twm-Guide
Ausführliche Infos rund um das Studium an der twm
Ausführliche Infos rund um das Studium an der twm
Auf dieser Seite wurden alle relevanten Informationen zusammengetragen und strukturiert, damit Sie in das Studium an der twm starten können. Außerdem dient sie Ihnen als Nachschlagewerk, sollten sich Fragen zu Studienablauf und -organisation ergeben.
Alle aktuellen Fristen und Termine finden Sie hier.
Formulare und Arbeitshilfen finden Sie hier zum Download.
Über welche Plattformen die Dozentinnen Ihrer Kurse Materialien zur Verfügung stellen, wird in der Regel in der ersten Sitzung mitgeteilt. Mögliche Wege sind über die Plattform Moodle, das Datei-Depot im LSF oder die Abholung von Readern im Copy Shop.
Mit der Immatrikulation im BA Theaterwissenschaft, einem unserer MA Studiengänge oder im BA Nebenfach KMT werden Sie automatisch in den Studierendenverteiler des Instituts aufgenommen. Sie erhalten Rundschreiben zu Kursen, die nicht über LSF belegt werden, Erinnerungen an Prüfungs- und Kursbelegungen und Infomails rund um den Lehrbetrieb der twm.
Sollten Sie in den ersten Semesterwochen keine Emails erhalten haben, wenden Sie sich gerne an twm.sekretariat@lrz.uni-muenchen.de, um sich noch in den Verteiler eintragen zu lassen.
Disclaimer: Diese Homepage wird ständig aktualisiert und verbessert. Sollten Sie trotz eingehender Lektüre aller Unterseiten nicht auf die Information stoßen, die Sie suchen oder Anregungen haben, welche Information noch ergänzt werden soll, scheuen Sie sich nicht über twm.sekretariat@lrz.uni.muenchen.de Kontakt mit dem Institut aufzunehmen.
Den exemplarischen Aufbau des 1. Studienjahres können Sie hier nachlesen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Bachelor Hauptfach Theaterwissenschaft: Prüfungsordnung, vereinfachter Studienverlauf, Module.
Sollten Sie mal nicht wissen, welche Module in welchem Semester auf Sie zu kommen, finden Sie die Antworten in der Anlage 2 Ihrer Prüfungs- und Studienordnung.
Alle Informationen zu unseren Master Studiengängen finden Sie auf der jeweilige Unterseite für den MA Theater-, Tanz- und Performance-Forschung und den MA Theater, Dance and Performance Research. Außerdem finden Sie Informationen zum MA Dramaturgie hier und auf der Seite der Theaterakademie.
Alle aktuellen Kurse im Bachelor und Master finden Sie thematisch sortiert im KVV.
Im LSF (Lehre Studium Forschung) finden Sie das Vorlesungsverzeichnis, über das Sie Ihre Lehrveranstaltungen belegen und sich am Ende des Semesters zur Prüfung anmelden.
Für den Login im LSF ist Ihre LMU-Benutzerkennung erforderlich. Diese erhalten Studierende der LMU bei Immatrikulation: Das Begrüßungsschreiben enthält alle Informationen zur Aktivierung des Benutzerkontos (Benutzerkennung, meist Vorname.Nachname@campus.lmu.de, vorläufiges Kennwort und eine Anleitung zu "ersten Schritten").
Bei technische Fragen oder Probleme wenden Sie sich bitte an den IT-Servicedesk
Wie funktioniert die Arbeit mit LSF konkret? Die zentrale Universitätsverwaltung stellt aktuelle Informationen zu LSF und Tutorials zu den einzelnen LSF-Funktionen zur Verfügung.
In jedem Semester gibt es feste Belegzeiträume.
Die Hauptbelegfrist (ca. 3 Wochen vor Vorlesungsbeginn), die Restplatzvergabe und die Abmeldefrist.
Hauptbelegung:
Sie belegen Ihre Kurse im LSF. Die Belegung erfolgt priorisiert über den Modulbaum (siehe Tutorial), d.h. Sie müssen in jedem Modul angeben, welchen Kurs Sie am liebsten besuchen würden (Prio 1), welcher Kurs auch interessant wäre (Prio 2) und so weiter. Vergeben Sie nur die Prio 1 in der Hoffnung, dann automatisch in diesem Kurs zugelassen zu werden, kann es sein, dass Sie, sollte dieser Kurs voll sein, am Ende der Platzvergabe gar keinen Platz bekommen und auf die Restplatzvergabe hoffen müssen.
Sie gestalten Ihren Stundenplan selbst. Sowohl terminlich, als auch thematisch haben Sie in jedem Modul die Auswahl zwischen mehreren Lehrveranstaltungen.
Informieren Sie sich vor der Belegung, welche Module Sie in diesem Semester belegen müssen (siehe Studienverlauf) und welche thematischen Schwerpunkte die angeboteten Kurse setzen. Jeder Kurs im LSF hat einen ausführlichen Kommentartext, zur Orientierung hilft Ihnen auch das KVV.
Sollte ein Kurs nur in Kombination belegbar sein (bsp.: BA P 7.1 und 7.1) oder sollte eine Belegung nicht notwenig sein für die Zulassung (bsp.: BA P 2.1), ist dies in der Regel im LSF in der Veranstaltung hinterlegt.
Belegung ist nicht gleich Zulassung: Während der Belegung vergeben Sie zwar die Prioritäten und planen, welche Kurse Sie wann besuchen möchten. Die endgültige Zulassung zu den Kursen erfolgt dann allerdings erst mit der Platzvergabe. Das LSF berücksichtigt dabei nicht, zu welchem Zeitpunkt während der Belegung Sie belegt haben (Nicht first come, first serve).
Nach der Belegung sind Sie "angemeldet" ("AN"). Bei korrekter Belegung liegen mehrere Anmeldungen pro Modulteil vor, so dass Ihr Stundenplan eine Vielzahl von (sich überschneidenden) Kursen anzeigt.
Nach Ende der Belegfrist erfolgt die automatische und manuelle Platzvergabe, während der die LSF-Ansicht gesperrt ist.
Ein bis zwei Tage nach Belegfristende sehen Sie in LSF Ihre endgültigen "Zulassungen" ("ZU"), auch im Stundenplan.
Wenn die Zahl der Anmeldungen für einen Wunschkurs zu hoch war und Sie dort keinen Platz erhalten haben, haben Sie bei korrekter Belegung mit mehreren Prioriäten einen anderen Kursplatz erhalten (bei Prio1-Kurs evtl. Status "ST" = storniert) oder es konnte bei inkorrekter Belegung mit nur 1 Priorität kein anderer Kursplatz zugewiesen werden (Status "AB" = abgelehnt).
Restplatzvergabe:
Frei gebliebene Kursplätze gehen in die Restplatzvergabe ein. Keine nachträgliche Aufnahme in volle Kurse möglich! Wir bitten, von Anfragen bei den Lehrenden abzusehen.
Die Belegung erfolgt in diesem Fall über das Vorlesungsverzeichnis (nicht den Modulbaum). Siehe auch hier das dazugehörige Tutorial. Während der Restplatzvergabe gilt es schnell zu sein. Wer zuerst kommt, belegt zuerst.
Abmeldefrist:
Wir bitten Sie, sich von Kursplätze, die Sie nicht wahrnehmen möchten, wieder abzumelden, damit diese von Ihren KomillitonInnen belegt werden können. Die Abmeldung funktioniert sowohl über den Modulbaum, als auch über das Vorlesungsverzeichnis.
Kurz vor Ende der Vorlesungszeit müssen Sie sich dann ebenfalls über LSF für Ihre Prüfung anmelden (siehe Tutorial).
Die Prüfungsanmeldung ist die Voraussetzung für den Prüfungsantritt und den erfolgreichen Abschluss eines Modul(teils).
Eine Anmeldung nach der Anmeldefrist kann nur im Ausnahmefall und nur persönlich im Prüfungsamt getätigt werden.
Bei Klausuren: Der Erstversuch beim Termin der Nachholklausur ist nicht möglich.
Tipp: Erstellen Sie im LSF nach der Anmeldung eine Übersicht Ihrer Prüfungsanmeldung. Dies kann als Bestätigung der fristgerechten Anmeldung gelten, sollten Sie nicht auf der Klausurliste erscheinen.
Nicht jede Prüfung ist eine Klausur: Auch für Kurse, die über ein Referat, ein Portfolio oder die regelmäßige Teilnahme daran abgeprüft werden, muss eine Prüfungsanmeldung erfolgen.
Nachteilsausgleich: Sollten Sie einen beeinträchtigungsbedingten Nachteil gegenüber anderen Studierenden bei Prüfungen haben, können Sie ausgleichende Maßnahmen beantragen. Ihr Kontakt hierfür ist das PAGS (Prüfungsamst für Geistes- und Sozialwissenschaften).
Alle Leistungen, die erbracht werden (Referate, Übungsaufgaben, Thesenpapiere, Exkursionsberichte, schriftliche Seminararbeiten etc. und natürlich Klausuren) werden als Prüfungen verstanden. Ihre Art, ihr Umfang, ihre Bewertung und ihre Wiederholbarkeit sind genau in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt (Anlage 2, Spalten 11-17).
Ob Sie eine erbrachte Leistung einbringen, entscheiden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung. Diese ist innerhalb einer bestimmten Frist möglich, die in der Regel in der vorvor- und vorletzten Semesterwoche liegt.
Umgekehrt kann eine Leistung nur eingebracht werden, wenn die Anmeldung zur Prüfung erfolgt.
Wie Prüfungen bewertet werden, geht aus der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung hervor. In den Spalten 11-17 werden alle wesentlichen Faktoren der Prüfungsleistung festgelegt (Art, Umfang etc.). Die Bewertungsmodalität – entweder bestanden/nicht bestanden oder benotet – wird in Spalte 15 angegeben.
Setzt sich eine Prüfungsleistung aus mehreren Teilleistungen zusammen (z.B. Referat und Hausarbeit), wird für jede Teilleistung die Bewertungsart angegeben. Werden zwei Teilleistungen benotet, ergibt sich das Endergebnis aus dem arithmetischen Mittel der beiden Teilnoten.
Für alle Prüfungsleistungen außer den Pro- und Fortgeschrittenenseminararbeiten und der Bachelor- und Masterarbeit gilt jeweils der 21. März (für das Wintersemester) bzw. der 21. September (für das Sommersemester) als Notenschluss.
Für schriftliche Seminararbeiten liegt der Noteneingabeschluss jeweils 8 Tage vor Beginn der Vorlesungszeit.
Spätestens kurz nach diesen Terminen sind die Ergebnisse in der Regel abfragbar.
Die Endnote des Studiengangs berechnet sich aus den für die einzelnen Module erzielten Noten, gewichtet nach den ECTS-Punkten. Wird bei einem Modul nur ein Teilmodul benotet, bestimmt dieses die Modulnote.
(Bachelor: Insgesamt werden zunächst die Endnoten für jeweils das Haupt- und das Nebenfach berechnet und anschließend in ein 2:1-Verhältnis gesetzt.)
Eine Prüfung nicht zu bestehen ist nicht weiter schlimm: Mit Ausnahme der Prüfungen zum Abschlussmodul sind alle Prüfungen beliebig oft wiederholbar. Sie können Klausuren gleich zum Termin 02 wiederholen, alle anderen Prüfungen erst wieder zum nächsten Zeitpunkt, zu dem die zur Prüfung gehörende Veranstaltung bzw. das Modul angeboten wird. Der Angebotsturnus geht aus der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung, Spalte 6 hervor.
Für die Teilnahme an einer Nachholklausur ist die erneute Prüfungsanmeldung zwingend notwendig.
Im Fall von anderen beim Dozenten während der Vorlesungszeit abzugebenden Leistungen ist es außerdem unbedingt notwendig, sich rechtzeitig mit dem Dozenten in Verbindung zu setzen und diesen zu informieren bzw. mögliche Alternativen zu besprechen.
Nicht bestandene Prüfungen fließen nicht mit 5,0 in Ihre Abschlussnote ein. Es zählt das letzlich bestandene Ergebnis.
Was tue ich, wenn ich an einer Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann?
Sollten Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben, diese aber aus Krankheitsgründen nicht absolvieren können, bitten wir Sie, folgendermaßen vorzugehen:
Was passiert, wenn ich eine angemeldete Prüfung aus anderen Gründen außer Krankheit (z.B. Zeitmangel, persönliche Gründe etc.) nicht absolvieren kann?
Sollten Sie nicht erkrankt sein, sondern eine Prüfung aus anderen Gründen nicht ablegen können - z.B., weil Sie nicht ausreichend vorbereitet sind oder sich zeitlich beim Abfassen einer Arbeit verschätzt haben - ist ein offizieller Prüfungsrücktritt leider nicht möglich. Die Prüfung wird dann als nicht bestanden bewertet.
Prinzipiell können bereits erbrachte Leistungen, die gleichwertig sind zu Leistungen, die im Rahmen des Bachelorstudiengangs Theaterwissenschaft nachgewiesen werden müssen, anerkannt werden. Meist betreffen Anerkennungsfragen Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland (im selben Studiengang oder in anderen Studiengängen) oder an derselben Hochschule (aber in einem anderen Fach) erbracht wurden.
Im Bachelorstudiengang wird der Vergleich auf der Basis der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs gezogen: Wenn Veranstaltungen in Thema und Inhalt den Modul- bzw. Veranstaltungsthemen der Prüfungs- und Studienordnung entsprechen und die Leistungen in Umfang (Prüfungsart, -dauer, ECTS-Punkte) und Bewertung gleichwertig sind, können Leistungen anerkannt werden. Für die Anerkennung im BA wenden Sie sich bitte ausschließlich an den dafür zuständigen Ansprechpartner.
Informationen zum geforderten Umfang des Textes einer schriftlichen Arbeit finden Sie in LSF unter >Leistungsnachweis< (Angabe bezieht sich auf Prüfungs- und Studienordnung, Anlage 2, Spalten 13 und 14).
Nennen Sie am Ende der Arbeit die Zeichenzahl. Diese ist ohne Deckblatt, Gliederung, Literaturangaben, Eigenständigkeitserklärung sowie Leerzeichen zu zählen (Bereich markieren und dann auf Wortanzahl klicken), wohl aber mit Fußnoten, sofern Sie dort auch inhaltliche Aussagen getroffen haben. Als inhaltliche Angabe zählt alles, was über einen reinen Quellennachweis hinausgeht.
Für das Verfassen sämtlicher wissenschaftlicher Texte – Hausarbeiten, Portfolios, Handouts, Protokolle, Rechercheberichte etc. – stellt die twm ihren Studierenden eine ausführliche Anleitung zur Verfügung:
Fachbibliothek Kunstwissenschaften, Abteilung Kunstgeschichte und Theaterwissenschaft
Welche Studienleistungen muss ich erbringen, damit ich weiter BaföG-Leistungen erhalte?
Studierende, die BAföG erhalten, müssen die im Studienverlauf empfohlene Modulabfolge entsprechend verbindlich studieren und für die Weiterförderung des Studiums dem BAföG-Amt Rechenschaft ablegen.
Wer stellt die für das 4. Semester benötigte BaföG-Leistungs-Bescheinigung aus?
Für die Bescheinigung von Studienleistungen nach §48 BAföG kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Ansprechpartnerin im PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften).
Für komplexere BAföG-Bescheinigungen, die gesonderter Schreiben von Seiten des Instituts für Theaterwissenschaft bedürfen, wenden Sie sich bitte während der Sprechstunden für BA an Dr. Rasmus Cromme und für MA an PD. Dr. Jörg von Brincken.
Wichtige Informationen rund um das BaföG finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Studentenwerks München.
Informationen zu Erasmus finden Sie hier kompakt.
Internationale Studierende können Sich hier informieren.
BA-Studiengangskoordination und -Hauptfachberatung: Dr. Rasmus Cromme
MA-Studiengangskoordination und Erasmus-Beauftragter am Institut: Dr. Jörg von Brincken
Fragen zu Belegung und Prüfungsanmeldung über LSF: Iris Jaeger
Studien-Informations-Service (SIS): Für telefonische Anfragen zu Studienangelegenheiten
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS): Ihr Kontakt um einen Nachteilsausgleich zu beantragen oder (nach Absprache mit Ihrer DozentIn) Änderungen in Ihrem Transcript vorzunehmen, sowie für Bescheinigungen von Studienleistungen nach §48 BAföG
Studentenkanzlei: Die Studentenkanzlei bearbeitet Themen wie Immatrikulation, Fachwechsel, Beurlaubung und Rückmeldung
Diversity an der LMU
WeCare@LMU für Studierende und Beschäftigte:Studieren mit Beeinträchtigung
(InklusionstutorInnen und Interessengemeinschaften)
Beratung von Wissenschaflterinnen und Studentinnen zu Gleichstellung, Karrierewegen und Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft: Frauenbeauftragte
Bei Fragen rund ums Studium mit Kinder(n): Studieren mit Kind
Fächerübergreifende Einführungsveranstaltungen
Informationen zur Studienfinanzierung: Stipendien
Zum Job-Portal und Karrierenetzwerk kommen Sie hier
Studierendenwerk Oberbayern: Psychotherapeutische und Psychosoziale Beratung