Informationen zur Bachelorarbeit
Prüfungs- und Studienordnung 2019
Prüfungs- und Studienordnung 2019
Für die eigenständige Bearbeitung eines fachlichen Themas nach wissenschaftlicher Methode haben Sie eine zehnwöchige Bearbeitungszeit innerhalb des jeweiligen Semesters. Eine Verlängerung im Rahmen des Nachteilsausgleichs ist im Vorhinein anzumelden, im Falle von Erkrankungen während der Bearbeitungszeit sind ärztliche Atteste geltend zu machen.
Das Thema der Arbeit wird von einem Betreuer gestellt, welcher zugleich auch Prüfer ist und die abschließende Bewertung der Arbeit übernimmt. Formell gesehen ist Ihr Betreuer der Themenstellung nicht an Ihre Wünsche gebunden, in der Praxis aber findet sich das Thema zumeist am Schnittpunkt der Interessen der Studierenden, der Schwerpunkte der Prüfenden und dem zeitlichen Rahmen der Arbeit und entsteht in enger Absprache.
Entscheidend ist daher die Suche eines geeigneten Betreuers. Diese sollte im vorhergehenden Semester stattfinden und muss spätestens bis zum [Termin folgt] abgeschlossen sein.
Versuchen Sie dies unbedingt zu vermeiden. Sollte es bis zum Fristende zu Schwierigkeiten kommen, die nicht von Ihnen zu verantworten sind, sei es eine längere Krankheit Ihrerseits oder auf Seiten des Betreuers, so wenden Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum [Termin folgt] an die Studiengangskoordination.