Kunstgeschichte und Auslandsaufenthalt – Outcomings
Sie möchten ein oder zwei Semester Ihres Studiums im Ausland verbringen? Wir stellen Ihnen die Programme und Partneruniversitäten vor und geben Tipps für die Planung.
Sie möchten ein oder zwei Semester Ihres Studiums im Ausland verbringen? Wir stellen Ihnen die Programme und Partneruniversitäten vor und geben Tipps für die Planung.
© UX Indonesia auf unsplash
Ein Studienaufenthalt im Ausland kann das Studium und das persönliche Leben sehr bereichern: Sie lernen andere Kulturen und Wissenschaftssystem kennen, können Sprachkenntnisse vertiefen und als Kunsthistoriker natürlich auch kunsthistorisch bedeutsame Gegenden, Städte und Landschaften erkunden.
Wir empfehlen Ihnen zunächst, die Beratungsangebote des International Office der LMU wahrzunehmen. Dort kann man Ihnen einen Überblick über Austauschprogramme, Fördermöglichkeiten sowie Termine und Fristen geben kann.
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt während Ihres Studiums planen, ist es zunächst vor allem wichtig, rechtzeitig zu planen.
Viele Austauschprogramme oder Auslandstipendien haben eine gewisse Vorlaufzeit für die Antragstellung. Bei Erasmus beispielsweise ist eine Bewerbung bis jeweils Mitte Januar für das darauffolgende akademische Jahr erforderlich. Näheres finden Sie unter den Angaben zu den Programmen.
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt sollten Sie die untenstehenden Fragen für sich entscheiden und anschließend auf die Suche nach einem geeigneten Programm bzw Austauschplatz gehen.
Ein Semester oder ein Jahr?
Für beides gibt es gute Gründe:
Beurlauben lassen oder weiterstudieren?
Damit ist bereits die Möglichkeit angesprochen, sich beurlauben zu lassen, so dass an der Heimatuniversität die Anzahl der Fachsemester nicht weiterläuft (und auch Studienbeiträge nicht entrichtet werden müssen).
Zu beachten ist, daß während einer Beurlaubung keine Prüfungen (außer Wiederholungsprüfungen) an der Heimatuniversität abgelegt werden können. Eine nachträgliche Anerkennung von Prüfungen, die während des Auslandsaufenthalts abgelegt wurden, kann aber in Absprache mit der Studiengangskoordination geprüft werden. Bitte beachten Sie aber, dass man während eines Studiengangs nur maximal zwei Semester beurlaubt sein kann, wobei hierzu auch Beurlaubungen aus anderen Gründen (Pflichtpraktika, Krankheit etc.) gezählt werden. Näheres zur Beurlaubung (Voraussetzungen, Termine, Verfahren) erfahren Sie auf den Infoseiten der zentralen Studienberatung.
Wann im Studienverlauf?
Man kann keine grundsätzliche Empfehlung abgeben, da sich ein Auslandsaufenthalt je nach Studien- und Lebensplanung an vielen Stellen im Studienverlauf unterbringen lässt.
Wir empfehlen zu überlegen bzw. sich zu informieren, ob und welche Leistungen während des Aufenthalts erbracht werden sollen bzw. können und ob in diesem Zusammenhang dann beispielsweise andere Leistungen im Studium hier vorgezogen oder für ein späteres Semester eingeplant werden sollten.
Erfahrungsgemäß planen aber viele BA-Studierende für das vierte oder fünfte Fachsemester einen Aufenthalt, Masterstudierende für das dritte (wobei hier bei Erasmus zu berücksichtigen ist, dass die Bewerbung bereits vor Ende des ersten Fachsemesters eingereicht werden muss). Andere Semester können je nach individueller Planung aber auch ebenso sinnvoll sein.
Wichtig ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt des Antritts des Aufenthalts noch Module 'offen' sind, also der Studiengang noch nicht abgeschlossen ist.
Was spricht für einen Aufenthalt im fremdsprachigen Ausland, was für einen in deutschsprachigen Ländern?
Ein Praktikum im Ausland, bei dem Sie internationale Berufserfahrung sammeln, kann eine gute Alternative zu einem Studienaufenthalt sein.
Es erscheint manchmal nicht so einfach, einen Praktikumsplatz zu finden, aber der Career Service der LMU unterstützt Sie bei Ihrer Suche mit Hilfe von Datenbanken und Beratungsmöglichkeiten. Außerdem können Auslandspraktika mit Stipendien gefördert werden (Praktika im europäischen Ausland z.B. über Erasmus+, Praktika weltweit z.B. über PROSA LMU). Alle Informationen zusammengestellt finden Sie auf den Seiten des Career Service.
Auslandspraktika können selbstverständlich als Praktika im Sinne unserer Prüfungs- und Studienordnungen anerkannt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Programme, an denen Sie als Studierende(r) der Kunstgeschichte teilnehmen können.
Ein Learning Agreement ist eine Studienvereinbarung zwischen dem/der Studierenden, der Hochschule in Deutschland (aufnehmende Hochschule) und der Heimathochschule (sendende Hochschule). Das Learning Agreement legt den Ablauf des Studiums fest, auf den sich alle drei Parteien einigen müssen. Später erhält der/die Studierende eine Anerkennung für die im Ausland erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen.
Verwendet wird es für Erasmus+, für Aufenthalte an der VIU (die durch Erasmus+ förderbar sind) wie auch für LMUexchange.
Manche Partneruniversitäten verwenden Online-Learning-Agreements (OLA), anderen arbeiten mit Formularen oder im Papierformat. Nähere Informationen zu Ihrem Learning Agreement erhalten Sie in der Regel von Ihrer Heimatuniversität bzw. von den zuständigen Einrichtungen der LMU für Incoming-Studierende. Ausführlichere Informationen rund um das Learning Agreement finden Sie afu den Seiten des International Office.
Vorgehen
Abschließend: Dokumentation des Aufenthalts und Anerkennung von Leistungen an der Heimatuniversität
Wer ist in der Kunstgeschichte zuständig für die Unterzeichnung der Learning Agreements?
Für die Unterzeichnung in der Kunstgeschichte bzw. gegebenfalls vorherige Absprachen können Sie sich an folgende Personen wenden:
Bachelorstudiengang: Dr. Gabriele Wimböck
Masterstudiengang: Dr. Daniela Stöppel