Code of Conduct
Fakultät für Psychologie und Pädagogik
Fakultät für Psychologie und Pädagogik
Der Code of Conduct ist ein gemeinsames Bekenntnis der Fakultät für Psychologie und Pädagogik der Ludwig-Maximilians-Universität München zur Einhaltung ethischer und professioneller Standards, welche die Grundlage unseres Handelns bilden. Die folgenden Grundsätze sollen stets das Fundament unserer Entscheidungen und Handlungen sein:
Als Fakultätsmitglieder bekennen wir uns ausdrücklich zu diesen Grundsätzen und möchten sie in unserem täglichen Handeln umsetzen. Uns ist bewusst, dass diese Grundsätze wesentlich für ein respektvolles und konstruktives Miteinander an der Fakultät sind. Sie bilden die Basis für eine förderliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen, die nicht nur unsere individuelle Entwicklung, sondern auch das kollektive Wohl der gesamten Fakultät unterstützt.
Diese Grundsätze werden im vorliegenden Code of Conduct für die folgenden Bereiche detaillierter ausgeführt:
Zusätzlich zu den hier beschriebenen Grundsätzen gelten...
(a) die Ordnung der Ludwig-Maximilians-Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie
(b) die Richtlinie der Ludwig-Maximilians-Universität München „zur Prävention, zum Schutz vor und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt“. Beide Dokumente weisen auf die rechtlichen Konsequenzen von Fehlverhalten hin und finden auch an unserer Fakultät Anwendung.
Eine offene, vertrauensvolle, verlässliche und verbindliche Kommunikation über diese Themen kann nach unserem Verständnis Konflikte verhindern oder reduzieren. Diese Kommunikation sollte, wenn möglich, zunächst auf der Ebene geführt werden, auf der der jeweilige Konflikt entstanden ist. Wenn auf dieser Ebene der Konflikt nicht gelöst bzw. befriedet werden kann oder die Beteiligten sich nicht in der Lage sehen, einen Austausch auf dieser Ebene zu suchen, steht den Beteiligten jederzeit offen, sich an folgende Kontaktpersonen zu wenden.
Bei Unsicherheit darüber, wer zu kontaktieren ist, können sich Promovierende und wissenschaftliches Personal jederzeit an ihre Mittelbauvertretung wenden. Professorinnen und Professoren können sich an das Dekanat der Fakultät wenden.
Die Frauenbeauftragte der Fakultät kann jederzeit von allen Studierenden und Beschäftigten der Fakultät kontaktiert werden, die unsicher sind, ob die angegebene Kontaktperson die richtige Ansprechperson ist. Gegebenenfalls können Ombudspersonen hinzugezogen werden, sofern Gespräche außerhalb der Fakultät stattfinden sollen.
Wir setzen uns für eine diskriminierungs- und belästigungsfreie Fakultät ein. Diskriminierung oder Belästigung, sei es mündlich, schriftlich oder in anderer Form, wird nicht toleriert. Dies bezieht sich sowohl auf den persönlichen Umgang als auch auf den digitalen Raum. Es gilt für alle Mitglieder der Fakultät, einschließlich wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende, (Promotions-)Studierende und Gäste.
Diskriminierung1 bezeichnet die nachteilige Behandlung von Personen aufgrund bestimmter Merkmale – unabhängig davon, ob diese Benachteiligung beabsichtigt ist. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes führt hierzu verschiedene Merkmale auf, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankert sind. Diese umfassen die ethnische Herkunft, das Geschlecht und die Geschlechtsidentität, die Religion und Weltanschauung, die Behinderung und die chronische Krankheit, das Alter und die sexuelle Identität einer Person. Dies schließt tatsächliche und angenommene Merkmale mit ein.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weist darauf hin, dass diese Liste nicht abschließend ist. Weitere Merkmale, auf deren Basis Benachteiligung erfahren werden kann, umfassen demnach außerdem herkunftsbezogene Merkmale (z.B. Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit), den sozialen Status, den Gesundheitszustand, den Familienstand und das äußere Erscheinungsbild einer Person. Da eine Person mehrere Merkmale auf sich vereint, kann Diskriminierung auch intersektional auftreten.
Diskriminierung kann auf verschiedene Arten erfolgen (z.B. mittelbar oder unmittelbar); einen Überblick über diese Diskriminierungsformen bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Richtlinie der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Belästigung umfasst gemäß der Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „unerwünschte Verhaltensweisen, die eine Person wegen eines nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzgeschützten Merkmals einschüchtern, beleidigen oder erniedrigen und ein feindliches Umfeld schaffen oder zu schaffen bezwecken. […] Eine spezifische Form der Belästigung ist die sexuelle Belästigung, die durch ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten verursacht wird. Diese Verhaltensweisen reichen von unangemessenen sexuellen Anspielungen, Anstarren, anzüglichen Bemerkungen, über das Verbreiten pornografischen Materials bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen. Die sexuelle Belästigung verletzt die Würde der betroffenen Person. Entscheidend ist dabei nicht, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist.“
Wir erwarten, dass die Vermeidung von Diskriminierung und Belästigung für uns alle einen Minimalkonsens darstellt, der stets eingehalten wird. Verhaltensweisen, die gegen diese Grundsätze verstoßen, werden nicht toleriert. Wir treten diskriminierendem und belästigendem Verhalten aktiv entgegen. Wir erkennen Diskriminierung und Belästigung als Phänomene an, die auch an unserer Fakultät auftreten. Wir verstehen uns als lernende Individuen und nehmen Vorwürfe von Diskriminierung und Belästigung gegen uns selbst und Dritte ernst, um an unserer Fakultät eine Kultur der offenen Kommunikation zu etablieren. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, dann möchten wir Sie ermutigen, sich an die Antidiskriminierungsbeauftragten der Ludwig-Maximilians-Universität München zu wenden. Konsequenzen für Fehlverhalten sind in der Richtlinie der Ludwig-Maximilians-Universität München zu finden und werden dementsprechend umgesetzt.
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1 Genauere Informationen zum Thema Diskriminierung und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Eine Übersicht über verschiedene Dimensionen von Vielfalt gibt es außerdem auf der Website der Charta der Vielfalt.
Unser Ziel ist, in Studium und Lehre ein Gefühl der Zugehörigkeit für alle Beteiligten zu schaffen. Dies umfasst sowohl die persönliche sowie virtuelle Interaktion zwischen Dozierenden und Studierenden als auch den Umgang der Dozierenden und Studierenden untereinander.
Jegliche Formen von Diskriminierung und Belästigung sind in Studium und Lehre unbedingt zu vermeiden – sei es durch Inhalte, Aussagen oder angeführte Beispiele. Wir erwarten von den Dozierenden und Studierenden unserer Fakultät, dass sie Stereotypen sowie ihre eigenen Vorurteile hinterfragen und sich aktiv damit auseinandersetzen. Vorurteile können sich auf viele Dimensionen beziehen, wie etwa Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, äußere Erscheinung, Migrationshintergrund und andere. Auch bei der Bewertung und Benotung von Studierenden sollten sich Dozierende der verzerrenden Gefahr von Vorurteilen bewusst sein. Ressourcen zur Auseinandersetzung mit Vorurteilen und deren Verzerrungsrisiken finden Sie z.B. bei Charta der Vielfalt.
Dozierende, die Lehrbücher oder Literaturlisten in der Lehre verwenden, sollen sich bewusst sein, dass diese möglicherweise bestimme Gruppen über- bzw. unterrepräsentieren und ihre Studierenden darauf hinweisen. Begrüßt wird eine möglichst vielfältige Literaturauswahl, sowohl in Bezug auf die Verfassenden der Texte als auch auf die behandelten Themen.
Zudem sollen Dozierende berücksichtigen, dass Studierende mit unterschiedlichen Hintergründen sehr verschiedene Ausgangspunkte für ihren Lernprozess haben können. Es ist wichtig, dass Dozierende ansprechbar und offen für die Bedürfnisse der Studierenden sind. Beispielsweise können individuelle Gegebenheiten, wie etwa Kinderbetreuungszeiten, die Nutzung unterschiedlicher Kommunikationsmittel und -zeiten erfordern. Daher ist es erwünscht, dass Dozierende neben den üblichen Sprechstunden vor Ort auch digitale Sprechstunden, Mailkontakt oder alternative Kommunikationswege (z.B. LMU Matrix) anbieten, um allen Studierenden eine aktive Teilnahme am Studium zu ermöglichen.
Studierende sollen aktiv zu einem respektvollen und inklusiven Lernumfeld im Rahmen ihres Studiums im Allgemeinen und ihrer Lehrveranstaltungen im Speziellen beitragen. Das bedeutet, dass sie sich in ihrer Kommunikation und Zusammenarbeit mit Dozierenden und Mitstudierenden respektvoll verhalten, ihre eigenen Vorurteile und Stereotype sowie die von anderen kritisch hinterfragen und sich aktiv mit der Bedeutung von Vielfalt im Studium auseinandersetzen. Es wird gewünscht, dass sie direkte Kommunikationswege mit ihren Dozierenden nutzen, um Schwierigkeiten anzusprechen und zu klären, sowie um auf Probleme im Handeln und Verhalten hinzuweisen. Das Ziel ist eine direkte und lösungsorientierte Kommunikation zwischen Studierenden und Dozierenden, in der alle Beteiligten gehört und ernst genommen werden.
Ansprechperson für alle Belange der Lehre sowie für den Kontakt mit Studierenden ist das Studiendekanat der Fakultät für Psychologie und Pädagogik.
Wir verpflichten uns, psychologische und pädagogische Forschung zu fördern und zu verbreiten, die den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Deswegen wird von allen Mitgliedern der Fakultät, einschließlich der Studierenden, erwartet, dass sie in ihrer Forschung, bei der Planung, Durchführung und Auswertung wissenschaftlicher Studien, bei der Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und in der Interaktion mit anderen Forschenden die Prinzipien wissenschaftlicher Integrität und berufsethischer Grundsätze einhalten. Einschlägig sind hier die Ordnung der LMU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die Leitlinien Guter Wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie die Berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Ethikkodex der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft.
Eine mögliche Anlaufstelle für forschungsbezogene Fragen ist die Ethikkommission der Fakultät für Psychologie und Pädagogik.
Fakultätsmitglieder mit Personalverantwortung sollen aktiv für Inklusion und Vielfalt an der Fakultät eintreten. Dies gilt für alle Positionen, einschließlich der Berufung in professorale Ämter sowie der Einstellung von Post-Docs, Promovierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden, wissenschaftsunterstützendem Personal, studentischen Mitarbeitenden und Praktika absolvierenden Personen.
Alle Fakultätsmitglieder werden angehalten, Angehörigen unterrepräsentierter Gruppen proaktiv berufliche Chancen zu eröffnen und entsprechende Studierende möglichst früh in ihrer akademischen Laufbahn in die Forschung des jeweiligen Fachbereichs einzubeziehen. So möchten wir faire Möglichkeiten für alle bieten.
Die Festlegung spezifischer Kriterien für die Bewertung von Bewerbenden – für alle Ebenen von Stellenangeboten und im Vorfeld der Suche – ermöglicht eine strukturierte Beurteilung und trägt dazu bei, den Einfluss impliziter Vorurteile zu verringern. Persönliche Empfehlungen durch Dritte können ein wichtiges Signal bei der Bewertung von Bewerbenden sein, sollten jedoch hinsichtlich möglicher Voreingenommenheit ebenso sorgfältig geprüft werden wie jede andere Form der subjektiven Bewertung. Der Aufbau wissenschaftlicher Netzwerke gestaltet sich für bestimmte Gruppen einfacher als für andere, wodurch diese Gruppen mit größerer Wahrscheinlichkeit Fürsprechende haben.
Vorstellungsgespräche finden häufig in Situationen statt, in denen Bewerbende mehreren Fakultätsmitgliedern gegenüberstehen. In solchen Fällen sollte die Gruppe der Fakultätsmitglieder möglichst vielfältig zusammengesetzt sein, beispielsweise in Bezug auf Geschlecht, Seniorität und Nationalität. Außerdem verbessert ein strukturierter Ansatz bei der Befragung von Personen im Bewerbungsprozess deren Vergleichbarkeit. Eine Reihe von Kernfragen, die in jedem Gespräch gestellt werden, kann hierbei hilfreich sein.
Wir erwarten von den Verantwortlichen, dass alle Schritte des Einstellungsverfahrens so transparent wie möglich gestaltet werden.
Betreuende von Promotionsarbeiten tragen die Verantwortung, ihre Promovierenden zu unterstützen und deren Entwicklung zu fördern. Zu diesem Zweck sollen sie regelmäßige Treffen mit den Promovierenden abhalten, wie beispielsweise Einzelberatungstermine oder die Teilnahme an Kolloquien. Bei der Planung der Häufigkeit und Form dieser Treffen sollen die Promovierenden aktiv einbezogen werden. Betreuende sind angehalten, ihre Erwartungen klar zu kommunizieren und offen für Anliegen der Promovierenden zu sein.
Die Bedürfnisse und Anliegen der Promovierenden sowie deren Arbeitsweisen können variieren, insbesondere hinsichtlich der Intensität der Beratung und der Präferenzen für die Festlegung interner Fristen. Diese Bedürfnisse können sich im Verlauf des Promotionsvorhabens ändern, weshalb Betreuende angehalten werden, die Betreuungsmodalitäten entsprechend anzupassen.
Betreuende sollen in ihrer Beratung zur Dissertation so konsistent wie möglich und sich der Auswirkungen ihrer Unterstützung im Klaren sein. Dazu zählen beispielsweise die resultierende Arbeitsbelastung der Promovierenden, die Auswirkungen auf deren Fähigkeitskonzept und berufliche Zukunft am Arbeitsmarkt. Es kann vorkommen, dass Promovierende Unterstützung von anderen Personen benötigen, etwa bei Fragen, die außerhalb der Expertise der Betreuenden liegen. In solchen Fällen sollen Betreuende, wenn möglich, den Kontakt zu Personen herstellen, die weiterhelfen können.
Betreuende sollen für Anliegen ihrer Promovierenden, die das Promotionsvorhaben betreffen, erreichbar sein. Für individuelle Anliegen oder besondere Umstände sollen, wenn möglich, individuelle Lösungen gefunden werden. Betreuende sollen zudem beachten, dass die Anforderungen des Promotionsvorhabens für Promovierende belastend sein können. Als Ansprechpersonen sollen sie sensibel auf Anzeichen und Warnsignale psychischer Belastung reagieren. Dazu gehören Konzentrationsprobleme, Antriebslosigkeit, nachlassende Arbeitsleistung, Stimmungsschwankungen, Nervosität oder sozialer Rückzug2; weitere Anzeichen sind möglich. In solchen Fällen sind die Betreuenden angehalten, die Möglichkeit einer Beratung anzuregen.
Sind Promovierende Teil einer Forschungsgruppe, soll die interne Aufgabenverteilung klar besprochen und die Aufgaben fair verteilt werden.
Betreuende sind sich den bestehenden Hierarchien und der damit verbundenen Machtverhältnisse bewusst und gehen verantwortungsvoll damit um. Dies gilt auch für andere Betreuungsverhältnissen (z.B. Studentische Abschlussverfahren, Habilitationsverfahren, o.Ä.).
Ansprechpersonen für Promovierende sind neben den Promotionsbetreuenden auch der Promotionsausschuss sowie die Frauenbeauftragten.
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2 Die American Psychiatric Association klärt über mögliche Anzeichen psychischer Belastungen und Erkrankungen auf.