Beschreibung des Studienfachs
Der Bachelorstudiengang „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ als Modellstudiengang hat ein interdisziplinäres Profil, der zum tätigkeitsorientierten Einsatz im schulischen Bereich sowie in Verbindung mit dem konsekutiven PIR-Masterstudiengang (Modellstudiengang) zum Einsatz im Lehramt mit hörbehinderten Schülerinnen und Schülern oder zu beruflichen Tätigkeiten mit spezifisch akademischem Profil führt. Der Modellstudiengang (Bachelor- und Masterstudiengang PIR) entspricht dem Lehramtsstudiengang Sonderpädagogik im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.
Es werden fachspezifisches Wissen und Können in den Bereichen der medizinischen Grundlagen, der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, der Didaktik eines Unterrichts mit hörbehinderten Schülerinnen und Schülern in unterschiedlichen Sprachlerngruppen, der Audiologie, Psychologie, Sprachwissenschaft und Phonetik sowie Fertigkeiten in der hörbehindertenspezifischen Kommunikation vermittelt. Studierende erlangen Sprachkenntnisse im Bereich der Deutschen Gebärdensprache.
Fachübergreifend wird zu Nachbardisziplinen aus der Sonderpädagogik des Faches Überblickswissen vermittelt und es werden vernetztes Denken sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit geschult. Die Fähigkeit Wissen und Informationen zu recherchieren, zu bewerten, zu verdichten und zu strukturieren wird ausgebildet.
Auf Vermittlungskompetenzen, Präsentationstechniken und hörbehinderten relevante Didaktika wird besonders im Hinblick auf die Lehrtätigkeit Wert gelegt.
Die erfolgreich abgeschlossene Bachelorprüfung ist fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem konsekutiven Masterstudiengang, über den wiederum die Zugangsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung für Lehramt für Sonderpädagogik (Förderschwerpunkt Hören – visuell-auditive Ausrichtung = Gehörlosenpädagogik oder Förderschwerpunkt Hören – auditiv-visuelle Ausrichtung = Schwerhörigenpädagogik) erworben werden können. Bitte informieren Sie sich bei der Fachstudienberatung über die Möglichkeit einer Hinzuwahl von lehramtsbezogenen Erweiterungsfächern. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs PIR bei Hörschädigung (Modellstudiengang) nehmen nach Abschluss des Bachelorstudiums das Studium im Masterstudiengang PIR ̶ Gehörlosenpädagogik (Modellstudiengang) oder im Masterstudiengang PIR-Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) auf, legen die Masterabschlussprüfung und die Erste Staatsprüfung für Lehramt für Sonderpädagogik ab. Somit sind sie befähigt, den Vorbereitungsdienst als Lehrer für gehörlose Schüler oder Lehrer für schwerhörige Schüler anzutreten.
Tätigkeits- und Berufsfelder
Nach Ihrem Studium können Sie an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, in den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten (MSD), in den Pädagogisch Audiologischen Beratungsstellen (PAB) sowie in inklusiven Settings tätig sein. Hierbei stehen Ihnen Tätigkeitsfelder von der Frühförderung bis hin zur Berufsvorbereitung offen.
Mit Ihrer Berufsorientierung sollten Sie nicht erst kurz vor oder sogar erst nach Ihrem ersten akademischen Abschluss beginnen. Machen Sie die berufliche Orientierung zu einem Projekt, das Sie von den ersten Semestern an Ihr ganzes Studium über begleitet! Wir haben hier für Sie zahlreiche Tipps zusammengestellt, die Sie Schritt für Schritt im Laufe Ihres Studiums angehen oder aber auch nur einige davon herausgreifen können, die Ihnen relevant und nützlich erscheinen:
Wie schaffe ich mir eine berufliche Perspektive mit meinem Studienfach?
Erwünschtes Profil
Die Tätigkeit von Lehrpersonen erfordert neben der Fachkenntnis auch die Fähigkeit zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten sowie die Freude an der Interaktion mit anderen Menschen. Letzteres bezieht sich sowohl auf den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen mit Hörbehinderung als auch auf die Arbeit mit Eltern sowie im (interdisziplinären) Team. Als Studierende des Lehramts Sonderpädagogik sollten Sie sich für sonderpädagogische Inhalte und Aufgabenstellungen interessieren. Von Vorteil für Ihren späteren Beruf sind gute Sprachfähigkeiten, eine belastbare Stimme, einschließlich der Erlangung entsprechender gebärdensprachlicher Kompetenzen, Flexibilität und Umsichtigkeit im Umgang mit Ihren Schülerinnen und Schülern. Des Weiteren werden Transferfähigkeit und Offenheit für Interdisziplinarität in Theorie und Praxis, Empirie und Wissenschaftlichkeit erwartet. Darüber hinaus ist die Motivation zum Erwerb didaktischer und methodischer Kenntnisse und Kompetenzen sowie zur Erlangung spezifischer kommunikativer Fähigkeiten mit tauben oder schwerhörigen Personen bedeutsam.
Fakten auf einen Blick
- Studiengang
- Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) (Bachelor)
- Abschlussgrad
- Bachelor of Science (B.Sc.)
- Fachtyp
- Hauptfach
- Regelstudienzeit
- 6 Fachsemester
Bewerbung und Zulassung
- Formale Studienvoraussetzung
- Hochschulzugangsberechtigung
- Zulassungsmodus 1. Semester
- Freie Studiengänge
- Zulassungsmodus höheres Semester
- Freier Zugang
- Zugangsdetails
-
Mit der Wahl des Modellstudiengangs „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ legen Sie sich von Beginn Ihres Studiums auf den Lehramtsstudiengang Sonderpädagogik fest. Es zwingend das Nebenfach Grundschulpädagogik und -didaktik 60 ECTS zu wählen.
Andere Nebenfächer gibt es nur in der vor-, neben- und nachschulischen Variante Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Bachelor/Hauptfach) (ohne den Zusatz Modellstudiengang)
- Link zum Fach
- Bachelor Prävention, Inklusion und Rehabilitation
Ihr Weg zum Studienplatz
Der Studiengang im Detail
Die Regelstudienzeit beträgt im Bachelorstudiengang „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ (Modellstudiengang) einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit sechs Semester.
Das Studium umfasst Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule. Pflichtmodule sind ausnahmslos zu absolvieren; aus Wahlpflichtmodulen kann gewählt werden. Es darf nicht mehr als die erforderliche Anzahl an Wahlpflichtmodulen gewählt werden. Ein Wahlpflichtmodul wird spätestens durch Antreten einer dazugehörigen Modulprüfung, Modulteilprüfung oder Vorleistung gewählt; die Wahl ist unwiderruflich.
Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen sowie einer Modulprüfung oder einer oder mehreren Modulteilprüfungen, die für eine erfolgreiche Teilnahme mit einer bestimmten Anzahl an ECTS-Punkten und Noten versehen werden. Ein Modul erstreckt sich in der Regel über ein, höchstens über zwei Semester. Der Umfang eines Moduls beträgt jeweils ein Vielfaches von drei ECTS-Punkten. Die Teilnahme an Modulen hängt von der Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen ab.
Der Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) beinhaltet folgende Pflichtmodule (P) und Wahlpflichtmodule (WP):
1. und 2. Fachsemester
- P 1 Medizinische Grundlagen
- P 2 Grundlagen der Prävention, Inklusion und Rehabilitation
- P 3 Grundlagen der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik
- P 4 Pädagogische Audiologie
- WP 1 bis WP 10 Davon sind zwei Veranstaltungen unterschiedlicher Fachrichtung zu belegen.
3. und 4. Fachsemester
- P 5 Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
- P 6 Psychologie und Förderdiagnostik
- P 7 Sprachwissenschaft und Phonetik
- P 8 Hörgeschädigtenspezifische Kommunikation
- WP 11 / WP 12 Spezielle Fragen der Gehörlosenpädagogik und -didaktik / Schwerhörigenpädagogik und -didaktik
5. und 6. Fachsemester
- P 9 Sprachtherapie I
- P 10 Sprachtherapie II
- WP 13 / WP 14 (Re-)Habilitative Handlungsfelder (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
- WP 15 / WP 16 Hörgeschädigtenspezifische Kommunikation (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
- WP 17 / WP 18 Blockpraktikum (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
- WP 19 / WP 20 Studienbegleitendes Praktikum (visuell-auditiv) / (auditiv-visuell)
Der Masterstudiengang „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang)“ beinhaltet folgende Pflichtmodule (P) und Wahlpflichtmodule (WP):
- P 1 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Hören - Gehörlosenpädagogik
- P 2 Empirische Forschungsmethoden I
- P 9 Empirische Forschungsmethoden II
- P 10 Intensivmodul Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik
- P 11 Intensivmodul Prävention, Inklusion und Rehabilitation bei Hörschädigung
- P 12 Spezifische Fragen der Prävention, Inklusion und Rehabilitation bei Hörschädigung
- P 13 Visuelle Kommunikation und Bezugswissenschaften
- P 14 Empirische Forschungsmethoden III
- P 15 Abschlussmodul
Hinzu kommen Module aus den Bereichen der Grundschulpädagogik und -didaktik, Fachdidaktiken, aus dem Erziehungswissenschaftlichen Bereich (EWS).
Alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Generell wird empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website: www.mzl.lmu.de/faq
Angebote zur Studienorientierung
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Studieren probieren, Campustag, Online-Schnupperstunden, uvm.
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Orientierungsangebote
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Wie finde ich heraus, ob mein Wunschstudienfach zu mir passt?
Fakultät für Psychologie und Pädagogik
Lehrstuhl für Sonderpädagogik - Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik
Sprechstunden, Aushänge, Änderungen des Lehrangebots
Fachstudienberatung PIR
Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte
Zentrale Studienberatung
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide