren.
Wenn die Veranstaltungen jeweils mit einer eigenen Prüfung abgeschlossen werden, ist dies kein Problem. Erkennen können Sie das daran, dass in der Anlage 2 der PStO die Angaben zur Prüfung (Spalte 11-17) in der weißen Veranstaltungszeile gemacht werden. Wichtig ist dann nur, dass Sie darauf achten, das Modul spätestens bis zum Erreichen der Höchststudienzeit zu vervollständigen. Bitte achten Sie auch darauf, wann das Teilmodul angeboten wird (Spalte 6).
Bei Modulen, bei denen die Angaben zu den Prüfungen in der gelben Zeile (der Modulzeile) gemacht werden, wird der Inhalt der zum Modul gehörenden Veranstaltungen in einer gemeinsamen Prüfung (sogenannte Modulprüfung) abgefragt. Eine Trennung ist daher nicht möglich.
Wenn Sie ein Modul belegen, indem Sie eine der dazugehörigen Veranstaltungen einbringen, legen Sie sich damit auf das Modul fest und müssen dieses auch über den Besuch der weiteren dazugehörigen Veranstaltung(en) komplettieren.
- Welche Studienleistungen muß ich erbringen, damit ich weiter BaföG-Leistungen erhalte?
Studierende, die BAföG erhalten, müssen die im Studienverlauf empfohlene Modulabfolge entsprechend verbindlich studieren und für die Weiterförderung des Studiums dem BAföG-Amt Rechenschaft ablegen.
- Wer stellt die für das 4. Semester benötigte BaföG-Leistungs-Bescheinigung aus?
Für die Bescheinigung von Studienleistungen nach §48 BAföG kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Ansprechpartnerin im PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften).
Für komplexere BAföG-Bescheinigungen, die gesonderter Schreiben von Seiten des Instituts für Theaterwissenschaft bedürfen, wenden Sie sich bitte während der Sprechstunden für BA an Dr. Rasmus Cromme und für MA an PD. Dr. Jörg von Brincken.
Wichtige Informationen rund um das BaföG finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Studentenwerks München.
Als neues und das Präsenzprogramm ergänzendes Lehrangebot gibt es am Department Kunstwissenschaften seit Sommersemester 2015 einen Online-Kurs zum Thema "Einführung in das Kulturmanagement".
Der Kurs wurde 2014 am Institut für Theaterwissenschaft unter der Leitung von Bianca Michaels und Christopher Balme mit dem Autorenteam Felix Gantner, Dana Pflüger und Johanna Winkler sowie in Zusammenarbeit mit der Virtuellen Hochschule Bayern, dem Institut für Kulturmanagement der Hochschule für Musik und Theater München und der Theaterwissenschaft der Universität Bayreuth produziert.
Der Kurs findet online auf der Lernplattform Moodle statt, die Studierenden werden während des gesamten Kurses durch E-Tutoren betreut.
An der LMU kann er in Modulen von Studiengängen der Theaterwissenschaft, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik und Musikwissenschaft belegt werden.
Ansprechpartner erreichen Sie per Mail unter vhb-kulturmanagement@lrz.uni-muenchen.de und vhb.kulturmanagement@lrz.uni-muenchen.de
Die Anmeldung zu diesem Kurs erfolgt in 3 Schritten:
1) Belegen des Kurses "Einführung in das Kulturmanagement" (Online-Seminar) über LSF
2) Registrierung auf der Homepage der VHB
- hierfür benötigen Sie Ihre Matrikelnummer und Ihre Campuskennung
- Feld "Status": Student einer Trägerhochschule
- Die Authentifizierung des Studierendenstatus erfolgt mit Ihrer Campuskennung
- wichtig: der Kurs ist sehr schnell voll - melden Sie sich deshalb frühzeitig auf LSF
UND auf der Seite der VHB an
3) Nach der erfolgreichen Registrierung (siehe VHB-Antwort per Mail) melden Sie sich bitte auf der Homepage der VHB für den Kurs "Einführung in das Kulturmanagement" an (Kursbereich „Kulturwissenschaften“)
In jedem Semester werden die Lehrveranstaltungen evaluiert, d.h. von den Teilnehmern nach bestimmten Kritierien beurteilt. Die Evaluation dient dem allgemeinen Feedback für die Dozenten, spielt aber auch für Weiterqualifikationen von Dozenten (Habilitation, Verstetigung von Professuren etc.) oder in Bezug auf Auszeichnungen für gute Lehre eine Rolle.
Damit Sie als Studierender eine Lehrveranstaltung evaluieren können, müssen sie in die LSF-Teilnehmer- bzw. Belegliste dieser Veranstaltung eingetragen sein, da die Datenübernahme (zur Benachrichtigung über die Evaluation) aus dieser Liste erfolgt. Sollten Sie noch nicht in die Teilnehmerliste einer Veranstaltung, die Sie besuchen und bewerten wollen, eingetragen sein, bitten Sie den Dozenten vor Beginn des Evaluationszeitraums um Nachtragung. Dies ist auch für Magisterstudenten möglich.
Das Online-Verfahren garantiert die Anonymität der Umfrage, kein Dozent/keine Dozentin kann nachvollziehen, wer welche Bewertung abgegeben hat. Wir bitten Sie aber, Ihre Bewertungen wohl abzuwägen und fair zu bleiben, so wie die Dozenten sich ja ebenfalls um eine neutrale und gerechte Bewertung Ihrer Leistungen bemühen (und diese in entsprechenden Kommentaren darlegen).
Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte das Studienbüro des Departments Kunstwissenschaften.