Kunstgeschichte und Auslandsaufenthalt – Outcomings

Sie möchten ein oder zwei Semester Ihres Studiums im Ausland verbringen? Wir stellen Ihnen die Programme und Partneruniversitäten vor und geben Tipps für die Planung.

Ein Auslandsaufenthalt im Studium? Eine große Bereicherung – aber mit guter Planung!

Whiteboard mit bunten Post-its, darunter Beschriftungen ´apply´ und ´yes´

© UX Indonesia auf unsplash

Ein Studienaufenthalt im Ausland kann das Studium und das persönliche Leben sehr bereichern: Sie lernen andere Kulturen und Wissenschaftssystem kennen, können Sprachkenntnisse vertiefen und als Kunsthistoriker natürlich auch kunsthistorisch bedeutsame Gegenden, Städte und Landschaften erkunden.

Wir empfehlen Ihnen zunächst, die Beratungsangebote des International Office der LMU wahrzunehmen. Dort kann man Ihnen einen Überblick über Austauschprogramme, Fördermöglichkeiten sowie Termine und Fristen geben kann.

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt während Ihres Studiums planen, ist es zunächst vor allem wichtig, rechtzeitig zu planen.

Viele Austauschprogramme oder Auslandstipendien haben eine gewisse Vorlaufzeit für die Antragstellung. Bei Erasmus beispielsweise ist eine Bewerbung bis jeweils Mitte Januar für das darauffolgende akademische Jahr erforderlich. Näheres finden Sie unter den Angaben zu den Programmen.

Was sollte ich bei der Planung bedenken?

Vor Ihrem Auslandsaufenthalt sollten Sie die untenstehenden Fragen für sich entscheiden und anschließend auf die Suche nach einem geeigneten Programm bzw Austauschplatz gehen.

Ein Semester oder ein Jahr?

Für beides gibt es gute Gründe:

  • Ein Aufenthalt von einem Semester gibt Ihnen Einblick in Kunst und Kultur eines anderen Landes/einer anderen Universitätskultur und ermöglicht Ihnen im fremdsprachlichen Ausland, Sprachkenntnisse zu vertiefen. Gleichzeitig können Sie nach einem Semester weitgehend problemlos in Ihren bisherigen Studiengang zurückkehren.
  • Ein Aufenthalt von einem Jahr kann sinnvoll sein, wenn man einen vertieften Einblick in die Kultur eines Landes gewinnen möchte. Bei einem einjährigen Aufenthalt ist es unbedingt sinnvoll, über eine Beurlaubung vom Studium nachzudenken, um die Höchststudienzeit nicht zu gefährden. Außerdem sollten in einem Beratungsgespräch mit dem Referat für internationale Angelegenheiten die Fördermöglichkeiten geklärt werden (so sehen z.B. einige Erasmusprogramme nur einen semesterweisen Austausch vor).

Beurlauben lassen oder weiterstudieren?

Damit ist bereits die Möglichkeit angesprochen, sich beurlauben zu lassen, so dass an der Heimatuniversität die Anzahl der Fachsemester nicht weiterläuft (und auch Studienbeiträge nicht entrichtet werden müssen).

Zu beachten ist, daß während einer Beurlaubung keine Prüfungen (außer Wiederholungsprüfungen) an der Heimatuniversität abgelegt werden können. Eine nachträgliche Anerkennung von Prüfungen, die während des Auslandsaufenthalts abgelegt wurden, kann aber in Absprache mit der Studiengangskoordination geprüft werden. Bitte beachten Sie aber, dass man während eines Studiengangs nur maximal zwei Semester beurlaubt sein kann, wobei hierzu auch Beurlaubungen aus anderen Gründen (Pflichtpraktika, Krankheit etc.) gezählt werden. Näheres zur Beurlaubung (Voraussetzungen, Termine, Verfahren) erfahren Sie auf den Infoseiten der zentralen Studienberatung.

Wann im Studienverlauf?

Man kann keine grundsätzliche Empfehlung abgeben, da sich ein Auslandsaufenthalt je nach Studien- und Lebensplanung an vielen Stellen im Studienverlauf unterbringen lässt.

Wir empfehlen zu überlegen bzw. sich zu informieren, ob und welche Leistungen während des Aufenthalts erbracht werden sollen bzw. können und ob in diesem Zusammenhang dann beispielsweise andere Leistungen im Studium hier vorgezogen oder für ein späteres Semester eingeplant werden sollten.

Erfahrungsgemäß planen aber viele BA-Studierende für das vierte oder fünfte Fachsemester einen Aufenthalt, Masterstudierende für das dritte (wobei hier bei Erasmus zu berücksichtigen ist, dass die Bewerbung bereits vor Ende des ersten Fachsemesters eingereicht werden muss). Andere Semester können je nach individueller Planung aber auch ebenso sinnvoll sein.

Wichtig ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt des Antritts des Aufenthalts noch Module 'offen' sind, also der Studiengang noch nicht abgeschlossen ist.

Was spricht für einen Aufenthalt im fremdsprachigen Ausland, was für einen in deutschsprachigen Ländern?

  • Aufenthalt im fremdsprachigen Ausland: Bei dem größeren Teil der Universitäten im nicht-deutschsprachigen europäischen Ausland gestaltet sich das Studium anders als im deutschsprachigen Raum, wo derzeit das selbstständige studentisch-wissenschaftliche Arbeiten im Vordergrund steht. Der Unterricht ist dort, vor allem in den BA-Studiengängen, eher 'verschult' (Vorlesungen mit Klausur). Entsprechend sollten Sie neben dem Studium die Zeit nutzen, andere Fähigkeiten/Qualifikationen zu stärken, also etwa Sprachkenntnisse zu vertiefen oder über den Besuch von wichtigen kulturellen Stätten des Landes Ihre kunsthistorischen Fähigkeiten zu erweitern.
  • Aufenthalt im deuschsprachigen Ausland: Bei einem Studienaufenthalt im deutschsprachigen Ausland (Österreich, Schweiz) erwarten Sie dagegen ähnliche Veranstaltungssformen und Studienstrukturen. Hier liegt der Schwerpunkt stärker darauf, andere Universitäten und andere wissenschaftliche Schwerpunkte kennenzulernen.

Lieber ein Auslandspraktikum als Alternative zum Studienaufenthalt?

Ein Praktikum im Ausland, bei dem Sie internationale Berufserfahrung sammeln, kann eine gute Alternative zu einem Studienaufenthalt sein.

Es erscheint manchmal nicht so einfach, einen Praktikumsplatz zu finden, aber der Career Service der LMU unterstützt Sie bei Ihrer Suche mit Hilfe von Datenbanken und Beratungsmöglichkeiten. Außerdem können Auslandspraktika mit Stipendien gefördert werden (Praktika im europäischen Ausland z.B. über Erasmus+, Praktika weltweit z.B. über PROSA LMU). Alle Informationen zusammengestellt finden Sie auf den Seiten des Career Service.

Auslandspraktika können selbstverständlich als Praktika im Sinne unserer Prüfungs- und Studienordnungen anerkannt werden.

Welche wichtigen Schritte gibt es vor, während und nach dem Aufenthalt?

  • fristgerechte Bewerbung

  • Anmeldung bei der Partneruniversität

  • Durchsicht des Veranstaltungsangebots der Partneruniversität, Auswahl an Kursen/Modulen, die absolviert werden sollen

  • Erstellung und Absprache des Learning Agreements

  • rechtzeitige Klärung der Dinge des praktischen Lebens (Wohnung, Versicherung etc.)

  • Abklärung, ob Veranstaltungsprogramm in der geplanten Form absolviert werden kann

  • gegebenenfalls Änderung des Learning Agreemtens

  • Dokumentation des Aufenthalts in LSF

  • Erstellen des abschließenden Learning Agreements

  • Einholen der Bestätitgung über den Aufenthalt an der Partneruniversität

  • Anerkennung der Leistungen für den Studiengang an der Heimatuniversität LMU bei der Studiengangskoordination

Was ist das Learning Agreement (LA) und an wen kann ich mich für mein LA in der Kunstgeschichte wenden?

Ein Learning Agreement ist eine Studienvereinbarung zwischen dem/der Studierenden, der Hochschule in Deutschland (aufnehmende Hochschule) und der Heimathochschule (sendende Hochschule). Das Learning Agreement legt den Ablauf des Studiums fest, auf den sich alle drei Parteien einigen müssen. Später erhält der/die Studierende eine Anerkennung für die im Ausland erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen.

Verwendet wird es für Erasmus+, für Aufenthalte an der VIU (die durch Erasmus+ förderbar sind) wie auch für LMUexchange.

Manche Partneruniversitäten verwenden Online-Learning-Agreements (OLA), anderen arbeiten mit Formularen oder im Papierformat. Nähere Informationen zu Ihrem Learning Agreement erhalten Sie in der Regel von Ihrer Heimatuniversität bzw. von den zuständigen Einrichtungen der LMU für Incoming-Studierende. Ausführlichere Informationen rund um das Learning Agreement finden Sie afu den Seiten des International Office.

Vorgehen

  • Vor dem Aufenthalt wird im Learning-Agreement ein Studienprogramm festgehalten, also aufgelistet, welche Veranstaltungen der Partneruniversität belegt werden sollen und für welche Studienleistung an der Heimatuniversität diese anrechenbar sind (Learning Agreement, Abschnitt: 'before the mobility').

  • Die Wahl der Veranstaltungen sollte sinnvollerweise mit der zuständigen Studiengangskoordination (s.u.) bezüglich der Anerkennungsfähigkeit besprochen werden. Bitte geben Sie bei den anzuerkennenden Leistungen die abstrakten Modul- bzw. Veranstaltungstitel aus Ihrer Prüfungs- und Studienordnung an der LMU an.

  • Das Learning Agreement wird von dem Studierenden sowie der Gast- und der Heimatuniversität unterzeichnet.

  • Gegebenenfalls wird das LA bei Antritt des Aufenthalts nochmals korrigiert, wenn feststeht, welche Veranstaltungen tatsächlich belegt werden können (Learning Agreement, Abschnitt: 'during the mobility'). Auch die Änderungen müssen vom Studierenden sowie von der Gast- und der Heimatuniversität unterzeichnet werden.

  • Evtl. müssen noch weitere Unterlagen erstellt bzw. vorgelegt werden (Annexe z.B. zur Anerkennung in einem anderen (Neben)Fach, Verzicht auf Anerkennung etc.). Nähere Informationen erhalten Sie vom International Office im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Aufenthalt.

  • Die Zahlung des Stipendiums erfolgt erst, wenn ein gültiges Learning Agreement vorliegt.

  • LMU-Studierende erhalten die Vorlagen für das Learning Agreement der LMU sowie einen dazugehörigen Leitfaden vom International Office per E-Mail bzw. über einen moodle-Kurs für Outgoings.

  • Zum Abschluss des Auslandsstudiums übermittelt die Partnerhochschule den Studierenden und der LMU eine Bescheinigung über das absolvierte Studienprogramm sowie eine Aufstellung der Ergebnisse (Transcript of Records/TOR). Außerdem erhalten Erasmus-Studierenden vom International Office nach Abschluss Ihres Aufenthaltes ein Erasmus-Teilnahmezertifikat (Ergänzung zum Diploma Supplement und formale Anerkennung des Auslandsaufenthalts).

Abschließend: Dokumentation des Aufenthalts und Anerkennung von Leistungen an der Heimatuniversität

  • Nach Rückkehr an die Heimatuniversität wird der Studienaufenthalt durch den Studierenden selbst (!) in LSF dokumentiert. Außerdem wird ein abschließendes Learning Agreement ('after the mobility') unterzeichnet.

  • Anschließend kann durch die Studiengangskoordination die Anerkennung der Leistungen erfolgen.

Wer ist in der Kunstgeschichte zuständig für die Unterzeichnung der Learning Agreements?

Für die Unterzeichnung in der Kunstgeschichte bzw. gegebenfalls vorherige Absprachen können Sie sich an folgende Personen wenden:

Bachelorstudiengang: Dr. Gabriele Wimböck

Masterstudiengang: Dr. Daniela Stöppel

Wo kann ich weiterführende Informationen bzw. Beratung finden?

Allgemeine Informationen / erste Anlaufstelle
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie sich zunächst über Ihre Möglichkeiten bei der Infothek des International Office beraten lassen bzw. auf den Seiten zum Auslandsstudium informieren.
Programmbeauftragte ERASMUS+
Programmbeauftragte - und damit Ansprechpartnerin - für die ERASMUS-Austauschplätze der Kunstgeschichte ist Dr. Gabriele Wimböck, die Sie gerne bei Fragen rund um Ihre ERASMUS-Bewerbung bzw. Ihren Austausch kontaktieren können.
Kontakt zur Anerkennung von Leistungen
Über die Anerkennung von Leistungen entscheiden die jeweiligen Koordination Ihres Studiengangs. Für die Kunstgeschichte finden Sie Ihre Ansprechpartner hier. Für Leistungen, die Sie in Ihrem Nebenfach erbringen möchten, kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Ansprechpartner.