Austauschprogramme und Fördermöglichkeiten in der Kunstgeschichte

Welche Austauschprogramme stehen Ihnen zur Verfügung?

Das europäische Austauschprogramm Erasmus+

Eine Möglichkeit, ein Auslandssemester zu verbringen bzw. zu finanzieren bietet das Erasmus+-Austauschprogramm. Das Programm fördert grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Dozenten und anderem Hochschulpersonal sowie von Unternehmenspersonal.

Die einzelnen Fächer bzw. Fakultäten der Universität haben mit verschiedenen Universitäten im europäischen Ausland Verträge abgeschlossen, die den wechselseitigen Austausch der genannten Personengruppen vorsehen.

Der Aufenthalt wird finanziell gefördert über eine Befreiung von eventuellen Studiengebühren an der Austauschuniversität sowie einen Unterstützungsbetrag. Außerdem begleitet das Programm die Planung des Auslandsaufenhalts vor allem auch im Hinblick auf die Anerkennbarkeit von im Ausland erbrachten Leistungen. Studierende mit gesonderten Bedarfen (Aufenthalt mit Kind oder mit Beeinträchtigung) können gesondert unterstützt bzw. zusätzlich finanziell gefördert werden.

Eine umfassende Beschreibung des Verfahrens sowie eine Übersicht über die vorhandenen Plätze finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Referats für Internationale Angelegenheiten.

Übersicht über das Erasmus+-Programm

Wer kann sich bewerben?

Studierende können sich um einen Austauschplatz über ihr Hauptfach bzw. auch das jeweilige Nebenfach bewerben; außerdem gibt es die Möglichkeit der Bewerbung um nicht vergebene Restplätze anderer Fächer (wobei dennoch das eigene Fach studiert werden kann).

Termin

Die Bewerbung erfolgt jeweils zum 15. Januar für das gesamte darauffolgende akademische Jahr. Das akademische Jahr umfaßt das Winter- und Sommersemester bzw. bei internationaler Semesterzählung Fall- und Spring-Term.

Wie gehe ich vor?

Nach einer ersten Beratung bei der Infothek des Referats für Internationale Angelegenheiten prüfen Sie die verfügbaren Austauschprogramme für Ihr Hauptfach und Ihr Nebenfach und treffen eine Auswahl. Klären Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Sprachzeugnisse etc.) vorliegen haben bzw. bemühen Sie sich darum, diese rechtzeitig einzuholen. Bitte planen Sie auch ausreichend Zeit für die Abfassung des Motivationsschreibens ein!

Wo und bei wem bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular, in dem Sie bis zu vier Wunschorte/-universitäten (in absteigender Reihenfolge nach Priorität) angeben können. Das Formular geben Sie ausgedruckt zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei allen Beauftragten der Programme ab, für die Sie sich bewerben. Eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungsprozederes sowie den Link zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

Programmbeauftragte für die Austauschplätze des Fachs Kunstgeschichte ist Dr. Gabriele Wimböck.

Im Rahmen des zentralen Nachrückverfahrens werden Austauschplätze an Erasmus+-Partneruniversitäten vergeben, die von den Fakultäten im regulären Auswahlverfahren nicht vermittelt wurden.

Bewerbungstermine

  • Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester bzw. für ein akademisches Jahr ist jeweils der 31. März.

  • Die Bewerbungsfrist für einen Aufenthalt im Sommersemester ist jeweils der 15. September.

Nehmen Sie bitte frühzeitig vor der Bewerbungsfrist Kontakt mit Philippa Menzel (s.u.) auf.

Wer kann teilnehmen?

Das Nachrückverfahren steht Ihnen offen, wenn:

1. Sie sich im regulären Verfahren beworben haben, aber von Ihrer Fakultät aufgrund mangelnder Plätze abgelehnt wurden. Bei entsprechender Eignung leiten die Programmbeauftragten Ihre Bewerbung automatisch an das International Office weiter und schlagen Sie für das Nachrückverfahren vor. Eine separate Bewerbung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Wir kontaktieren Sie voraussichtlich im April.

2. in dem gewünschten Zielland keine Kooperation in Ihrem Fachbereich existiert („fachfremde Bewerber“). Wir versuchen in diesem Fall Austauschverträge in Ihrem Wunschland fächerübergreifend zu nutzen.

3. Sie die reguläre Bewerbungsfrist verpasst haben und einen Aufenthalt im Winter- und/oder Sommersemester planen. Eine nachträgliche Bewerbung stellt allerdings eine Ausnahme dar und wir erwarten von Ihnen eine Begründung, warum Sie die Frist verpasst haben.

Ansprechpartnerin für das Nachrückverfahren:

Philippa Menzel
E-Mail: philippa.menzel@lmu.de

Weiterführende Informationen, auch zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen auf der Infoseite zu Erasmus+ der LMU (Nachrückverfahren)

Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Plätze über die Moveon-Datenbank der LMU. Eine Übersicht über die Austauschplätze des Departments, die von Studierenden im BA-Nebenfach KMT genutzt werden können, finden Sie hier.

Das Institut für Kunstgeschichte unterhält bisher Austauschprogramme mit folgenden Instituten/Universitäten:

Frankreich

  • Paris, Institut Catholique: 2 à 10 Monate (BA, Master)

  • Paris, École Pratique des Hautes Études: 2 à 5 Monate (BA, Master; empfohlen für Master!)

Italien

  • Trient/Trento, Università degli Studi di Trento: 1 à 6 Monate (BA, Master)

  • Udine, Università degli Studi di Udine: 1 à 6 Monate (BA, Master)

  • Pavia, Università degli Studi di Pavia: 1 à 5 Monate (BA, Master)

Österreich

  • Wien, Universität Wien: 1 à 5 Monate (BA, Master)

Polen

  • Krakau, Uniwersytet Jagielloñski: 3 x à 5 Monate (BA, Master)

  • Warszaw, Uniwersytet Warszawski: 1 à 5 Monate (BA, Master)

  • Wroclaw, Uniwersitet Wroclawski: 1 à 5 Monate (nur Master)

Schweiz (mit Swiss-European-Mobility / SEMP)

  • Lausanne, Université de Lausanne: 1 à 9 Monate (BA, Master)

  • Zürich, Universität Zürich: 1 à 5 Monate (BA, Master)

Spanien

  • Salamanca, Universidad de Salamanca: 2 à 10 Monate (nur BA)

Welche Sprachkenntnisse muß ich mitbringen? Was mache ich, wenn diese nicht ausreichen?

Für eine ERASMUS-Bewerbung ins nicht-deutschsprachige Ausland müssen Sprachkenntnisse für die Hauptunterrichtssprache der Gastuniversität nachgewiesen werden. Bei der Auswahl werden diese berücksichtigt; der Gedanke dabei ist, daß Sie in der Lage sind, dem Unterricht an der Gastuniversität folgen zu können. Im Einzelfall und bei entsprechender Qualifikation können Studierende nach Prüfung auch bei Sprachkenntnissen in geringerem Umfang für einen Platz vorgeschlagen werden.

Es gelten folgende Sprachniveaus:

  • Sprachniveau Englisch: B2.
  • Alle anderen europäischen Sprachen: Niveau B1

Hintergrund: Sie sollten der Unterrichtssprache ausreichend folgen können.

Der Sprachnachweis ist möglich über:

  • Sprachkurse im Transcript „Zusatzleistungen“
  • Abgelegte Sprachprüfungen (TOEFL iBT, IELTS, Cambridge Certificate, DELF/DALF, AbiBac und DELE)
  • LMU-Sprachzeugnis
  • Abiturzeugnis - im Idealfall: CEFR ersichtlich, ansonsten:
    • Englisch B2 am Gymnasium 7 Jahre belegt und mind. mit "gut" / 10 Punkten abgeschlossen
    • alle anderen Sprachen: B1 am Gymnasium 5 Jahre belegt und mind. mit "gut" / 10 Punkten abgeschlossen)
  • Kopie des Abiturzeugnisses beilegen

Achtung: Die Gastuniversität überprüft in der Regel ebenfalls die Sprachkenntnisse, hier ist das Abiturzeugnis nicht ausreichend!

Gezahlt wird ein monatliches Stipendium, das sich nach den Erasmus-Länderfördersätzen der EU-Kommission und dem jährlichen Erasmusbudget der LMU sowie der geplanten Aufenthaltsdauer der Studierenden richtet.

Die aktuellen Fördersätze finden Sie auf der zentralen Infoseite zum ERASMUS+-Programm der LMU (Stipendienleistung).

Für Studierende mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Studieren mit Beeinträchtigung, Studieren mit Kind usw.) gibt es außerdem die Möglichlichkeit, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu beantragen (vgl. zentrale Infoseite zum Erasmus+-Programm der LMU - Sonderförderung).

FAQ Erasmus+

An der LMU in einen Vollzeitstudiengang eingeschriebene Studierende. Zum Antritt des Auslandssemesters müssen Sie mindestens zwei Semester studiert haben.

Um sich für einen Platz aus dem Angebot der Kunstgeschichte bewerben zu können, müssen Sie entweder Kunstgeschichte im BA-Hauptfach oder im Masterstudingang oder Kunst-Musik-Theater im BA-Nebenfach studieren. Bewerben können sich außerdem Studierende des Elite-Studiengangs Aisthesis - Historische Kunst- und Literaturdiskurse.

Die Bewerbung erfolgt jeweils zum 15. Januar für das gesamte darauffolgende akademische Jahr. Das akademische Jahr umfaßt das Winter- und Sommersemester bzw. bei internationaler Semesterzählung Fall- und Spring-Term.

Die Auswahl erfolgt durch die Programmbeauftragten, evtl. in Absprache untereinander, falls Sie sich für mehrere Plätze beworben haben. Berücksichtigt werden bei der Auswahl die bisherige Studienleistungen (Noten und Studienfortschritt) sowie vor allem das Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, wie gut der Aufenthalt geplant und in den persönlichen Studienfortschritt integriert ist.

Die Auswahl wird anschließend dem ERASMUS-Büro bis spätestens jeweils Ende Februar mitgeteilt. Außerdem werden alle Bewerber:innen persönlich durch den Programmbeauftragten informiert. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Sie außerdem Unterlagen von Seiten des ERASMUS-Büros der LMU.

Die Programmbeauftragten melden die nominierten Bewerber:innen außerdem der Gasthochschule. Diese kontaktiert daraufhin die ausgewählten Studierenden, die bei der Gastuniversität in der Regel nochmals Unterlagen einreichen müssen. Die Verfahren und Termine variieren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig selbst! (häufig unter ‚Erasmus-Incoming-Students‘ auf der Homepage der Universitäten).

Das Motivationsschreiben spielt eine wichtige Rolle, weshalb Sie Zeit und Energie in seine Abfassung stecken sollten. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, daß Sie sich über allgemeine Phrasen hinaus mit dem spezifischen Charakter und dem Lehrangebot der gewünschten Universität auseinandergesetzt haben.

ERASMUS-Studierende werden aufgefordert, nach dem Ende ihres Aufenthalts einen Erfahrungsbericht einzureichen. Vorhandene Erfahrungsberichte können in der moveon-Datenbank eingesehen werden.

VIU - Venice International University

Die Venice International University (VIU) wurde 1995 als gemeinsame Initiative mehrerer Universitäten, darunter auch die LMU, gegründet.

Ihr Lehrprogramm wird von internationalen (Gast-)Dozenten in englischer Sprache gestaltet. Das Programm konzentriert sich aktuell auf das Thema 'Globalization' und bietet unter diesem Stichwort auch verschiedene kunsthistorische Lehrveranstaltungen. Besucht werden können außerdem Italienisch-Sprachkurse. Der Aufenthalt ist sehr gut für Studierende der Kunstgeschichte geeignet.

Weiterführende Informationen sowie Hinweise zur Bewerbung finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Referats für Internationale Angelegenheiten.

LMU-Exchange: Austauschplätze weltweit

Weltzeituhr in Berlin, Alexanderplatz

© JW

Die LMU bietet Austauschplätze an über 150 außereuropäischen Partneruniversitäten weltweit an. Im Rahmen des LMUexchange-Programms werden Sie bis auf wenige, eindeutig gekennzeichnete Ausnahmen von den Studiengebühren an der Partnerhochschule befreit.

LMUexchange-Austauschplätze können fachgebunden oder fächerübergreifend sein. Die Kunstgeschichte verfügt über keine fachgebundenen Plätze, aber Sie können das fächerübergreifende Angebot wahrnehmen.

Fächerübergreifende Austauschplätze vergibt das International Office. Auf diese können sich Studierende aller Fächer bewerben, die nicht explizit vom Austausch ausgenommen sind. Es gibt bei der Vergabe der Plätze keinerlei Fächer- oder sonstige Quoten.

Partnerhochschulen: Informationen zu den Partnerhochschulen der LMU finden Sie in der Datenbank des International Office.

Alle weiteren Informationen (Termine, Bewerbungsprozedere, Ansprechpartner etc.) entnehmen Sie bitte der Informationsseite des International Office.

PROSA LMU: Für Studien- und Forschungsaufenthalte und verschiedene andere Projekte im Ausland

Das Auslandsstipendienprogramm PROSALMU wird aus Mitteln des DAAD (Promos) und der Bayerischen Staatsregierung (Internationalisierungsmittel) finanziert und richtet sich ausschließlich an immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende der LMU.

Was wird gefördert?

1. Studien- und Forschungsaufenthalte (1 bis 12 Monate)

neben klassischen Studienaufenthalten von bis zu zwei Semestern auch kürzere Aufenthalte (etwa für Abschlussarbeiten oder Forschungsaufenthalte)

2. Praktika: 8 Wochen bis 6 Monate

Die Zuständigkeit für Praktikumsförderungen im Ausland hängt von verschiedenen Faktoren wie der Praktikumsart und -dauer oder Ihrem Studienfach, bitte daher den Praktikumswegweiser (innerhalb der EU) (PDF, 41 KB) bzw. den Praktikumswegweiser (außerhalb der EU) (PDF, 65 KB) beachten und die Bewerbung bei der zuständigen Stelle einreichen.
Praktika in Europa (einschließlich voller PJ-Tertiale) werden im Regelfall über die Erasmus-Programme gefördert. Bitte wenden Sie sich zunächst an den Career Service.

3. Sprachkurse (3 bis 8 Wochen)

nicht für Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch, andere Sprachkurse bei akademisch begründeter Relevanz, Voraussetzung: an einer Hochschule angeboten und mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche

4. Kurzprogramme (5 Tage bis 3 Wochen)

Teilnahme an Fachkursen oder Summer Schools, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden (weltweit)

Das Bewerbungsverfahren ist verhältnismäßig aufwendig (Sie benötigen zwei akademische Gutachten = Beurteilungen Ihrer Dozierenden) und unterschiedet sich in dem, was gefördert wird, von dem der anderen Programme (z.B. bezüglich Studiengebühren). Bitte studieren Sie gründlich die Fördermöglichkeiten, die Bewerbungsmodalitäten und die Hinweise zu Alternativen auf dieser Infoseite zu PROSA LMU.