Bewerbung, Zulassung, Anerkennung und Formalia
- Die Bewerbungsmodalitäten für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge unterscheiden sich je nach Bewerber- und Bewerberinnengruppe. Informationen zu den verschiedenen Kriterien, etwa für eine reguläre Bewerbung, ein Zweitstudium, internationale Studieninteressierte, Spitzensportlerinnen und -sportler oder qualifizierte Berufstätige, finden Sie unter Auswahlkriterien und Grenzwerte bei örtlicher Zulassungsbeschränkung.
- Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess, zu Formalia und Fristen beantwortet der Studien-Informations-Service der LMU.
- Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen im Bachelor Psychologie finden Sie auf der entsprechenden Infoseite.
Studieninhalte
Fragen zu den Studieninhalten, die nicht bereits durch die Informationen für Studieninteressierte beantwortet werden, richten Sie gerne an die Fachstudienberatung Psychologie BSc.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Die LMU München berücksichtigt für die Zulassung zum 1. Fachsemester in der Quote Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren des Studiengangs Bachelor Psychologie auch das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs gemäß Satzung.
- Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Das Testergebnis spielt jedoch eine wichtige Rolle bei der Zulassung im Rahmen des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens, über das die Mehrheit der Studienplätze vergeben wird.
- Für die Zweitstudienbewerbung, Bewerbung in höhere Fachsemester, Bewerbung für nicht-EU/EWR-Bürgerinnen und -bürger sowie die Bewerbung von qualifizierten Berufstätigen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung wird der Studieneignungstest an der LMU München nicht berücksichtigt.
- Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 15.12. bis einschließlich 15.02. unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de
Der Test findet im Jahr 2026 voraussichtlich an zwei Terminen im Mai und November statt. - Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
- Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach zwei Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren maximal fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.
- Jede Hochschule legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die LMU München akzeptiert Testbescheide, die nicht älter als 5 Jahre sind.
- Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert Z. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der LMU München wird laut Satzung der Prozentrang verwendet.
- Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ein gutes Testergebnis kann auch bei einer weniger guten Abiturnote bessere Zulassungschancen eröffnen. Auch bei einer sehr guten Abiturnote kann ein gutes Testergebnis wesentlich für die Zulassung sein.
Insbesondere Fragen zu Ihren individuellen Chancen auf einen Studienplatz können wir nicht beantworten, da diese immer davon abhängen, wer sich sonst in einem Jahrgang zusammen mit Ihnen auf einen Studienplatz bewirbt. Sie finden hier Informationen zu den Auswahlkriterien und Grenzwerten ("NC") Informationen zu den Auswahlkriterien und Grenzwerten ("NC") der vergangenen Bewerbungsrunden.
In der Hauptquote ergänzendes Hochschulauswahlverfahren wird laut Satzung das Ergebnis des BaPsy-DGPs als Prozentrang (PR) verwendet und im Verhältnis 40/60 mit der Abiturnote (Note) verrechnet:
Ergebnis = ((100−PR)/20+1)⋅0,4+Note⋅0,6
In einem Rechenbeispiel wäre der Grenzwert von 1,54 (Stand WS 2025/26) nach dieser Formel erreichbar, wenn bei einer Abiturnote von 1,0 im BaPsy-DGPs ein Prozentrang von mindestens 73 erreicht wurde. Bei einer Abiturnote von 1,9 wäre dagegen ein Prozentrang von 100 notwendig.
Wichtig: Diese Angaben sind nur Beispielrechnungen ohne Gewähr. Die konkreten Grenzwerte die bei Ihrer Bewerbung Anwendung finden hängen immer davon ab, wer sich mit welchen Noten und Testergebnissen sonst zusammen mit Ihnen für einen Studienplatz bewirbt.
In der Vorabquote Zweitstudium in der max. 4 Prozent der Studienplätze vergeben werden ist ein Motivationsschreiben gefordert. Da wir diese Schreiben nie zu Gesicht bekommen (die Bewerbung und Zulassung erfolgt nicht bei der Fachstudienberatung sondern u.a. bei der Studienkanzlei), können wir dazu leider keine Beratung anbieten.
Das Zulassungssystem für das Zweitstudium ist hier erläutert. Beachten Sie vor allem das unten auf der Seite verlinkte PDF.
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester hat überhaupt nur dann eine Chance auf Erfolg, wenn in dem Semester für das Sie sich aufgrund vorher erbrachter Leistungen qualifizieren, auch ein Platz frei wird. Ein solcher Platz wird nur dann frei, wenn mehr Personen als üblich ihr Studium in einem bestimmten Semester abbrechen. Dies dient dazu, dass die Kapazitäten in diesem sehr stark nachgefragten Studiengang möglichst gut kalkuliert und dann auch voll ausgereizt werden. Es hat aber zur Folge, dass es äußerst selten freie Plätze für diese Art der Bewerbung gibt.
Eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester hat damit leider schon im Ansatz praktisch extrem geringe Erfolgschancen. Näheres dazu finden Sie auf der Seite zur Anerkennung von Studienleistungen.
Dafür müssen Sie sich entweder regulär für das erste Fachsemester bewerben, wobei Ihr Nebenfach keine Vorteile bringt. Oder Sie bewerben sich für ein höheres Fachsemester (siehe Informationen oben)
Dafür ist eine Anerkennung bisheriger Studienleistungen nötig. Infos zum Prozess finden Sie auf der verlinkten Seite.
Falls Sie einen Studienplatz im Bachelor Psychologie erhalten haben und nun Prüfungsleistungen aus frühreren Studiengängen anerkennen lassen möchten, oder einen Anerkennungsbescheid für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kollegen, die auf der Seite zur Anerkennung von Studienleistungen alle Informationen zu notwendigen Unterlagen und Fristen zusammengestellt haben.
Formal haben Sie hier zwei Optionen, wobei praktisch nur eine übrig bleibt: Den Bachelor nach aktueller Studienordnung komplett zu studieren.
Das liegt an folgenden Gründen:
- Nur bei einer Bewerbung auf das erste Fachsemester gibt es überhaupt einen festen und damit planbaren Anteil an Studienplätzen, auf die Sie sich bewerben würden. Eine Bewerbung in höhere Fachsemester ist theoretisch möglich, jedoch fehlen üblicherweise die dafür notwendigen freien Studienplätze. Alle paar Jahre klappt das mal für einzelne Personen, von außen betrachtet (die Bewerbungen laufen über die Studienkanzlei, weshalb das Department Psychologie selbst keine tieferen Einblicke hat) sieht das eher nach Glücksspiel als nach planbarer Option aus.
- Die Möglichkeit einer Nachqualifikation für Studierende mit älterer bzw. nicht-approbationskonformer Prüfungsordnung gibt es an der LMU inzwischen nicht mehr.
- Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus nicht-approbationskonformen Studiengängen, die auch bei einer Bewerbung auf höhere Fachsemester nötig ist, ist riskant. Das Landesprüfungsamt kann hier zu einer anderen Einschätzung kommen als die Kollegen, die die Anerkennung bei uns vornehmen, was tatsächlich ein erhebliches Risiko für Ihre Zulassung zur Approbationsprüfung bedeuten würde.
Die Psychologie Fachschaften Konferenz hat eine gute Übersicht, wie der gesamte Weg zum Berufsziel Psychotherapie aussieht, zusammengestellt.